Der Sündenbock vom Letten

 

1.

Montagabend, 1. August 1994, Zürich. Die Festreden sind zu Ende, in der Abenddämmerung wird das Knallen lauter, am Himmel zerbesten als bunte Leuchtgarben die ersten Raketen. Auf dem Lettenareal begibt sich die Betreuerin des Spritzenbusses auf ihre «Spritzentour» durch die offene Drogenszene auf den stillgelegten Bahngeleisen unter der Kornhausbrücke. Ungefähr um Viertel nach neun, gibt sie später zu Protokoll, sei sie von einem «unbekannten Araber» darauf aufmerksam gemacht worden, dass limmataufwärts ein Toter auf den Geleisen liege. Um zwanzig nach zehn sind die Beamten des Streifenwagens «Limmat 8» vor Ort. Der Tote sitzt zwei-, dreihundert Meter oberhalb der eigentlichen Drogenszene, vis-à-vis der Badeanstalt Letten und neben den stillgelegten SBB-Geleisen, an die zweieinhalb Meter hohe Stützmauer unterhalb des Panoramawegs gelehnt. Er stammt aus Tunesien und heisst Tarchoun Sebei, trägt eine Wildlederjacke, grüne Hosen, Turnschuhe, der Kopf ist nach links gekippt, zwei faustgrosse Wunden an der rechten Schläfe und hinter der rechten Ohrmuschel. An der Mauer auf der Höhe von knapp einem Meter zwei Abprallspuren des Geschosses und grossflächige «Antragungen von Fettgewebe». Ein Kopfschuss mit «ungewöhnlicher Wundmorphologie», wie aus gerichtsmedizinischer Sicht später vermerkt werden wird, die «am ehesten zu einem grosskalibrigen Projektil mit massiver Energieabgabe im Schädelinnern» zu passen scheine. Der Tote trägt genau 7,79 Gramm Kokain auf sich.

Zwei Tage später meldet sich der Junkie Markus Knecht[1] als Zeuge bei der Stadtpolizei. Er finde es feige, sagt er, dass sich niemand als Zeuge gemeldet habe, immerhin gehe es hier nicht um irgendeinen Diebstahl, sondern um Mord. Aufgrund seiner Hinweise wird noch am gleichen Nachmittag auf dem Lettenareal der gut 23jährige Tunesier Hichem Kebili[2] verhaftet. Ihn habe er, sagt Knecht, am Abend des 1. August innerhalb einer Gruppe von Männern beobachtet, wie er mit dem Opfer gestritten und mit einer Schusswaffe herumgefuchtelt habe. Erst nach einem dumpfen Knall habe er erneut hingeschaut und gesehen, wie das Opfer «langsam der Mauer entlang zu Boden» gesackt sei, wie Kebili die Waffe in seiner Jacke verstaut habe und verschwunden sei. Am 8. August identifiziert Knecht Kebili anlässlich der sogenannten «Wahlkonfrontation» ein zweites Mal aus einer Gruppe von sechs nordafrikanischen Männern. Protokolliert wird auch Knechts «panische Angst», die er dabei hinter dem Einwegspiegel ausgestanden habe.

2.

Für Donnerstag, den 4. August, lädt die SVP des Stadtkreises 4 zu einem «Seniorennachmittag mit gratis Kaffee, Tee und Kuchen» ins Volkshaus. Thema: «Die von der Drogenszene Lettensteg betroffenen Quartierbewohner/-innen sind die wahren Helden Zürichs! Wie lange müssen sie noch Opfer bringen?» Seit Wochen ist die Stimmung rund um die offene Drogenszene angeheizt, Anfang Juli hatte man beim Elektrizitätswerk Letten eine Wasserleiche geborgen, Mitte Juli war es zu mehreren Messerstechereien gekommen, ein Tunesier war dabei getötet worden. Dann dieser Erschossene am 1. August. Und eben gestern hatte unter der Kornhausbrücke einer mit einer Maschinenpistole um sich geschossen. Am Freitag verbreiten die Zeitungen wieder eine jener Meldungen, die schon seit Wochen die Bürger und Bürgerinnen weit über Zürich hinaus mit hilfloser Empörung erfüllen:  «Die Zürcher Polizeigefängnisse sind wieder überfüllt.» Rund dreissig Untersuchungshäftlinge hätten in Laufe des Donnerstags freigelassen werden müssen.

In der Nacht vom Samstag auf den Sonntag wird auf dem Letten Abdelouahab Messouaka erschossen. Die Polizei findet seine Leiche, wie der Wissenschaftliche Dienst im «Untersuchungsbericht» die angetroffene Situation schildert, am Sonntagmorgen mit massiven Verletzungen an der linken Wange, dem rechten Unterkiefer und der rechten Schulter «am Fusse der Stützmauer des stillgelegten Letten-Bahnhofs». An der Mauer «in der Höhe von 158 bis 168 cm über der Endlage des Toten» Abprallspuren, Blutspritzer und Anhaftungen von Gewebeteilen. Fundort ist wiederum Tatort.

Am Dienstag, den 9. August, meldet der «Blick»: «Auch Stadträtin Monika Stocker gibt zu: Ja, wir haben in Zürich einen Drogenkrieg!» Der Parteisekretär der kantonalen SVP, Hans Fehr, konstatiert: «Der Drogenmarkt ist eine Brutstätte des Verbrechens» und seine Partei fordert: «Letten räumen!» Tags darauf lässt der  «Tages-Anzeiger» (TA) Polizeiadjudant Josef Gätzi sagen: «Viele der am Letten angehaltenen Libanesen und Palästinenser haben Kriegserfahrung – sie kämpften im libenesischen Bürgerkrieg. Diese Leute kennen kaum Tötungshemmungen.»  Tags darauf zeigen die Zeitungen das Porträt eines Toten, der am Samstag auf dem Letten an einer Überdosis gestorben sei: «Wer kennt diesen Mann?» Daneben die Kurzmeldung: «Gefängnisse wieder überfüllt. Am Mittwoch hat der Polizeikommandant die dreissigste Aufnahmerestriktion in diesem Jahr angeordnet» (TA, 11.8.).

Am Freitagabend kurz nach acht ist die Polizei auf dem Schotterbett des stillgelegten SBB-Geleises zum dritten Mal mit der Spurensicherung beschäftigt. In Bauchlage, mit dem Kopf Richtung Kornhausbrücke liegt mit einem Schuss im Rücken der kaum 22jährige Libanese Ibrahim Karram. Wieder hat das abgegebene Projektil massivste Verletzungen verursacht. Ein 18jähriger Libanese wird als Tatverdächtiger verhaftet.

Für die Stadtregierung spricht Monika Stocker nun von einem «Bandenkrieg», der zur «Eskalation der Gewalt am Lettensteg geführt» habe. Nachdem die Menge des Stoffs zugenommen habe und die Preise gefallen seien, würden die Drogendealer unerbittlicher als je zuvor um ihre Marktanteile kämpfen. Für die Stadtpolizei erklärt Heinz Gyr, die Gefängnisse seien überfüllt, nehme man einen Dealer fest, würden vier neue in die Lücke springen. Die SVP fordert die «ultimative» Räumung der offenen Drogenszene am Letten (NZZ, 13./14.8.).

