Als er die Augen geöffnet habe, sagt Abdirahman Aden, sei alles grün gewesen: hochsommerliche Bäume in einem Wald bei Embrach. Er sei am Boden gelegen. Gespürt habe er nichts.
Für einen Moment unterbricht er, verbiegt seinen schmalen Oberkörper nach rechts hinten über die Armlehne des Elektrorollstuhls hinaus, wartet einen Moment, bis der Muskelkrampf im Unterleib nachlässt, neigt sich wieder nach vorn. Dann erzählt er auf der sonnigen Terrasse des Mathilde Escher-Heims weiter. Gespürt habe er zwar nichts, aber er habe sich nicht mehr bewegen können. Der somalische Jugendliche, der ihn bei der Fahrradtour begleitet habe, sei neben ihm gestanden und habe gefragt: «Was hast du?» Und er habe gesagt: «Ich weiss es nicht. Ich kann mich nicht mehr bewegen. Hol Hilfe im Durchgangszentrum.»
Dann seien Leute gekommen, Asylbewerber wie er, seien ratlos um ihn herumgestanden. Schliesslich habe ihn einer hochgehoben und geschultert, um ihn zum Zentrum zurückzutragen. In diesem Moment seien die Schmerzen da gewesen, fürchterliche Schmerzen, im ganzen Körper. Er habe geschrien: «Aber man hat mich nicht gehört.» Vor dem Zentrum habe man ihn in ein Auto gesetzt, um ihn zum Arzt zu fahren. Er habe derart geschrien, dass man ihn wieder herausgeholt, ins Zentrum getragen und in ein Sofa gesetzt habe. Später musste er ein zweites Mal ins Auto, er konnte nicht sitzen und im Lift, der in die Arztpraxis hinauf führte, nicht stehen. Weil er nicht deutsch habe sprechen können, habe ein Kollege für ihn gesprochen: Bisher sei Abdi ein guter Mann gewesen, nett, freundlich, man wisse nicht, welche Krankheit bei ihm so plötzlich ausgebrochen sei.
Der Arzt rief die Ambulanz. Beim Liegen sei der Schmerz zwar erträglicher gewesen, trotzdem habe er jetzt zu erbrechen begonnen. Im Spital von Bülach sei er nicht lange geblieben: Am Rücken sei etwas gebrochen, er müsse nach Zürich ins Universitätsspital. Wieder ins Ambulanzfahrzeug. Irgendeinmal wurden die Schmerzen zu gross: «Ich war weg von der Welt.» Als er wieder erwacht, liegt er im Balgrist-Spital. Er hat den vierten Halswirbel gebrochen und ist unterdessen operiert worden.
Erst allmählich begreift er, was das bedeutet. Radebrechend fragt er den behandelnden Arzt: «Warum kann ich die Beine nicht mehr bewegen?» Der Arzt antwortet: «Abdi, du hast die Nerven im Hals gebrochen. Ich befürchte, du kannst nie mehr gehen.» Seine Beine und seine Arme sind gelähmt; Blase, Darm, Kreislauf, abgeschnitten von der Steuerung durch das Gehirn, funktionieren nicht mehr so unauffällig wie bisher; Muskelkrämpfe gehören von nun an zum Alltag. Er sei ein «Tetraplegiker», lernt er in der neuen Sprache.
Die Flucht aus Somalia
Im Oktober 1995 ging Abdirahman Aden auf die Flucht, um für seine Frau Safia und seine dreimonatige Tochter Fatima «ein besseres Leben zu suchen», wie er sagt. In der somalischen Hauptstadt Mogadischu habe er damals keine Möglichkeit gesehen, seine Familie zu ernähren. Er ging nicht, weil er verwöhnt war, sondern weil er die Armut und den Hunger kannte.
Geboren ist er 1973 (für die eidgenössische Bürokratie hat er sich später den 1. Januar als Geburtstag zugelegt). Seine Eltern waren Nomaden in der Gegend der Stadt Ceel Buur in der mittelsomalischen Region Galguduud. Sie trieben ihre Ziegen, Schafe und Kamele dorthin, wo es Gras und Wasser gab und lebten von der Milch und vom Fleisch der Tiere. Als er sechs war, blieb der Regen aus. Es gab kein Gras mehr, die Tiere starben, er lernte den Hunger kennen. So begann das Leben in den Flüchtlingslagern – schlimm für seine Familie, für ihn, wie er sagt, «ein Glück»: Hier konnte er Schulen besuchen. Mit siebzehn ging er nach Mogadischu mit dem Wunsch, Medizin zu studieren. Da brach der Bürgerkrieg aus: Statt Studium erneut Flucht und wieder Hungersnot.
