Du nicht! Du! Du nicht!

Die Schweiz formuliert ihre Migrationspolitik neu. Der Zeitpunkt wäre ideal: Von 2002 auf 2003 sind die Asylgesuche von 26125 auf 20806 zurückgegangen, und in den drei ersten Monaten dieses Jahres nahmen sie im Vergleich zum Vorjahr noch einmal um 14 Prozent ab. Da sollte eine sachliche Diskussion möglich sein. Da könnte es eine Chance sein, dass der Nationalrat nächste Woche das Asylgesetz von 1998 revidiert und ein neues «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer» (AuG) traktandiert hat. Leider ist die Chance bereits vertan.

Das AuG dient nach den Worten des Bundesrats der «Regelung der Zulassung und des Aufenthalts von erwerbstätigen und nicht erwerbstätigen Ausländerinnen und Ausländern, die nicht aus EU- oder EFTA-Staaten stammen und die nicht zum Asylbereich gehören».

Wo «Ausland» beginnt

Es geht also um ein so genanntes «Zweikreismodell»: im einen Kreis die BürgerInnen aus den EU- und EFTA-Staaten, deren Status durch das EU-Freizügigkeitsabkommen geregelt ist; im anderen die «AusländerInnen», das heisst all jene NichtschweizerInnen, die keine verwandtschaftlichen Beziehungen zu EU- oder EFTA-BürgerInnen haben.

Das «Ausland» des AuG beginnt an den Aussengrenzen der EU. Heute gibt es in der Schweiz aber rund 15000 ArbeitsmigrantInnen aus dem EU-Raum und nur rund 4000 aus diesem «Ausland». Nach der EU-Osterweiterung, so schätzt der Migrationsspezialist Marc Spescha, würde der Regelungsbereich des AuG höchstens noch 25 bis 30 Prozent der Migrationsfälle betreffen. Andersrum: In acht von zehn Fällen wird die Schweiz nicht ihr AuG, sondern EU-Recht anwenden.

Trotzdem kann der Schweizer Gesetzgeber nicht auf die Rhetorik der «Ausländerinnen und Ausländer» verzichten. Nachdem die CVP-Nationalrätin Rosmarie Simmen 1993 mit einer Motion ein «umfassendes Migrationsgesetz» gefordert hatte, fand eine willfährige Fachkommission heraus, die Schaffung eines solchen Gesetzes sei «wegen rechtlicher, gesetzgeberischer und politischer Schwierigkeiten» abzulehnen. Zehn Jahre später fehlt dem mehrheitlich bürgerlichen Parlament der politische Wille zu einem «umfassenden Migrationsgesetz» immer noch.

Widerstand von links und rechts

Und die links-grüne Opposition? Symptomatisch für ihre Kraftlosigkeit ist der Minderheitsantrag, der fordert, dass im Gesetzestitel «Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer» das Wort «über» durch «für» zu ersetzen sei. Weil der Widerstand derart schwächelt, war es zweifellos vernünftig, dass Grüne und SP schon in der vorberatenden Nationalratskommission vorschlugen, das Gesetz per Nichteintretensantrag als unbrauchbar an den Bundesrat zurückzuschicken. Begründung: Das AuG sei ein Abwehr- und Polizeigesetz, es verstärke «den Brain-drain in den Herkunftsländern», es vermische «das Ausländer-, das Asylrecht und die Integrationspolitik» und das Zweikreismodell sei inakzeptabel.

Widerstand gegen das Gesetz kommt nicht nur von links. Kurt Wasserfallen (FDP) hat einen Rückweisungsantrag gestellt, weil er das Gesetz als Ganzes «strenger ausgestalten» will. Und der Schweizer Demokrat Bernhard Hess will vor allem anderen den Anteil der «AusländerInnen» in der Schweiz auf dem Ist-Zustand stabilisieren.

