Amnestietheater, letzter Akt

«Amnestie ist ein kollektiver Straferlass», schrieben die kirchlichen Jugendverbände, als sie im Mai 1982 der Bundesversammlung ein Amnestiebegehren für Jugendbewegte einreichten. Wo aber Strafe erlassen wird, dort muss zuerst Strafe ausgesprochen werden. Und wo Strafe ausgesprochen wird, dort wird Schuld erkannt. Amnestie heisst auch: Schuldeingeständnis. Die Amnestie ist der letzte Akt der Zerschlagung der Jugendbewegung. Alibi-Amnestielein der vorberatenden Petitionskommission? «Weitgehende Generalamnestie», wie die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) anfangs dieser Woche gefordert hat? Wen interessiert’s? Gnade walten lassen kann nur, wer sein Recht dem Begnadigten aufgezwungen hat.

Trotz des stadträtlichen Verbotes wird in Zürich am 15. November 1917 zu einer Versammlung im Volkshaus aufgerufen und dort über die russische Revolution gesprochen. Anschliessend zieht ein Demonstrationszug durch die Stadt und schliesst gewaltsam die beiden Munitionsfabriken am Stauffacher und am Central.

Am 16. November wird erneut zu einer Demonstration aufgerufen. Der Friedensapostel Max Daetwyler hält eine Rede, in der er zur Dienstverweigerung und zum Stopp jeglicher Munitionsherstellung aufruft. Noch während der Rede wird er von der Polizei verhaftet und auf die Kreiswache 4 abgeführt. Die darauffolgenden Tumulte können nur mit dem blanken Säbel aufgelöst werden.

Am Abend des 17. Novembers versammeln sich mehrere tausend Leute auf dem Helvetiaplatz. Zur Unterstützung der am Vorabend Verhafteten ziehen sie vor das Bezirksgefängnis und dann vor die NZZ, um «gegen dieses Organ der Kapitalisten und Wucherer» zu demonstrieren. Ein Sturm auf die Kreiswache 4 soll in derselben Nacht die Gefangenen befreien. Die Armee wird eingesetzt. Bei der Schiesserei werden vier Personen, davon ein Polizist, getötet. Gegen 142 «Tumultanten» wird ein Strafverfahren eingeleitet.

Obschon nach Ansicht des Regierungsrates der Tatbestand des Aufruhrs gegeben ist, fordert Staatsanwalt A. Brunner die Einstellung der Strafverfahren und den Verzicht auf Anklage wegen Aufruhr: «Bei der gerechten Empörung, die der irrende, hierzu eingeschlagene Weg der Gewalt erweckt, dürfen wir die Augen nicht schliessen vor der leuchtenden Idee, die Gewalt werden will, eine neue Wirtschaftsordnung zu schaffen, ohne Darbende und ohne Prasser. Nicht ein starres Festhalten am Alten, ein williges Eingewöhnen in das Neue ist unsere Pflicht.»

Der Regierungsrat folgt dem Antrag der Staatsanwaltschaft und beschliesst am 29. Dezember 1918 unter dem anhaltenden Druck der Strasse, die Strafverfahren einzustellen.

Zürich 1980: Einstellung der Verfahren als politische Forderung

Knapp einen Monat nach dem «Opernhauskrawall», am 29. Juni 1980, schreibt die Vollversammlung der Zürcher Bewegung an den damaligen Regierungsratspräsidenten Jakob Stucki (SVP): «Wir fordern den Regierungsrat auf, alle Strafuntersuchungen, welche im Zusammenhang mit unseren Forderungen, Demonstrationen, Auseinandersetzungen usw. eingeleitet wurden, unverzüglich einzustellen.» Durch die Übergabe der Schlüssel für die Häuser an der Limmatstrasse 18/20 – [diese Häuser dienten zwischen dem 28. Juni 1980 und dem 17. März 1982 als Autonomes Jugendzentrum, fl.] – habe der Stadtrat zugegeben, «dass die Forderungen der Jugendlichen nach einem autonomen Zentrum gerechtfertigt waren». In einer Mitteilung «An die Schweizer Presse» vom 8. Juli 1980 heisst es: «Wir haben für ein Autonomes Jugendzentrum gekämpft – wir werden weiter für die Einstellung der Strafverfahren kämpfen.» Drei Tage nach der Demonstration vom 12. Juli 1980 für die «Einstellung aller Strafverfahren gegen die kriminalisierten autonomen Bewegler» fordert die «Arbeitsgruppe Rechtshilfe» in einem Communiqué:

