Eine Tonne Peinlichkeit im Keller

 

[Text 1, S. 1]

Nach der Devise, es sei ein Gebot der Menschlichkeit, Kinder von Fahrenden «so früh als möglich in eine gesunde Umgebung zu verbringen», nahm ihnen die Abteilung «Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute fast fünfzig Jahre lang von Fall zu Fall die Kinder weg, um sie mittels Bevormundung an «eine sesshafte Lebensweise und an geregelte Arbeit» zu gewöhnen. Diese Endlösung der Zigeunerfrage misslang. Geblieben ist aber durch die Zerschlagung der Familienstrukturen unabschätzbares menschliches Leid. Und im Keller der Pro Juventute in Zürich ein Aktenberg, der sich immer mehr als Pulverfass entpuppt.

Auf der Suche nach dem Thema für ihre Lizentiatsarbeit stösst die Pädagogikstudentin Maria Lombardi-Maassen Anfang 1980 auf die «Pro Juventute»-Abteilung «Kinder der Landstrasse», die 1973 geschlossen werden musste. Um über die Arbeitsweise dieser Abteilung kritisch berichten zu können, ist Einsicht mindestens in einige der über 600 Aktenbündel nötig, die sich im Keller des «Pro Juventute»-Zentralsekretariats in Zürich stapeln. Lombardi-Maassens Professor, Heinrich Tuggener, setzt sich deshalb mit dem Leiter des «PJ-Rechtsdienstes, Hans Farner, in Verbindung.

Noch 1964 brauchte Alfred Siegfried, Initiant und Ideologe der Abteilung «Kinder der Landstrasse», in seinem gleichnamigen Erfahrungsbericht keinen juristischen Firlefanz, um seine Erfolge bei der Lösung des «Vagantenproblems» darzustellen: «Wir versuchen, gestützt auf Akten, persönliche Erfahrungen, Einzelgutachten und Führungsberichte zu zeigen, welches die leitenden Grundsätze unserer fürsorgerischen und erzieherischen Massnahmen waren. […] Anhand von 145 Lebensläufen […] war es uns möglich, eine wenigstens relativ günstige Erfolgsstatistik zu erstellen» (Vorwort). Und überhaupt: «Das gesamte Material liegt auf der Bibliothek des Zentralsekretariats Pro Juventute und kann dort von Interessenten nachgesehen werden.» (S. 51)

1980 tut sich Farner mit Tuggeners Anfrage schwer. Beim Bundesamt für Justiz lässt er sich beraten. Empfohlen wird ihm – für jedes Aktenstück die Zustimmung der zuständigen kommunalen Vormundschaftsbehörde vorausgesetzt –, Akteneinsicht nur unter Vorbehalten zu gewähren: Unter anderem müssten Namen, Institutionen und Gemeinden so codiert werden, dass die Fälle nicht rekonstruiert werden könnten, und die zur Akteneinsicht ermächtigten Personen müssten verpflichtet werden, mit den Betroffenen nicht in Kontakt zu treten. Die Herstellung des Kontaktes mit den in die Untersuchung einbezogenen ehemaligen Mündeln werde in deren Interesse ausgeschlossen, schloss sich Farner damals den staatlichen Empfehlungen an, und zwar unter anderem aus individualpsychologischen Erwägungen: In Extremfällen könnten bei den Fahrenden Begehrungsneurosen entstehen. Nach weiteren einschränkenden Bedingungen der PJ und nachdem der Rechtsdienst bei sämtlichen dreizehn involvierten Heimatgemeinden eine Bewilligung eingeholt hat, gibt er acht Aktenbündel frei: Die direkt Betroffenen wissen bis heute nichts von ihrem Glück.

In Begleitung eines Sekretärs des Rechtsdienstes darf nun Lombardi-Maassen im Sommer 1982 mehrmals in den Keller der PJ steigen und unter Aufsicht ihre Recherchen vorantreiben. Der Berg von über 600 Mündel-Akten liegt zu jener Zeit alphabetisch geordnet in offenen Gestellen (heute sollen die Akten unter Verschluss sein).

