Kirchennah oder marktkonform?

In der Bibel stehen unbequeme Sätze. Der Gott des Ersten Testaments zum Beispiel sagt: «Darum sollt ihr das Land nicht verkaufen für immer; denn das Land ist mein, und ihr seid Fremdlinge und Beisassen bei mir» (3. Mose 25, 23). Und in der Bergpredigt sagt Jesus: «Ihr könnt nicht Gott dienen und dem Mammon» (Matth. 6, 24). Unbequem sind solche Sätze nicht zuletzt für Kirchgemeinden, die Pfrundland verkaufen wollen (siehe Kasten).

Das abgelehnte Projekt

Am 18. November 2002 hat die Bolliger Kirchgemeindeversammlung das Traktandum 4 mit 62 zu 28 Stimmen abgelehnt und damit einen Scherbenhaufen angerichtet. Abgestimmt worden war über den Verkauf von 12874 Quadratmeter Pfrundland, auf dem die Pensionskasse für das Personal bernischer Gemeinden (PKbG) eine – so die Botschaft an die Versammlung – «familienfreundliche Wohnüberbauung mit günstigem Mietzinsniveau und ökologischen Zielsetzungen» hätte erstellen wollen.

Aber warum lehnt eine Kirchgemeinde ein familienfreundliches, günstiges und ökologisches Projekt ab? 1999 setzte man in Bolligen eine «Kommission Pfrundland» ein und gab ihr den Auftrag, den Boden einer «baulichen Nutzung» zuzuführen. Diese sollte erstens «kirchennah» sein und zweitens «unter Beachtung der Marktsituation einen befriedigenden Ertrag (marktkonform)» erzielen.

Der Vorvertrag mit der PKbG sah dann eine Überbauung mit 69 Wohnungen vor, von denen 23 Viereinhalbzimmerwohnungen speziell verbilligt worden wären: Geplant war eine Nettomonatsmiete von 1572 Franken, dazu wären die Nebenkosten und allenfalls die Miete eines Autoeinstellplatzes gekommen. Sozialer Wohnungsbau für den Mittelstand also: familienfreundlich und ökologisch ab einem Jahreseinkommen ab 60000 Franken.

Ursprünglich erwogene Ideen wie betreutes Wohnen, geschützte Werkstätten oder Wohnungen für Bedürftige waren aus dem Projekt verschwunden. Sozialerer Wohnungsbau wäre nur möglich gewesen, wenn die Kirchgemeinde den Boden billiger angeboten hätte.

Uneinige Verkäufer

Vorgesehen war ein Bruttoverkaufspreis zwischen 5,7 und 6,7 Millionen Franken. Dieser Preis war ein Kompromiss zwischen den verschiedenen Mitgliedern einer etwas besonderen «Erbengemeinschaft». Denn nachdem sich die ehemaligen Viertelsgemeinden Bolligen, Ittigen und Ostermundigen Anfang 1983 zu selbständigen politischen Gemeinden getrennt hatten, vollzog die Kirchgemeinde Bolligen diesen Schritt auf Anfang 2000 nach. Seither gibt es in Bolligen, Ittigen und Ostermundigen drei selbständige Kirchgemeinden, die gemeinsames Pfrundland besitzen. Bolligen gehört davon 21,87 Prozent, Ittigen 33,74 Prozent und Ostermundigen 44,39 Prozent. Entsprechend wäre der Netto-Erlös aus dem Verkauf verteilt worden.

Damit der Verkauf zu Stande gekommen wäre, hätten alle drei Kirchgemeindeversammlungen zustimmen müssen. Nachdem man in Bolligen bereits im November getagt hatte, kam den Versammlungen in Ostermundigen am 2. und in Ittigen am 8. Dezember nur noch konsultativer Charakter zu. Ostermundigen hätte das Geschäft mit 37 zu 9, Ittigen mit 43 zu 18 Stimmen gutgeheissen. Eine verquere Situation:

• Bolligen mit einem Anteil von knapp 22 Prozent am gemeinsamen Besitz überstimmte die beiden anderen Kirchgemeinden.

