98 Pfarrhäuser stehen zum Verkauf

Er müsse zusehen, «wie in Oberbipp ein staatliches Pfarrhaus vergammelt», hat Rudolf Bieri am 18. Juni im Grossen Rat gesagt. Und Hans Bichsel wies darauf hin, dass von den rund 500 Pfarrhäusern im Kanton Bern für die 98, die sich im Besitz des Kantons befinden, für Unterhalt und Erneuerung «mittelfristig 40 bis 50 Millionen Franken» aufgewendet werden müssten. Darum forderten die beiden SVP-Grossräte Bieri und Bichsel in einer Motion, «Möglichkeiten aufzuzeigen, damit Pfarrhäuser […] an die Kirchgemeinden oder politischen Gemeinden zu einem für diese tragbaren Übernahmepreis abgegeben werden können» und «sinnvolle Änderungen der bestehenden Nutzung» zu ermöglichen.

Finanzdirektor Urs Gasche wies in der Ratsdebatte darauf hin, dass er eine Annahme der Motion als «grünes Licht» interpretieren würde, vorzugsweise den Kirchgemeinden Angebote unter dem Marktwert zu unterbreiten. Die Motion wurde einstimmig angenommen – und anschliessend mit 89 zu 69 Stimmen abgeschrieben.

Bescheidenes Interesse

Einfach wird der Verkauf der Pfarrhäuser allerdings nicht werden, denn, wie Gasche ebenfalls sagte: «Wir würden diese Häuser noch so gerne los werden. Die Bereitschaft, sie zu übernehmen, ist jedoch nicht übertrieben gross.» Denn das Kirchengesetz schreibt Pfarrern und Pfarrerinnen weiterhin die «Residenzpflicht» – also die Pflicht, das Pfarrhaus als Dienstwohnung zu nutzen. Daran muss sich auch der Kanton halten. Darum kann er die Pfarrhäuser nicht auf dem freien Markt, sondern lediglich den entsprechenden Kirch- oder politischen Gemeinden zum Kauf anbieten.

Noch bevor im November 2002 Bichsel und Bieri ihre Motion einreichten, hat die kantonale Liegenschaftsverwaltung deshalb die 98 Kirchgemeinden nach dem generellen Interesse an einem Kauf ihres Pfarrhauses gefragt. Fazit: Ungefähr vierzig Prozent haben ein solches Interesse signalisiert, die anderen winkten ab – nicht zuletzt, weil die absehbaren Unterhaltskosten für die Liegenschaft zu hoch wären.

Mit der angenommenen Motion laute nun der Auftrag, sagt Markus Steiner, Adjunkt der kantonalen Liegenschaftsverwaltung, dass die Pfarrhäuser den interessierten Kirchgemeinden im Baurecht oder zu einem Preis anzubieten seien, der vom Ertragswert abzugeleiten sei: «Das gibt eine grosse und langwierige Übung. Jede Liegenschaft muss einzeln bewertet werden.»

Für Hansruedi Spichiger, den Kantonalen Beauftragten für kirchliche Angelegenheiten bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion, bedeutet «die Abschreibung der Motion eine Praxisänderung in der Preisgestaltung für die Pfarrhäuser»: «Statt des Marktwerts rückt nun der Ertragswert ins Zentrum. Das bedeutet, dass die Liegenschaften billiger werden.» Spichiger geht deshalb davon aus, dass auch jene Kirchgemeinden, die im letzten Herbst einen Kauf ausgeschlossen haben, das neue Angebot der Liegenschaftsverwaltung prüfen werden.

Für Kirchgemeinden attraktiv

«Das Problem bleibt der Preis», sagt Andreas Stalder, Präsident des bernischen Pfarrvereins. Interessant könne das Angebot des Kantons für eine Kirchgemeinde nur dann sein, wenn es nach der Formel «Ertragswert minus absehbarer Investitionsbedarf im Zeithorizont von zehn Jahren» errechnet werde. Im Klartext: Werfe ein Pfarrhaus einen jährlichen Ertrag von 20000 Franken ab, so betrage der Ertragswert bei einer Kapitalisierung von 5 Prozent 400’000 Franken. Davon sei der absehbare Investitionsbedarf abzuziehen: «Gerade bei den vielen als Baudenkmäler geltenden Pfarrhäusern, deren Renovation Denkmalpflege und Heimatschutz bis in die Farbgebung hinein festlegen, kommen Erneuerungen von Dach, Fassade oder sanitären Einrichtungen sehr teuer.» Falls aber das Finanzielle zu regeln sei, hätte die Übernahme der Pfarrhäuser durch die Kirchgemeinden Vorteile. Stalder:: «Einerseits werden die Häuser vermutlich dann zweckdienlicher und besser unterhalten, andererseits wären Nutzungsänderungen unbürokratischer umsetzbar.»

Die Kirchenleitung sei vom Kanton in dieser Frage bisher noch nicht begrüsst worden, sagt Synodalrat Andreas Zeller. Die Meinung des Rats sei aber folgende: Mit den Pfarrhäusern verknüpft sei die Residenzpflicht und damit das Amtsverständnis als Teil der Identität und des Berufsbilds der Pfarrschaft: «Die Liegenschaftsverwaltung muss deshalb behutsam verhandeln und faire Lösungen suchen. Die Kirchgemeinden sind häufig nicht auf Rosen gebettet und können deshalb die Pfarrhäuser nicht kaufen. Aber sie brauchen sie.»

Der Verkauf der Pfarrhäuser ist dann auf grosse Skepsis gestossen (siehe«Faires Angebot oder Klotz am Bein? in: saemann, Nr. 4 / 2006).

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