Gotthelf-Edition (VI): Die Postdocs des Teams A

Beim Machtkampf in der Gotthelfedition an der Universität Bern hat sich im Frühjahr 2014 der Leiter des Teams B, Privatdozent Christian von Zimmermann, gegen die Leiterin des Teams A, Professor Barbara Mahlmann-Bauer durchgesetzt.

Plötzlich zirkulierte damals in den Projektbüros der Entwurf eines neuen Organisationsreglements für das Editionsprojekt: Mahlmann-Bauer verliert ihre Leitungsfunktion und darf bis zu ihrer Emeritierung als Ordinaria noch ihr «Teilprojekt Abt. F: Pädagogische Publizistik und Armennoth / Vereinsschriften» abschliessen. Auf 1. Januar 2015 wird von Zimmermann alleiniger Projektleiter und Dr. Patricia Zihlmann-Märki, seit kurzem Mitarbeiterin im Team B, wird seine Stellvertreterin. 

Protest gegen die «totale Gängelung»

In dieser Situation unterbrachen die drei altgedienten Postdoc-Mitarbeitenden des Teams A, Dr. Ruedi Graf, Dr. Marianne Derron und Dr. Norbert Wernicke, ihre Arbeit am Kommentarband zur pädagogischen Publizistik und legten Protest ein gegen die undurchsichtige Neuorganisation unter dem nicht auszuschliessenden Druck eines anonymen Sponsors. Denn projektintern war bekannt geworden, dass die Stellvertreterin der neuen Projektleitung befördert worden war, weil sie die Türe zu einem Sponsor geöffnet habe.

In Briefen an den Wissenschaftlichen Beirat des Projekts und an den Uni-Rektor Professor Martin Täuber fassten die drei Postdoc-Fachleute Mitte Mai 2014 ihre Bedenken so zusammen: «Wir wehren uns nicht gegen eine neue Leitungsstruktur als solche, aber wir wenden uns entschieden gegen die personelle Besetzung, weil die neue Führung die Probleme des Projekts nicht lösen kann und nicht lösen wird. Unsere jahrelange Erfahrung mit dieser Leitung ist, dass sie Vorschläge der Projektteilnehmer nur dann aufgenommen hat, wenn sie diese in eine neue Befehlsstruktur und eine Entmündigung der Mitarbeitenden ummünzen konnte. […] Wir sind nicht der Meinung, dass die totale Gängelung ein Weg zu einer optimierten Teamstruktur ist.» Im übrigen betonten sie, im Interesse der Sache auf jeden Fall ihre Arbeit abschliessen zu wollen, was vom Beirat positiv aufgenommen wurde.

Der Generalsekretär der Universität Bern, Christoph Pappa, brauchte daraufhin sechs Wochen, um für das Rektorat zu antworten. Am 30. Juni strich er das angebliche Nichteinhalten des Dienstwegs als Formfehler heraus, spielte die vorgebrachte Kritik herunter und schloss: «Die Universität kommt nach ihren Abklärungen und den vorstehenden Ausführungen zum Schluss, dass es sich bei Ihrem Schreiben um die Äusserung Ihrer Meinung handelt. Es wurden keine Punkte gefunden, welche im Sinne einer aufsichtsrechtlichen Anzeige geeignet wären, die Universität zu veranlassen, Massnahmen zu ergreifen oder korrigierend einzugreifen.»

Formaljuristische Bereinigung des Problems

An dieser Stelle hätte die Leitung der Universität die drei Postdoc-Fachleute zu einer mündlichen Spezifizierung ihrer resümierenden Kritik einladen können. Stattdessen beschloss sie – begünstigt durch die Tatsache, dass Postdocs befristet auf höchstens sechs Jahre arbeiten –, an dieser Stelle den akademisch herrschaftsfreien Diskurs zu beenden und das Problem formaljuristisch zu bereinigen.

• Am 7. Juli teilte Mahlmann-Bauer ihrer Mitarbeiterin Derron mit, die Universitätsleitung habe ihre Weiterbeschäftigung über den 31. Juli hinaus nicht mehr bewilligt und sie habe deshalb innert drei Wochen ihren Schreibtisch zu räumen. Weil Derron eigentlich schon am 1. März die Sechsjahres-Limite überschritten hatte, kam der Entscheid nicht aus heiterem Himmel. Jedoch: Bereits am 28. April hatte ihr Ihre Chefin per Mail mitgeteilt: «Der SNF [Schweizerischer Nationalfonds, fl.] hat meinen Zusatzantrag bewilligt und genehmigt mir die Weiterfinanzierung Deiner Stelle vom August bis Dezember 2014.» Und noch am 4. Juli hatte Derron mit ihrer Chefin die neue «Stellenbeschreibung» – ihr Pflichtenheft bis Ende 2014 – unterzeichnet. Ausserhalb der Universität dürfte eine Arbeitnehmerin zweifellos davon ausgehen, sie sei für die nötige Arbeitszeit angestellt, wenn eine Vertreterin der Arbeitgeberseite ein Pflichtenheft mitunterzeichnet. – Derron hat die Gewerkschaft VPOD um Unterstützung gebeten. Der Fall ist hängig.

