«Gerne zählen wir auf Ihr Verständnis»

 

Seit Dezember 1986 existiert mit Sitz in St. Gallen die Stiftung «Naschet Jenische». Ihr Zweck ist die Wiedergutmachung der Folgen des Pro Juventute-Hilfswerks «Kinder der Landstrasse» gegenüber einzelnen Betroffenen und der betroffenen Volksgruppe insgesamt. Hauptsächlicher Geldgeber ist der Bund, zuständig ist das Eidgenössische Departement des Innern (EDI). Seit sein Vertrauensmann, der Jurist Stephan Frischknecht, im März1991 aus der Stiftung ausgeschieden ist, betreibt das EDI zielstrebig die Liquidierung der Stiftung. Wie der Briefwechsel zwischen «Naschet Jenische» und dem EDI belegt, erhielten die Jenischen, die seither den «Naschet»-Karren aus dem Dreck zu ziehen versuchten, keine faire Chance.

                                                                 1.

«Machtkampf mit Folgen», kommentierte die WoZ (Nr. 11/1991), als es im März vor einem Jahr in der «Naschet Jenische» zum Eklat kam: Dem bisherigen starken Mann der Stiftung, dem St. Galler Juristen und Stiftungssekretär Stephan Frischknecht, war nach langen Streitereien und dem Vorwurf finanzieller Unregelmässigkeiten die Kündigung nahegelegt worden. Durch Ämterkumulation – Frischknecht war sowohl Sekretär als auch Anwalt der Stiftung und darüber hinaus Anwalt einzelner «Hilfswerk»-Opfer –, durch Kontrolle der Finanzen und als unumgehbarer Wortführer bei den Verhandlungen zwischen den «Hilfswerk»-Opfern und ihren Konfliktgegnern hatte er die Stiftung nach Belieben dirigiert. Das Heft in die Hand nahm nun ein interimistischer Präsidialrat, der der Stiftungsaufsicht im EDI mit Brief vom 19. März mitteilte:

«Am 12. März fand eine Sitzung des Stiftungsrates der ‘Naschet Jenische’ statt. Der Stiftungsrat nahm dabei vom Rücktritt der Herren Frischknecht und Fässler [Frischknechts Compagnon, fl.] aus dem Sekretariat der Stiftung Kenntnis. Bereits am 4. März 1991 haben fünf jenische Stiftungsräte Stephan Frischknecht empfohlen, vom Amt des Sekretärs der Stiftung zurückzutreten, nachdem sie das Vertrauensverhältnis als gestört und nicht mehr wiederherstellbar erachteten. […] Der interimistische Präsidialrat ist an der Fortführung der guten Zusammenarbeit mit dem Bund interessiert.»

                                                                 2.

Im Juni 1991 konstituierte sich die Stiftung «Naschet Jenische» neu. Zur Stiftungsratspräsidentin wurde Ursula Waser gewählt, selber jenischer Herkunft und Opfer des Hilfswerks «Kinder der Landstrasse». In einem Brief vom 7. Oktober 1991 orientierte sie das EDI über die geplanten Arbeitsschwerpunkte der Stiftung. Als ersten Punkt nannte sie:

«Einfordern und Lesen aller Unterlagen von Herrn Dr. Frischknecht, diese ordnen und notwendige Schritte einleiten.»

In der Tat hält Frischknecht bis heute die umfangreichen Akten der Stiftung «Naschet Jenische» weitestgehend zurück, wodurch der neue Stiftungsrat bis heute in verschiedenen Bereichen handlungsunfähig geblieben ist. Weitere Schwerpunkte laut Wasers Brief:

• Betreuung aller Hilfesuchenden im bisherigen provisorischen Rahmen unter Einbezug von Fachleuten für Krisensituationen;

• Fertigstellung eines Betreuungskonzeptes;

• 1992: Einführung einer professionellen Betreuung;

• Kontrolle und Auswertung der Betreuungstätigkeit;

• Erstellung der Verantwortlichkeitsstudie (konkreter Auftrag des Bundes);

• Einleitung einer aktiven Aufklärungsphase über die Opfer der Organisation «Kinder der Landstrasse» bei Schulbehörden und Lehrern, Behörden allgemein, Jugendlichen und der Bevölkerung mit der Unterstützung verschiedener Medien. Ziel: Verständnis und Akzeptanz für die jenische Minderheit, Prüfung von Korrekturmöglichkeiten einer Geschichtsschreibung.

