Die Wahrheit der Fahrenden

Für die Jenischen ist morgen, Freitag, der 4. Juni 1998, ein grosser Tag. Im Zimmer 86 des Bundeshauses stellt das Bundesamt für Kultur (BAK) eine Vorstudie zum Pro-Juventute-«Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» vor. Sie ist von der Beratungsstelle für Landesgeschichte – einer Arbeitsgruppe um den Zürcher Geschichtsprofessor Roger Sablonier – verfasst worden. Und obschon der Bericht mit einer Sperrfrist belegt ist, kennt man dank dem neusten «Beobachter» seinen Inhalt in groben Zügen: Die Vorstudie ist ein wichtiger Beitrag zur Aufarbeitung der «Hilfswerk»-Geschichte, auch wenn sie wenig Neues zum Vorschein bringen wird.

Dass das Pro Juventute-«Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» eine faschistoide Organisation war und einer der grossen fürsorgerischen Skandale der Schweiz bleiben wird, ist für Aussenstehende spätestens seit 1972/73 klar, als der «Beobachter» mit einer eindrücklichen Artikelserie seine Schliessung erzwang. Schon fast vergessen ist die eigene Empörung darüber, dass dieses «Hilfswerk» erst ein Vierteljahrhundert nach dem Untergang des Dritten Reiches politisch überhaupt unter Druck kam.

Wie der «Hilfswerk»-Leiter Alfred Siegfried und hinter ihm die Behörden, die diesen Mann gross und gefährlich gemacht haben, mit der Minderheit der Jenischen im Einzelfall umgesprungen sind, wissen alle, die einmal mit einem «Kind der Landstrasse» gesprochen, Mariella Mehrs Buch «steinzeit» (1981) oder die grossen biografischen Interviews in Thomas Huonkers Arbeit «Fahrendes Volk – verfolgt und verfemt» (1987) gelesen haben. Längst ist auch klar, unter welchen juristischen Termini das Vorhaben des «Hilfswerks» in diesem Rechtsstaat eigentlich fassbar sein müsste. Die WoZ zum Beispiel hat sie vor mehr als zehn Jahren aufgelistet: Kindesraub; rechtswidrige Adoptionen; Entmündigungen und Verhinderungen von Heiraten; Zwangspsychiatrisierungen und Zwangssterilisationen von psychisch Gesunden; Erpressung und Nötigung; Rechtsmissbrauch und Unterdrückung von Beweismitteln; fortgesetzte Verletzung des Amtsgeheimnisses usw. (vgl.WoZ Nr. 24/1987).

Auch wozu dieses von den Behörden über Jahrzehnte gedeckte, systematisch rechtswidrige Vorgehen gegen die psychische, physische und soziale Integrität und Identität einer Bevölkerungsminderheit diente, weiss man: Es ging um den Kampf gegen das «Übel der Vagantität», der im Versuch bestand, «den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen», wie Siegfried 1943 in einer Rede ausführte. Es ging also darum, eine bestimmte schweizerische Lebensweise auszurotten. Es ging mit anderen Worten um die «Zufügung von schwerem körperlichem und seelischen Schaden an Mitglieder der Gruppe». So wird eine jener «Handlungen» definiert, die laut der entsprechenden Uno-Konvention vom 9. Dezember 1948 als «Völkermord» verstanden werden sollen, sofern sie in der Absicht begangen werden, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören».

All dies weiss man, und es war nicht zuletzt in der WoZ nachzulesen. Und trotzdem hat die Arbeitsgruppe Sablonier mit ihrer Vorstudie eine wichtige und gute Arbeit geleistet. Denn man erinnert sich auch, dass die Bundesbehörden seit 1983 alles unternahmen, um eine umfassende interdisziplinäre Untersuchung des «Hilfswerks» wenn nicht überhaupt zu verhindern, so doch so lange wie politisch irgend möglich zu verzögern. Schliesslich sprachen sie 1996 einen Kredit von 62000 Franken, mit dem sie, wie man annehmen darf, zu einem unfundierten Alibiberichtlein zu kommen hofften, das ihnen ermöglichen sollte, sich endgültig aus der Affäre zu ziehen. «Die Studie soll den Abschluss der vom Bund unterstützten Aufarbeitung der Aktion Kinder der Landstrasse bilden», hat die BAK-Direktionsadjunktin Christine Hofmann am 21. Juni 1996 an verschiedene Organisationen der Jenischen geschrieben.