• Ebenfalls in der ersten Julihälfte wurde Wernicke mitgeteilt, dass sein Vertrag – auch hier wegen der Sechsjahres-Guillotine – Ende September nicht mehr erneuert werde. Weil aber trotz der formaljuristisch sauberen Bereinigung des Problems Gotthelfs pädagogische Publizistik und der Kommentarband dazu fertiggestellt werden müssen, arbeitet Wernicke im Dezember befristet auf einen Monat noch einmal mit. Ein Angebot für befristete Mitarbeit an Derron hat Mahlmann zurückgezogen, nachdem ihr jene mitgeteilt hat, darüber nach Rücksprache mit dem VPOD zu entscheiden. Beiden wurde das Angebot übrigens unter folgender Bedingung gemacht: «Von den Mitarbeitern meines Projekts wird vorausgesetzt, dass sie sich gegenüber den Mitarbeitern des Nachbarteams kooperativ verhalten. Diesbezügliche Beschwerden werden der Unileitung mitgeteilt.»

• Der dritte Postdoc-Fachmann ist der 62jährige Ruedi Graf. Ihm wurde ein Vertrag vorgelegt, wonach er bis zu seiner Pensionierung 2017 im Projekt hätte weiterarbeiten können. Statt zu unterzeichnen, hat er sich zur Frühpensionierung auf Ende März 2015 entschlossen. Dafür hat er drei Gründe: Zum einen sollte er in seiner 40 Prozent-Anstellung und ohne eingearbeitetes Team leisten, wofür eigentlich 140 Prozent nötig wären. Zweitens wäre er von nun an isoliert und müsste – laut dem «Neuen Organisationsreglement», das die Unileitung am 24. September 2014 durchsehen und genehmigt hat – zukünftig unter Bedingungen arbeiten, die für ihn «völlig inakzeptabel» seien. Und drittens möchte er als Wissenschafter nicht in einer Organisation arbeiten, in der man nicht weiss, woher das Geld kommt. Graf hat – wie Derron und Wernicke auch – den «Zürcher Appell für die Wahrung der wissenschaftlichen Unabhängigkeit» unterzeichnet. 

Bedauerlicher Know-how-Verlust

Die Uni- und die Projektleitung opfern Know-how: 2014 ist zwar kein einziger der noch knapp fünf Dutzend ausstehenden Gotthelf-Bände erschienen. Aber immerhin erschienen zwei Gotthelf-Anthologien mit wissenschaftlichen Aufsätzen: zum einen eine Festschrift zu Mahlmann-Bauers sechzigstem Geburtstag («Jeremias Gotthelf. Neue Studien», Olms-Verlag), zum anderen eine Sonderausgabe der Berner Zeitschrift für Geschichte («…wie zu Gotthelfs Zeiten?», hier + jetzt-Verlag). Alle drei Postdoc-Fachleute des Projektteams A haben wissenschaftliche Aufsätze beigesteuert. Darüber hinaus zeichnete Marianne Derron bei beiden Publikationen als Mitherausgeberin.

Die Fragen von Journal B hat Christoph Pappa mit einem langen Mail beantwortet. Insbesondere betont er, dass es in Bezug auf die Postdoc-Stellen «nie eine Kündigung» gegeben habe. Solche Anstellungen der Kategorie «wissenschaftliche AssistentInnen» seien «immer befristet» auf sechs Jahre. Das seien sogenannte «Qualifikationsstellen», die «auf Antrag der /des Vorgesetzten die Universitätsleitung […] verlängern» könne. Merkwürdig ist, dass die drei Postdoc-Fachleute erst jetzt, durch diese Aufklärung Pappas, erfahren haben wollen, sie hätten sechs Jahre lang in «Qualifikationsstellen» gearbeitet, deren Befristung definitionsgemäss gekoppelt ist an die Möglichkeit zur Promotion oder Habilitation. Selber schuld, wird man daraus schliessen müssen, dass die drei – statt eine Habilitationsschrift zu verfassen – ihre ganze Arbeitskraft in die von Zimmermann-Mahlmann’sche Gotthelf-Edition gesteckt haben.

Den Umgang mit dem Know-how des Editionsprojekt kommentiert Pappa so: «Die Universität [kann] Mitarbeitende nicht fest anstellen, was für ein sehr langfristiges Projekt gelegentlich zu etwas problematischen Situationen führen kann […]. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls Personen im Lauf des Projekts ausscheiden müssen, was in der Tat einen Know-how-Verlust bedeuten kann. Dies ist bedauerlich, liegt aber in der Natur eines so langfristigen Projekts und ist von Anfang an als Rahmenbedingung klar.»

