Stiften spät in der Nacht bleibt in Bern verboten

Melissa Shan ist 17 und macht in einem Restaurant in der Nähe von Bern eine zweijährige Lehre als Servicefachangestellte. Sie ist im zweiten Lehrjahr und arbeitet gewöhnlich ab 11 Uhr und nach der Zimmerstunde von 17 Uhr bis Feierabend: An Wochenenden kann es, wie sie sagt, «halb eins, halb zwei oder auch halb drei» werden.

Angela Gerber ist 19 und macht die dreijährige Lehre als Gastronomiefachassistentin in einem abgelegenen Landgasthof in den Voralpen. Sie ist im dritten Lehrjahr. Arbeitsbeginn ist zwischen 9 und 9.30 Uhr; nach der Zimmerstunde arbeitet sie ab spätestens 17.30 Uhr bis Feierabend. An den Wochenenden kann es auch mal halb vier werden.

Nachtarbeit bleibt verboten

Das schweizerische Arbeitsrecht sieht vor, dass Jugendliche unter 18 Jahren sowie Stiftinnen und Stifte unter 20 in der Regel nicht länger als bis 22 Uhr arbeiten sollen. Trotzdem hat das Wirtschaftsamt des Kantons Bern (Beco) auf Antrag der Arbeitgeber am 15. März 2004 eine Globalbewilligung für Nachtarbeit von Auszubildenden im Gastgewerbe eine Globalbewilligung erteilt.

Die Gewerkschaft Unia hat dagegen geklagt und nun vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Recht bekommen: Am 9. Dezember wurde die Bewilligung des Beco aufgehoben. Dass die Lehrlinge zu Lernzwecken auch an Banketten teilnehmen müssten, die länger als bis 22 Uhr dauerten – wie die Arbeitgeber argumentierten – reiche nicht aus, das Nachtarbeitsverbot generell aufzuheben.

Tatsächlich schätzt Melissa Shan, dass sie im Durchschnitt einmal pro Woche an einem Bankett mit mehrgängigem Menu und «gehobenem Service» mitzuwirken habe, für Angela Gerber ist es weniger als einmal pro Woche. Trotzdem arbeiten beide an jedem Arbeitstag bis 23.30 Uhr – oder eben bis Feierabend.

Unumgänglich oder Ausnützerei?

Die beiden jungen Frauen haben Verständnis für ihre Arbeitgeber. «Mein Chef hat mir klar gesagt», so Melissa Shan, «dass es ihm nicht mehr rentieren würde, Stifte auszubilden, wenn das Nacharbeitsverbot durchgesetzt würde.» Und Angela Gerber sagt: «Wir können unsere Gäste ja nicht um 22 Uhr nach Hause schicken. Das wird immer so sein, und das weiss man, wenn man in diesem Gewerbe zu arbeiten beginnt.»

Organisatorisch möglich wäre, meint Shan, das Gesetz in grösseren Betrieben durchzusetzen, aber mit den Kleinbetrieben solle man «Nachsicht» haben. Wenn die kleineren Restaurants keine Stifte mehr ausbildeten und die Jugendlichen deshalb den Einstieg in den Beruf nicht mehr finden könnten, sei niemandem geholfen.

Dagegen stellt Hanspeter Wyder, Unia-Sekretär Region Bern, die Ergebnisse einer Gewerkschaftsumfrage aus dem Jahr 2004, bei der 134 Stifte und Stiftinnen aus seiner Region befragt worden sind:

• Bei der Mehrheit der Service-Lehrlinge wird  die vorgeschriebene Nachtruhe von 12 Stunden regelmässig nicht eingehalten.

• Fast 80 Prozent von ihnen arbeiten öfter als vier Mal monatlich nach 22 Uhr, besonders in Landgasthöfen.

«Uns sind Fälle bekannt, wo die Eltern die Lehrlinge am Feierabend mit dem Auto abholen, weil der öffentliche Verkehr nicht mehr fährt», sagt Wyder und stellt fest: «Mit Ausbildung hat das nichts zu tun. Das Arbeitsamt des Kantons muss mehr Kontrollen machen. Sonst ändert sich nichts.»

Das Zürcher Modell

Mauro Moretto, der in der Unia-Leitung das Gastgewerbe bearbeitet, befürchtet nun, dass die meisten Kantone nach dem Berner Urteil zwar darauf verzichten werden, Globalbewilligungen zu erlassen, jedoch kaum mehr Kontrollen durchführen werden. Die Wirtinnen und Wirte hätten so freie Hand.

Ein Ausweg, meint Moretto, sei die Kantonalzürcher Lösung. Dort erhalten die Wirte eine Globalbewilligung dafür, ihre Auszubildenden ab dem zweiten Lehrjahr bei maximal zehn Anlässen pro Jahr länger arbeiten zu lassen. Es werde «einigermassen kontrolliert» (Moretto), dass diese Bewilligung nicht ausgenutzt werde. Für die Unia ist das Zürcher Modell nicht die schlechteste Lösung. Voraussetzung allerdings: Die Arbeitszeiten der Stiftinnen und Stifte müssen systematisch erfasst und kontrolliert werden.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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