Der Menschenrechtler C. A. Loosli

1927, mit fünfzig Jahren veröffentlicht C. A. Loosli das Buch «Die schlimmen Juden!» Zu dem, «was man die Judenfrage nennt»[1], hat er sich zuvor nie geäussert. Jetzt aber, im Spätherbst 1926, wird ihm seine Stellungnahme wegen der pöbelhaft militanten Judenhetze, die er von Jahr zu Jahr stärker werden sieht, «zur Gewissens- und zur Bürgerpflicht». Mit der Publikation dieses Buches profiliert er sich als unerbittlicher Gegner des Antisemitismus und jener, die ihn anheizen und politisch ausbeuten: 1934/35 amtet er als unabhängiger Experte im Berner Prozess gegen die «Protokolle der Weisen von Zion», einer international stark beachteten Auseinandersetzung um die wirkungsmächtigste antisemitische Hetzschrift des 20. Jahrhunderts.[2] Noch als alter Mann befasst er sich nach dem Untergang des «Dritten Reichs» mit dem Kampf gegen die schnell wieder virulente «antisemitische Seuche».[3]

Bis heute wird dieses Engagement Looslis kontrovers diskutiert: Einerseits hat ihn nach seinem Tod der Präsident des Schweizerischen Israelitischen Gemeindebundes, Georges Brunschvig, als «grossen Kämpfer» gewürdigt: «In schweren Zeiten, da auch in unserem Land nationalsozialistische Ideologien propagiert wurden, hat der Verstorbene sich mutig und kraftvoll für Wahrheit und Gerechtigkeit eingesetzt.»[4] Andererseits schreibt Hanna Zweig-Strauss 2002 in ihrer Biographie über den Zürcher SP-Nationalrat David Farbstein (1868–1953), Loosli habe 1927 eine «apologetische Schrift von sicher wohlmeinender christlicher Seite» verfasst, jedoch stelle diese «das Judentum als etwas Minderwertiges dar» und sei deshalb «in einem hohen Grade rassistisch und antisemitisch, auch wenn dies im konkreten Fall beim Autor Loosli vordergründig nicht zutraf».[5] Dass Loosli sich 1902 mit dem Austritt aus der reformierten Kirche vom verordneten Christentum emanzipiert hat und sich seither als Agnostiker verstand[6], ist aus dieser Sicht unerheblich: Seine christlichen Prägungen haben ihn von vornherein zum Rassisten und Antisemiten gemacht – wenn nicht «für sich», so doch «an sich».

Darüber hinaus fragt man sich bei der Lektüre von «Die schlimmen Juden!» heute, ob in einem Buch, in dem von «arisch» und «völkisch» die Rede ist, nicht – gewollt oder ungewollt – antisemitischen Vorurteilen Vorschub geleistet wird.

Die Debatte um Looslis vorab anti-antisemitische Auseinandersetzung mit dem Judentum ist nicht abgeschlossen und die Herausgeber dieser Werkausgabe beanspruchen nicht das letzte Wort. Skizziert werden soll hier lediglich, worum es Loosli aufgrund der vorliegenden Quellen gegangen ist. Und worum nicht.

Darf ein Nichtjude zur «Judenfrage» sprechen?

Im Mai 1927 bemüht sich Looslis Verleger Fritz Schwarz beim Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG) um finanzielle Unterstützung für die Veröffentlichung von Looslis Buch. Im SIG ist die Frage umstritten. Insbesondere David Farbstein vertritt die Meinung, die Verteidigung jüdischer Interessen durch Nichtjuden zeuge von einer «Ghettomentalität» im SIG: «Wir sollten uns mit Nichtjuden nicht in Verbindung setzen, um gegen den Antisemitismus aufzutreten. Es sind genügend jüdische Akademiker in der Schweiz, die imstande sind, eine ähnliche Broschüre zu verfassen.» An der SIG-Delegiertenversammlung unterliegt Farbsteins Antrag, das Buch wird unterstützt, Farbstein reagiert verärgert und tritt als Delegierter zurück.[7]