3.

Im Tötungsfall vom 1. August sind die polizeilichen Ermittlungen angelaufen. Haut und Kleider des Toten und des verhafteten Tatverdächtigen werden einer «Mikro- und Schmauchspurensicherung» unterzogen. Die Ergebnisse sind ernüchternd – eine Spurenüberkeuzung kann nicht gefunden werden. Als die zuständige Bezirksanwältin Jacqueline Bächle ein knappes Jahr später, am 23. Juni 1995, ihren «Schlussbericht» zuhanden des Gerichts tippt, fasst sie zusammen: «Da weder Tatwaffe noch (ausreichend) Munitionsbestandteile (Hülsen, Projektile) gefunden wurden, können aus spurenkundlicher Sicht keine sicheren Angaben über verwendete Waffe, Kaliber und Munitionstyp gemacht werden. Auch die Schussdistanz kann nicht bestimmt werden.»

Aber die Ermittlungen verlaufen auch sonst harzig. Der Verhaftete ist zwar geständig, gegen das Ausländerrecht (illegaler Aufenthalt in der Schweiz) und das Betäubungsmittelgesetz (Kleindeal, Vermittlung, Konsum von Heroin und Kokain) verstossen zu haben, bestreitet jedoch vehement, irgend etwas mit dem Tötungsdelikt vom 1. August zu tun zu haben. Und trotz eines in Deutsch, Französisch, Italienisch und Arabisch abgefassten Zeugenaufrufs, der als Flugblatt in der Szene verteilt wird und pro Tötungsdelikt 3000 Franken Belohnung in Aussicht stellt, meldet sich kein einziger weiterer Zeuge. Als Bezirksanwältin Bächle in ihrem «Schlussbericht» die Anklageerhebung gegen Kebili wegen vorsätzlicher Tötung trotzdem empfiehlt, muss sie eingestehen, dass die «Umstände der Tat, wie Vorgeschichte, Motiv, Täter-Opfer-Beziehung, Planung/Entschussfassung, Psychodynamik des Tatgeschehens, Verhaltens nach der Tat usw., nicht genügend» hätten «abgeklärt» werden können.

Und das ist noch übertrieben: Eigentlich weiss man gar nichts, ausser dass Sebei tot und Kebilis Alibi nicht eben hieb- und stichfest ist: Kebili gab an, an jenem Abend ungefähr um zwanzig Uhr zusammen mit einem Kollegen von Zürich in dessen Wohnung nach Kloten gefahren zu sein und dort den Abend verbracht zu haben. Er weigerte sich jedoch danach so lange, diesen Kollegen und dessen Wohnung wiederzuerkennen, bis die Polizei beides ohne ihn identifiziert hatte. Die Einvernahmen des Alibizeugen brachten am 15. September 1994 Unklarheiten und Widersprüche: Mit Sicherheit sei er mit Kebili nicht von Zürich nach Kloten gefahren. Dass dieser bei ihm zumindest einmal zum Duschen vorbeigekommen sei, stimme; aber ob wirklich am 1. August und um wieviel Uhr genau, bleibt unsicher. Möglich ist, dass dieses Alibi gar nichts taugt. Möglich ist aber auch, dass Kebili seinen Kollegen nicht hineinziehen wollte und ihn deshalb verleugnete, und – als das nicht mehr möglich war – sein Kollege umgekehrt ihm widerwillig ein vages Alibi gab, jedoch auf keinen Fall mit dem Letten und einem allfälligen Todeschützen in Zusammenhang gebracht werden wollte.

Aber sogar wenn Kebilis Alibi falsch wäre: Deshalb muss er Sebei noch nicht erschossen haben. Das einzige, was die Behörden gegen Kebili überhaupt vorlegen können, sind die Angaben des Junkies. Markus Knecht avanciert zum Kronzeugen.

4.

Nach der dritten exekutionsartigen Tötung am Letten steigt die Nervosität auch in Zürichs offener Drogenszene: Nachdem auf dem Letten das Gerücht aufgekommen ist, Ibrahim Karram sei von einem Polizisten erschossen worden, werden am Abend des 12. August die mit der Spurensicherung beschäftigten Beamten am Tatort tätlich angegriffen, ein Polizeiauto wird umgekippt. Tags daraus stellen die libanesischen Dealer, die sich offensichtlich bedroht fühlen, aus Protest den Verkauf von Heroin auf dem Letten ein und verlangen die Untersuchung der Vorfälle. Zwar sei ihnen klar, dass der Drogenhandel gegen das Gesetz verstosse und man sie deswegen gerichtlich zu belangen versuche. Aber man könne sie doch nicht einfach abknallen. Am Samstagmittag erscheint ein Libanese im Detektivbüro der Stadtpolizei und droht, dass eine «Bombe» gezündet werde, falls der nach der neusten Erschiessung verhaftete Landsmann nicht freigelassen werde. Dieser ist unterdessen allerdings bereits von jedem Tatverdacht entlastet und der Jugendanwaltschaft übergeben worden wegen illegalen Aufenthalts in der Schweiz.

In hysterischen Halluzinationen schreiben die Zeitungen vom «Zürcher Drogenkrieg» (SoZ, 14.8.) und ergehen sich in pauschalen Vorverurteilungen: «Wenn fremde Händler in die Szene eindringen», weiss zum Beispiel der TA, würden die kriegserfahrenen «Libanesen und Palästinenser (…) offenbar keine Tötungshemmung» kennen (13.8.).

Der «Dealerstreik» auf dem Letten – zur Verblüffung der SVP sozusagen eine autonome Schliessung der offenen Drogenszene auf Zeit – führt dazu, dass über das Wochenende vom 13. und 14. August die Szene in die angrenzenden Wohnquartiere des Stadtkreises 5 ausweicht, die Preise der dortigen, albanischen Drogenhändler steigen, der Beschaffungsstress zunimmt, die QuartierbewohnerInnen sich bedroht fühlen und der TA tags darauf, im Bemühen, den Volkston zu treffen, die streikenden Dealer ausschimpft: «Die Arroganz und Menschenverachtung der arabischen Drogenhändler am Letten scheint keine Grenzen zu kennen.» (15.8.) Am Montag schildert Bruno Kistler als Pressesprecher der Stadtpolizei die Lage an der Front: Am Lettensteg tobe ein Bandenkrieg zwischen rivalisierenden libanesischen Dealergruppen, bei den drei Erschossenen und dem Erstochenen der letzten Wochen handle es sich ausschliesslich um «Händler» (NZZ, 16.8). In ihrem «Schlussbericht» zum Tötungsfall vom 1. August fasst Bezirksanwältin Bächle zusammen, was sich in diesen Tagen mit kühlerem Kopf erhärten liess: «Ebensowenig lassen sich – von verschiedener Seite geäusserte – Hypothesen über einen ‘Dealerkrieg’ oder eine gewaltsam ausgetragene Abrechnung unter rivalisierenden Dealern verifizieren.» 