Im Dezember 1982 reichte Lombardi-Maassen ihre Lizentiatsarbeit ein: «Die vormundschaftliche Fürsorge des Hilfswerks ‘Für die Kinder der Landstrasse’. Eine qualitative Analyse von acht Einzelakten, die im Verlauf dieser Fürsorge entstanden». Es war nun nicht zu vermeiden, dass mindestens ein Exemplar dieser Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden musste. Dieses Exemplar liegt heute in der Zürcher Zentralbibliothek, versehen mit dem «Hinweis an den Leser der vorliegenden Arbeit»: «Zwischen dem Rechtsdienst der Pro Juventute, Dr. Farner, dem pädagogischen Institut der Universität Zürich, Prof. Tuggener und der Autorin Maria Lombardi-Maassen wurde vereinbart, dass Passagen aus der Untersuchung […] durch Dritte nur mit Zustimmung des Rechtsdienstes der Pro Juventute veröffentlicht werden dürfen.»

Die Akten im Keller seien «eine schwere Hypothek», die die PJ heute als «Treuhänderin» zu hüten habe, meint der neue PJ-Zentralsekretär Heinz Bruni, dem daran gelegen zu sein scheint, die leidige Sache irgendwie zu regeln. Er ist mit der Endlagerung der Akten an einem neutralen Ort einverstanden und stellt – 58 Jahre, nachdem die ersten Akten angelegt wurden – für diesen Herbst ein «Akteneinsichtsreglement» in Aussicht. Ein neuer Wind bei der PJ? Drei Jenische haben das Zentralsekretariat aufgesucht, um als ehemalige Kinder der Landstrasse ihre Mündel-Akten – in denen die Gewalt an ihrem eigenen und am Leben ihres Volkes dokumentiert ist – herauszufordern.

 

[Text 2, S. 3]

«Zur Anpassung gequält»

Während 46 Jahren wurden Jenischen von der Pro Juventute mit staatlicher Unterstützung ihre Kinder weggenommen. 1973 musste die Aktion «Kinder der Landstrasse» auf öffentlichen Druck hin eingestellt werden. Seither liegt im Keller der Pro Juventute ein unheimlicher Aktenberg. Heute fordern die Jenischen ihre Akten zurück Die Pro Juventute hat sich nie von der Aktion distanziert und vertröstet die Jenischen weiterhin mit fadenscheinigen Argumenten.

Von Fredi Lerch und Sibylle Elam

[fl.] Nachdem bekannt geworden ist, dass Akten von ehemaligen Mündeln der Pro Juventute-Abteilung «Kinder der Landstrasse verschwinden, andere Studierenden ohne Wissen der Betroffenen zur Auswertung überlassen werden, publiziert das «Scharotl», die Zeitung der Radgenossenschaft der Landstrasse einen Aufruf (Nr. 22, 28.3.1984, S. 14): «Wir fordern die Jenischen der ganzen Schweiz auf, sich ihre Akten im Zentralsekretariat der Pro Juventute bei Doktor Farner persönlich abzuholen! So vermeidet ihr, dass diese Akten rechtswidrig gegen euch verwendet werden können. Auf nach Zürich. Eure Vergangenheit gehört euch!» An der Fekkerchilbi, an der sich anfangs Juni in der altfryen Republik Gersau am Vierwaldstättersee mehrere hundert Fahrende trafen, wurde dieser Aufruf wiederholt.

Am 7. Juni 1984 reisen die Jenischen Clemens Graff – er ist Verwaltungsrat der Radgenossenschaft – und das Ehepaar Teresa und Bruno Grossmann nach Zürich, um beim Zentralsekretariat der «Pro Juventute» ihre Akten abzuholen. Die Darstellung des Raubs der Kinder von Frau Grossmann, vormals Wyss, im «Beobachter», hatte mit dazu beigetragen, dass die Abteilung «Kinder der Landstrasse» 1973 geschlossen worden war.

Nach einem Telefonat mit dem im «Scharotl»-Aufruf erwähnten Leiter des Pro Juventute-Rechtsdienstes, Dr. Hans Farner, wissen die drei, dass für ihren Fall Heinz Bruni, seit letztem Herbst Zentralsekretär der Pro Juventute, persönlich zuständig ist. Auf dem Weg zum Zentralsekretariat wird klar, dass sich die drei Jenischen an der Seefeldstrasse 8 in die Höhle des Löwen, an den meistgehassten Ort ihrer Schweiz begeben, um zu spätem Recht zu kommen. Ihre Erregung ist unübersehbar: Das schlimmste an der Pro Juventute sei schon immer «die Schleicherei, das Schlangenhafte, diese Lügerei» gewesen.

