I.
[work, 22.2.2002]
Drei ehemalige Angestellte gehen gegen die Max Natura AG vor Gericht. Grund: die schlechten Arbeitsbedingungen. Knusprig überbackene Schweizer Freilandpoulets, die von freundlichen Leuten aus properen Verkaufsmobilen gereicht werden, sind eben nicht nur ein verlockendes Angebot, sondern auch ein boomender Markt mit harter Konkurrenz.
Die seit Oktober 1998 tätige Natura Güggeli AG mit Sitz in Märwil TG zum Beispiel meldete kürzlich eine Umsatzsteigerung von 40 Prozent für das letzte Jahr. Dabei hatte diese Firma nicht einen durchwegs gefreuten Start. Auf Ende 1999 – so erinnert sich Geschäftsführerin Kerstin Hertel – kündigten vier ihrer Mitarbeiter und eröffneten, unterstützt von einem Financier, in Bürglen TG eine Konkurrenzfirma: die Max Natura AG. Der Financier Roger Javet verliess mit seiner Firma kurz darauf die Ostschweiz und wurde im Freiburgischen tätig.
Dort ist die Max Natura AG nicht einfach zu finden. Das elektronische Telefonbuch führt ihren Geschäftssitz nach wie vor in Bürglen, der Telefonanschluss sei allerdings «ausser Betrieb». Einen neuen Geschäftssitz kennt auch die Telefonauskunft 111 nicht. Als Briefadresse gilt die Rue Faucigny 5 in Fribourg. Dort gibt es keine Max Natura AG, sondern lediglich die Treuhandfirma Multifiduciaire Fribourg SA, die als Revisionsstelle der Max Natura AG fungiert. Eine andere Adresse hat die Firma nicht. Als Verwaltungsrat zeichnet Roger Javet.
Die Max Natura AG schickt ihre Angestellten im Freiburgischen und im Bernbiet mit Poulet-Verkaufswagen auf die Piste. Morgens haben sie das Fahrzeug an seinem Standort abzuholen und nach Bedarf an zentralen Verteilstellen frische Poulets zu laden. Danach grillieren und verkaufen sie bis zum Abend. Abschliessend muss abgerechnet, das Fahrzeug an seinen Standort zurückgefahren und geputzt werden.
Gegen die Bedingungen, die bei dieser Arbeit herrschen, haben drei ehemalige Angestellte, Jan Gyger, Belinda Obi und Sacha Thönen, rechtliche Schritte eingeleitet – weitere prüfen den gleichen Schritt. Ihre Gründe gleichen sich: Es geht um Lohnausstände, ungerechtfertigte Lohnabzüge, nicht ausbezahlte Ferienanteile und Überstunden.
Auch ihre gescheiterten Versuche glichen sich, gegen die Max Natura AG ohne gewerkschaftliche und juristische Hilfe zu ihrem Recht zu kommen: Sie wurden eingeschüchtert, der Lüge bezichtigt und mit Gegenforderungen konfrontiert. Beispielsweise Reto B.: Er wurde bei seiner Arbeit überfallen und beraubt. Obschon es ein entsprechendes Befragungsprotokoll der Kantonspolizei gibt, hat ihm die Max Natura AG vorgeworfen, den Überfall selber inszeniert zu haben. Beispielsweise Demirdag M.: Auf seinen höflichen Brief um eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt und die Auszahlung des restlichen Lohns wurde ihm brieflich mitgeteilt: «Sollten Sie weiterhin unsere Interessen stören oder erneut Drohungen gegen uns und unsere Mitarbeiter aussprechen, werden wir den zuständigen Untersuchungsrichter informieren.»