Aber am 16. August sieht das eben ganz anders aus. In diesen Tagen gibt es über die Ereignisse am Letten zwei ganz verschiedene Geschichten: eine kleine, zerbröckelnde von drei isolierten, exekutionsartigen Erschiessungen, jeweils an gleicher Stelle mit vergleichbar schrecklichen Verletzungen, ohne eruierte Täter, ohne sichere Zeugen, ohne Motive, dazu einen «Dealerstreik», der gegen eine Abrechnung im Drogenmilieu spricht und das Ganze noch unerklärlicher macht. Und es gibt die grosse, runde Geschichte der Zeitungen: den herbeigeredeten «Dealerkrieg». Die Titelschrift-Lettern des «Blicks» sind auf fünf Zentimeter angewachsen: «Drogen-Terror: Stoppt den Wahnsinn!» (16.8.)

5.

Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei hat Hochbetrieb: In allen drei Tötungsfällen soll er Angaben machen zum Waffen- und Munitionstyp und zur Schussdistanz, genaue Antworten sind aber schwierig. Die «Schmauchspurenasservierung und -auswertung» verläuft in allen drei Fällen negativ, was heisst, dass ein aufgesetzter oder ein Nahschuss ausgeschlossen werden kann; Genaueres kann über die Schussdistanz jedoch nicht gesagt werden. Zur Bestimmung des Munitionstyps ist man auf die Geschossrückstände angewiesen, die man im Institut für Rechtsmedizin an der Universität bei der Obduktion der Getöten findet. In allen drei Fällen sind das lediglich kleinste Stahl- und Bleifragmente, die je nach Grösse und chemischer Zusammensetzung des Metalls mehr oder weniger genaue Rückschlüsse auf die Munition erlauben.

Eindeutig gelingt die Munitionsbestimmung nur im zweiten Tötungsfall: Ein Stahlmantelstück wird als «Heckteil eines Geschosses einer Schweizer-Ordonnanz Gewehrpartone GP 11, Kaliber 7,5 x 55 mm» identifiziert: «Es handelt sich dabei um ein Produkt der Munitionsfabrik Thun.» Weniger klar gelingt die Bestimmung der Splitter im dritten Tötungsfall, jedoch gehen die Spezialisten davon aus, «dass das Projektilmantel-Fragment (…) auch von einem Projektil im Kaliber 7,5 mm GP 11 stammen könnte». Am schwierigsten ist die Analyse im Fall von Tarchoun Sebei: Hier liegt nichts als ein Bleifragment von 0,11 Gramm vor. Der Wissenschaftliche Dienst verfeuert als Referenzprobe eine willkürlich ausgewählte GP 11-Patrone und vergleicht: «Eine gleichartige Zusammensetzung (Blei mit einer Spur Antimon) fanden wir sowohl bei der Analyse des kleinen Bleifragmentes aus dem Hinterkopf von Tarchoun Sebei als auch bei den kleinsten Bleipartikelchen aus den Klebbandabzügen von der Stützmauer.» Aufgrund aller Erkenntnisse ist es für den Wissenschaftlichen Dienst naheliegend, dass zwischen den drei (…) Tötungsdelikten (…) ein Zusammenhang besteht.» 

Und noch etwas hat der Wissenschaftliche Dienst für die besser dokumentierten Fälle vom 7. und 12. August herausgefunden: Den verwendeten Projektilen sind «durch mechanische Bearbeitung» die Spitzen entfernt worden. Es waren, mit anderen Worten, sogenannte Dumdumgeschosse, die als bearbeitete infanteristische Munition bereits durch die Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden waren. Ihre charakteristische Wirkung entfalteten sie auch diesmal, indem sie sich, wie der Wissenschaftliche Dienst schreibt, «beim Eindringen in den Körper zumindest in zwei Fällen völlig zerlegten und gleichartige, massive Verletzungen bewirkten». Anders: Die Wirkung der Geschosse ist verheerend und der kriminalistische Nachweis von Kaliber und Waffentyp kaum mehr eindeutig zu erbringen. Wer da geschossen hat, war kein Anfänger und wusste, was er erreichen wollte: fachmännisch töten ohne erwischt zu werden.

Als Ende August 1994 öffentlich wurde, dass am Letten mindestens zum Teril GP 11-Munition im Spiel gewesen war, titelte der TA: «Dealer am Letten durch Gewehrschüsse getötet.» Jetzt wurde in verschiedenen Medien eine These diskutabel, die zuerst in der WoZ vorgebracht worden war, nämlich, «dass ein Aussenstehender in Selbstjustiz auf das Lettenareal schiesst» (19.8.). In ihrer Berichterstattung führte die WoZ unter dem Pseudonym Hafis einen libanesischen Staatsbürger als Insiderinformanten ein. Das Informationsgespräch fand am 15. August mit zwei Informanten, Hafis und Hassan, statt, der WoZ-Journalist Matthias Preisser erstellte ein Gesprächsprotokoll. Im Zeitungsbericht wurden daraus nur einzelne Zitate verwendet. Weggefallen ist unter anderem Hassans Schilderung von Tarchoun Sebeis Erschiessung am 1. August. Diese Schilderung ist erwähnenswert, weil sie erstens von Mitte August stammt, zwei Wochen bevor bekannt wurde, dass GP 11-Munition verwendet worden war, und man in der Öffentlichkeit noch allgemein von Pistolen als Tatwaffen ausging. Und zweitens erscheint sie als mögliche Erklärung, warum die Bezirksanwältin Bächle in ihrem «Schlussbericht» frustriert feststellen musste: «Obwohl sich die Delikte im rege belebten Lettenareal abspielten, konnte nur gerade für das Delikt vom 1. August ein einziger Tatzeuge eruiert werden.»

Hassan habe sich in der Nähe von Sebei aufgehalten, steht in diesem Protokoll, und anschliessend: «Plötzlich fiel er um. Hassan hat sich sofort umgeschaut, aber niemanden gesehen. Es war auch niemand da, der geflüchtet wäre. Hassan hat keinen Schuss gehört. Der Tunesier hatte eine Kugel durch den Kopf. Die Libanesen haben sofort befohlen: Macht zu – was auch geschah.» Ohne Erfolg seien Gruppen von Herumstehenden nach Waffen abgesucht worden. Am 4. September bringt der «SonntagsBlick» seine Darstellung der GP-11-Geschichte. Er lässt einen nicht namentlich genannten «Waffenexperten» zu Wort kommen, der von einer Schussdistanz von «mehr als hundert Metern» spricht: Arabische Drogenhändler bekämpfen sich mit Messern und Faustfeuerwaffen, aber kaum mit Gewehren. Mit Restlicht–Aufheller und Zielfernrohr sind solche Schüsse kein Problem für einen in der Schweizer Armee ausgebildeten Schützen.»

Im «Schlussbericht» notierte die Bezirksanwältin übrigens auch die Hypothese des Tatverdächtigen. Anlässlich seines ersten Verhörs am 4. August habe Kebili gesagt: In der Wohnung in Kloten, in der er sich am Abend des 1. Augusts aufgehalten habe, seien später zwei Kollegen aufgetaucht, die gehört hätten, «dass in der Drogenszene ein Araber von einem Schweizer, der die Araber hasse, erschossen worden sei».