• Das Projekt hätte umso sozialer umgesetzt werden können, je tiefer der Verkaufspreis angesetzt worden wäre. Weil aber das Pfrundlandareal auf dem Gemeindegebiet Bolligens liegt, hätten von einem möglichst sozialen Projekt Ittigen und Ostermundigen nichts als einen kleineren Erlös gehabt.

• Bolligen ein Geschenk zu machen, war etwas viel verlangt: Seit die Gemeinden selbständig geworden sind, hat sich ein sozialer Graben aufgetan. In Bolligen zahlt man heute zum Beispiel 14 Prozent weniger Steuern als in Ostermundigen; dafür liegt hier der Ausländeranteil bei 22 Prozent – gegen 5 Prozent in Bolligen. (Bund, 3.1.2003)

Unzeitgemässe Almosenwirtschaft

Wie sollen, wenn es um Boden geht, weltliche von geistlichen Interessen sauber geschieden werden? Der Bolliger Pfarrer Hans Rudolf Helbling verfasste zum Pfrundland-Handel eigens eine Studie, über «Biblische Einsichten in den Umgang mit Land und Landverkauf». Darin skizzierte er die «Grunddimensionen einer Theologie des Landes», an deren Anfang die Feststellung stehe, «dass das Land letztlich keinem Menschen gehört, sondern Gott». Daraus leitete er ab: «Ich glaube nicht, dass Gott (oder Jesus) in Kirchgemeindegrenzen denkt. […] Es ist von daher schwer nachvollziehbar, dass die Wohnraumsituation in Bolligen den Christinnen und Christen in den Nachbargemeinden gleichgültig sein sollte.»

Diese Wohnraumsituation beschrieb Helbling so: Die Menschen «im mittleren und unteren Einkommenssegment» hätten «zunehmend weniger Platz», was eine «Spirale der sozialen Entmischung» antreibe. Deshalb brauche das Dorf dringend einen Wohnungsbau, der speziell auch «für junge Familien» erschwinglich sei.

Gerade in diesem Punkt meinte allerdings der Bolliger Kirchgemeinderat vorgesorgt zu haben: Mit 50 Prozent seines Anteils am Erlös wollte er einen «Fonds zur Mietzinsverbilligung» äufnen. Helbling kommentierte sarkastisch: «Mehr Geld herauszuholen, um mehr Gutes tun zu können. Mit dieser Logik könnten die Kirchgemeinden auch ins Aktiengeschäft einsteigen; dort ist noch mehr Geld zu holen. Oder in einen lukrativen Waffenhandel. Und dieses Geld würde dann verwendet, um Almosen zu verteilen.» Weil das Projekt «vor allem auf einen hohen Landpreis und damit auf den Gewinn der drei beteiligten Kirchgemeinden» schiele, schloss der Theologe, sei es «aus biblischen, ethischen und christlichen Gründen abzulehnen».

Die Motion Dähler

Wie weiter? In der Wintersynode 1990 hat der Thuner Pfarrer Michael Dähler eine Motion eingereicht, in der er verlangte, «Richtlinien zu erarbeiten, welche den Kirchgemeinden Wege zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus aufzeigen». Zur Sommersynode 1992 lag der Schlussbericht «Neue Armut – sozialer Wohnungsbau» vor, der sich auf eine Umfrage stützte, die im September 1991 durchgeführt worden war. 230 Kirchgemeinden waren angeschrieben worden, 170 hatten Auskunft gegeben über ihren Liegenschaften- und Grundstückbesitz und den Umgang damit.

Obschon der Schlussbericht Möglichkeiten des preisgünstigen Wohnungsbaus aufzeigte (Wohnbauförderung mit Bundeshilfe, Bauen im Baurecht, Bauen als Wohnbaugenossenschaft) kann heute weder der damalige Motionär Dähler noch Anna Luchsinger als Leiterin der Fachstelle Sozial-diakonische Arbeit der Reformierten Kirchen Bern-Jura ein Überbauungsprojekt nennen, das durch die Motion Dähler inspiriert worden wäre.