An der Rezeption verlangen sie «Doktor» Bruni. Bruni sei nicht Doktor und ob sie angemeldet seien. Nein. Einen Moment bitte, und sie sollten dort drüben Platz nehmen. Nach kurzem Warten erscheint eine Frau, stellt sich mit «Obrist» vor. Worum es gehe. Die Akten. Bruni habe Sitzung, sei unabkömmlich. Besuch von Leuten, die von weiter her kämen als sie (das Ehepaar Grossmann ist aus Therwil/BL angereist). Dann: Arbeitsüberlastung, es sei nicht möglich, die Akten herauszusuchen. Dann: der Formfehler, sie seien unangemeldet gekommen. Schliesslich beginnt sie, stehend vor einer Gruppe von Sitzenden, Personalien aufzunehmen, um die Akten suchen zu können, wie man vermutet. Als Frau Grossmann den Namen ihrer Sippe nennt, kommt die Antwort: Huser? Das genüge nicht. Von denen gebe es etwa fünfzig. Nachdem sie die Personalien aufgenommen hat: Sie könne aber für nichts garantieren. Frau Grossmann: Dann müsse man halt das Fernsehen avisieren, man gehe nicht ohne Akten. Dann ein Kompromiss: Man solle um zwei wiederkommen.

*

Kurz vor zwei Uhr: Die drei Jenischen werden von der Rezeption, wo sie sich zum zweitenmal gemeldet haben, in einen Konferenzraum zu einer Verhandlung begleitet. Anwesend: Zentralsekretär Heinz Bruni und sein parteilicher Schreiber Greub einerseits, andererseits das Ehepaar Grossmann, Clemens Graff und deren parteilicher Schreiber Lerch.

Beginn der Verhandlung 13 Uhr 50. Frau Grossmann nimmt das Wort: Sie fordert die eigenen Akten und eine schriftliche Bestätigung, dass die Akten vor der Aushändigung nicht kopiert würden, «das Züüg muss einmal ins Reine gebracht werden», sagt sie. Graff zu Bruni: «Ihr braucht die Akten ja gar nicht mehr.» Bruni verweist auf den Bericht der vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzten Studienkommission über «Fahrendes Volk in der Schweiz» (Juni 1983), worin unter «Auskunftspflicht der Stiftung Pro Juventute» festgehalten ist: «Damit die Persönlichkeitsrechte der Fahrenden gewahrt werden, ist ein Akteneinsichtsreglement auszuarbeiten.» An einem solchen Reglement werde zur Zeit gearbeitet. Im weiteren verweist er auf den Aufruf der «Pro Tzigania Svizzera». Diese Organisation hatte Anfang Mai gefordert, die Personalakten über die Jenischen in der Schweiz sicherzustellen und zentral aufzubewahren. Heftige Erwiderung: Bei der «Pro Tzigania» handle es sich um eine Einzelperson, die sich zwar immer wieder in Sachen einmische, die die Fahrenden betreffen, bei diesen aber keinen Rückhalt geniesse. Offizielles und einziges Verhandlungsorgan der Fahrenden sei die Radgenossenschaft. Bruni: Er könne die Akten sowieso nicht herausgeben, er müsse zuerst und für jede Akte einzeln die zuständige Heimatgemeinde anfragen, das sei bei Vormundschaftsakten so. Die Heimatgemeinden hätten nie etwas zu sagen gehabt zu ihrer Bevormundung, wird erwidert, da sei immer nur die Pro Juventute zuständig gewesen. Bruni: «Eine Institution kann nicht Vormund sein.» Die Empörung der Fahrenden macht sich Luft. Das Schlimmste seien die Namensänderungen gewesen (des öftern wurde den geraubten Zigeunerkindern die Geschlechtsnamen geändert, damit die Eltern ihre Kinder nicht mehr finden konnten), «vergasen wäre fairer gewesen», die ganze Aktion sei «eine moderne Ausrottung» gewesen. Erneut sollen die Fahrenden nun – zwecks Rücksprache mit den Heimatgemeinden – ihre Personalien angeben. (Als die drei Jenischen darauf einsteigen, atmet Bruni – geschult in Verhandlungstaktik und Gesprächsführung – sichtlich auf: Der Angriff ist von der grundsätzlichen auf die vergleichsweise harmlose individuelle Ebene abgewendet.) Bruni wäre damit einverstanden, wenn die Akten an einem neutralen Ort aufbewahrt würden. Sein Vorschlag: das Bundesarchiv. Auch er spricht nun von Datenschutz für die Fahrenden. (Wenn allerdings die Vermutung zutrifft, dass es sich bei den Akten der Aktion «Kinder der Landstrasse» um die Dokumentation einer eidgenössischen, staatlich subventionierten Endlösungsvariante der Zigeuner-Frage – Zerschlagung der Sippen- und Familienstrukturen durch systematischen Kinderraub –, wäre rigoroser Schutz der Akten vor der Öffentlichkeit vor allem im Interesse der Pro Juventute und des Bundes.) Die drei Jenischen geben sich schliesslich mit Brunis Zusicherung zufrieden, er werde sich der Sache annehmen und sie auf dem Laufenden halten. Die Verhandlung hat eine knappe Stunde gedauert.