6.

Seit dem dritten Mord auf dem Letten beherrschte die grosse, runde Geschichte des  «Dealerkriegs» nicht nur die Tageszeitungen und Stammtische, sondern zunehmend auch die Köpfe der PolitikerInnen. Sie begriffen, dass die ideologische Vorhut in diesen Tagen die «Drogenhölle» am Letten sturmreif argumentierte. Jetzt wurden repressive politische Forderungen mehrheitsfähig.

Am 16. August trat der Zürcher Stadtpräsident Josef Estermann mit einem grossen TA-Interview an die Öffentlichkeit und forderte mehr Polizei, mehr Gefängnisse und schärfere Gesetze. Für die Begriffsstutzigeren fügte der damalige TA-Journalist Danni Härry einen grossen Kommentar bei: Erstens brauche es jetzt «den Bau eines Polizeigefängnis-Provisoriums auf dem Zürcher Kasernenareal», die Zustimmung zur kantonalen Vorlage bei der bevorstehenden Abstimmung sei «absehbar». Zweitens brauche es aber auch die «Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht», über die das Volk im Dezember zu befinden habe: «Aus drogenpolitischer Sicht wären die umstrittenen und menschenrechtlich äusserst fragwürdigen Massnahmen zweifellos erwünscht.»

Der kantonalzürcherische Justizdirektor Moritz Leuenberger kündigte nun die Lettenschliessung für «frühestens Anfang 1995» an: «In Zürich herrscht Notstand, da ist es ein Akt der Notwendigkeit, mit Notrecht zu reagieren.» Bundesrat Arnold Koller ortete das Hauptproblem bei den «fehlenden Gefängnisplätzen». Mehr Gefängnisse forderten auch FDP und SP; der Zürcher SVP-Nationalrat Walter Frey plädierte gar für die sofortige Inkraftsetzung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Ein Gewerbevertreter im Kreis 5 schlug «Internierungslager und Lazarette für Süchtige» vor, die Zürcher SVP die «Einweisung der Süchtigen zur Zwangstherapie». Jetzt konnte man einmal sagen, was man dachte: Armeeeinsatz, Heerespolizei zur Entlastung von Stadt- und Kantonspolizei, Militärkasernen und Zivilschutzanlagen zur Internierung der Junkies. Dagegen meldeten sich aber auch besonnenere Stimmen in der Öffentlichkeit. Sie forderten die notwendige Drogenliberalisierung, vor allem die kontrollierte Drogenabgabe, teils mittels eines dringlichen Bundesbeschlusses, teils gar unter Anwendung von Notrecht. Die Propagandamaschinerie war angekurbelt. Am 18. August inszenierte der «Tages-Anzeiger» – sozusagen als höhere Kunst des Forumsjournalismus – eine kleine Feuerwehrübung gegen den Brand, den er massgeblich zu schüren geholfen hatte: Die Informationsabteilung der Kantonspolizei, kritisierte er, versuche mit ihren regelmässigen Verlautbarungen zu Aufnahmerestriktionen in den Polizeigefängnissen Politik zu machen.

7.

In diesen Tagen standen die ermittelnden Behörden in Zürich vor einem grundsätzlichen Entscheid. Sie konnten sich entweder den Erkenntnissen des Wissenschaftlichen Dienstes anschliessen. In diesem Fall war von einer Serie von Tötungen mittels Gewehrschüssen auszugehen und davon, dass die Schüsse höchstwahrscheinlich von ausserhalb des Lettenareals, entweder vom Lettenbad in der Mitte des Flusses oder aus einer Sihlquai-Liegenschaft von jenseits des Flusses abgegeben worden waren. Diese Hypothese hätte zur Folge gehabt, Hichem Kebili aus der Untersuchungshaft entlassen zu müssen und sich statt dessen nach dem Besitzer eines Karabiners, eines Sturmgewehrs oder allenfalls eines Jagdgewehrs umzusehen. Aber hatten in den letzten Wochen nicht viele ehrenwerte Bürger – wie zum Beispiel der Privatdetektiv Dietmar Guggenbichler, dessen Tochter am 1. April 1994 an einer Überdosis Drogen gestorben war – lauthals und pauschal Rache an den Dealern geschworen? Absehbar war, dass diese Tathypothese geradewegs dazu führen würde, dass es in keinem der drei Verfahren je zu einer Anklage käme.

Man entschied anders: Man wollte den Spatz in der Hand, Hichem Kebili, nicht mehr freigeben. Und darum musste die Bezirksanwältin in ihrem «Schlussbericht» einen Satz tippen, der vor dem Hintergrund der Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Dienstes wenn nicht schlicht falsch, so doch ziemlich willkürlich erscheint: «Der Verdacht, dass zwischen dem Delikt vom 1. August und den beiden anderen Tötungsdelikten tatsächlich irgendein Zusammenhang besteht, liess sich durch die umfangreichen Ermittlungen indessen nicht erhärten bzw. objektivieren, nachdem keine konkreten Anhaltspunkte gefunden werden konnten, welche auf eine solche Verbindung hätten schliessen lassen.» Diese Argumentation liess die Option offen, Hichem Kebili die Tat vom 1. August doch noch anhängen zu können.

Zu einer Anklage konnte es allerdings nur dann kommen, wenn es gelingen würde, dem Zeuge Markus Knecht einige halbwegs brauchbare Aussagen zu entlocken. Und das blieb ein hartes Stück Arbeit. Immerhin hatte Knecht zu Protokoll gegeben, sich in der Zeit vom August 1994 täglich vier bis fünf Schüsse Heroin gesetzt zu haben. Bei einer Zeugeneinvernahme am 6. September waren ihm zwischenhinein die Augen zugefallen; auf Nachfrage des Pflichtverteidigers von Kebili hatte er angegeben, vor der Einvernahme eine Flasche Bier getrunken und anschliessend 95 Milligramm Methadon geschluckt zu haben. Solche Hinweise in den Akten förderten Knechts Glaubwürdigkeit nicht. Und die wäre dringend nötig gewesen, denn er machte Aussagen voller Widersprüche. Vor allem sagte er, er habe das Opfer der Mauer entlang hinuntersinken gesehen. Tatsache ist aber, dass die Abprallspuren 90 Zentimeter über Grund gefunden wurden. Wenn man nicht die absurde Annahme einer fast senkrechten Schussabgabe aus einem Flugzeug treffen wollte, konnte das nur heissen: Der Zeuge Knecht sah eine stehende Person hintersinken, die gesessen haben muss, als sie getroffen wurde. Müsste dieser Punkt nicht sogar einen sehr wohlwollenden Richter stutzig machen? Einmal schilderte Knecht den Tatort im Bereich des vorderen Letten, einmal gar unter der Kornhausbrücke, dann wieder zwei- bis dreihundert Meter flussaufwärts. Einmal sagte er, der Täter habe sich nach der Schussabgabe «langsam» wegbegeben, ein andermal, er sei .«blitzschnell verschwunden» Einmal schilderte er die Waffe Kebilis als «etwas kleiner als die Dienstpistole»  des befragenden Polizeibeamten, ein andermal als «grosse Waffe» mit einem Rohr und einer Länge von etwa 45 Zentimetern. Dass die Befragung, in der er die Waffe plötzlich zu einem Gewehr mit abgesägtem Lauf gemacht hat, ausgerechnet am 6. September stattfand, also zwei Tage, nachdem der «SonntagsBlick» seine GP 11-Geschichte veröffentlicht hatte, die als Tatwaffe ja eben ein Gewehr voraussetzte, machte Knechts Angaben auch nicht glaubwürdiger. Solche Widersprüche könnten – mussten sich die untersuchenden Behörden Sorgen machen – im dümmsten Fall sogar einem Richter auffallen. Bezirksanwältin Bächle muss denn auch wochenlang gezweifelt haben, ob mit Knechts Aussagen allein Kebili angeklagt werden solle. Noch am 11. Oktober bestätigte sie gegenüber der NZZ, dass zwar nach wie vor ein Verdächtiger in Haft sei, ihm die Tat jedoch «zurzeit nicht nachgewiesen werden» könne.