Kurz nach dem Erscheinen von Looslis Buch veröffentlicht Farbstein im Juli 1927 «Eine Erklärung». Als Anlass dazu wählt er jenen einzigen Satz, in dem er in Looslis gut 250seitigem Buch erwähnt wird. Loosli argumentiert in jener Passage, dass im Gegensatz zu den Behauptungen der antisemitischen Propaganda die schweizerische Politik in keiner Weise von Juden dominiert werde. Einer der wenigen nationalen Politiker überhaupt sei Nationalrat Farbstein, «der sich jedoch beileibe nicht etwa als Vertreter der Judenschaft im Rate fühlt, sondern ausdrücklich betont, er sei von der Arbeiterschaft gewählt und habe daher ausschliesslich deren Belange zu vertreten».[8] In seiner «Erklärung» bezieht sich Farbstein zu Beginn zweimal auf diesen Satz und leitet die beiden Bezugnahmen ein mit den Wendungen «Herr Loosli hat insofern Recht…» resp. «Er hat auch Recht…». Anschliessend geht es ihm offensichtlich nicht um einen Angriff gegen Loosli, sondern um seine Kritik am SIG wegen dessen Unterstützung von Looslis Buch.[9] Loosli scheint demnach zwischen die Fronten einer innerjüdischen Auseinandersetzung geraten zu sein, bei dem es aus Farbsteins Sicht –­ in Zweig-Strauss’ Worten – darum gegangen sei, dass der SIG «etwas mehr links» und vor allem selber agieren sollte.

Übrigens können Farbsteins inhaltliche Vorbehalte gegen Looslis Buch nicht allzu gross gewesen sein: 1932, als er als Anwalt einen «Volksrecht»-Redaktor gegen einen Frontisten zu verteidigen hatte, gab er, wie Josef Messinger schreibt, Looslis Buch «als Stütze in seiner Verteidigung» zu den Akten des Gerichts.[10] Und umgekehrt trägt Loosli Farbstein in späteren Jahren nichts nach: 1947 schreibt er ihm zum Beispiel einen Brief, um ihm seine Freude über dessen jüngste Publikation mitzuteilen.[11]

Der Streit um die Assimilationsfrage

Bei der Diskussion von Looslis «Antisemitismus» ist diese Farbstein-Kritik zu trennen von jener, die man als Sagalowitz-Kritik bezeichnen könnte und die die Frage nach antisemitischer Argumentation in Looslis Buch von 1927 scharfzüngig und zu Recht aufwirft: Unmittelbar nach der Veröffentlichung von «Die schlimmen Juden!» erscheint in der zionistischen Zeitung «Das jüdische Heim» ein scharfer Verriss, in dem Benjamin Sagalowitz insbesondere kritisiert, Loosli gehe vom «Aufgehen der jüdischen Fremdkörper im Brei ihrer Wirtsvölker» aus – er plädiere also für eine vollständige Assimilation und insofern für die Selbstauflösung des Judentums.

Tatsächlich argumentiert Loosli in seinem Buch, dass in der Schweiz das kulturell und biologistisch begründete restlose Aufgehen des Judentums quasi naturgesetzlich eintreten werde. Diese Argumentation hat eine antisemitische Schlagseite und lautet im einzelnen wie folgt[12]:

Juden und «Arier» sind gleichermassen Menschen «mit gleichen Lebensbedingungen, Lebensbedürfnissen», dadurch sei «mehr als neunzig von Hundert […] des Trennenden» bereits überwunden[13]. Auch der «gesellschaftliche» resp. «völkische» Unterschied sei klein; die Unterschiede, die es gebe, seien «weniger vom Verhalten der Juden zu den Ariern als im Gegenteil vom Verhalten der Arier gegenüber den Juden bedingt». Darum führe gesellschaftliche «Gleichwertung» der Juden «binnen verhältnismässig kurzer Zeit» zum Aufgehen im «Ariertum». Zudem behauptet Loosli, «dass, wenn sich zwei Volksschläge mischen, von denen der eine bodenständig, in der Mehrheit ist und durch stete Blutkreuzungen verjüngt wurde, [dieser] die nicht bodenständige, nomadenhafte Minderheit, die überdies durch jahrtausendalte, von ihrer Umwelt gewollte und aufgenötigte Inzucht unverjüngt blieb, ohne Gefährde in sich aufnehmen kann, während das Umgekehrte undenkbar ist.»[14] Nach dem «Niederreissen des geistigen, des gesellschaftlichen Ghettos» werde deshalb «die arische über die jüdische Bevölkerung völkisch obsiegen», was bedeute, dass sich erstere die letztere «restlos einverleiben wird».[15]