*

[sib.] Uns hat man immer von Zigeunern, die Kinder rauben, erzählt. Dass den Fahrenden hier in der Schweiz hunderte von Kindern gestohlen wurden, berichtete niemand.

Das «Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» wurde 1926 von der Pro Juventute in Zusammenarbeit mit Ämtern und Vormundschaftsbehörden gegründet, subventioniert vom Bund und von privaten Gönnern. Geistiger Vater des «Hilfswerks» war der Lehrer und Psychologe Alfred Siegfried, der nach zehn Jahren Arbeit schrieb: «Aus der Erkenntnis heraus, dass das Herumziehen ohne festen Wohnsitz, das Vagieren mit Frau und Kind, in unsern komplizierten modernen Verhältnissen an und für sich ein Übel ist und eine Quelle sich fortpflanzender Verwahrlosung, haben wir uns vorgenommen, einen möglichst grossen Teil der heranwachsenden Generation an eine sesshafte Lebensweise und an geregelte Arbeit zu gewöhnen.» (Alfred Siegried: Zehn Jahre Fürsorgearbeit unter dem fahrenden Volk, Zürich 1936).

Zwischen 1926 und 1973 hat die Pro Juventute etwa 700 Kinder aus ihren Familien gerissen, ihnen neue Namen gegeben, wenn möglich schon als Säuglinge, denn: «Wenn man Gelegenheit hat, die Folgen dieser Zügellosigkeit an zehn-, ja siebenjährigen Mädchen und Knaben zu beobachten, so wird man nicht weiter fragen, warum es ein Gebot der Menschlichkeit ist, solche Kinder so früh als möglich in eine gesunde Umgebung zu verbringen.» (Alfred Siegfried: Kinder der Landstrasse, Zürich 1964). Die «gesunde Umgebung» bedeutete die Abschiebung als Verdingkinder zu Bauern, manchmal Adoption durch sesshafte Familien und in den meisten Fällen die Verschiebung von Heim zu Heim zu Erziehungsanstalt, in den Knast und schliesslich in die psychiatrische Klinik. Einige wurden angepasste Bürger, überangepasste Depressive, die bis heute unter allen Umständen vermeiden wollen, dass ihre wirkliche Identität bekannt wird, die selbst der Lehre aufgesessen sind, dass fahrende Menschen minder sind. «Vagierend» heisst es noch heute im Amtsjargon, laut Duden «veraltet, aber noch mundartlich für: beschäftigungslos umherschweifen, -ziehen; sich unstet, unruhig bewegen». «Beschäftigungslos» sind sie also, all die Männer und Frauen, die korben und kesselflicken, Scheren und Messer schleifen, «schränzen» (hausieren) oder mit alten Möbeln handeln. Was Fahrende tun, ist nichts Rechtes, ist lediglich unstete Bewegung. Dazu Dr. Siegfried 1964: «Gemeinsam ist den Fahrenden die Abneigung gegen schwere Arbeit. Korben und Schirmflicken sind neben dem alles an Wichtigkeit überragenden Hausieren die am meisten geübten Künste.»