 

Auf diesen und den kurz zuvor, am 11.12.2014, veröffentlichten Beitrag, wurden im Journal B zwei Repliken aufgeschaltet:

Replik 1 von Prof. Dr. Barbara Mahlmann-Bauer (19.12.2014):

«Ich distanziere mich von den Informanten Fredi Lerchs und den mitgeteilten Interna.
Zum Artikel vom 11. Dezember
‚Ausgebootet’ ist sicher eine unzutreffende Bezeichnung. Ich behalte aufgrund einer ‘Übergangsregelung’ des HKG-Organisationsreglements die Autonomie in der Leitung und Durchführung meiner beiden SNF-Projekte in meinem aus vier bis fünf Wissenschaftlern bestehenden Team A bis zu deren Abschluss. Danach stehe ich dem Gotthelf-Editionsprojekt unter Leitung von PD Dr. Christian von Zimmermann nicht mehr zur Verfügung.
Zum Artikel vom 15. Dezember, zum Satz: ‘Ein Angebot zur befristeten Mitarbeit .... entscheiden.’
Dies ist falsch. Umgekehrt wäre zu formulieren: Dr. M. Derron hat mein Angebot zur Weiterarbeit  vom 1. November bis 31. Dezember 2014 ausgeschlagen und forderte stattdessen eine Weiterbeschäftigung bis Ende März 2015. Diese konnte ich ihr laut Entschluss der Unileitung nicht gewähren. 
Zum letzten Abschnitt, beginnend mit ‘Selber schuld’: 
Ich habe Dr. Marianne Derron in der ersten Projektphase (2008-2010) dazu ermutigt, sich auf der Projektstelle über ein Gotthelf-Thema zu habilitieren.  Sie hat dies erwogen, aber aus familiären Gründen dann doch abgelehnt. Dr. Wernicke hat sich, ebenfalls von mir ermutigt, neben der Projektarbeit auf dem Gebiet der Computerphilologie weiterqualifiziert.»
Prof. Dr. Barbara Mahlmann-Bauer
Institut für Germanistik der Universität Bern)

Replik 2 von Rudolf Dellsperger, dem Präsidenten des Wissenschaftlichen Beirats der HKG:

«Erklärung

Der Wissenschaftliche Beirat der Edition HKG Jeremias Gotthelf/Albert Bitzius nimmt von der Berichterstattung über die 
Gotthelf-Edition im Journal B vom 11. und 15.12.2014 mit Befremden Kenntnis. Er findet sie unsachlich und stellenweise irreführend. Sie zielt darauf ab, die Edition und Personen, die sich für sie einsetzen, in Verruf zu bringen. 
Von einem Passus ist der Beirat direkt betroffen. Er habe, heisst es, die Bereitschaft von Dr. Marianne Derron-Corbellari, Dr. Ruedi Graf und Dr. Norbert Wernicke begrüsst, ihre Verantwortung für ihre 
laufenden Projektteile trotz dem Protest dieser Mitarbeitenden gegen die neue Leitungsstruktur weiterhin wahrzunehmen. Das ist insofern richtig, als dem Beirat der Abschluss der in diesem Teilprojekt ausstehenden Arbeiten mithilfe dieser drei Mitarbeitenden wünschenswert erschien. Es wäre jedoch verfehlt, daraus ein Votum des Beirats zur konkreten Dauer ihrer Anstellung abzuleiten. Ein solches stand ihm nicht zu. Ebenso verfehlt wäre es, darin gar ein Votum des Beirats zugunsten ihrer Kritik an der neuen Leitungsstruktur zu sehen. 
Der Beirat hat die neue Leitungsstruktur und die Fortführung der Zusammenarbeit mit Prof. Barbara Mahlmann-Bauer im Bereich ihrer 
Teilprojekte vielmehr begrüsst. Zugleich hat er es bedauert, dass die von PD Dr. Christian von Zimmermann, Prof. Dr. Barbara Mahlmann-Bauer und Dr. Patricia Zihlmann-Märki und von der Universitätsleitung einvernehmlich geschlossene Vereinbarung nicht die Unterstützung der Mitarbeitenden Dr. Ruedi Graf, Dr. Marianne Derron-Corbellari und Dr. Norbert Wernicke gefunden hat. 
Es bestand seiner Meinung nach aber kein Grund, die zielführende und als verbindlich zu erachtende Vereinbarung mit dem Rektor im Nachhinein in Frage zu stellen.

Bern, 17.12.2014

Prof. Dr. Arnd Beise, Universität Fribourg; Prof. Dr. Wolfgang Lukas, Universität Wuppertal; Dr. Dominik Müller, Universität Genf; Prof. 
Dr. Silvia Serena Tschopp, Universität Augsburg; Prof. Dr. Heinrich Richard Schmidt, Universität Bern; Prof. Dr. Rudolf Dellsperger (Präsident), Universität Bern»

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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