Für Roger Javet – jetzt Mitglied des fünfköpfigen Direktoriums der Max Natura AG –, sind die arbeitsrechtlichen Klagen gegen die Firma haltlos. «Wir wissen heute, was das für Leute sind», sagt er, nämlich «teilweise sogar Sozialfälle», die alle mit «netten Abschiedsschreiben» gekündigt hätten und Monate später, nachdem sie das Unternehmen verlassen hätten, «in einer aufeinander abgestimmten Aktion» gegen die Firma vorgegangen seien. Die Max Natura AG reiche deshalb ihrerseits Klagen ein wegen «versuchten Prozessbetrugs».
Vorderhand bemüht er sich in jedem einzelnen Fall, dass der Gerichtsstand vom Wohnort der Klagenden weg nach Fribourg verlegt wird. Die Gründe dafür liegen auf der Hand: Erstens kann dort die Prozesssprache vom Beklagten gewählt werden – und selbstverständlich wählt der perfekt berndeutsch sprechende Javet das Französische, das seine ehemaligen Angestellten nicht beherrschen. Und zweitens darf im Kanton Freiburg im arbeitsrechtlichen Verfahren kein Anwalt anwesend sein.
Javets Karten werden deswegen nicht besser. Aber die Klagenden sollen nach Möglichkeit gehindert werden, die ihren wirkungsvoll zu spielen. Work bleibt dran.
[Kasten 1]
Die beiden Kläger und die Klägerin
Sacha Thönen ist 28-jährig und lebt mit seiner schwangeren Freundin in Biel. Er ist zur Zeit erwerbslos.
Er hat zwischen dem 15. August und dem 30. November 2000 für die Max Natura AG gearbeitet. Seinen Lohn von monatlich 3500 Franken brutto hat er allerdings nie vollständig bekommen. Im September wurde ihm zu Unrecht, wie er sagt, ein Kassenfehlbetrag von 580 Franken in Rechnung gestellt, vom Oktoberlohn zog man ihm 1000 Franken ab, jener vom November wurde vollständig zurückbehalten. Grund: Thönen übernahm am Morgen des 15. September ein Grillfahrzeug, das beschädigt war. Obschon er mit dem Schaden nichts zu tun habe, erzählt Thönen, habe ihn die Max Natura AG in der Folge mit Drohungen dazu gebracht, ein Dokument zu unterschreiben, wonach er die Hälfte der Reparaturkosten von 8400 Franken übernimmt. Existenzsichernden Lohn in dieser Art zu verrechnen, sei «rechtlich nicht zulässig», sagt Thönens Anwalt Christian Gerber.
In seiner Klage macht Thönen folgende Ausstände geltend: ungerechtfertigte Lohnabzüge, nicht entschädigte Überzeit und nicht bezogenes Ferienguthaben im Gesamtbetrag von 11069.55. Das Verfahren muss in Fribourg anhängig gemacht werden, nachdem das Gericht in Biel seine Zuständigkeit abgelehnt hat.
Jan Gyger ist 26-jährig. Er arbeitet als Fotograf und lebt in Rüfenacht BE.
Er hat zwischen dem 4. September und dem 31. Oktober 2000 für die Max Natura AG gearbeitet. Der Lohn betrug 3500 Franken brutto. Für dieses Geld habe er fünf bis sechs Mal pro Woche zwischen morgens halb acht und abends halb acht gearbeitet. Pausen seien nicht vorgesehen gewesen, im Gegenteil: «Der Stand durfte nach Anweisung von Herrn Javet nicht verlassen werden», sagt er. Gegessen habe er im Verkaufsmobil, wenn er keine Kundschaft gehabt habe, die Notdurft habe er im nächstgelegenen Restaurant, in Aarberg sogar am Aareufer verrichtet. Die «Max Natura AG» war an einer gütlichen Regelung nicht interessiert. Am 30. November 2000 schrieb sie: «Nach unserer Kontrolle haben wir festgestellt, dass Herr Gyger 22 Stunden zu wenig gearbeitet hat, welche wir mit seinen Ferientagen verrechnen werden.»