Die «Erfolgsquote» des Hilfswerks war mager. In einer statistischen Übersicht der Kinder von sechs Stämmen erläutert Siegfried, dass nur etwa die Hälfte «gut geraten», also sesshaft geworden sind. ein Viertel wird mit «unsicher», ein weiterer Viertel mit «schlecht geraten» eingestuft. Und unter der Gesamtzahl gilt mehr als ein Drittel, nämlich 37,7 Prozent, als «schwachsinnig»! Kein Wunder, findet Siegfried: «Man muss eben sagen, dass manchmal das Holz auch gar zu morsch war, und dass schon viel erreicht ist, wenn diese Leute keine Familie gründen, und sich nicht hemmungslos fortpflanzen und neue Generationen verwahrloster und anormaler Kinder auf die Welt stellen.» (Alfred Siegfried: Zwanzig Jahre Fürsorgearbeit für die Kinder der Landstrasse, Flamberg, 1947).

Die Ausrottung einer ethnischen Minderheit durch Anpassung konnte in der Schweiz noch ein Vierteljahrhundert nach den Nürnberger-Prozessen praktiziert werden. Sesshaftigkeit als Massstab, geordnete Arbeit als höchster Wert, und sei es nur die monotone Falzarbeit eines debil gemachten Menschen. «Was beim Fahrenden vor allem und immer wieder auffällt, ist sein Hang zum Wandern, sein Unvermögen, längere Zeit an einem Ort auszuhalten. [Wir haben] in unserer Praxis auch zahlreiche Fahrende kennengelernt, die in irgendeiner schlechten, von anderen Leuten gemiedenen Wohnung hausten, und in jüngster Zeit lassen sich mehr und mehr Angehörige dieser Menschenklasse auch in der Stadt nieder.» (Siegfried, 1964)

Elf Jahre sind es jetzt her, seit die Abteilung «Kinder der Landstrasse» geschlossen werden musste. Bis heute hat sich die Pro Juventute nicht von dem Hilfswerk distanziert. Auch hat sie, unter den verschiedensten Vorwänden, ihr Versprechen nie wahr gemacht, den Jenischen freie Einsicht in die sie betreffenden Akten zu gewähren. Wir fragen uns, wer damit geschützt werden soll, was die Pro Juventute zu verstecken hat.

Die Schriftstellerin Mariella Mehr, selbst geschundenes Heimkind jenischer Herkunft («steinzeit»), möchte die Akten vernichtet wissen. «Kann er» – schreibt sie, sich auf ihren Sohn beziehend – «sicher sein, dass eine neue schreckliche Zeit nicht wieder Gebrauch von diesen statistischen Erfassungen macht und sie gegen ihn verwendet? […] Ein Volk, das während drei Generationen bis an den Rand der Ausrottung systematisch zur Anpassung gequält wurde, kann sich nicht von heute auf morgen eben jenen Ämtern, Behörden und privaten Institutionen anvertrauen.» (BaZ, 27.5.1984)

Heute leben in der Schweiz noch etwa 5'000 Jenische. Dass weiterhin alles Mögliche unternommen wird, um ihnen das Fahren endgültig auszutreiben, zeigen Beispiele aus jüngster Zeit, etwa die Vertreibung aus dem Zürcher Hagenholz (siehe WoZ Nr. 17/1984). Während 37 Jahren hat der Bund aktiv an der Ausrottung der Fahrenden durch die Subventionierung der Pro Juventute-Aktion mitgewirkt, von Wiedergutmachung spricht bis heute niemand. Das Schweizerische Jugend-Schriftenwerk Zürich, eine weitere Abteilung der Pro Juventute, hat ein SJW-Heftchen mit dem Titel «Lasst Zigeuner leben» herausgegeben. Unter dem Abschnitt «Vorurteile, Verfolgung» suchten wir vergebens einen Hinweis auf die «Kinder der Landstrasse». Totschweigen wäre wohl den meisten am liebsten.