Was tun mit Pfrundland?

Eine Nachfrage den «saemann» bei jenen Kirchgemeinden, die bei der damaligen Umfrage neben Bolligen am meisten überbaubares Pfrundland als Eigentum angegeben haben, ergibt Folgendes:

• Kirchlindach besitzt 21442 Quadratmeter Pfrundland. Laut Kirchgemeindepräsidentin Babette Bader-Flückiger gibt es für sozialen Wohnungsbau «keinen Handlungsbedarf» und für den Boden zurzeit keine Nutzungspläne.

• Die Kirchgemeinden mit dem laut der Umfrage zweit- resp. drittgrössten Pfrundlandbesitz – Steffisburg (11753 Quatratmeter) und Oberbipp (7271 Quadratmeter) –, geben an, dass diese Areale nach wie vor dem Kanton gehörten (siehe Kasten).

• Auf Rang 4 folgte damals mit 5000 Quadratmetern Thörishaus, das zur Kirchgemeinde Neuenegg gehört. Pfarrer Alfred Aellen sagt: «Das wüsste ich, wenn wir dort noch Boden hätten. Diese Angabe muss falsch sei.»

• Einzig Schüpfen, das mit 4291 Quadratmeter am fünftmeisten Pfrundland auswies, hat seither gebaut. Der Boden sei verkauft worden, erzählt Kirchgemeindepräsident Rolf Zurbuchen, und mit dem Geld habe man einen alten Coop im Dorfzentrum erworben, bis auf die Kellermauern abgebrochen und anschliessend darauf ein Kirchgemeindehaus errichtet, das vor drei Jahren eingeweiht worden sei. Heute diene es auch der Gemeinde für Versammlungen und Sitzungen und den Vereinen für Übungen und Veranstaltungen. Zurbuchens Erfahrung: Wichtig sei, dass die Kirchgemeinden nicht allein handelten, sondern die Bedürfnisse in der Gemeinde abklärten und für gemeinsame Projekte bereit seien.

Dass das kirchliche Engagement für sozialen Wohnungsbau auch ohne eigenen Boden möglich ist, hat der Motionär Michael Dähler gezeigt: Als in den achtziger Jahren der Bodenpreis in Thun von 150 bis gegen 1000 Franken gestiegen ist, habe er die Wohnungsnot zum Thema eines Gottesdienstes gemacht. Daraus sei eine Arbeitsgruppe und später die Stiftung «Arche» entstanden, deren Präsident er bis heute ist. Diese Stiftung hat im November 1996 in der Neuüberbauung «Jolag-Gut» 15 Wohnungen für Obdachlose erworben und sie unterdessen an drei Fachorganisationen untervermietet: an den Verein Wohnhilfe (für Obdachlose), an den Verein für betreutes Wohnen von psychisch Behinderten und an das Flüchtlingssekretariat. Das Motto der «Arche» lautet: «Es Dach überem Chopf und Bode unger de Füess.»

 

[Kasten]

Pfrundland

Der Begriff «Pfrund» stammt aus dem Lateinischen: provenda bedeutet «das zu Gewährende». Den Pfarrern, die der Staat Bern nach der Reformation von 1528 in die Dörfer einsetzte, überliess er ein Pfrundgut mit Haus, Scheune, Stall und Boden als Teil des Einkommens. Per Dekret hat er dann 1804 die Pfrundgüter eingezogen und als Gegenleistung seither die Besoldung der Pfarrer übernommen. Etwelche Kirchgemeinden sind aber in den letzten 200 Jahren aus unterschiedlichen Gründen wieder zu ihrem Pfrundland gekommen – Bolligen zum Beispiel 1894 per Abtretungsvertrag.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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