Ende 1992 kommen unter UNO-Kommando Friedenstruppen ins Land. Aden findet Arbeit als Übersetzer. 1993 heiratet er seine Freundin Safia. Als am 10. Juni 1995 die Tochter Fatima zur Welt kommt, sind die letzten Friedenstruppen bereits wieder abgezogen. Durch ihre unerwünschte Anwesenheit, die rücksichtslosen Militäroperationen und ihre Parteinahme für einzelne der verfeindeten Clans haben sie das Chaos im Land noch grösser gemacht. Jetzt bittet Aden einen seiner Brüder, seine Familie zu unterstützen und flüchtet. Er geht übers Rote Meer nach Dubai, fliegt von dort nach Italien und trifft am 21. März 1996 im Aufnahmezentrum Genf ein. Dort stellt er einen Asylantrag. Er wird dem Kanton Zürich zugeteilt, kommt ins Durchgangszentrum Embrach, wo er sich – weil er nicht arbeiten darf – mit dem Fahrrad fit zu halten versucht.
Die F-Bewilligung
Im Balgrist-Spital lernt Abdirahman Aden nicht nur das Wort «Tetraplegiker» kennen. Er lernt sehr schnell Deutsch. Und er engagiert sich bei der Rehabilitation. Denn es gibt einen Lichtblick: Er ist ein «sensomotorisch inkompletter Tetraplegiker». In der Physiotherapie erlangt er einen Teil der Kontrolle über seine linke Hand zurück. Später wird der Daumen an der linken Hand, die durch die Krämpfe verkrüppelt ist, operarativ gegrädet, er weist auf die feine weisse Narbe in der dunklen Haut des Unterarms. Er lernt, den Hand- und den Elektrorollstuhl zu bedienen. Nach dreizehn Monaten wird die Rehabilitation im Balgrist-Spital abgeschlossen. Im November 1997 zieht er in ein Zimmer des benachbarten Mathilde Escher-Heims, das auf die Pflege von muskelkranken jungen Menschen spezialisiert ist.
Nach und nach durchschaut er auch seine asylpolitische Situation. Wie alle Flüchtlinge aus Somalia wird auch er als politischer Flüchtling nicht anerkannt. Denn, erklärt man ihm, wo es keinen Zentralstaat gibt, könne es auch keine staatliche Repression und also auch keine politischen Flüchtlinge geben. Er erhält eine F-Bewilligung, was einerseits bedeutet, dass er in der Schweiz «vorläufig aufgenommen» respektive bloss geduldet wird, weil seine Wegweisung nach Somalia aus völkerrechtlichen, humanitären oder technischen Gründen nicht durchführbar sei. Und andererseits, dass für ihn ein Familiennachzug nicht möglich und ein Zugang zum Arbeitsmarkt nur in den Billigstlohnsektoren Landwirtschaft, Gastgewerbe oder Reinigungswesen vorgesehen sei. Familiennachzug und Arbeit in anderen Sektoren setzen die Umwandlung der F-Bewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung B voraus. Dafür sind die Kantone zuständig. Erhält die zuständige Fremdenpolizei das Gesuch für eine solche Umwandlung, dann stellt sie drei Fragen: Ist die gesuchstellende Person mindestens acht Jahre in der Schweiz? Ist ihr Lebenswandel unbescholten? Lebt sie wirtschaftlich unabhängig?
Irgendeinmal wusste Abdirahman Aden: Gesundheitlich wird er für den Rest des Lebens so stark von der hiesigen ärztlichen Hilfe abhängig sein, dass er das Land nicht mehr wird verlassen können, um wie viele seiner Kollegen in England oder in Skandinavien nach dem besseren Leben zu suchen. Und sein F-Status schliesst aus, dass seine Frau und seine Tochter hier mit ihm zusammen leben können. Man hat ihm zwar geholfen, seinen schweren Unfall zu überleben. Aber nun bietet man ihm kein anderes Leben mehr an als das in einem goldenen Sarg.
Zwei neue Perspektiven
Im Mathilde Escher-Heim lernte er die Psychologin und Schriftstellerin Erica Brühlmann-Jecklin kennen, die regelmässig seinen jungen Zimmernachbarn besuchte. Als dieser im Herbst 2001 an Muskeldystrophie gestorben war, beschaffte sich Aden die Mailadresse dieser Frau und schrieb: «Hallo Erica. Ich habe gehört, dass Du Beziehungen zum Paraplegiker-Zentrum in Nottwil hast. Ich habe Interesse, nach Nottwil zu wechseln. Kannst du mir helfen?»
Brühlmann-Jecklin hatte sich bei ihren Besuchen über den Somalier stets gewundert, denn er war der einzige Tetraplegiker unter all den Muskelkranken. Warum war er hier? Wie belastend musste es für ihn sein, wenn er regelmässig miterlebte, wie die jungen Leute, mit denen er hier den Alltag teilte, bereits in seinem Alter starben? Sie besuchte Aden und war danach überzeugt, dass bei einer derart inkompletten Tetraplegie weitere Fortschritte in Richtung Selbständigkeit möglich sein müssten. Warum wurde für den Mann kein zielgerichtetes Training für mehr Selbständigkeit ins Auge gefasst, keine «Zweitrehabilitation»?