Vor allem gegen diese These polemisiert Sagalowitz mit seiner Kritik. Loosli hat sich zwar über dessen Verriss geärgert, jedoch eingesehen, dass er im Bemühen, gegen die antisemitische Propaganda das Problem der «Judenfrage» möglichst kleinzureden, selbst judenfeindlich argumentiert hat. Öffentlich relativiert hat er seine «Einverleibungs-These» 1930 in einer Artikelserie, die im «Israelitischen Wochenblatt» und kurz darauf als Sonderdruck unter dem Titel «Die Juden und wir» erschienen ist: «Was wir demnach von unsern jüdischen Mitbürgern verlangen, ist Anpassung an die Mehrheit, ‘Adaption’, wie wir sie selber als gelegentlich Unterliegende nach unsern Volksabstimmungen üben, also nicht ‘Assimilation’.» Alles, was über diese «Adaption» hinausgehe, sei «eine Frage der verfassungsrechtlich gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit».[16]

Im Laufe der dreissiger Jahre wird Loosli das «Assimilationsjudentum» dann selbst immer schärfer kritisieren, weil es sich nicht aufzurappeln vermöge, «ein einmaliges, tüchtiges Opfer zu bringen, das vielleicht heute noch hinreichen möchte, den ganzen Nazi- und Faschistenrummel abzustoppen»[17] Gegenüber dem Rabbiner Elijahou Botschko versteigt er sich 1937 gar zur Behauptung, dass die Assimilation der Juden im 19. Jahrhundert «noch schlimmer» gewesen sei als zuvor «die jahrhundertelange Unterdrückung»[18] – eine aus jüdischer Sicht traditionalistische Argumentation, die besagt, die «Reformation des Judentums» sei der Beginn von dessen Untergang.[19]

Gegen das «Assimilationsjudentum» stellt Loosli Anfang 1936 die «Makkabäernaturen» [20] – jene Juden, die aus seiner Sicht das heraufziehende Unheil unerschrocken bekämpfen. Dazu zählt er ein Jahr später den orthodoxen Rabbiner Botschko so gut wie den zionistischen Publizisten Josué Jéhouda oder den liberalen Prediger der Israelitischen Kultusgemeinde Bern, Joseph Messinger, der Looslis Engagement gegen den Antisemitismus jederzeit sachkundig begleitet und in innerjüdischen Diskussionen verteidigt.[21] Selbstverständlich rechnet Loosli daneben auch seinen besten Freund, den Philologen Jonas Fränkel, zu diesen Mutigen: Dieser bezieht 1936 in einem Vortragszyklus über «Gottfried Kellers politische Sendung» unmissverständlich Stellung gegen das nationalsozialistische Regime. Die Publikation dieses Zyklus ist mit Sicherheit eine der mutigsten Taten schweizerischer Philologie in jenen Jahren.[22]

Looslis Sprachgebrauch

Obschon Begriffe wie «arisch/Arier», «völkisch», «Verjudung», «judenrein» oder «Rasse» 1927 noch nicht die gleichen Konnotationen gehabt haben können, wie sie seit 1945 vorausgesetzt werden müssen, fällt Looslis Sprachgebrauch auf.

Tatsache ist, dass er als Schriftsteller in einem «ureigene[n] Sprachdilemma» steckte, «dachte und empfand er doch mehr französisch und berndeutsch und war ihm die deutsche Sprache fremd und wurde ihm immer fremder».[23] Aus dieser Unsicherheit heraus orientiert sich Loosli schon früh stark an einem Buch des deutschen Sprach- und Literaturwissenschaftlers Eduard Engel (1851–1938). Dessen «Deutsche Stilkunst» (1911) war populär und erlebte bis Anfang der dreissiger Jahre 31 Auflagen. 1933 verschwand sie aus den deutschen Buchläden, weil der Autor Jude war.[24] Engel war von deutschnationaler Gesinnung und vertrat schon deshalb eine sprachpuristische Position, wie sie etwa in seinem Buchtitel «Entwelschung, Verdeutschungswörterbuch für Amt, Schule, Haus und Leben» (1917) zum Ausdruck kommt.

