Geht der goldene Käfig auf?

Am 14. Juni 2002 hat sich der somalische Politologe Abdu M. am Schalter des Zürcher Migrationsamts mit einem Messer den kleinen Finger der linken Hand abgeschnitten. Mit dieser Selbstverstümmelung protestierte er gegen die neuerliche Verlängerung seines F-Ausweises – seiner endlosen «Vorläufigen Aufnahme». Er sagte: «All unsere Fähigkeiten, unsere Familienstrukturen, die Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen werden durch dieses ewige ‘Vorläufig-Sein’ zerstört und lahm gelegt.» (WoZ 27/2002)

Abdu M.’s Protest verwies auf ein Dilemma, das asylpolitische Organisationen schon lange als unmenschlich kritisiert hatten. Einen F-Ausweis erhalten jene Asylsuchenden, die zwar den Kriterien eines Flüchtlingstatus nicht entsprechen, deren Wegweisung aber unzumutbar respektive völkerrechtlich unzulässig wäre. Wer einen F- Ausweis hat, darf also bleiben, jedoch ohne Lebensperspektive, zum Beispiel ohne arbeiten zu dürfen. Rund 23’000 Menschen leben zurzeit in der Schweiz in einem solchen goldenen Käfig, und zwar, obschon die Erfahrung zeigt, dass rund neunzig Prozent von ihnen langfristig in der Schweiz blieben werden.

Das soll nun anders werden. Laut dem Direktor des Bundesamts für Migration (BFM), Eduard Gnesa, «prüft das Justizdepartement derzeit, ob die vorläufig Aufgenommenen […] den Ausländern mit einer Jahresaufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung gleichgestellt werden können.» (NZZaS, 7.8.2005) Was schon immer auf der Hand lag, darf also nun auch einem Bundesbeamten öffentlich einleuchten: Wenn vorläufig Aufgenommene arbeiten dürfen, entlastet das nicht nur die Bundeskasse wegen sinkender Sozialhilfebeiträge, es gibt diesen Leuten auch eine neue Lebensperspektive, und es fördert vor allem ihre Integration, denn es ist bekannt, dass neben der Sprache die Arbeit der wichtigste Integrationsfaktor ist.

Über die entsprechende Verordnung befinde der Bundesrat möglicherweise bereits im Herbst, sagt Gnesa und weist gleichzeitig darauf hin, dass bei der Umsetzung auch die Gewerkschaften gefragt sein werden: Es müsse klar sein, «dass Lohndumping und Sklavenarbeit auch bei den vorläufig Aufgenommenen nicht toleriert werden kann».

Am Tag nach Gnesas Ankündigung schien – auf jeden Fall, wenn man dem «Tages-Anzeiger» glauben wollte –, Christoph Blochers Justizdepartement, zu dem das BFM gehört, noch eins drauf eben zu wollen. Unter dem Titel «Blocher belohnt willige Ausländer» hiess es da, dass der Bundesrat nächstens auch darüber entscheide, «diejenigen Ausländer mit einem definitiven Bleiberecht zu belohnen, die sich gut integrieren» (TA, 8.8.2005). Das heisst: JahresaufenthalterInnen (Ausweis B) sollen früher eine Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) erhalten können. Als Quelle dieser Neuigkeit wurde Mario Gattiker zitiert, als Vizedirektor des BFM, zuständig für Bürgerrecht und Integration. 

Gegenüber der WOZ relativiert Gattiker. Dieses Anreizsystem für integrationswillige JahresaufenthalterInnen sei im Revisionsentwurf der «Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern» (VIntA) vom 13. September 2000 vorgesehen. Diese Verordnung, die nach einer Vernehmlassung tatsächlich nächstens dem Bundesrat vorgelegt werden soll, sieht neu einen Artikel 3a vor, der in fünf Punkten den «Beitrag der Ausländerinnen und Ausländer zur Integration» formuliert. Der dritte dieser Punkte lautet: «Der Grad der Integration wird bei der Ausübung des Ermessens durch die Behörden, insbesondere bei der Erteilung der Niederlassungsbewilligung und der Anordnung von Entfernungs- und Fernhaltemassnahmen, berücksichtigt.» Im Klartext: Die Behörden können neu jemanden zusätzlich mit der Begründung ausweisen, er oder sie habe sich zu wenig um Integration bemüht.

Oder sie können jemanden belohnen: Im «Erläuternden Bericht zur VIntA» heisst es hierzu: «Im Sinne eines beschränkten Anreiz- und Sanktionssystems können die Behörden im Falle erfolgreicher Integrationsbemühungen frühzeitig eine Niederlassungsbewilligung erteilen» – wobei die kantonalen Behörden «die Weisungen des Bundesamts für die frühstmögliche Erteilung der Niederlassungsbewilligung» einzuhalten haben. Klar ist demnach, dass hier nicht ein Anreizsystem, sondern 26 kantonal verschiedene Anreizsysteme entstehen sollen.

Der «Tages-Anzeiger-Artikel» hat allerdings auch gezeigt, dass Redaktionen unterdessen mit pawlowschem Reflex reagieren, wenn sie den Stallgeruch des grossen eidgenössischen Politdämons zu wittern meinen. Der Titel «Blocher belohnt willige Ausländer» führt in die Irre: Die Revision der VIntA wurde im Juni 2003 noch von Bundesrätin Ruth Metzler in Auftrag gegeben.

In der WOZ erschien der Beitrag unter dem Titel «Bemühe dich und bleib!»

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