Sexarbeit in Zeiten des Prostigesetzes

 

 

Zu den Originalbeiträgen auf Journal B: Teil 1 und Teil 2.

 

1. 

Journal B: In Lauf des Herbsts schlugen verschiedene Medien Alarm: Seit Ende Juli 2016 an der Rathausstrasse 50 die Tübelibar geschlossen worden sei, gebe es in der Berner Altstadt einen nicht akzeptablen Strassenstrich. Stimmt das?

Christa Ammann: Seit 1974 hat Bern eine Verordnung über die Strassenprostitution, die 2003 revidiert worden ist. Der Berner Strassenstrich befindet sich nicht an der Rathausgasse, sondern an mehreren anderen Orten. Andererseits: Wenn niemand einen Skandal sähe, müssten wir jetzt nicht darüber reden.

Es gibt also tatsächlich ein Problem?

Was stimmt, ist folgendes: Solange es die Tübelibar gab, fanden die Kontakte der Sexarbeiterinnen mit ihrer Kundschaft dort drin statt. Dieser Ort, wo auch Sexarbeiterinnen willkommen waren, ist tatsächlich weg. Und es gibt keine Alternative.

Stefanie Anliker, Präsidentin der Vereinigten Altstadtleiste, sagte Ende September gegenüber dem«Thuner Tagblatt»: «Die Anwohner wollen nicht mehr dulden, dass die Altstadt zu einem Strassenstrich wird.»

Nur weil eine Bar geschlossen wird, lösen sich Menschen nicht auf, sie können ohne Einnahmen nicht überleben oder haben nicht plötzlich eine andere Erwerbsarbeit. Die öffentliche Empörung ist ein Theater. Männer, die von einer Sexarbeiterin angesprochen werden, sollen höflich «Nein danke» sagen und weitergehen – so mache ich das auch, wenn mir auf der Strasse jemand etwas anbietet, das ich nicht brauche. Mit Verlaub: Was würde man sagen, wenn Frauen jedes Mal, wenn sie in der Berner Altstadt angemacht werden, zu den Medien rennen würden? Zudem geht es bei der Sexarbeit um Sex gegen Geld, nicht um Sex «just for fun». Damit ist klar: Will das Gegenüber nicht bezahlen, ist die Diskussion beendet.

In einem «Interview» im «Bund» sagte der Basler Stadtentwickler Thomas Kessler am 19. Januar, dass Städte auch zu ruhig, «zu einer Art Sanatorium», werden könnten. Hat die Empörung in der Altstadt auch damit zu tun?

Wohl schon. Einerseits wollen die Leute heute gutsituiert mitten in den Städten wohnen, andererseits trotzdem ungestört die Grillen zirpen hören. Das trifft die Sexarbeit, aber auch die Bars. Sexarbeit gibt es, und sie soll ausgeübt werden können. Wird sie in die Agglomerationen oder in die Gewerbe- und Industriegebiete verdrängt, erhalten zwar die einen ihr Sanatorium oder ihr Hipsterquartier, aber die anderen das grössere Risiko, weil der soziale Schutz durch das Leben in den Gassen wegfällt.

Mehr als durch die Schliessung der Tübelibar ist das Sexgewerbe in letzter Zeit ja wohl durch das «Prostigesetz», das kantonale «Gesetz über das Prostitutionsgewerbe», verändert worden, das am 1. April 2013 in Kraft trat. Worum geht es?

Das Gesetz ist die erste explizite Regelung des Sexgewerbes im Kanton Bern. Es entstand aus einem politisch-behördlichen Bedürfnis nach Kontrollmöglichkeiten und mischt den Schutz der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter vor Ausbeutung mit dem Schutz der Bevölkerung vor störenden Emissionen durch das Sexgewerbe, indem es Zonen benennt, in denen die Strassenprostitution nicht erlaubt ist, zum Beispiel Wohngebiete oder Kirchen- und Schulareale.

Blättert man im Gesetz, geht es im Hauptteil um Bewilligungsfragen.