 

Bis Mitte Juni 2017 war statt der vorstehenden Version unter dem Titel «Eine Tonne Beweismittel im Keller» die untenstehende aufgeschaltet, die am Schluss mit dem Hinweis versehen ist: «(Redaktionelle Bearbeitung: 1994)». Dabei handelt es sich um eine aus Obigem kompilierte Version im Hinblick auf eine Veröffentlichung in der Reportagensammlung «Mit beiden Beinen im Boden». Der Text ist schliesslich nicht verwendet worden. Der hauptsächlich formale Eingriff in die Druckversion von 1984 bestand darin, aus dem auf den Zeitungsseiten 1 und 3 verteilten Textmaterial einen einzigen, reportageartigen Text zusammenzustellen:

 

Am Vormittag des 7. Juni 1984 reisen die Jenischen Clemens Graff und das Ehepaar Teresa und Bruno Grossmann nach Zürich, um beim Zentralsekretariat des Kinderhilfswerks «Pro Juventute» an der Seefeldstrasse 8 ihre Akten herauszufordern. Alle drei sind sie in ihrer Kindheit Mündel gewesen der «Pro Juventute»-Abteilung «Kinder der Landstrasse», die zwischen 1926 und 1973 über 600 jenische Kinder von ihren Eltern getrennt hatte, um sie zur Sesshaftigkeit zu zwingen. Die Darstellung des Raubs der Kinder von Teresa Grossmann, vormals Wyss, im «Beobachter», hatte mit dazu beigetragen, dass die «Pro Juventute» die Abteilung «Kinder der Landstrasse» 1973 schliessen musste.

Nachdem in letzter Zeit bekannt geworden ist, dass Mündelakten dieser Abteilung aus den Kellerräumen des «Pro Juventute»-Zentralsekretariats verschwinden, andere Studierenden ohne Wissen der Betroffenen zur Auswertung überlassen werden, hat das «Scharotl», die Zeitung der Selbsthilfeorganisation «Radgenossenschaft der Landstrasse», einen Aufruf publiziert: «Wir fordern die Jenischen der ganzen Schweiz auf, sich ihre Akten im Zentralsekretariat der Pro Juventute bei Doktor Farner persönlich abzuholen! So vermeidet Ihr, dass diese Akten rechtswidrig gegen Euch verwendet werden können. Auf nach Zürich. Eure Vergangenheit gehört Euch!» («Scharotl», 22/84) An der Fekkerchilbi, an der sich Anfang Juni in der altfryen Republik Gersau am Vierwaldstättersee mehrere hundert Fahrende getroffen haben, wurde der Aufruf wiederholt.

Nach einem Telefonat mit dem im «Scharotl»-Aufruf erwähnten Leiter des «Pro Juventute»-Rechtsdienstes, Hans Farner, wissen die drei angereisten Jenischen, dass für ihren Fall Heinz Bruni, seit letztem Herbst Zentralsekretär der «Pro Juventute», persönlich zuständig sei. Auf dem Weg zum  Zentralsekretariat wird klar, dass sich die drei, um zu spätem Recht zu kommen, an der Seefeldstrasse 8 in die Höhle des Löwen, an den meistgehassten Ort ihrer Schweiz begeben. Ihre Erregung ist unübersehbar: Das schlimmste an der «Pro Juventute» sei schon immer «die Schleicherei, das Schlangenhafte, diese Lügerei» gewesen.

An der Rezeption verlangen sie «Doktor» Bruni. Bruni sei nicht Doktor und ob sie angemeldet seien. Nein. Einen Moment bitte, und sie sollten dort drüben Platz nehmen. Nach kurzem Warten erscheint eine Frau, stellt sich mit «Obrist» vor. Worum es gehe. Die Akten. Bruni habe Sitzung, sei unabkömmlich. Besuch von Leuten, die von weiter her kämen als sie (das Ehepaar Grossmann ist aus Therwil/BL angereist), dann: Arbeitsüberlastung, es sei nicht möglich, die Akten herauszusuchen. Dann: der Formfehler, sie seien unangemeldet gekommen. Schliesslich beginnt sie, stehend vor einer Gruppe von Sitzenden, Personalien aufzunehmen, um die Akten suchen zu können, wie man vermutet. Als Frau Grossmann den Namen ihrer Sippe nennt, kommt die Antwort: Huser? Das genüge nicht. Von denen gebe es etwa fünfzig.  Nachdem sie die Personalien aufgenommen hat: Sie könne aber für nichts garantieren. Frau Grossmann: Dann müsse man halt das Fernsehen avisieren, man gehe nicht ohne Akten. Dann ein Kompromiss: Man solle um zwei wiederkommen.