Eine Zäsur in Looslis Sprachgebrauch bildet der 20. Oktober 1934. Jonas Fränkel hat seine neuste gegen den Nationalsozialismus gerichtete Schrift[25] gelesen und reagiert – aus philologischen Gründen – mit scharfer Kritik: Die Schrift sei durch eine «Antinomie» geprägt: «Nämlich: Sie ist geboren aus Gegensatz zum Nationalsozialismus. Du schreibst aber ein Deutsch, das kein Mensch sonst schreibt ausser den Nationalsozialisten! Du bist ein Opfer Deines löblichen Eifers geworden, ein ‹reines› Deutsch zu schreiben. Engel ist Dein Verhängnis geworden.» Danach geht er Looslis Wortschatz durch: «[…] ein anderes Wort, bei dem ich immer aufspringe, wenn ich es bei Dir lese: ‹völkisch›! Ein horrendes Wort, gebildet von einem Manne, der bar war jedes musikalischen Gefühls und unempfindlich für den Geist der deutschen Sprache. Du wirst dem Worte ausschliesslich bei nationalsozialistischen Schreibern (‘Der völkische Beobachter’) begegnen, nirgends sonst.» Und zusammenfassend: «In einer Schrift, die sich gegen den Nationalsozialismus wendet, den Jargon der nationalsozialistischen ‘Literatur’ wieder finden – nicht zum Zwecke der Verulkung, sondern als willige Unterordnung unter ebendiesen Jargon: denk mal nach, wie das wirkt, wie das der Schrift selbst alle Stosskraft nimmt!»[26] Loosli hat zerknirscht reagiert, er sehe wohl ein, dass er die Prügel «leider nur zu wohl» verdient habe: «Dank dafür, dass Du mir einmal schonungslos den Star gestochen hast. Das war ein Freundschaftsdienst, den ich Dir nicht vergessen werde.»[27]

Worum ging es Loosli?

Loosli hat den Kampf gegen den Antisemitismus nicht aufgenommen, weil er «an den Juden [den] Narren gefressen» hätte.[28] Wie ein roter Faden zieht sich durch den hier vorliegenden Band das Bekenntnis zur «Volksherrschaft […] unter freistaatlicher Verfassung»: «Es ist daher für mich als Demokrat und Republikaner von wesentlichem Belang, dass keine völkische Minderheit, solange sie sich nicht gegen eine meinetwegen noch recht unvollkommene, aber immerhin bestehende demokratisch-freistaatliche Verfassung vergeht, befehdet, verleumdet, verfolgt, unterdrückt, gebrandmarkt werde.»[29] Seine Sorge: «Den Juden schlägt man, aber die Freiheit und die Menschlichkeit meint man!»[30], denn der Antisemitismus sei «allemal die äusserste, niedrigste Form der Verneinung und Unterdrückung der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte»[31], seine Bekämpfung sei demnach «nicht einmal eine Frage besonders betonter Judenfreundschaft, sondern sie bildet einen allgemeinen Menschheits- und Menschlichkeitsbelang».[32]

Deshalb ist Loosli 1934/35 im Berner Prozess um «Die Protokolle der Weisen von Zion» nicht der unabhängige Experte, zu dem ihn das Gericht ernannt hat. Wohl leistet er – in enger Zusammenarbeit mit der (jüdischen) Klägerseite – einen riesigen Rechercheaufwand, um zu beweisen, dass die «Protokolle» tatsächlich gefälscht sind. Und wohl liefert er dem Gericht gutachterliches Material im Umfang von mehr als vierhundert Typoskriptseiten ab. Aber seine Meinung ist von allem Anfang an gemacht, dass es in diesem Prozess über den Nachweis der Fälschung hinaus um den Kampf gegen den Antisemitismus gehe, den er als mächtige ideologische Waffe des nationalsozialistischen Regimes in Deutschland durchschaut. Entsprechend unversöhnlich tritt er in seinen mündlichen Ausführungen im Gerichtssaal dem deutschen Gutachter der frontistischen Angeklagten, Ulrich Fleischhauer, entgegen: Zwischen der «nordisch-rassisch[en]» Sprache Fleischhauers und seiner eigenen, die er als «abendländisch-europäisch» bezeichnet, gebe es keine «Verständnis- und Verständigungsbrücke»: «Die Überzeugungen des Herrn Fleischhauer sind die unwiderrufliche Verneinung dessen, was ich und wir als unser Ideal betrachten, dessen Zerstörung uns jeglichen Daseinswert vernichten, jede Lebensmöglichkeit rauben müsste. Folglich stehen wir Abendländer ihnen gegenüber im Zustande berechtigter, vom elementaren Selbsterhaltungstrieb gebotener Notwehr.»[33]