8.

Am 25. September 1994 kam der Neubau eines Polizeigefängnis-Provisoriums auf dem Zürcher Kasernenareal zur Abstimmung. Der Kanton Zürich nahm mit 77,5 Prozent der Stimmen an; der an den Letten grenzende Kreis 5 in der Stadt Zürich mit einem der kleinsten Ja-Anteile von 58,3 Prozent. Am 4. Dezember 1994 wurden die «Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» gesamtschweizerisch mit 72,9 Prozent der Ja-Stimmen angenommen; im Kanton Zürich sagte man zu 77,4 Prozent ja, der Kreis 5 wies diesmal mit 60,5 Prozent kantonsweit sogar den schwächsten Ja-Stimmen-Anteil auf.

9.

Am 27. Februar 1995 wurde im Fall der Tötung vom 1. August zur sogenannten «Tatrekonstruktion» eingeladen. Zu finden war am Letten selbstverständlich nichts mehr. Die offene Drogenszene war knapp vierzehn Tage zuvor endgültig geräumt worden, und bereits am 16. August 1994, eine halbe Woche nach der Erschiessung von Ibrahim Karram, war auf Inititative der Sozialamtsvorsteherin Monika Stocker und unter Polizeischutz das Lettenareal gereinigt worden: 45 Mitarbeiter des Strasseninspektorats hatten damals rund zehn Tonnen Abfall zusammengeschaufelt und in die Kehrichtverbrennung gebracht.

Knecht erschien pünktlich zur «Tatortrekonstruktion». Allerdings hatte er merkwürdigerweise zur festgesetzten Zeit nicht auf dem Lettenareal zu erscheinen, sondern im Büro der Bezirksanwältin, wie der Verteidiger später in seiner Beschwerde an das Kassationsgericht schrieb. Was in diesem Büro in Abwesenheit von Kebili und seinem Verteidiger besprochen wurde, ist unbekannt, weil es kein Protokoll davon gibt. Danach führte die Bezirksanwältin ihren Kronzeugen nicht auf den Letten, sondern in das Büro des polizeilichen Sachbearbeiters, wo wieder ein nicht protokolliertes Gespräch stattfand. Schade, muss man sagen, denn wenn es um nichts Wichtiges gegangen wäre, hätte die Bezirksanwältin diesen Verstoss gegen die zürcherische Strafprozessordnung (Grundsatz zur Dokumentationspflicht) kaum in Kauf genommen.

Gehörig instruiert, wurde Knecht nun auf das Lettenareal geführt. Dort traf er auf Kebili und seinen Verteidiger. Im «Schlussbericht» hält die Bezirksanwältin später fest, dass der Zeuge «beim Anblick des Angeschuldigten» auch jetzt wieder «Todesängste» ausgestanden habe. Diese mehrmals protokollierte Angst ist vor allem deshalb bemerkenswert, weil Knecht bei einer seiner Befragungen nur zehn Tage vor der «Tatrekonstruktion» zu Protokoll gab:  «Ich bin erst nach dem Vorfall auf ihn [Kebili, fl.] aufmerksam geworden. Ob ich ihn vorher schon einmal gesehen habe, das weiss ich nicht mehr.» Wovor hatte Knecht wirklich eine derartige Angst?

Auf dem Letten setzte er sich dann vor den Anwesenden auf jenes Mäuerchen, von dem aus er ein halbes Jahr zuvor, in der Abendämmerung des 1. August, auf eine Distanz von dreissig Metern, Sebeis Exekution durch Kebili gesehen haben wollte. Diese Sitzposition entsprach zwar in etwa seinen bisher gemachten Angaben, bloss: Von diesem Standort aus war es nicht möglich, den Tatort einzusehen. Diese für die Bezirksanwältin peinliche Episode fehlte später im Protokoll zur «Tatortrekonstruktion». In ihrem «Schlussbericht» geriet ihr der entsprechende Abschnitt begreiflicherweise etwas kurz. Sie hielt lediglich fest, dass die «Tatortbesichtigung hinsichtlich des Tathergangs zu keinen neuen Erkenntnissen» geführt habe.

Knecht hat noch auf dem Letten seinen Irrtum bemerkt und bezeichnete daraufhin, weiter flussaufwärts, einen anderen Beobachtungsort, von dem aus der Tatort wirklich einsehbar gewesen wäre. Dummerweise gab es dort kein erhöhtes «Mäuerchen», das er zuvor in den Befragungen immer wieder beschrieben hatte. Was Knecht in diesem Augenblick sicher nicht bedacht haben wird: Vom neu bezeichneten Standort aus hätte sein Weg beim Verlassen des Areals direkt an der Leiche von Tarchoun Sebei vorbeigeführt. Es ist zumindest erstaunlich, dass er den kaum vergesslichen Anblick von dessen rechtsseitig zertrümmertem Schädel in keiner seiner sechs Befragungen auch nur mit einem Wort erwähnt hat.

Kebilis Verteidiger wehrte sich am 29. Mai 1995 für seinen Mandanten, verlangte vollständige Protokollierung der «Tatrekonstruktion», eine Ergänzung des Protokolls mit Fotografien, die die Widersprüche in den Aussagen des Zeugen dokumentieren sollten, sowie die Einvernahme der weiteren Anwesenden des Augenscheins. Am 1. November musste er diese Beweisanträge erneuern. Als ihnen die zuständige I. Strafkammer des Obergerichts am 17. November stattgab, stellte sich heraus, dass das Lettenareal unterdessen in einen Volleyball- und einen Badeplatz umgestaltet worden war und die fotografische Dokumentierung anlässlich einer neuerlichen Tatortbegehung zwecklos gewesen wäre.

10.