Deshalb öffnet sich in der nationalrätlichen Eintretensdebatte ein weites taktisches Feld: Eintreten oder nicht eintreten? Nicht eintreten oder rückweisen? Und wenn rückweisen, dann nur mit einem linken Antrag, oder notfalls durch die Unterstützung eines Kurt Wasserfallen oder Bernhard Hess? Die Fraktion der Grünen und die Mehrheit der SP-Fraktion will vorerst für Nichteintreten stimmen: Zwar sei das geltende Recht schlecht, hört man aus ihren Reihen, aber die Debatte des AuG werde mit grosser Wahrscheinlichkeit etwas noch Schlechteres bringen.

Untaugliche Grundlage

Dass der Entwurf des AuG «ein äusserst widersprüchliches Kompromisswerk» ist, einer anachronistischen Überfremdungsabwehr verhaftet und «als Grundlage für eine weitsichtige Migrationspolitik untauglich», sagt auch Migrationsspezialist Marc Spescha. Aber als Anwalt, der mit dem Gesetz wird arbeiten müssen, differenziert er: «Im Bereich Familiennachzug und Härtefälle (einschliesslich Legalisierungsmöglichkeit von Sans-papiers) und Bleiberecht bringt der Entwurf im Vergleich zum heutigen Zustand teilweise Verbesserungen.» Er wird sich deshalb erst nach den Debatten in National- und Ständerat (frühestens im Herbst) entscheiden, ob er das AuG ablehnt oder nicht.

Was ein Migrationsgesetz wäre

Für Thomas Kessler, den Delegierten für Migrations- und Integrationsfragen der Stadt Basel, ist das AuG «bis in die Fundamente Ausdruck eines Flickwerks, das mehr die bisherige Gesetzgebung revidiert als neues Recht schafft». Dass die Schweiz heute rund eine Milliarde Franken für Asylpolitik, aber nur gerade 14 Millionen für die Integration ausgibt, verweise auf die «Lebenslüge», auf der auch der Gesetzesentwurf zum AuG basiere, dass nämlich die Schweiz kein Ein- und Auswanderungsland sei. «Es braucht ein grundlegend neues und umfassendes Migrations- und Integrationsgesetz», sagt Kessler, das sich «nüchtern und menschlich» an Wissenschaftlichkeit und Faktentreue orientiere. Seit 1848 sei die Schweiz ein Migrationsland und habe damit gesellschaftlich und wirtschaftlich Erfolg gehabt. Aus dieser Tatsache müsse das Land seine Identität ableiten und ein Migrationsgesetz auf drei Pfeilern bauen: «Auf einer Welcome-Kultur nach klaren Kriterien, die nicht von Abwehr und Misstrauen dominiert wird, auf einer offensiven Integrationspolitik und auf dem konsequenten Vollzug gegen ausländische Kriminelle».

Xenophober Wahn

Stattdessen debattiert das Parlament nächste Woche einen Entwurf zu einem neuen «Ausländer»-Gesetz. Aus der Vorlage spricht die xenophobe Identität eines Menschenschlags, der im Wahn lebt, einem autarken Bergbauernvolk anzugehören, das noch nie einen «Ausländer» gebraucht habe.

Ergänzt habe ich diesen Beitrag mit zwei schlecht gealterten Kästen – «Was das neue Ausländergesetz bringt» und «Was die Asylgesetzrevision bringt» – sowie einem Veranstaltungshinweis auf den Aktionstag vom 4. Mai 2004. Wie mein Text bezog sich auch dieser Aktionstag auf eine Sondersession des nationalen Parlaments, in der vom 3. bis zum 7. Mai Ausländergesetz und Asylgesetzrevision beraten werden sollten. Der Aktionstag stand unter dem Motto «Ohne uns geht nichts». Aus dem Aufruf zitierte ich damals: «Wir brauchen kein neues Sondergesetz für AusländerInnen. Wir brauchen ein Gleichstellungsgesetz. Es ist Zeit, dass MigrantInnen und SchweizerInnen solidarisch gemeinsam gleiche Rechte für alle Menschen in diesem Land fordern. […] Auch die härtesten Gesetze werden die Migration nicht steuern noch verhindern, wohl aber zu mehr Leid, Rechtlosigkeit, Menschenhandel und zu moderner Sklaverei führen.»

Aktuell

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Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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