Gyger macht folgende Ausstände geltend: nicht bezahlte Überzeit; nicht angerechnete Ferientage, nicht vollständig bezahlte Einführungstage, dazu Abzüge bei der Schlussabrechnung (Reinigung des Fahrzeugs und ein bestrittener Fehlbetrag in der Kasse) im Gesamtbetrag von 4393.85. Diese Forderungen sind am Arbeitsgericht in Fribourg hängig.
Belinda Obi ist 42-jährig. Sie hat als alleinerziehende Mutter zwei jugendliche Kinder in Ausbildung und ist schwanger. Sie lebt in Riedholz SO.
Obi hat zwischen dem 18. April und dem 14. Juli 2001 für die Max Natura AG gearbeitet; seit dem 5. Juni war sie krankgeschrieben. Im ersten Monat betrug ihr Lohn 3800 Franken brutto; danach wurde sie während der Arbeit zur Unterzeichnung eines neuen Vetrags angehalten, laut dem sie als «Teilzeitangestellte und auf Abruf» arbeiten und 2.60 Franken pro verkauftes Poulet verdienen sollte. «Meine Klientin unterzeichnete, ohne das Papier wirklich gelesen und verstanden zu haben», sagt Anwalt Christian Gerber. In der Tat arbeitete sie danach weiterhin bis zu 12 Stunden am Tag. Lohn erhielt sie dafür keinen mehr.
Obi macht folgende Ausstände geltend: Lohn vom 18. Mai bis 5. Juni, 3 Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit im Juni; Ausbildungszulagen für Kinder; Überzeit und Ferienentschädigung im Gesamtbetrag von Fr. 8664.45. Weil das Arbeitsgericht nur Fälle bis zu 8000 Franken behandelt, hat sie ihre Forderung auf Fr. 7999.95 reduziert. Am 25. März entscheidet das Arbeitsgericht in Bern über seine Zuständigkeit in diesem Fall.
[Kasten 2]
«Sobald sie sich wehren, werden sie eingeschüchtert»
Work: Ist die Max Natura AG in der Fastfoodbranche ein Einzelfall?
Ursula Zimmerli[1]: Wir nehmen an, dass sie kein Einzelfall ist. Verkaufswagen und -stände mit Fastfoodangeboten schiessen zurzeit wie Pilze aus dem Boden. Wir haben aber keine Übersicht über die Arbeitsverhältnisse.
Die Arbeitenden sind gewerkschaftlich schlecht organisiert?
Gar nicht organisiert. Wir wissen im Einzelfall auch nicht, ob die arbeitende Person den Stand besitzt oder angestellt ist. Dass Leute aus dem Asylbereich aufgrund ihres Status zusätzlich ausgenützt werden, nehmen wir an.
Was ist aus Ihrer Erfahrung typisch am Fall der Max Natura AG?
Typisch ist, dass die Leute nach ihrer Kündigung starken Repressionen ausgesetzt worden sind. Sobald sie sich zu wehren begannen, wurden sie eingeschüchtert und bedroht. Jan Gyger wurde vorgeworfen, er habe Geld aus der Kasse entwendet, obschon er in gegenseitigem Einvernehmen einen Vorschuss aus der Tageskasse bezogen und später zurückbezahlt hat. Sacha Thönen wurde bedroht, man könne ihm ja «die Fresse einschlagen», wenn er den nicht von ihm verursachten Schaden an einem Fahrzeug nicht auf sich nehme.
Typisch ist zudem, dass es sich bei den Betroffenen um Leute handelt, die in einem bestimmten Moment Mühe hatten, einen Arbeitsplatz zu finden und froh waren, anfangen zu können – nicht zuletzt deshalb, weil die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren die Leute stark unter Druck setzen und drohte, die Zahlung des Arbeitslosengeldes einzustellen, wenn sie nicht zu arbeiten beginnen.
Immerhin hat die Max Natura AG den Leuten einen Vertrag angeboten.