Mehr als anderthalb Jahre nach seiner Verhaftung wurde Hichem Kebili am 11. April 1996 vor das Obergericht des Kantons Zürich geführt. Hauptanklagepunkt: Er habe Tarchoun Sebei vorsätzlich getötet, indem er «diesen rückwärts gegen die bergseitige Stützmauer drängte, anschliessend eine unbekannte grössere Schusswaffe zog, mit dieser drohend vor seinem Gegner herumfuchtelte und hernach aus kurzer Distanz (ca. 1/2 - 2 Meter) in Tötungsabsicht einen gezielten Schuss auf den Kopf des Geschädigten abgab, der in die rechte Schläfe getroffen wurde und schwerste Hirnverletzungen erlitt, welche sofort zu seinem Tod führten».

Vor die Richter trat ein mittlerweile 25jähriger Mann, 1971 in Tunesien geboren als jüngstes von elf Geschwistern. Er hatte sechs Jahre lang die Schule besucht, danach als Kellner, im Baugewerbe und als Seemann gearbeitet. 1992 illegale Aufenthalte in Österreich und der Tschechoslowakei, nach Ende 1992 illegal in Italien. Im März 1994 illegale Einreise in die Schweiz, am 30. März Verhaftung am Lettensteg, Verdacht auf Drogenhandel, beschlagnahmt werden 2,5 Gramm Heroin und knapp drei Gramm Kokain. Verurteilung zu 21 Tagen bedingt, danach aus der Haft entlassen, weil er über keine Papiere verfügt und deshalb nicht ausgeschafft werden kann. Seither bis zu seiner Verhaftung am 3. August in der Drogenszene am Letten, erwerbs- und mittellos. Naturalien, Kleider und Drogen hätten ihm arabische Kollegen jeweils aus Mitleid geschenkt.

Jetzt, vor Gericht, wird Kebili mit keinem einzigen Indiz konfrontiert, das ihn als Todesschütze belasten würde. Und auch Markus Knecht, der seine Schuldigkeit getan hat, wiederholt seine Aussagen an diesem Tag nicht: Die Bezirksanwältin hatte das Gericht vorgängig mitfühlend darauf hingewiesen, dass der Zeuge «einem Verfahren vor dem Geschworenengericht (…) nicht schwerlich gewachsen sein dürfte». Knecht durfte, eine Geste der Menschlichkeit, zuhause bleiben. Kebili wurde zu fünfzehn Jahren Zuchthaus, fünfzehn Jahren Landesverweis und zu den Kosten von knapp 50000 Franken verurteilt. In der schriftlichen Begründung beschränkte sich das Gericht im wesentlichen darauf, sich der Behauptung der Bezirksanwältin anzuschliessen, der Zeuge Knecht sei glaubwürdig, wobei die NZZ in ihrer Berichterstattung folgendermassen präzisierte: «Für das Gericht verstärkten die Ungereimtheiten in seiner Aussage aber gerade die Glaubwürdigkeit des Zeugen» (12.4.1996) Kebilis Verteidiger hat am 26. Juni 1996 eine Beschwerde beim kantonalen Kassationsgericht eingereicht, das Urteil des Obergerichts sei aufzuheben «und die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.»

Mit Datum vom 2. Mai 1997 ist nun das Urteil des Kassationsgerichtes ergangen. Die Beschwerde wird abgewiesen. Wortreich werden sämtliche Zweifel an der Glaubwürdigkeit und Wahrnehmungsfähigkeit des Zeugen als nichtig und unbegründet abgetan. Für die Richter spielt es weder eine Rolle, dass der Angeklagte stets seine Unschuld beteuert hat, noch dass kein Motiv vorliegt, noch dass die Vorinstanz kein einziges Argument zur Entlastung Kebilis angeführt hat, noch dass der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich aufgrund der ausgewerteten Spuren einen Zusammenhang zwischen den drei Tötungsdelikten keineswegs ausgeschlossen hat. Das Kassationsgericht betont sehr wohl und zu Recht, dass HeroinkonsumentInnen generell nicht wesentlich in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit beeinträchtigt sind; es lässt aber, wie die Vorinstanz, ausser Betracht, dass der Zeuge Markus Knecht, wie von verschiedenen Seiten bestätigt wird, zur fraglichen Zeit nicht nur Heroin und Methadon, sondern auch Rohypnol konsumiert hat. Die zusätzliche Einnahme von Rohypnol bewirkt aber das typische «Extrembild» eines Fixers: die Beine knicken ein, die Augen fallen zu, der Übergang vom Kurz- zum Langzeitgedächtnis wird blockiert, wie der Zürcher Arzt und Drogenfachmann André Seidenberg bestätigt. Darüber, dass bei Knecht, der die erwähnten Symptome mehrfach aufgewiesen hat, damals ein Bluttest oder eine Urinprobe gemacht worden wäre, ist in den Akten nichts vermerkt.

Bei den beiden Erschiessungen von Abdelouahab Messuoaka und Ibrahim Karram sind die Täterschaften, nach Auskunft der zuständigen Bezirksanwälte Michael Frank und Rolf Jaeger, bis zur Stunde unbekannt; die Akten lagern, bis zum Auftauchen neuer Hinweise, im Fahndungsarchiv. Hichem Kebili lebt im Zuchthaus von Regensdorf.

11.

Im August 1994 kam dem politischen Establishment der Schweiz eine Eskalation auf dem Letten ausserordentlich gelegen, so konnte die Abstimmungskampagne für die «Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht» erfolgversprechend lanciert werden; es erhielt drei Morde im Drogenmilieu, deren Motive bis heute vollständig im Dunkeln liegen. Im April 1996 brauchte die Zürcher Öffentlichkeit, damit ihre kleine Welt wieder in Ordnung sei, einen Schuldigen. Sie erhielt Hichem Kebili, einen jugendlichen, in die Drogen abgestürzten tunesischen Glücksritter, der mangels Beweisen sogar dann hätte freigesprochen werden müssen, wenn wirklich er geschossen hätte. Der Rest war juristisches Handwerk.

Aber wer waren die Täter im August 1994?

[1] Name geändert.

[2] Name geändert.

Diese Reportage ist ermöglicht worden durch Recherchen der Zürcher Menschenrechtsgruppe «augenauf», namentlich von Gertrud Vogler und von Konrad Stocker.– Mit Urteil vom 18.8.1997 lehnt das Schweizerische Bundesgericht Kebilis Staatsrechtliche Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Kassationsgerichts ab. Die Beschwerde wird abgewiesen. Damit sind die Rechtsmittel in der Schweiz ausgeschöpft.

Mit eingeschriebenem Brief vom 17. März 1998 hat mir die Stiftung Zürcher Journalistenpreis einen Preis zuerkannt. Die Jury bestand aus Gunhild Kübler, Herbert Cerutti, Esther Scheidegger, Margit Weinberg Staber und Urs Widmer. Die Preisverleihung fand am 24. April 1998 im Bahnhofsbuffet des Zürcher Hauptbahnhofs (Au premier, Conrad Gyger Saal) statt. 