«• Einstellung aller Strafverfahren aber subito

• Freilassung der Internierten

• Keine Ausweisung unserer ausländischen Freunde».

Am 18. Juli liefert die «AG Knast und Repression» eine juristisch fundierte Erklärung zur Einstellung der Strafverfahren. Eine zwingende Norm bezüglich des strafrechtlichen Legalitätsprinzips lasse sich aus dem Bundesrecht für die kantonalen Strafverfolgungsbehörden nicht ableiten. Die Ausgestaltung des Legalitätsprinzips sei den kantonalen Prozessordnungen zu entnehmen. Für den Kanton Zürich gelte ein gemässigtes Opportunitätsprinzip: «Nichtanhandnehmen oder Einstellung des Verfahrens nach Ermessen, aber mit Begründung» sei möglich (Peter Noll).

Der Druck der Strasse ist zu gering. Die Zürcher Regierung kann nicht zur Anwendung dieses gemässigten Opportunitätsprinzips gezwungen werden, wie es nach den Novemberunruhen von 1917 möglich war. Alsdann spielt die Justiz in Zürich, aber auch in Bern, Lausanne und Basel, bei der Zerschlagung der Jugendbewegung eine herausragende Rolle.

Amnestie als erzieherische Massnahme

Zwei Jahre später ist die Schuldfrage in Bezug auf die Jugendunruhen geklärt: Amnestie ist ein kollektiver Straferlass, wobei es nicht darum geht, «dass man die Amnestierten als ‘unschuldig’ erklärt, sondern darum, dass die Gesellschaft auf deren Bestrafung verzichtet.» So formulieren der «Schweizerische katholische Jugendverband» und die «Junge Kirche Schweiz», die am 18. Mai 1982 gemeinsam ein Amnestiebegehren an die Bundesversammlung richten, das für «alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die in den Städten Zürich, Basel, Bern und Lausanne im Zusammenhang mit den Jugendunruhen in Straftatbestände verwickelt waren», gelten soll. Die jungen Christen sehen vier Gründe für ihr Begehren:

• «Sozialpädagogische Gründe»: «Kriminalisierung […] ist wohl ein schlechtes Mittel der Erziehung.»

• «Christliche Gründe»: «Die Amnestie als Gnadenakt ist ein starkes Zeichen der Versöhnung.»

• «Friedenspädagogische Gründe»: «Durch harte Gerichtsurteile werden junge Menschen, die ohnehin schon am Rand leben, noch weiter aus unserer Gesellschaft gedrängt.» Amnestie wäre ein «Akt der Integration».

• «Juristische Gründe»: «Sowohl einzelne Urteile wie auch der ganze Stil der Rechtssprechung», hätten «steigendes Misstrauen gegenüber der Gerichtsbarkeit» feststellen lassen.

Abschliessend bemerken die Begehrenssteller, ursprünglich hätten sie die Amnestieforderung auch auf Polizisten ausdehnen wollen, «da aber inzwischen sämtliche angeklagten Polizisten faktisch amnestiert wurden und nach Aussagen von Richtern auch nicht mehr mit einer Verurteilung von Polizisten zu rechnen sei», habe sich das erübrigt.