Einen Einzelvertrag, ja. Der Monatslohn betrug um die 3500 Franken brutto. So kamen die Leute trotz unglaublich langen Arbeitszeiten lediglich auf das Existenzminimum.
Auseinandersetzungen vor Gericht können Jahre dauern. Warum wurde mit der Firma keine einvernehmliche Lösung angestrebt?
In diesem Fall wurde das Arbeitsgesetz derart krass verletzt, dass sich eine Klage aufdrängte. Abgesehen davon hat die Firma die belegbare Kritik sofort damit gekontert, das sei gelogen. Ich denke, dass wir vor Gericht Recht bekommen. Aber ob die Max Natura AG danach weiterzieht, ob Betreibungen nötig werden, steht in den Sternen.
Wie schätzen Sie die Bedeutung dieser Auseinandersetzung ein?
Der Fall der Max Natura AG muss an die Öffentlichkeit, damit die Leute in der Fastfoodbranche erfahren, dass sie Rechte haben. Die Auseinandersetzung kann ein Signal sein für Leute in ähnlichen Situationen. Es rentiert, sich zu wehren; dass es wichtig ist, sich nicht alles gefallen zu lassen und dass sie sich getrauen, sich an die Gewerkschaft zu wenden, damit wir zusammen eine Lösungsstrategie suchen können.
[1] Ursula Zimmerli war Sekretärin für die Region Bern der damaligen Dienstleistungsgewerkschaft Unia, die 2004 Teil der 2004 gegründeten heutigen Gewerkschaft Unia geworden ist.
II.
[work, 26.1.2007]
Keine Käfighaltung für work!
Wegen eines work-Berichts über ihre schlechten Arbeitsbedingungen klagte die Güggelikette Max Natura AG. Vor Gericht zitiert wurden der Autor, die Unia und work. Jetzt hat das Bundesgericht entschieden: Sieg für work auf der ganzen Linie!
«Käfighaltung für die Güggeli-Verkäufer»: Unter diesem Titel berichtete work am 22. Februar 2002, warum drei ehemalige Angestellte gegen die Pouletstandkette Max Natura AG Klage eingereicht hatten. Beigestellt war ein Interview mit der damals zuständigen Sekretärin der Dienstleistungsgewerkschaft Unia, Ursula Zimmerli. Zudem berichteten die drei Betroffenen unter vollem Namen und mit Porträtfoto über den Fall aus ihrer Sicht.
Gang durch alle Instanzen
Im Namen von Roger Javet, damals Mitglied eines fünfköpfigen Direktoriums der Max Natura AG, reicht die Bieler Rechtsanwältin Anna Hofer daraufhin zwei Klagen ein:
• Gegen den Verfasser des Artikels, Fredi Lerch, wird in Bern ein Strafverfahren wegen «übler Nachrede und unlauterem Wettbewerb» eröffnet.
• Die Zeitung work und die Dienstleistungsgewerkschaft Unia werden im Kanton Fribourg in einem zivilrechtlichen Verfahren wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung eingeklagt.
Das Strafverfahren gegen Lerch ist schnell erledigt. In der Hauptverhandlung im Amtshaus Bern ziehen Javet und Hofer die Klage zurück als klar wird, dass der Richter aus formellen Gründen nicht darauf eintreten würde. Die Klage war zu spät eingereicht worden.
Langwierig wird hingegen das andere Verfahren, das die grosse Unia nach ihrer gründung 2004 von der Dienstleistungsgewerkschaft Unia «erbt» und weiterfühgrt. Die Chronik der Ereignisse:
• Das Vorverfahren: Die Max Natura AG reicht dem work im März 2002 eine «Gegendarstellung» ein, die aber nach dem Buchstaben des Gesetzes keine ist, sondern ein mehrseitiger PR-Aufsatz über die eigene Firma. work lehnt den Abdruck ab. Nun reicht Max Natura Klage ein. Als Beitrag zur gütlichen Einigung bietet work der Gegenpartei vor dem ersten Treffen vor Gericht eine Viertelseite für eine erweiterte Gegendarstellung an. Max Natura lehnt ab.