In der Laudatio hielt Cerutti fest: «Fredi Lerch ist überzeugt, dass jetzt ein Unschuldiger im Zuchthaus sitzt. Unterstützt durch die Recherchen von Gertrud Vogler und Konrad Stocker verfasste er die Anatomie eines nicht aufgeklärten Mordes. Denn der Kronzeuge war mit seinen Aussagen höchst widersprüchlich. Und der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei fand bei allen drei Morden Spuren von Schweizer Gewehrpatronen. Der Sündenbock vom Letten ist eine Kriminalgeschichte von Journalisten, denen zweifelhafte Urteile nicht gleichgültig sind.»

Das Preisgeld vom 9000 Franken habe ich zu gleichen Teilen weitergegeben an den Recherchierfonds der Wochenzeitung WoZ, an die Menschenrechtsgruppe «augenauf» und an Hichem Kebili. In einem Pressecommuniqué vom 24.4.1998 habe ich geschrieben: «Das Geld für letzteren sollte allerdings nicht als privater Wiedergutmachungsversuch missverstanden werden. Wiedergutmachung wird, wie ich hoffe, früher oder später der Kanton Zürich zu leisten haben, der Kebili mit einem politischen, juristisch unhaltbaren, weil willkürlichen Gerichtsentscheid für fünfzehn Jahre ins Gefängnis geschickt hat.» 

Für die folgende Woche schrieb ich eine zweite Reportage über Hichem Kebili.

 

[WoZ Nr. 18/1998]

Der Sündenbock vom Letten – ein Gefängnisbesuch

Keine Probleme – wenig Hoffnung

 

Wenn’s für seine Geschichte schon einen Journalistenpreis gibt, soll er auch etwas davon haben. Aber was sind 3000 Franken gegen 15 Jahre Freiheit?

Eine gedrungene Front aus regendunklem Beton, in der oberen rechten Ecke der Stahltür die Kamera: Das ist der Eingang zur kantonalen Strafanstalt Pöschwies in Regensdorf. Nach der ersten elektronisch gesteuerten Tür ein gläserner Durchgang, hinter dem Glas ein Rasenstreifen mit hohem Drahtzaun. Nach der zweiten elektronisch gesteuerten Tür in einer Kabine ein Uniformierter. Ausweiskontrolle. Dann eine elektronisch gesteuerte Drehtür: ein Vorraum mit Garderobeschränken. Schlüsselbund, Uhr und den Gürtel mit der Metallschnalle solle ich in den Schrank legen, sagt die Dolmetscherin. Neben dem schmalen Durchgang ein Schalter: Hier sind einem Uniformierten unter einer dicken Glasscheibe hindurch alle Gegenstände, die man mitzunehmen wünscht, in einem Körbchen  zuzuschieben. Hinter dem Metalldetektor gibt der Uniformierte nach kurzer Inspektion den Inhalt des Körbchens – Schreibmaterial und Portemonnaie – zurück. Die vierte elektronisch gesteuerte Tür: der Aufenthaltsraum. Durch die Fenster geht der Blick auf den Rasenstreifen mit dem hohen Drahtzaun, dahinter die Betonwand, unüberwindbar. Kaum haben wir uns an einen der Tische gesetzt, sagt die Dolmetscherin: «Da kommt er.»

Aus einem Gang tritt ein junger Mann in kakifarbenen Anstaltskleidern, schlank, ein bisschen vornübergebeugt, schwarzes Kraushaar, breite Backenknochen, leichte Stupsnase, unsicher lächelnd. Ein schwacher Händedruck: Das also ist der Sündenbock vom Letten, Hichem Kebili, Tunesier, in einigen Tagen wird er siebenundzwanzig. Noch bevor wir uns setzen, bedankt er sich für den Bericht, in dem ich – ohne ihn damals besucht zu haben – seine Geschichte erzählt habe.

Wo ist Riadh Shabani?

Am 1., 7. und 12. August 1994 wurden in der offenen Drogenszene Letten drei nordafrikanische Männer erschossen. Aufgrund von Munitionsanalyse und gleichartiger Wundmorphologie in allen drei Fällen kam der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich zum Schluss, dass es «naheliegend» sei, «dass zwischen den drei (…) Tötungsdelikten (…) ein Zusammenhang» bestehe. Ist die These einer Tötungsserie richtig, so fällt Kebili als Täter ausser Betracht, weil er bereits am 3. August festgenommen worden ist. Trotzdem ist er verurteilt worden, weil er am 1. August 1994 nach einem Streit einen Landsmann aus nächster Nähe in den Kopf geschossen haben soll.

Am Tisch im Aufenthaltsraum mache ich meine Mitteilungen: Die «Stiftung Zürcher Journalistenpreis» habe dem Bericht über den «Sündenbock vom Letten» soeben einen Preis zugesprochen. Ein Drittel des Preisgeldes werde ihm zukommen Er raucht, hört zu, die Dolmetscherin präzisiert, er nickt. Dass man ihm das Geld nicht ins Gefängnis schicken kann, ist klar: Er schuldet dem Staat 50000 Franken an Prozesskosten. Wir einigen uns rasch, wie die Sache organisiert werden soll. Manchmal fährt er mit der Hand übers Gesicht und schaut für einen Augenblick ins Leere. Doch, es gehe ihm gut hier, sagt er, «keine Probleme», er arbeite hier, repariere elektrische Geräte. Das erzählt er auf deutsch. Im Gefängnis hat er die Sprache jener lernen müssen, die ihm fünfzehn Jahre Gefängnis angehängt haben und ihn aus dem Land hinauswerfen werden, sobald er die Strafe abgesessen hat. Seit dem 3. August 1994 ist er eingesperrt, Urlaub hatte er bisher keinen. Seit fünf Jahren habe er kein Couscous mehr gegessen.

Der Wissenschaftliche Dienst der Stadtpolizei Zürich ist im August 1994 zu bemerkenswerten Erkenntnissen gekommen: Von allen drei Obduktionen wurde ihnen vom Institut für Rechtsmedizin keine Kugel, sondern nur kleinste Metallsplitter zugestellt. In den besser dokumentierten Fällen vom 7. und 12. August ergab sich, dass die verwendeten Projektile mit Sicherheit zu Dumdumgeschossen angeschliffen worden waren. Solche Geschosse bersten nach dem Eindringen in einen Körper und verursachen dadurch verheerende Verletzungen. Im Fall vom 7. August gelang eindeutig, in jenem vom 12. August mit grosser Wahrscheinlichkeit die Bestimmung der Munitionsart: Gewehrpatrone GP 11, also schweizerische Sturmgewehrmunition. Kebilis Pech ist, dass in der Leiche jenes Mannes, den er erschossen haben soll, zur Analyse nichts als ein Bleifragment von 0,11 Gramm vorlag. Damit war ein eindeutige Bestimmung der Munition nicht möglich.