*

Auf der Suche nach dem Thema für ihre Lizentiatsarbeit stösst die Pädagogikstudentin Maria Lombardi-Maassen Anfang 1980 auf die «Pro Juventute»-Abteilung «Kinder der Landstrasse». Um über die Arbeitsweise dieser erst kürzlich geschlossenen Abteilung zur Umerziehung von Kindern Fahrender kritisch berichten zu können, ist Einsicht mindestens in einige der über 600 Aktenbündel nötig, von denen sie weiss, dass sie sich im Keller des «Pro Juventute»-Zentralsekretariats in Zürich stapeln. Lombardi-Maassens Professor, Heinrich Tuggener, setzt sich deshalb mit dem Leiter des «Pro Juventute»-Rechtsdienstes, Hans Farner, in Verbindung.

Noch 1964 hatte Alfred Siegfried, Initiant und Ideologe der Abteilung «Kinder der Landstrasse», in seinem gleichnamigen Erfahrungsbericht keinen juristischen Firlefanz gebraucht, um seine Erfolge bei der Lösung des «Vagantenproblems» darzustellen: «Wir versuchen, gestützt auf Akten, persönliche Erfahrungen, Einzelgutachten und Führungsberichte zu zeigen, welches die leitenden Grundsätze unserer fürsorgerischen und erzieherischen Massnahmen waren. (…) Anhand von 145 Lebensläufen (…) war es uns möglich, eine wenigstens relativ günstige Erfolgsstatistik zu erstellen», hat er damals geschrieben, und: «Das gesamte Material liegt auf der Bibliothek des Zentralsekretariats Pro Juventute und kann dort von Interessenten nachgesehen werden.»

1980 tut sich Farner mit Tuggeners Anfrage schwer. Vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement lässt er sich beraten. Empfohlen wird ihm – für jedes Aktenstück die Zustimmung der zuständigen kommunalen Vormundschaftsbehörde vorausgesetzt –, Akteneinsicht nur unter Vorbehalten zu gewähren: Unter anderem müssten Namen, Institutionen und Gemeinden so codiert werden, dass die Fälle nicht rekonstruiert werden könnten, und die zur Akteneinsicht ermächtigten Personen müssten verpflichtet werden, mit den Betroffenen nicht in Kontakt zu treten. Die Herstellung des Kontaktes mit den in die Untersuchung einbezogenen ehemaligen Mündeln müsse in deren Interesse verhindert werden, schloss sich Farner in der Folge den staatlichen Empfehlungen an, und zwar unter anderem aus individualpsychologischen Erwägungen: In Extremfällen könnten bei den Fahrenden «Begehrungsneurosen» entstehen. Nach weiteren einschränkenden Bedingungen der «Pro Juventute» und nachdem der Rechtsdienst bei sämtlichen dreizehn involvierten Heimatgemeinden eine Bewilligung eingeholt hat, gibt er acht Aktenbündel frei: Die direkt Betroffenen wissen bis heute nichts von ihrem Glück.

In Begleitung eines Sekretärs des Rechtsdienstes darf Lombardi-Maassen im Sommer 1982 mehrmals in den Keller des Zentralsekretariats steigen und unter Aufsicht ihre Recherchen vorantreiben. Der Berg von über 600 Mündeldossiers liegt zu jener Zeit alphabetisch geordnet in offenen Gestellen (seither sollen die Akten unter Verschluss genommen worden sein).

Im Dezember 1982 reicht Lombardi-Maassen ihre Lizentiatsarbeit ein: «Die vormundschaftliche Fürsorge des Hilfswerks ‘Für die Kinder der Landstrasse’. Eine quantitative Analyse von acht Einzelakten, die im Verlauf dieser Fürsorge entstanden». Es war nun nicht zu vermeiden, dass mindestens ein Exemplar dieser Arbeit der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden musste. Dieses Exemplar liegt heute in der Zürcher Zentralbibliothek, versehen mit dem «Hinweis an den Leser der vorliegenden Arbeit»: «Zwischen dem Rechtsdienst der Pro Juventute, Dr. Farner, dem pädagogischen Institut der Universität Zürich, Prof. Tuggener und der Autorin Maria Lombardi-Maassen wurde vereinbart, dass Passagen aus der Untersuchung (…) durch Dritte nur mit Zustimmung des Rechtsdienstes der Pro Juventute veröffentlicht werden dürfen.» Seither hat man im «Pro Juventute»-Zentralsekretariat begriffen, dass man auf einem Pulverfass sitzt und dass die direkt Betroffenen die letzten sind, die unkontrolliert an ihre eigenen Akten herankommen dürfen: von wegen der Begehrungsneurosen.