Waser schloss den Brief ans EDI mit der Bitte, die Stiftung weiterhin finanziell zu unterstützen: «Bei der Beurteilung der weiteren finanziellen Unterstützung sollten den heutigen Stiftungsräten Fehler der Vorgänger nicht angelastet werden. Unzählige desorientierte Anrufe in schwersten depressiven Zuständen zeigen auf, dass es die Opfer des Werkes ‘Kinder der Landstrasse’ gibt. Es darf somit nicht sein, dass den Betroffenen die sinnvolle Hilfe als letzte Hoffnung entzogen wird.»

                                                                 3.

Am 18. Dezember informierte dann der Generalsekretär des EDI, Walter Fust, die «Naschet Jenische» über eine die Naschet betreffende Verfügung von Bundesrat Flavio Cotti:

«Wie Sie der beiliegenden Verfügung des Vorstehers des Eidg. Departementes des Innern entnehmen können, hat dieser am 18. Dezember 1991 verfügt, dass der Bund die von Ihnen beim Bundesamt für Kultur anbegehrten Gelder für 1991 bewilligt hat. Für 1992 ist in Aussicht genommen worden, Ihrer Stiftung noch bis Ende März die Bezahlung der notwendigsten Auslagen abzugelten.» Dieser Formulierung ist nur schwer anzusehen, dass sie eine perfide juristische Finte ist: In Cottis Verfügung vom 18. Dezember steht kein Wort davon, die Zahlungen seien Ende März einzustellen. Dies bedeutet: Die Einstellung der Unterstützungszahlungen, die unterdessen Tatsache geworden ist, wurde gar nie rechtsrelevant und damit beschwerdefähig verfügt; die Jenischen hatten somit keine Chance, gegen die Zahlungseinstellung, die die faktische Liquidierung ihrer Stiftung bedeutet, zu rekurrieren. Fust weiter: «Die Entwicklungen in Ihrer Stiftung seit Herbst 1990 und die Probleme der vorgängigen Geschäftsführung lassen es nicht zu, angesichts mangelnder klarer Zukunftsperspektiven weitere Bundesgelder verfügbar zu machen. Wir erachten es daher als sinnvoller, die Mittel so zu konzentrieren, dass die Aktenkommission und die Stiftung ‘Wiedergutmachung für die Kinder der Landstrasse’ ihre Arbeit in geordnetem Rahmen abschliessen können. Gerne zählen wir auf Ihr Verständnis für diesen unumgänglichen Schritt.»

Diese neue, 1991 aufgebaute Stiftung «Wiedergutmachung für die Kinder der Landstrasse» ohne jenische Mitsprache ist eine Art Parallelstruktur zur «Naschet Jenische», allerdings mit redimensioniertem Zweckartikel: Sie soll via eine neue Fondskommission lediglich die humanitäre Aktion der finanziellen Abfindung aller noch erreichbaren «Hilfswerk»-Opfer zu Ende führen.

                                                                 4.

Die «Naschet Jenische» protestierte am 9. Januar 1992 gegen Fusts Schreiben vom 18. Dezember 1991 und hielt an der materiellen Unterstützung ihrer drei hauptsächlichen Stiftungszwecke durch den Bund fest:

• vollumfängliche Betreuung der Opfer;

• Rechtsvertretung der Opfer;

• Verantwortlichkeitsstudie.

                                                                 5.

Mit Schreiben vom 5. März teilte Fust der «Nachet Jenische» mit, dass für sie kein Geld mehr da sei:

«Ihr Betreuungskonzept wurde den Verantwortlichen des Bundesamtes für Kultur vorgelegt. […] Das ganze Projekt wird als zu gross dimensioniert, als zu aufwendig und als kaum realistisch beurteilt. Die Studie, die Sie ‘Verantwortlichkeitsstudie’ nennen, die wir als ‘Vergangenheitsstudie’ bezeichnen, wurde ebenfalls geprüft und […] in der vorliegenden Form für zu aufwendig befunden.»

