PJ-«Hilfswerk» betrieb «Völkermord»

[1. Artikel]

Nach dem Artikel II der «UNO-Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermords vom 9. 12. 1948» ist das Vorgehen des PJ-…Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» als «Völkermord» zu qualifizieren als «Völkermord»:

In der Konvention bedeutet Völkermord eine der folgenden Handlungen, die in der Absicht begangen wird, «eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören»:

«a) Tötung von Mitgliedern der Gruppe;


b) Zufügung von schwerem körperlichem und seelischem Schaden an Mitgliedern der Gruppe;


c) vorsätzliche Unterwerfung der Gruppe unter Lebensbedingungen mit dem Ziel, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen;


d) Verhängung von Massnahmen, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind;


e) gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe.»

Artikel IV: «Personen, die Völkermord […] begehen, werden bestraft, gleichviel ob sie nach der Verfassung verantwortliche regierende Personen, öffentliche Beamte oder Privatpersonen sind.»

Damit, dass die schweizerische Endlösung des Jenischen-Problems, wie sie zwischen 1926 und 1973 praktiziert worden ist, mittlerweile verjährt sei, kann man sich bei Bund, Kantonen, Gemeinden und der «Pro Juventute» nicht herausreden: «Keine Verjährung tritt ein für Verbrechen, die auf die Ausrottung oder Unterdrückung einer Bevölkerungsgruppe aus Gründen ihrer Staatsangehörigkeit, Rasse, Religion oder ihrer ethnischen, sozialen oder politischen Zugehörigkeit gerichtet waren […].» (StGB Art 75 bis)

 

[2. Artikel]

Die Aktenkommission

 

In diesen Tagen segnet Bundesrat Flavio Cotti die Mitgliedernamen der Aktenkommission ab, die aus einer Zweiervertretung der Betroffenen, einer solchen der Kantone und dem oder der Vorsitzenden bestehen soll. Zum Präsidenten wird höchstwahrscheinlich Remigius Kaufmann, Anwalt in St. Gallen und CVP-alt-Nationalrat, ernannt werden. Die Namen der andern Kommissionsmitglieder sind noch nicht bekannt. Nach Stephan Frischknecht, Sekretär von «Naschet Jenische», werden keine Betroffenen des «Hilfswerks» Einsitz nehmen, sondern sesshafte Vertrauensleute. Grund nach Frischknecht: das Misstrauen der Betroffenen untereinander.

In einer mittlerweile zustandegekommenen interkantonalen Veraltungsvereinbarung wird die Aktenkommission als «Hilfsorgan der kantonalen Behörden» bezeichnet: «Ihr obliegt die Prüfung der Gesuche um Einsichtnahme und die Abgabe von detaillierten Empfehlungen zuhanden der nach kantonalem Recht zuständigen Behörden.»

Seit 1. Mai ist als Sekretär der Kommission der Fürsprecher Dominik Gasser angestellt. In einer 4-Zi9mmerwohnung am Bollwerk 21 in Bern soll er ein Büro betreiben. Zur Zeit sitzt r im Bundesarchiv und arbeitet sich im Auftrag des Eidgenössischen Departements des Innern in die – offiziell nach wir vor versiegelten und bombensicher gelagerten – Geschäftsakten des «Hilfswerks» ein.

So soll nun also für die Betroffenen Akteneinsicht möglich werden in jene 20 Laufmeter Papier, die nach der Schliessung des «Hilfswerks» 1973  im Keller des Pro Juventute-Zentralsekretariats in Zürich liegen blieben und bis 1983 von der Strasse her für jedermann zugänglich waren, dann eingeschlossen, am 24. Juni 1986 amtlich versiegelt und am 28. Juli 1987 ins Bundesarchiv überführt wurden. Von der ursprünglichen Forderung der Stiftung «Naschet Jenische», dass sämtliche Akten des ehemaligen «Hilfswerks» ihr zu Aufbewahrung übergeben werden sollten, ist nichts übrig geblieben.

Diese beiden Artikel gehörten zu einem doppelseitigen Dossier, dessen Hauptbeitrag ein Interview von Liliane Studer mit Mariella Mehr war mit dem Titel «Die Angst vor dem Aktenberg». Beigestellt war zudem ein Kommentar von Thomas Huonker mit dem Titel: «Entschuldigen als Krisenmanagement: Gute Worte kosten nichts».

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5