Über ein Dutzend Gruppierungen (neben religiös motivierten u. a. auch die Jusos) tragen sich auf der Unterstützungsliste des Amnestiebegehrens ein. Bis in den Spätherbst schwillt die Liste mächtig an: An ihrem Parteitag verabschieden die Sozialdemokraten eine Resolution, in der sie «eine Teilamnestie alleine» als «nicht ausreichend» bezeichnen. Alle Parteien links der SP und die Gewerkschaften unterstützen das Amnestiebegehren mindestens in einzelnen Sektionen. Darüber hinaus unterzeichnen verschiedenste Organisationen, Vereine, Komitees, Kollektive, Jugendorganisationen, Jugendtreffs und Hunderte von Einzelpersonen.

Teilamnestie als humanitäres Facelifting

Während die Bewegung 1980 Einstellung der Verfahren als politische Konzession des Gegners forderte und die jungen Christen – mit nicht geringer christlicher Überheblichkeit – einen pädagogischen Gnadenakt an gestrauchelten Gleichaltrigen vorschlugen, blieb es der nationalrätlichen Petitions- und Gewährleistungskommission in ihren Beratungen vorbehalten, die Auseinandersetzung zum humanitären «Facelifting» der hässlichen Sieger verkommen zu lassen. Mit fünf Einschränkungen wurde die Amnestie präventiv zur blossen Farce beschnitten:

•Unter die Amnestie fällt einzig der Landfriedensbruch,

• der zwischen dem «Opernhauskrawall» (30. Mai 1980) und der Einreichung des Begehrens (18. Mai 1982)

• von einer Person unter 25 Jahren

• mit einer Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz begangen wurde (Angst von «professionellen ausländischen Drahtziehern»).

• Ausgeschlossen sind alle, die in dieser Zeitperiode noch ein anderes bundesrechtliches Delikt begangen haben (keine Amnestie für «Multitäter»).

Dabei war diese Variante, die laut «Basler Zeitung» (28.10.1982) von den ungefähr 1250 betroffenen Jugendlichen «einige Dutzend» betreffen würde, nicht unbestritten. Eine starke Minderheit (8 von 17 Kommissionsmitglieder) mit Hans-Georg Lüchinger (FDP, ZH) an der Spitze, wird sich in der Debatte dafür stark machen, überhaupt keine Amnestie zu erlassen. Eine fünfköpfige Minderheit (vertreten von Yvette Jaggi [SP, VD]) wird Ausdehnung der Amnestie auf Gewalt und Drohung gegen Beamte und Hausfriedensbruch sowie Streichung der Altersgrenze beantragen.

Amnestie heisst Gedächtnisverlust

«Jugendliche waren keine befragt worden» geht aus der Berichterstattung über die «siebenstündigen Hearings» der Petitionskommission hervor. Wozu auch? im Amnestietheater spielen jene, die auf die Strasse gingen, keine Rolle mehr.

In Zürich holt die Amnestiefrage kaum einen Bewegten hinter dem Ofen hervor. immerhin ist, unter dem Titel «keine amnestie für die justiz» ein Flugblatt im Umlauf: «nach jeder zerschlagung einer bewegung fanden sich sozialfaschistische kräfte, pfaffen usw., die für den staat die aufgabe übernahmen, die amnestieforderung öffentlich zu machen, worauf der staat, der immer differenziert kriminalisiert, […] aus opportunistischen gründen eine teil’amnestie’ gewährt […]. diese ‘amnestie’ reiht sich klar in die strategie der zerstörung des widerstandes ein, wie zum beispiel die besetzung der stadt durch bullen, verunsicherung durch verhaftungen, observationen, schauprozesse, isolationsfolter, neubauten und umstrukturierung der knäste, differenzierter strafvollzug, psychiatrie und ermordung von genossen.»