• Die erste Instanz: Nach einem umfangreichen Schriftenwechsel zwischen work-Anwalt Bruno Kaufmann (siehe Kasten) und der Gegenpartei findet am 3. Februar und am 4. September 2003 sowie am 13. Mai 2004 in insgesamt drei Sitzungen die Hauptverhandlung vor dem Zivilgericht Saanebezirk statt. Unter anderen werden als Angeklagte work-Chefredaktorin Marie-Josée Kuhn, und Unia-Zentralsekretärin Catherine Laubscher einvernommen und Lerch als Verfasser des Texts als Zeuge befragt. Mit Urteil vom 22. Juni 2004 wird die Klage von Max Natura AG gegen work und Unia integral abgewiesen.
• Die zweite Instanz: Gegen dieses Urteil reicht die Max Natura AG Berufung ein vor dem Kantonsgericht Fribourg. Am 27. März 2006 wir diese Berufung abgewiesen und das erstinstanzliche Urteil bestätigt.
• Die dritte Instanz: Gegen diesen Entscheid ruft die Max Natura AG das Bundesgericht an mit einer staatsrechtlichen Beschwerde und einer zivilrechtlichen Berufung. Damit erleidet die Max Natura AG aber endgültig Schiffbruch. Mit Urteil vom 11. Januar 2007 entscheidet das Bundesgericht, dass es weder auf die Beschwerde noch auf die Berufung überhaupt eintritt.
Lauter linke Richter?
Roger Javet will gegenüber work keinen Kommentar abgeben und verweist auf die Max Natura-Rechtsanwältin Anna Hofer. Sie sagt: «Für uns ist der Fall abgeschlossen.» Zwar findet sie das Bundesgerichtsurteil «enttäuschend, aber nachvollziehbar». Das Problem liege anderswo: «Der Umstand, dass ich den beiden freiburgischen Instanzen via Grossrat mit Rechtsverzögerungsbeschwerden drohen musste und auch die Tatsache, dass ich ausserkantonale Anwältin bin, mögen die Urteile beeinflusst haben.» Dazu komme, dass das Urteil «im Rahmen des Ermessenspielraums nicht frei von politischen Erwägungen» sei. Ob es tatsächlich lauter linke Richter waren, die work zum Sieg verholfen haben, ist nicht verbucht.
Die Max Natura AG ihrerseits bleibt eine sehr verschwiegene Firma. Bekannt ist immerhin, dass sie ihren Firmensitz am 24. Oktober 2003 von Fribourg in das nidwaldnische Steuerparadies von Stansstad verlegt hat, dass sich Roger Javet auf Ende dieses Monats von allen Aufgaben in der Max Natura AG zurückzieht und dass es der Firma gutgeht: Zurzeit lässt sie rund zwanzig Pouletstände zirkulieren.
Zwar ist der Handel um den Zeitungsartikel gewonnen. Jener der drei ehemaligen Angestellten, die gegen die Max Natura AG, geklagt hatten, war allerdings nur in einem Fall erfolgreich. Einzig der ehemalige Angestellte Jan Gyger, der 4393.85 Franken unter anderem für nicht bezahlte Überzeit und nicht angerechnete Ferientage gefordert hatte, erhielt später vom Gericht exakt 719.80 Franken zugesprochen. Und – nach einer Betreibungsandrohung gegenüber der Max Natura AG – auch nachbezahlt.
[Kasten]
work darf scharf schreiben
Ist das nun endlich feststehende Urteil ein Freispruch für Work?
