8 Thesen zur institutionellen Psychiatrie

 

[Dieses Textfile fand sich innerhalb des elektronischen Archivs im gleichen Ordner, in dem auch der Text «Schnitte in gesundes Fleisch» (WoZ 42/1991) abgelegt war. Demnach werden diese Thesen im Oktober 1991 entstanden sein.]

1.

Die institutionelle Psychiatrie ist notwendig. Sie befriedigt ein gesellschaftliches Bedürfnis: die Ausschliessung und Neutralisierung dysfunktionaler Menschen. Darum kann institutionelle Psychiatrie nicht abgeschafft werden. Wer sie kritisiert, kritisiert spiegelbildlich die Gesellschaft, in deren Dienst sie steht. Institutionelle Psychiatrie kann sich nur dann wirklich verändern, wenn sich der gesellschaftliche Umgang mit ihr verändert. Notwendig ist deshalb zuerst ein gesellschaftliches Bewusstsein über das wirkliche Wesen von institutioneller Psychiatrie.

2.

Die psychiatrische Institution steht in der Gesellschaft genau zwischen dem Spital und dem Gefängnis: Sie doktert dort, wo keine somatischen Diagnosen vorliegen und sperrt dort ein, wo keine fassbare Delinquenz die juristische Verurteilung möglich macht. Sie hat Menschen zu bearbeiten, deren soziale Auffälligkeit weder von Medizin noch Justiz als Grund zur Internierung erkannt wird. Die institutionelle Psychiatrie hat solche Menschen zur Gesellschaftskonformität zuzurichten. Gelingt dies, wird von «Heilung» gesprochen, gelingt dies nicht, verfallen die Menschen langfristig der Gewalt der Institution.

3.

Die institutionelle Psychiatrie ist eine Art Reparaturwerkstätte für Menschen, die nicht ordnungsgemäss funktionieren und dadurch sozial auffällig werden. Für solche Menschen herrscht ein Aufnahmezwang. Dieser Zwang wird an die zu reparierenden Menschen zurückgegeben, indem man sie gewaltsam zur «Krankheitseinsicht» zwingt. Die «Krankheitseinsicht» gilt in der Psychiatrie deshalb als erster Schritt zur Besserung, nicht weil es die «Krankheit» gäbe, sondern weil sich der Mensch damit zum Patienten oder zur Patientin erklärt und sich so der institutionellen Logik unterwirft.

4.

Überhaupt ist der Zwang die Achillessehne der institutionellen Psychiatrie: Von der (sanitäts-)polizeilichen, zwangspsychiatrischen Einweisung notfalls in Handschellen, zum Erzwingen der «Krankheitseinsicht» durch Einschliessung bis zu den verschiedenen brachialen, chemischen, chirurgischen und elektrischen Behandlungsmethoden: Ob als fürsorgliche Nötigung des Onkel Doktors oder als Abspritzen unter den Fäusten von vier Pflegern, überall schimmert unter dem pseudomedizinischen Diskurs der psychiatrischen Ideologie der Zwang.

5.

Dass die institutionelle Psychiatrie dazu da sei, «geisteskranke» Menschen zu «heilen», ist Unsinn. Die Existenz von «Geisteskrankheiten» ist bis heute ein unbewiesenes Gerücht der chemiegestützten biologistischen Psychiatrie. Die brachialen, chemischen, chirurgischen und elektrischen Eingriffe der institutionellen Psychiatrie «heilen» keine «Geisteskrankheiten». Sie bringen Menschen zum Schweigen, wirken medizinisch unspezifisch und chronifizieren die existentiellen Krisen ihrer Opfer.

6.

Was es gibt, sind leidende Menschen in wellenförmig verlaufenden, existentiellen Krisen, deren zu Zeiten schwierig nachvollziehbare Wahrnehmung ihrer Welt sie «fremd» werden lässt. Durch diese Krisen müssen Menschen von anderen, wohlmeinenden Menschen begleitet werden; zu «heilen» gibt es nichts. Dass heute oft die wohlmeinenden Menschen fehlen und der Wunsch nach Einweisung aus dem sozialen Netz an die Fachleute herangetragen wird, ist wahr und bedeutet: Im Abnützungskampf mit den Ansprüchen der instrumentellen Vernunft der Leistungsgesellschaft fehlt den Menschen des sozialen Netzes die Kraft (d.h. das Wissen und das Verständnis) und die Zeit (d.h. das Geld), um den in Krise geratenen Menschen eine zeitlang mitzutragen. Darum ist die institutionelle Psychiatrie notwendig.

7.

Die institutionelle Psychiatrie ist nur dann veränderbar, wenn ein verändertes Bewusstsein einen neuen gesellschaftlichen Umgang mit ihr möglich oder sie überflüssig macht. Darum braucht es politische Massnahmen,

• die den Menschen erlauben, existentielle Krisen zu durchleben, ohne befürchten zu müssen, dafür gleich eingebuchtet und abgespritzt zu werden;

• die den Menschen, die soziale Netze bilden, Raum und Zeit geben und Verständnis vermitteln, damit Krisen ausserinstitutionell überbrückt werden können. Das heisst: Arbeit im sozialen Netz muss als gesellschaftlich notwendige Arbeit erkannt und anerkannt (d.h. gefördert und bezahlt) werden.

8.

Solche politischen Massnahmen sind heute nicht vorstellbar. Um sie überhaupt diskutieren zu können, muss die Geschichte der institutionellen Psychiatrie offengelegt und damit ihre wirkliche gesellschaftliche Funktion öffentlich genauer bestimmbar gemacht werden. Zu fordern ist deshalb zuallererst

• die Offenlegung der Archive aller psychiatrischen Institutionen, soweit dies der Datenschutz noch lebender «PatientInnen» erlaubt;

• die unabhängige und umfassende Darstellung der institutionellen Psychiatrie in einem «Bonjourbericht» der schweizerischen Psychiatriegeschichte.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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