In Basel veranstaltet die Anti-Repressionsgruppe (die ehemalige Rechtshilfegruppe) am 26. November 1982 einen Diskussionsabend zum Thema: «Amnestie für die Bewegung?» Die zu diesem Anlass angefertigte Dokumentation hält fest: «So gut eine Voll-Amnestie unterstützt werden kann, so heftig muss die vom Staat angestrebte Teil-Amnestie bekämpft werden», weil sie «ein weiteres Mal zur Spaltung und Vernichtung der Bewegung» beiträgt. Gefordert werden: Sofortiger Kriminalisierungsstop, Straferlass für alle und Einstellung aller hängigen Verfahren.

Die Pressegruppe der Berner Bewegung hat zur Jugend-Amnestie eine «Gegeninformation» (ein «Mini-DRAHTZIEHER») herausgegeben: «Es geht uns bei der Amnestiediskussion nicht darum, Gnade zu erbitten». Es gehe vielmehr um Einsicht. «Einsicht, dass die ‘Krawalljustiz zu einer Karikatur ihrer selbst geworden ist, die das ‘Recht’ völlig unterschiedlich auslegt, je nachdem, ob sie einen Polizisten oder einen Bewegten vor sich hat; die Einsicht, dass sich die Polizei immer mehr in Richtung einer Bürgerkriegsarmee entwickelt hat und mit den entsprechenden ‘rechtsfreien Räumen’ ausgestattet wurde, die den Demonstranten zum rechtlosen Freiwild werden lässt; Einsicht schliesslich in die unmenschlichen Haftbedingungen.» Und im neusten DRAHTZIEHER schreibt Röfe: «Klar: An die Gerechtigkeit glaubt eh kein Bewegler mehr. Doch fordern sollten wir sie. Auf dass es ihnen ihr Amnestietheater verderbe.»

Für den 4. Dezember 1982 ist in Bern eine «Nationale Amnestie-Demo» angesagt (14.00 Uhr, Münsterplatz) und im Rahmen ihrer Dezembersession, die diese Woche begonnen hat, werden National- und Ständerat die von der Petitionskommission vorgeschlagene Teilamnestie für Bewegte weiter zerzausen.

Die Vereinigte Bundesversammlung hat in der folgenden Woche im Rahmen der Wintersession der Eidgenössischen Räte die Herren Alfons Egli und Rudolf Friedrich zu neuen Bundesräten gemacht und danach – am 9. und 14. Dezember – unter anderem auch über die «Amnestiebegehren in Sachen Jugendunruhen» debattiert. Hans-Georg Lüchinger beantragte für die Minderheit der vorberatenden Kommission, dem Begehren keine Folge zu leisten und begründete unter anderem: «Im Gegensatz zur Begnadigung, welche im Interesse des Täters erfolgt, wird bei der Amnestie geltendes Recht aus politischen Gründen zeitweilig ausser Kraft gesetzt. Politik geht hier vor Recht, deshalb muss die Amnestie die grosse Ausnahme bleiben und darf nur gewährt werden, wenn das öffentliche Interesse dies imperativ erfordert.» (NZZ, 10.12.1982) Obschon das Geschäft in der Kompetenz des Parlaments zu entscheiden war, liess es sich Bundesrat Kurt Furgler (CVP) als Chef des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements nicht nehmen, das Wort zu ergreifen und seine Position gewohnt pointiert auf den Punkt zu bringen: «Jugendpolitik und verbesserte Gesellschaftspolitik ja, Amnestie nein.»

Der Nationalrat lehnte das Amnestiebegehren des Schweizerischen Katholischen Jugendverbands und der (protestantischen) Jungen Kirche mit 99 zu 79 Stimmen ab; der Ständerat schloss sich gleichentags mit 31 zu 8 Stimmen an. (NZZ, 15.12.1982) – Diesen Beitrag ordne ich systematisch bei den Zangger-Schriften ein, weil er zur Jugendbewegungsthematik gehört. Gezeichnet habe ich ihn in der WoZ aber mit «Fredi Lerch». [fl., 24.7.2019]

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Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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