Bruno Kaufmann[1]: Im Zivilrecht spricht man nicht von Freispruch, sondern von Klageabweisung. Aber klar, diese letztinstanzliche Klageabweisung bedeutet, dass mit dem Zeitungsartikel keine Persönlichkeitsverletzung begangen worden ist. Es bedeutet auch, man anerkannt, dass eine Gewerkschaftszeitung einen schärferen Ton anschlagen darf als die Zeitungen, die Herr und Frau Normalverbraucher lesen. Festgestellt wurde zudem, dass der Beitrag sauber recherchiert und das Thema mit den verschiedenen journalistischen Elementen Haupttext, Interviews und Kästen zu den drei Fällen korrekt abgehandelt worden ist.
Nach dem Bundesgerichtsentscheid wird Roger Javet jetzt die Kosten des ganzen Verfahrens übernehmen müssen. Wäre es ihn nicht billiger gekommen, den Nachzahlungsforderungen der Ex-Angestellten von 23500 Franken einfach nachzukommen?
Doch, das wäre es. Die Gerichtskosten betragen 12000 Franken, dazu kommen sämtliche Anwaltskosten beider Parteien, was im ganzen sicher mehr als 30000 Franken ausmacht. Rechne.
Was ist in diesem Handel für die Zeitung work auf dem Spiel gestanden?
Erstens stand sicher die Qualität der journalistischen Arbeit auf dem Spiel. Zweitens ging es um die Frage, ob ein Titel wie «Käfighaltung für die Güggeli-Verkäufer» für den Arbeitgeber persönlichkeitsverletzend sei. Schliesslich stellte sich die Frage, ob eine Zeitung eine arbeitnehmende Person sagen lassen darf, ihr Arbeitgeber verbreite Unwahrheiten. Dass Parteimeinungen von Arbeitnehmerseite im Rahmen einer Berichterstattung auch weiterhin veröffentlicht werden dürfen, ist für eine Gewerkschaftszeitung von zentraler Bedeutung.
Dann hatte der Fall ja auch noch eine gewerkschaftspolitische Dimension.
Allerdings. Mit dem vorliegenden Urteil ist auch Folgendes gesagt: Tritt die Gewerkschaftsseite zugunsten von arbeitnehmenden Personen und gegen schlechte arbeitsrechtliche Situationen mit einer gewissen Härte auf, kann die Arbeitgeberseite dies nicht unter Berufung auf eine Persönlichkeitsverletzung unterbinden lassen.
[1] Bruno Kaufmann war in diesem Fall der Anwalt der Unia.
«20 Jahre work 2001-2021»
Ende Oktober 2021 veröffentlichte Work zum zwanzigjährigen Bestehen der Zeitung eine gut 50seitige Broschüre, die neben «den besten Frontseiten aus 20 Jahren» auch ein Editorial der Chefredaktorin Marie-Josée Kuhn bot, in dem diese eine Übersicht über die Zeit zwischen 2001 und 2021 gab. Unter vielem anderen kam sie auch auf die vorliegende Reportage und die Klage der Max Natura AG zu sprechen: «In den bisher 20 Jahren haben wir zwar nur einen einzigen Prozess bis zum Ende führen müssen. Es ging um die Klage der Max Natura AG, einer Betreiberin von Pouletständen. Und um ausstehende Löhne, nicht einbezahlte Ferienanteile und Überstunden. Drei Mitarbeitende erzählten: Ohne OK ihres Chefs durften sie nicht mal aufs Klo. work titelte: ‘Käfighaltung für die Güggeliverkäufer’. Das gefiel den Firmenbesitzern gar nicht. Sie zogen uns vor den Kadi. Bis vor Bundesgericht. Dieses verfügte 2007 schliesslich: Klage abgewiesen! Es liege keine Persönlichkeitsverletzung vor. Der Güggeli-Artikel sei sauber recherchiert und das Thema korrekt abgehandelt. Und: als Gewerkschaftszeitung dürfe work einen schärferen Ton anschlagen als andere Zeitungen. Also keine Käfighaltung für work!» (27.10.2021)