Das Gesetz verlangt eine Betriebsbewilligung, wenn mehr als einen Raum zum Zweck der Ausübung von Prostitution zur Verfügung gestellt wird. Damit sollen Personen in die Verantwortung genommen werden, die über die Miete Gewinn durch sexuelle Dienstleistungen anderer Personen erzielen. Der Gesetzgeber nimmt solche Vermieter in die Pflicht bezüglich Hygiene oder feuerpolizeiliche Standards, geregelten Aufenthaltsstatus der Sexarbeitenden und Zusammenarbeit mit den Behörden.

Was hat sich mit dem Gesetz in der Praxis verändert?

Vor allem hat eine Verschiebung der Sexarbeit in Privatwohnungen stattgefunden, weil das vorgeschriebene Bewilligungswesen viel Papierkrieg bedeutet. In kleineren Salons, in denen zuvor gleichberechtigt gearbeitet wurde, war oft niemand bereit zu sagen: Ich übernehme die Verantwortung, gebe meinen Namen, beantrage meinen Straf- und meinen Betreibungsregisterauszug, führe über jene, die hier arbeiten, zuhanden der Polizei Registerblätter, und schliesslich hafte ich auch noch, wenn es Probleme gibt. Da kann es attraktiver sein, alleine in einer Privatwohnung und unter dem Radar des Gesetzes zu arbeiten.

Wie könnte der Papierkrieg denn konkret verkleinert werden?

Wir von XENIA sind der Meinung, dass man Kleinbetriebe mit zwei bis drei Sexarbeiterinnen von der Bewilligungspflicht befreien müsste. In Kleinbetrieben ist in der Regel die Unabhängigkeit der Sexarbeitenden höher, die Hierarchien flach und sie bieten gleichzeitig den Schutz, nicht alleine arbeiten zu müssen. Der administrative Aufwand des Bewilligungsverfahrens und die Möglichkeit, eine Person als Betreiber zu identifizieren, ist gerechtfertigt bei grösseren Firmen, die für Sexarbeit Häuser mit mehreren Wohnungen oder mehrere Häuser betreiben.

Es braucht demnach eine Revision des Gesetzes.

XENIA arbeitet in der kantonalen Kommission Prostitutionsgewerbegesetz mit, die zuhanden des Regierungsrates einen jährlichen Bericht verfasst. Im neusten Bericht haben wir eine unabhängige, wissenschaftliche Evaluation des Gesetzes beantragt (siehe hier, S.10). Der Antrag ist allerdings bisher nicht mehrheitsfähig.

Hat das Prostitutionsgewerbegesetz weitere Effekte?

Es hat zum Beispiel zu höheren Mieten und zu Salonschliessungen geführt.

Gibt es dafür mehr grössere? Geht es um eine Konzentration oder um Reduktion?

Um Reduktion: Ich denke an den Lagerweg, aber auch an verschiedene alteingesessene Etablissements, die geschlossen wurden, nachdem sie 2013 keine Bewilligung mehr bekommen hatten, weil Sexarbeit als nicht zonenkonform taxiert wurde. Auch wenn sich ein Teil der Arbeitsplätze in Privatwohnungen verschoben hat, ist die Gesamtzahl wohl gesunken. Aber mehr als Schätzungen gibt es nicht: Die Mobilität der Sexarbeitenden ist heute viel grösser als noch vor ein paar Jahren. Man teilt sich die Arbeitsräume, arbeitet einige Wochen in Bern und zieht dann weiter oder kehrt ins Heimatland zurück. EU-Bürger und -Bürgerinnen nutzen oft das Meldeverfahren, das ihnen ermöglicht, während 90 Tagen pro Kalenderjahr in der Schweiz zu arbeiten.

 

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Christa Ammann

Mit Ungerechtigkeiten habe sie schon als Kind schlecht umgehen können, sagt Christa Ammann (* 1983). Stigmatisierungs- und Diskriminierungsfragen haben sie deshalb immer interessiert: «Ich setze mich mit Überzeugung und Leidenschaft dafür ein, dass möglichst alle Leute Zugang haben zu ihren Rechten.» 