Menschenrechtler avant la lettre

C. A. Loosli war weder Antisemit noch Philosemit; er war Humanist. Das schweizerische Judentum ist für ihn weder eine bekämpfenswerte noch eine schützenswerte Minderheit – Juden sind für ihn Schweizer und Schweizerinnen, die einer religiösen und kulturellen Minderheit angehören, deren Religion und Kultur durch die verfassungsmässige Glaubens- und Gewissensfreiheit geschützt ist.

Bekämpft werden muss der Antisemitismus also deshalb, weil er für einen Teil der Bürger verfassungsmässige Freiheiten bestreitet. Dieses Kampfziel bedroht nicht nur die jüdische, sondern jede Minderheit. Loosli verteidigt ein für ihn nicht verhandelbares Prinzip: Wer in der Schweiz seine Pflichten pünktlich erfüllt, dem stehen die verfassungsmässig garantierten Rechte zu. Wer dieses Prinzip in Frage stellt, leistet dem Rückfall in die Barbarei Vorschub.

Heute bezeichnet man Publizisten, die sich in dieser Art grundsätzlich für die Rechte gleichermassen aller Menschen einsetzen, als «Menschenrechtler».[34] Ob Loosli zugunsten der Anstalts- und Verdingkinder, der Administrativversorgten oder der Juden in der Schweiz interveniert – immer tut er es auch als Menschenrechtler. Dass er 1927 den Kampf gegen den Antisemitismus aufnimmt, hat nicht zuletzt strategische Gründe: Früher als die meisten hatte er erkennt, dass die Judenhetze auf die heraufziehende zivilisatorische Katastrophe verwies, die Europa und die Welt kurz darauf tatsächlich erfasst hat.

Fredi Lerch und Erwin Marti (September 2008)[35]

[1] C. A. Loosli: Judenhetze. Zürich (Rotpunktverlag) 2008, S. 21.

[2] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 293ff.

[3] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 442.

[4] Israelitisches Wochenblatt, Nr. 22, 29.5.1959.

[5] Hanna Zweig-Strauss: David Farbstein (1868–1953). Jüdischer Sozialist – sozialistischer Jude. Zürich (Chronos Verlag) 2002, S. 168f.

[6] Erwin Marti: Carl Albert Loosli 1877–1959, Biografie, Band 1. Zürich (Chronos Verlag) 1996, S. 325.

[7] Hanna Zweig-Strauss, a. a. O, S. 168f.

[8] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 89.

[9] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 232ff. – Zweig-Strauss stellt die Episode um Farbsteins «Erklärung» zu Looslis Nachteil unrichtig dar, wenn sie schreibt, Loosli habe «gegenüber jüdischen Persönlichkeiten den Vorwurf geäussert, als Nationalrat sei Farbstein Vertreter der Arbeiterschaft, nicht der Juden». Wie dargestellt, hat Loosli diese Aussage nicht mündlich, sondern schriftlich und demnach öffentlich zugänglich in seinem Buch gemacht – also in keiner Weise gegen Farbstein intrigierend. Zu behaupten, die Aussage beinhalte in Looslis Zusammenhang einen «Vorwurf», ist zudem kaum haltbar.

[10] Josef Messinger an Saly Mayer, 14.12.1932 (Archiv für Zeitgeschichte ETH Zürich, AfZ, IB SIG Archiv/1204). – Bei dem Verfahren handelt es sich um eine Schadenersatzklage des nationalsozialistischen «Ortsgruppenführers» Höflinger gegen den «Volksrecht-»Redaktor Friedrich Heeb (Neue Zürcher Zeitung, Nr. 2215, 28.11.1932).