Nach dem Besuch bei Aden begann sich Brühlmann-Jecklin für ihn zu engagieren mit dem Ziel, diese Zweitrehabilitation zu ermöglichen. Nachdem die Ärzte im Balgrist-Spital Adens Rehabilitation für beendet erklärt hatten, schien auch hier das Paraplegiker-Zentrum Nottwil die beste Adresse zu sein.
Nach mehreren abschlägig beantworteten Gesuchen erreichte sie, dass die Schweizerische Paraplegiker-Stiftung sich bereit erklärte, in Nottwil eine dreiwöchige Prüfung der Rehabilitierbarkeit zu unterstützen. Zwischen dem 10. Oktober und dem 3. November 2002 war Aden in Nottwil. Im Austrittsbericht schrieb der Chefarzt Dieter Michel: «Herr Aden hat ein sehr grosses Rehabilitationspotential. In der kurzen Zeit konnten der Transfer (Beine auf Bett) sowie das Drehen Rollstuhl-Seitenlage verbessert werden. Dem Patienten fehlt es vor allem an Technik und Ausdauer (Fahren im Rollstuhl).»
2002 war zuerst überhaupt ein gutes Jahr: Bereits im Februar war er – ebenfalls unterstützt von der Schweizerischen Paraplegiker-Stiftung – mit einer Sonderbewilligung der Zürcher Fremdenpolizei nach Dubai geflogen. Dort traf er seine Frau und seine Tochter, die von Mogadischu herüber gekommen waren. «Es war sehr gut», sagt Aden. Als seine Frau ihn im Rollstuhl gesehen habe, sei ihre Liebe nicht kleiner, sondern grösser geworden.
Aber 2002 endete als bitteres Jahr. Überall stellte ihm seine F-Bewilligung unüberwindliche Hindernisse in den Weg: Nach kaum drei Wochen flog er von Dubai nach Zürich und seine Familie nach Mogadischu zurück; seither gibt es nichts als sporadische Telefonanrufe. Und auch der Austrittsbericht von Nottwil hat ihm bis heute nichts genützt: Menschen mit F-Bewilligung können in keine ausserkantonalen Spitäler eintreten, weil die Kantone den Krankenkassen nur für kantonsinterne Spitäler Subventionen auszahlen. Und da die Balgrist-Ärzte Adens Rehabilitation für abgeschlossen erklärt haben, sehen die Zuständigen beim Kanton Zürich nicht ein, wieso sie eine ausserkantonale Zweitrehabilitation im luzernischen Nottwil finanzieren sollten.
Der Kampf um ein Menschenrecht
Bereits am 27. Juni 2001 hatte der Rechtsanwalt Reto Rufer, Mitarbeiter des Vereins «Freiplatzaktion Zürich - Rechtshilfe Asyl und Migration», für Aden ein Gesuch «um Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zwecks Familiennachzug» eingereicht. Rufer begründete, Aden sei aus medizinischen Gründen «auf lange Sicht auf den Aufenthalt in der Schweiz angewiesen» und konfrontierte diese Tatsache mit dem Artikel 8 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention: «Jede Person hat das Recht auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung und ihrer Korrespondenz.»
Das Gesuch wurde abgelehnt mit dem Hinweis, Aden lebe noch nicht acht Jahre in der Schweiz. Dem deshalb eingereichten Rekurs an den Regierungsrat wurde insofern stattgegeben, als das Dossier an das Migrationsamt zurückgewiesen wurde zur Neubeurteilung. Dieses lehnte ein zweites Mal ab mit der Begründung, der Gesuchsteller sei wirtschaftlich nicht unabhängig. Der zweite Rekurs an den Regierungsrat ist zurzeit hängig und argumentiert zusätzlich mit dem Antidiskriminierungsverbot in der Bundesverfassung: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse (…) oder wegen einer körperlichen (…) Behinderung.» Lehnt der Regierungsrat ab, führt der juristische Weg weiter via Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und Bundesgericht bis an den Europäischen Menschenrechtshof in Strassburg.
Aber bleibt soviel Zeit? Bis zu einem positiven Urteil könnten noch Jahre vergehen: Abdirahman Aden sitzt gefangen in einem verzwickten Teufelskreis: Wenn er keine Zweitrehabilitation bekommt, schafft er es nicht, mit Bildschirmarbeit Geld zu verdienen. Wenn er kein Geld verdient, kann er nicht wirtschaftlich unabhängig werden. Wenn er nicht wirtschaftlich unabhängig ist, erhält er keinen besseren Asylstatus. Wenn er keinen besseren Asylstatus bekommt, darf er seine Familie nicht in die Schweiz nachkommen lassen. Im Juni hat Fatima in Mogadischu ihren neunten Geburtstag gefeiert. Und wenn Aden auf der Terrasse des Mathilde-Escher-Heims beim Erzählen für einen Moment den Kopf senkt, sieht man die ersten grauen Haare.