Nach der Ausbildung zur Heil- und Sozialpädagogin machte sie den Master in Sozialer Arbeit. Berufseinstieg bei der Kindernotaufnahmegruppe Kinosch des Kompetenzzentrums Schlossmatt, danach Beraterin im Frauenhaus Zürich. Seit August 2014 arbeitet sie als Stellenleiterin der Fachstelle Sexarbeit XENIA. Christa Ammann ist Stadträtin der Alternativen Linken Bern.

 

2. 

Journal B: Reden wir über die Fachstelle Sexarbeit XENIA. Wie kommt eine teilweise staatlich finanzierte Fachstelle mit Sexarbeitenden in Kontakt?

Christa Ammann: Durch aufsuchende Sozialarbeit, eine akzeptierende Grundhaltung und der Einhaltung des Gebots der freiwilligen und wenn gewünscht anonymen Beratung. Insgesamt sind wir neun Leute, die sich in 320 Stellenprozente teilen. Vier Mediatorinnen sind im ganzen Kanton ausschliesslich aufsuchend mit einem Gesundheitsangebot unterwegs. Zwei von ihnen arbeiten mit zehn, zwei mit zwanzig Stellenprozenten, alle haben Migrationshintergrund, alle sind mehrsprachig und für uns wichtige Türöffnerinnen.

Daneben gibt es ein Beratungsteam mit zwei Schweizerinnen, einer Thailänderin und eine Tschechin. Dieses Team arbeitet teilweise aufsuchend, um Kontakte zu schaffen und die Arbeitsbedingungen kennen zu lernen. Komplexere Probleme werden im Rahmen einer Beratung auf der Fachstelle besprochen, wobei wir wie gesagt keine Kontrollaufgabe haben. Die Beratungen sind freiwillig, die Themen werden von den Sexarbeitenden gesetzt.

Wo findet in der Stadt Bern Sexarbeit eigentlich statt? Gibt es hier auch so etwas wie der Kreis 4 in Zürich?

Früher, als es noch kaum Salons gab, fand die Sexarbeit in Bern mehr draussen statt. Nun sind die Etablissements über die ganze Stadt verteilt, was auch damit zusammenhängt, dass es in der Bundesstadt mehr als in anderen Städten Freier gibt, die auf maximale Diskretion angewiesen sind, da man sie in der Öffentlichkeit kennt. Zentralisierung kann nicht alle Bedürfnisse abdecken. Die Menschen sind verschieden: Die einen gehen lieber in einen grossen Club, andere lieber in eine Privatwohnung. Das gilt für die Kundschaft so gut wie für die Sexarbeitenden. Diskretion ist ja auch für die Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter wichtig, weil die Stigmatisierung gross ist. In gewissen Herkunftsländern von Sexarbeiterinnen ist Sexarbeit verboten. Oder nehmen wir an, jemand möchte den Beruf wechseln. Schreib mal in deinen Lebenslauf: 2005 bis 2010 Sexarbeiterin.

Was schreibt man denn stattdessen?

Man betont die beruflichen Fähigkeiten. Sexarbeit braucht viel Menschenkenntnis – möglichst auf einen Blick muss man erkennen können: Will’s der Kunde devot oder dominant? Daneben muss eine Sexarbeiterin Geschäftsfrau, Psychologin und Schauspielerin sein, die dem Kunden das Gefühl gibt, sie mache ihre Arbeit gern – weil er sonst vermutlich nicht noch einmal kommt. Zudem wollen nicht alle Sex, es gibt Männer, die aus grosser Vereinsamung herkommen und ein bisschen reden oder in den Arm genommen werden wollen. Sexarbeit ist unter diesem Aspekt auch Care-Arbeit. All diese Fähigkeiten können schon auch zu anderen Jobs befähigen.

Wir brauchen im Gespräch mehrheitlich die weibliche Form, aber nicht konsequent: Gibt es in Bern überhaupt Sexarbeiter?