[11] Loosli an David Farbstein, 15.2.1947 (SLA, Bern). – Bei der Publikation handelt es sich um: David Farbstein: Walter Hoch's «Kompass durch die Judenfrage». Eine Widerlegung. Zürich (Verlag Die Gestaltung), 1946.

[12] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 106ff.

[13] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 106f.

[14] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 108.

[15] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 107f.

[16] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 252.

[17] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 390.

[18] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 397.

[19] Für den Hinweis danke ich Hanna Zweig-Strauss (1931-2014).

[20] Loosli an Jonas Fränkel, 8.1.1936 (SLA, Bern), vgl. C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 389.

[21] Die Aufzählung der Namen findet sich in: Loosli an Jonas Fränkel, 3.8.1937 (SLA, Bern).

[22] Jonas Fränkel: Gottfried Kellers politische Sendung. Zürich (Verlag Oprecht) 1939.

[23] Erwin Marti: Carl Albert Loosli-Biografie Band 3, Kapitel 9: «Die schlimmen Juden!». Zitiert nach dem Typoskript. Das Buch ist dann 2009 erschienen. Das erwähnte Kapitel findet sich dort auf S. 289ff.

[24] Engels «Deutsche Stilkunst» ist 1944 vom NSDAP-Mitglied Ludwig Reiners ab- und umgeschrieben worden. Reiners’ «Stilkunst» ist bis heute greifbar. Stefan Stirnemann hat Ende 2007 den C. H. Beck-Verlag in München aufgefordert, das Plagiat des Nazis aus dem Angebot zu nehmen und die «Deutsche Stilkunst» von Engel neu aufzulegen (NZZ am Sonntag, 16.12.2007). (Seither hat Stirnemann die «deutsche Stilkunst» von Eduard Engels neu herausgegeben [Die andere Bibliothek, 2016].)

[25] C. A. Loosli: Umschalten oder Gleichschalten?, Bern-Bümpliz (Verlagsgenossenschaft C. A. Looslis Werke) 1934.

[26] Jonas Fränkel an C. A. Loosli, 20.10.1934 (SLA, Bern).

[27] C. A. Loosli an Jonas Fränkel, 25.10.1934 (SLA, Bern).

[28] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 193.

[29] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 197.

[30] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 265.

[31] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 267.

[32] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 268.

[33] C. A. Loosli: Judenhetze, a.a.O., S. 331.

[34] Ob Loosli an dieser Bezeichnung Freude gehabt hätte, ist zweifelhaft: Zwar verzeichnet bereits das Grimm’sche Wörterbuch von 1885 den «Menschenrechtler» (Band 6) – allerdings mit dem Zusatz: «in verächtlicher Rede». Der Begriff muss lange Zeit abwertend verstanden worden sein: In den Rechtschreibe-Duden aufgenommen worden ist er erst 2004 (23. Auflage) (E-Mail Angelika Böhm, Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, an Fredi Lerch, 6.8.2008).

[35] Die Herausgeber bedanken sich ausdrücklich bei Dr. Michael Hagemeister für die Unterstützung bei Darstellung und Recherche. Er arbeitet zurzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Historischen Seminar der Universität Basel an einer kommentierten Edition der Protokolle und Materialien des Berner Prozesses um die «Protokolle der Weisen von Zion». (Seither hat er seine Forschungsergebnisse in zwei Publikationen veröffentlicht: 1. Michael Hagemeister: Carl Albert Loosli und der Berner Prozess um die Protokolle der Weisen von Zion, in: Gregor Spuhler [Hrsg.]: Anstaltsfeind und Judenfreund. Zürich [Chronos Verlag] 2013, S. 95ff.; 2. Michael Hagemeister: Die «Protokolle der Weisen von Zion» vor Gericht. Zürich [Chronos Verlag] 2017. [fl., 8.8.2018].)

Ich bedanke mich beim Rotpunktverlag/Andreas Simmen und beim Mitherausgeber des Buches, Erwin Marti, für ihr Einverständnis zur Zweitveröffentlichung an dieser Stelle.

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