Die Leistung von Roger Sablonier und seinen beiden Mitarbeitern besteht gerade darin, dass sie sich nicht in erster Linie in den Dienst der Staatsraison, sondern in jenen der historischen Forschung stellten: Sie sagten, was zu sagen war. Sablonier hat die Wahrheit der Jenischen, die bisher den Sesshaften bestenfalls als prickelnde Unterhaltung gedient hat, in den akademischen Diskurs eingeführt. Damit ist die Wahrheit der Jenischen in der Logik der Sesshaften wahrer geworden.

Klar ist, dass eine fundierte Forschung nur möglich sein wird, wenn nach der Pro Juventute, auf deren Material sich der Vorbericht stützt, auch die Kantone, die Gemeinden, die Gefängnisse und die psychiatrischen Kliniken ihre Archive vorbehaltlos öffnen. Die Arbeit wird aufwendig sein und Geld kosten. Aber wenn es mit politischem Druck möglich war, der Kommission Bergier 25 Millionen Franken zukommen zu lassen, um schwerpunktmässig die Wirtschaftsgeschichte der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs aufzuarbeiten, dann muss jetzt ein vergleichbarer Betrag zur Erforschung der Sozialgeschichte jener Zeit gefordert und durchgesetzt werden. Denn schliesslich ist nicht nur interessant, mit wie viel Zahngold aus Konzentrationslagern die Nazigoldhehler der Schweizer Banken geschäftet haben – interessant ist auch die Geschichte von Fürsorgediktatur und Administrativjustiz in der Schweiz, deren Opfer die Jenischen – aber bei weitem nicht nur sie – geworden sind.

Mit dem Erscheinen des Vorberichts über das «Hilfswerk» liegen zwei Forderungen auf der Hand:

Erstens muss der Bund jetzt – sofort – die umfassende interdisziplinäre Studie in Auftrag geben, und zwar an eine Kommission, die über vergleichbare intellektuelle und ökonomische Ressourcen verfügt wie die Kommission Bergier. An den PolitikerInnen liegt es, die Verzögerungstaktik der Behörden zu stoppen, mit der diese bis heute versucht haben, die «Hilfswerk»-Geschichte erst nach dem Tod des letzten «Kinds der Landstrasse» offenlegen zu müssen und so Schadenersatzforderungen auszuweichen.

Zweitens muss diese Studie vor allem anderen die Frage nach den Verantwortlichen für das «Hilfswerk» bei Bund, Kantonen, Gemeinden und der Pro Juventute beantworten. Denn immerhin nennt sich dieses Land Rechtssaat und hat im Strafgesetzbuch den Artikel 75bis, in dessen erstem Absatz steht: «Keine Verjährung tritt ein für Verbrechen, die auf die Ausrottung oder Unterdrückung einer Bevölkerungsgruppe aus Gründen ihrer Staatszugehörigkeit, Rasse, Religion oder ihrer ethnischen, sozialen oder politischen Zugehörigkeit gerichtet waren.»

In einer Fussnote kündigte die WoZ an dieser Stelle eine ausführliche Besprechung dieser Vorstudie für die nächste Ausgabe an. Verfasst worden ist sie vom Journalisten Beat Grossrieder. Im Herbst des gleichen Jahres ist die Sablonier-Studie dann als Buch erschienen. Zu diesem Anlass habe auch ich selbst noch eine Rezension geschrieben:«Disziplinierung der Nicht-Konformen»

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