Der Kampf um die Rehabilitation
Nach dem Abklärungsaufenthalt in Nottwil hat Erica Brühlmann-Jecklin ihren Kampf um die drei- bis viermonatige Zweitrehabilitation Adens in Nottwil weitergeführt. Obschon Guido A. Zäch, der Klinikdirektor des Schweizer Paraplegiker-Zentrums, verschiedentlich öffentlich hatte verlauten lassen, in seinem Zentrum sei noch nie ein Patient abgewiesen worden, scheiterten alle Versuche, für Aden eine Zweitrehabilitation ohne garantierte Vorfinanzierung zu erreichen.
Man musste also versuchen, eine private Finanzierung auf die Beine zu stellen. Im Herbst 2003 initiierte Brühlmann-Jecklin die Gründung des Vereins «Pro-ABDI-REHAB» mit dem Zweck, die Mittel zu beschaffen, um «die Rehabilitation und berufliche Eingliederung» Adens «zu ermöglichen und zu fördern». Die Rechnung war schnell gemacht: Bei einer Tagespauschale von rund 3000 Franken sind für die Zweitrehabilitation in Nottwil rund 300000 Franken nötig. Nicht ohne Erfolg begann man, Stiftungen und Institutionen um Unterstützungsbeiträge anzuschreiben. Bis heute sind 73000 Franken zusammen gekommen, unter anderem von Pro Juventute, Pro Infirmis, Winterhilfe und vom Sozialamt der Stadt Zürich.
Thomas Gallmann betreut Abdirahman Aden als Hausarzt. Er sagt, im Kanton Zürich zu behaupten, eine Zweitrehabilitation im ausserkantonalen Nottwil könne Fortschritte bringen, wenn die Balgrist-Ärzte die Rehabilitation für abgeschlossen erklärt haben, sei halt «politisch heikel», umso mehr, als entscheidende Fortschritte tatsächlich nicht garantiert werden könnten. Aber sie seien «doch durchaus vorstellbar». Nachdem seine Zusammenarbeit mit dem Balgrist-Spital im Fall von Aden «öfter schwierig» gewesen sei, hege auch er im Bezug auf den Entscheid der Balgrist-Ärzte «ein gewisses Misstrauen». Auf die Frage, ob Aden aufgrund seines Gesundheitszustands denn fähig wäre, mit seiner Frau und seiner Tochter in einer Wohnung in Zürich zu leben, sagt Gallmann: «Ja, wenn die Wohnung behindertengerecht ist, die Frau pflegerisch mitarbeitet und der Hausarzt und soweit nötig die Spitex Support geben.»
Warten auf nichts
Unterdessen erzählt Aden von den langen Wintermonaten hier im Heim: «Dann läuft für mich nicht viel. Meistens sitze ich am Computer. Ich besuche gerne die Chatrooms, in denen ich mich mit somalischen Landsleuten unterhalten kann.» Im Sommer läuft mehr. Dann fährt er mit dem Rollstuhl an den See, trifft sich mit Freunden in der Stadt unten oder besucht ein Fussballspiel im Letzigrund-Stadion. Er ist FCZ-Fan.
Plötzlich dehnt er seinen schmalen Oberkörper wieder nach rechts hinten über die Armlehne des Elektrorollstuhls hinaus. Er atmet, schweigt. Dann sagt er: «Mein Traum ist, dass ich die Rehabilitation von Nottwil bekomme und meine Familie hierher kommen darf. Mein Leben ist körperlich zerstört. Aber so wie es jetzt ist, gehe ich auch geistig langsam kaputt.» Dann fügt er noch bei: «Schreib: Jetzt ist mein Leben nur warten auf nichts.»
In der WOZ erschien dieser Text unter dem Titel «Gesuch abgelehnt». – Erica Brühlmann-Jecklin hat Abdirahman Aden weiter begleitet und unterstützt. Sie berichtet, es sei schliesslich gelungen, die Behörden zu überzeugen, dass Aden einen besseren Aufenthaltsstatus brauche, um aus seinem Teufelskreis herauszukommen. Am 24. Dezember 2005 ist Adens Frau Safia mit ihrer Tochter Fatima (resp.: Faduma) in der Schweiz eingetroffen. Seither leben sie in einer Wohnung zusammen. Am 1. Juni 2008 wurde ihre zweite Tochter, Zakeria, geboren.