Auf den Begriff «Vergangenheitsstudie» legt übrigens auch Hans Rudolf Dörig, der stellvertretende Direktor des Bundesamts für Kultur, Wert. Nachdem diese Studie seit neun Jahren systematisch verschleppt worden ist (das EDI hat bisher alle vorliegenden Konzepte abgelehnt), will Dörig nun bis zu den Sommerferien einen «Kompromiss aus dem bereits Vorliegenden» destillieren: «Der Terminus ‘Verantwortlichkeitsstudie’ allerdings impliziert bereits eine Vorverurteilung.» Ein deutlicher Wink an jene, die diese Studie dereinst schreiben sollen: Diskutabel ist laut EDI-Meinung offenbar nur eine Forschung,. die nicht von vornherein davon ausgeht, dass für die 56 Jahre dauernde Zerstörung jenischen Menschen und jenischer Kultur des Hilfswerks «Kinder der Landstrasse» jemand verantwortlich sei. Der Streit um den Terminus dieser Studie verweist auf ihre politische Brisanz: Die Folgen einer staatlich finanzierten Studie, die die Verantwortlichkeiten in bezug auf das «Hilfswerk» festlegen würde, hätte sowohl juristisch wie finanziell unabsehbare Folgen.

In seinem Brief lässt sich übrigens Fust folgende zynische Passage nicht entgehen:

«Wie Ihnen mitgeteilt wurde, können Ihrer Stiftung nach dem 31. März 1992 keine Mittel mehr vom Bund zur Verfügung gestellt werden. Der aus unserer Sicht nicht befriedigende Leistungsausweis der Stiftung hat sich nicht zum Besseren gewendet. Die Stiftung beschäftigt sich hauptsächlich mit sich selbst. Aufwand und Ertrag erscheinen nicht verhältnismässig.»

                                                                 6.

Nachdem nun auch Bundesrat Cotti Mitte März 1992 die faktische Liquidierung der «Naschet Jenische» vor dem Nationalrat bekannt gegeben hat, hat die «Naschet Jenische» mit Brief vom 31. März 1992 gegenüber dem EDI den Ton gewechselt:

«Da Sie trotz unseres schriftlichen Protests vom 9. Januar 1992 gegen Ihre Verfügung vom 18. Dezember 1991 nicht auf Ihren Entschluss zurückgekommen sind und auch ein persönliches Gespräch zur Klärung der Situation trotz wiederholtem Ersuchen bis heute nicht für notwendig erachteten, halten wir folgende Tatsachen fest:

• Von allen Vorkommnissen wurden Sie durch die Stiftung selbst und durch den Bericht Rüesch informiert. Sie waren auch über die Schwierigkeiten der Rechtsnachfolgerin, des neuen Stiftungsrates der ‘Naschet Jenische’, informiert, sich trotz der unfairen und verleumderischen Umtriebe Stephan Frischknechts neu zu organisieren, und den Aufgaben gemäss ihres Stiftungszweckes nachkommen zu können. […]

[Trotzdem hat] das EDI, das Vertrauen der jenischen GesprächspartnerInnen schlicht verhöhnend, eine Situation geschaffen, die ihm ermöglicht, die Stiftung nach Artikel 88 ZGB zu liquidieren [= «Aufhebung und Löschung im Register durch die zuständige Behörde», fl.]. […]

Wenn oft unsere fehlende Ausbildung durch unsere Briefe und Eingaben durchschimmern mag, so möge sich Herr Fust daran erinnern, dass er und seine Vorgänger unsere Benachteiligungen und die an uns verübten Diskriminierungen zu verantworten hätten, wenn es eine Gerechtigkeit in diesem Staat gäbe.

Der Stiftungsrat der Stiftung ‘Naschet Jenische’ protestiert hiermit erneut in aller Form gegen das rechtswidrige Vorgehen des EDI, insbesondere gegen das Vorgehen der Stiftungsaufsicht, die ihre Aufsichtspflichten aufs schwerste missachtet. […] Sollte die Stiftungsaufsicht ihrer Pflicht weiterhin nicht nachkommen und uns in unseren Bestrebungen,

• eine gerichtliche Untersuchung gegen RA Frischknecht in die Wege zu leiten,

• alle der Stiftung gehörenden Unterlagen konfiszieren zu lassen,

• den Stiftungszweck weiterhin zu erfüllen und den in den Statuten festgehaltenen Verpflichtungen nachzukommen,

nicht unterstützen, wird der Stiftungsrat jede Möglichkeit prüfen, sowohl juristisch als auch mittels Öffentlichkeitsinformation gegen das EDI vorzugehen.»

[Zusammenstellung: fl.]

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5