Es gibt eindeutig mehr Frauen als Männer. In Bern arbeiten aber relativ viele transsexuelle Personen. Sexarbeiter bieten in der Regel ihre Dienstleistung auch für Männer an. Die Berner Kundschaft besteht sicher nahezu zu 99 Prozent aus Männern. Sexuelle Dienstleistungen von Männern für Frauen oder von Frauen für Frauen sind nach wie vor ein Randphänomen. Bei XENIA kommen pro Jahr vielleicht zwei, drei Sexarbeiter in die Beratung. Gleichzeitig haben wir aufsuchend rund 3'500 und hier auf der Fachstelle rund 1'500 Beratungskontakte – Kontakte, nicht Personen, in diesen Zahlen sind also viele Mehrfachnennungen inbegriffen. Pro Jahr beanspruchen um die 130 Personen mehr als drei Stunden Beratungszeit.

Woher kommen die Leute, die in Bern Sexarbeit anbieten?

Es gibt Schweizerinnen und Schweizer, die in diesem Beruf arbeiten. Aber XENIA steht seit ein paar Jahren vor allem mit Personen mit Migrationshintergrund im Kontakt. Das hat damit zu tun, dass es nicht selten um Fragen der Aufenthaltsbewilligung geht. Und wer im Kanton Bern eine Arbeitsbewilligung braucht, steht vor einem Papierkrieg sondergleichen: Wer Sexarbeit machen will, muss sogar einen Businessplan einreichen. Auch, wenn es um die AHV, die Steuern oder um die Krankenkasse geht: Kennt man das System Schweiz nicht, ist es oft schwierig, allein zurecht zu kommen.

2008 hat die Zürcher Sozialarbeiterin Irene Scharpff gegenüber der Gewerkschaftszeitung Work postuliert, die Gewerkschaft Unia solle den Dienstleistungsberuf der Sexarbeit als neue Branche organisieren. Was ist daraus geworden?

Eine SexarbeiterInnen-Gewerkschaft wäre aus unserer Sicht eigentlich wünschenswert. Aber bis heute gibt es eine solche nur in Genf. Denn es ist so: Wegen der hohen Mobilität und dadurch, dass viele Sexarbeiterinnen kein Interesse daran haben, ihren Lebensmittelpunkt in die Schweiz zu verschieben, ist eine gewerkschaftliche Organisation der Leute sehr schwierig. Kommt dazu, dass die meisten Sexarbeitenden selbständig erwerbend sind. In solchen Fällen fühlen sich Gewerkschaften eher nicht zuständig. Und schliesslich: Wer von den Sexarbeitenden kann es sich leisten, sich zu exponieren, wenn es um die Selbstorganisation geht? Wer ist in der privilegierten Lage, öffentlich hinstehen und sagen zu können: Ich bin Sexarbeiterin, und ich stelle Forderungen?

Und auch in dieser Branche gibt es Verteilkämpfe. Als Fachstelle haben wir mit allen Segmenten dieser Branche zu tun  – auch mit illegalisierten Sexarbeiterinnen zum Beispiel. Die geschriebenen Rechte sind gut und recht, aber fragen muss man immer: Wer hat Zugang zu diesen Rechten? Für diesen Zugang muss man jene unterstützen, die nicht alleine kämpfen können. Auch dafür steht XENIA.

 

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XENIA

Die Fachstelle XENIA wird von einem Verein gleichen Namens getragen. Der Verein XENIA wurde 1984 gegründet, um die Akzeptanz der Sexarbeit zu fördern und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. 1986 nahm dann die Beratungsstelle ihre Arbeit auf. Seit 2010 arbeitet XENIA als Fachstelle mit einem Leistungsvertrag des Kantons Bern und hat auf diesen Zeitpunkt das Tätigkeitsfeld von der Stadt auf den ganzen Kanton ausgeweitet.

Auf der XENIA-Website findet sich ein Anmeldeformular für die Vereinsmitgliedschaft (50 Franken). 

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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