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Kurz vor zwei Uhr: Die drei Jenischen werden von der Rezeption, wo sie sich zum zweitenmal gemeldet haben, in einen Konferenzraum begleitet. Anwesend: Zentralsekretär Heinz Bruni und sein parteilicher Schreiber Greub einerseits, andererseits das Ehepaar Grossmann, Clemens Graff und deren parteilicher Schreiber Lerch.

Beginn der Verhandlung 13 Uhr 50. Frau Grossmann nimmt das Wort: Sie fordert die eigenen Akten und eine schriftliche Bestätigung, dass diese vor der Aushändigung nicht kopiert würden, «das Züüg muss einmal ins Reine gebracht werden», sagt sie. Graff zu Bruni: «Ihr braucht die Akten ja gar nicht mehr.» Bruni verweist auf den Bericht der vom Justiz- und Polizeidepartement eingesetzten Studienkommission über «Fahrendes Volk in der Schweiz» vom Juni 1983, worin unter «Auskunftspflicht der Stiftung Pro Juventute» festgehalten ist: «Damit die Persönlichkeitsrechte der Fahrenden gewahrt werden, ist ein Akteneinsichtsreglement auszuarbeiten.» An einem solchen Reglement werde zur Zeit gearbeitet. Im weiteren verweist er auf den Aufruf der «Pro Tzigania Svizzera». Diese Organisation hatte Anfang Mai gefordert, die Personalakten der Jenischen in der Schweiz sicherzustellen und zentral aufzubewahren. Heftige Erwiderung: Bei der «Pro Tzigania» handle es sich um eine Einzelperson, die sich zwar immer wieder in Sachen einmische, die die Fahrenden betreffen, bei diesen aber keinen Rückhalt geniesse. Offizielles und einziges Verhandlungsorgan sei die «Radgenossenschaft», deren Verwaltungsratsmitglied er, Graff, sei. Bruni: Er könne die Akten sowieso nicht herausgeben, er müsse zuerst und für jede Akte einzeln die zuständige Heimatgemeinde anfragen, das sei bei Vormundschaftsakten so. Die Heimatgemeinden hätten nie etwas zu sagen gehabt zu ihrer Bevormundung, wird erwidert, da sei immer nur die «Pro Juventute» zuständig gewesen. Bruni: «Eine Institution kann nicht Vormund sein.» Die Empörung der Fahrenden macht sich Luft. Das Schlimmste seien die Namensänderungen gewesen, wenn man den geraubten Zigeunerkindern die Geschlechtsnamen geändert habe, damit die Eltern ihre Kinder nicht mehr finden konnten. «Vergasen wäre fairer gewesen», die ganze Aktion sei «eine moderne Ausrottung» gewesen. Erneut sollen die Fahrenden nun – zwecks Rücksprache mit den Heimatgemeinden – ihre Personalien angeben. (Als die drei Jenischen darauf einsteigen, atmet Bruni, geschult in Verhandlungstaktik und Gesprächsführung, sichtlich auf: Der Angriff ist von der grundsätzlichen auf die vergleichsweise harmlose individuelle Ebene abgewendet.) Bruni wäre damit einverstanden, wenn die Akten an einem neutralen Ort aufbewahrt würden. Sein Vorschlag: das Bundesarchiv. Auch er spricht nun von Datenschutz für die Fahrenden. (Wenn allerdings die Vermutung zutrifft, dass es sich bei den Akten der Aktion «Kinder der Landstrasse» um die Dokumentation einer eidgenössischen, staatlich subventionierten Endlösungsvariante der Zigeunerfrage durch Zerschlagung der Sippen- und Familienstrukturen und durch systematischen Kinderraub handelt und also um Beweismaterial, wäre rigoroser Schutz der Akten vor der Öffentlichkeit vozuerst im Interesse der «Pro Juventute» und des Bundes.) Die drei Jenischen geben sich schliesslich mit Brunis Zusicherung zufrieden, er werde sich der Sache annehmen und sie auf dem Laufenden halten. Die Verhandlung hat eine knappe Stunde gedauert.

(Redaktionelle Bearbeitung: 1994.)

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