Das Gespräch im Aufenthaltsraum der Strafanstalt Pöschwies wird nun auf arabisch geführt, die Dolmetscherin übersetzt nur noch summarisch. Kebili spricht wieder über den Abend des 1. August 1994, als er auf dem Letten geschossen haben soll, den er jedoch, wie er seit seiner Verhaftung beteuert, in einer Privatwohnung in Kloten in der Privatwohnung eines Kollegen in Kloten verbracht hat. Dieser Kollege hat damals nur vage Aussagen gemacht, vermutlich, weil er nicht mit einem als Todesschützen Angeschuldigten in Zusammenhang gebracht werden wollte. Unterdessen gehe es ihm gesundheitlich so schlecht, dass von ihm keine Hilfe mehr erwartet werden könne. Aber es gebe noch Riadh Shabani, übersetzt die Dolmetscherin, auch er sei an jenem 1. August in der Wohnung in Kloten gewesen. 1995 habe Kebili ihn im Gefängnis noch einmal kurz getroffen. Warum er denn hier sei, habe ihn Shabani gefragt. Und als es ihm Kebili gesagt habe, habe Shabani geantwortet, dass sei ja Unsinn, es sei doch klar, dass er mit dieser Sache nichts zu tun habe. Und dann noch: Wenn Kebili Hilfe brauche, werde er helfen. Seither hat er von ihm nie mehr etwas gehört. Wo ist Riadh Shabani heute?

Kein Cousous zum Geburtstag

Hichem Kebili ist am 11. April 1996 ausschliesslich aufgrund der Zeugenaussage eines schweizerischen Drogenabhängigen verurteilt worden, obwohl sich dieser in seinen Aussagen in gravierende Widersprüche verwickelte (genauer Tatort, Tathergang, Art der verwendeten Waffe). Aktenkundig ist, dass dieser bDrogenabhängige in jenen Tagen nicht nur Heroin und Methadon, sondern auch Rohypnol konsumiert hat. Dieser Mix kann, wie der Zürcher Arzt und Drogenfachmann André Seidenberg erklärt, unter anderem zur Blockierung des Zusammenspiels von Kurz- und Langzeitgedächtnis führen (siehe WoZ Nr. 20/1997). Mehr als diese Zeugenaussage hat es gegen Kebili nie gegeben. Die Bezirksanwältin räumte in ihrem «Schlussbericht» ein, es hätten weder «die Umstände der Tat, wie Vorgeschichte, Motiv, Täter-Opfer-Beziehung, Planung/Entschlussfassung, Psychodynamik des Tatgeschehens» noch das «Verhalten nach der Tat» geklärt werden können. Trotzdem wurde Kebili verurteilt: Die Hypothese eines Serientäters, der am Nationalfeiertag – zum Beispiel vom Lettenbad her – damit beginnt, mit schweizerischer Sturmgewehrmunition ausländisch aussehende Männer über den Haufen zu schiessen, war politisch nicht opportun. Lieber liessen die Zürcher Justizbehörden zwei Fälle ungeklärt und verurteilten im dritten als Sündenbock einen jungen Tunesier, der noch dann mangels Beweisen hätte freigesprochen werden müssen, wenn er die Tat wirklich begangen hätte.

Es gibt während des Gefängnisbesuchs Augenblicke des Schweigens. Würde sich einer, wenn er wirklich schuldig wäre, auch nach der letztinstanzlichen Verurteilung noch um die Erhärtung seines Alibis bemühen? Was sollte das nützen, wenn es nach der Meinung der Richter doch falsch war? Kebili hofft nach wie vor auf Gerechtigkeit und deshalb neuerdings auf die «Commission européenne des droits de l’homme» in Strassburg. Ein Kollege im Gefängnis hat ihm eine Eingabe formuliert. Der Empfang ist bestätigt, der Entscheid steht aus.

Hoffen auf Strassburg. Warten auf Shabani. Schweigen ist besser als billiger Trost. Manchmal, sagt Kebili, sei er sehr müde und möge von allem nichts mehr hören. Von seinen fünfzehn Jahren hat er nun ungefähr dreieinhalb abgesessen. Die Besuchsstunde in Pöschwies dauert eine Stunde nullnull Minuten. Ein Gong ertönt, man beginnt zusammenzuräumen, zweiter Gong, wir verabschieden uns, Kebili verschwindet im Gang.

PS. Vier Tage später will die Übersetzerin Kebili überraschen. Tags zuvor hat sie ihre Idee telefonisch mit Beamten vorbesprochen: Er ist einverstanden. Als der Vater der Übersetzerin allerdings an Kebilis Geburtstag am Eingang des Gefängnisses Pöschwies versucht, neben anderen Geschenken vor allem eine grosse Portion fertig gekochtes Couscous abzugeben, gibt es Probleme. Das Gesamtgewicht der Geschenke liege über fünf Kilo. Deshalb müsse das Couscous zurückgewiesen werden. Ein Paragraph findet sich immer.

Am 26. Mai 1999 erscheint auf dem tunesischen Konsulat in Bern Lassad Ben Najah, Kebilis Gastgeber am Abend des 1. August 1994 in Kloten. Er hinterlegt eine schriftliche Zeugenaussage, in der es unter anderem heisst, «que le nommé Hichem Kebili a passé l’après midi et toute la nuit du 1. août 1994 chez moi, le jour de meurtre d’un tunesie» . Die Aussage schliesst: «Monsieur Kebili est innocent, et n’a aucun lieu ni de près ni de loin avec ce meurtre». Diese Aussage entlastet Kebili. In dieser Situation plant der Verteidiger von Kebili, an das Kassationsgericht den Antrag um «Wiederaufnahme des Strafverfahrens» zu stellen. Ich unterstütze diese Arbeit, indem ich an die Mutter des Kronzeugen Knecht mit Datum vom 30. November 1999 einen Brief schreibe, von Ben Najahs Zeugenaussage berichte und sie bitte, mit ihrem Sohn zu sprechen, und falls er nur den geringsten Zweifel an seiner damaligen Zeugenaussage habe zu ermuntern, darauf zurückzukommen. Da sich Frau Knecht bis zum 13. Dezember nicht meldet, rufe ich sie an. Mein Telefonprotokoll vermerkt unter anderem: «Ich frage, ob sie einen Moment Zeit habe und spreche sie dann auf meinen Brief vom 30. 11. am. Sie bestätigt den Empfang, ist sehr bedrückt (leise Stimme) und sagt, ihr Sohn sei ‘am Donnerstag letzter Woche’ (demnach am 9. Dezember) in Regensdorf gestorben. Sie habe jedoch mit ihm über meinen  Brief gesprochen. Er habe geantwortet, er sei ‘hundertprozentig überzeugt’, dass er den Richtigen indentifiziert habe: ‘Meinst Du, dass ich will, dass ein Unschuldiger ins Gefängnis kommt?’, habe er gefragt. Die Aussage von Ben Najah sei für ihn nicht glaubwürdig gewesen: die steckten doch unter einer Decke.» Das Kassationsgericht des Kantons Zürich hat die Wiederaufnahme des Strafverfahrens mit Datum vom 5.6.2000 abgelehnt. 

Hichem Kebili hat wegen guter Führung den «Drittel» bekommen und ist im Frühling 2006 nach zehn Jahren aus der Strafanstalt Pöschwies entlassen und nach Tunesien ausgeschafft worden.  

Die Reportage «Der Sündenbock vom Letten» ist nachgedruckt worden in einer Beilage zur WOZ Nr. 29 / 2015, die den Titel trug: «30 Jahre PROWOZ-Recherchierfonds» (darin S. 16-21). 

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5