Ein Haus der anderen Schweiz? Ja, in Bümpliz!

Montag, 2. September 2019, Bierhübeli, kurz nach 15 Uhr: UEK-Präsident Markus Notter überreicht der Bundesrätin Karin Keller-Sutter den Schlussbericht der Kommission. Ab jetzt gilt als gesichert, dass im 20. Jahrhundert mittels fürsorgerischer Zwangsmassnahmen «mindestens» 60'000 Personen in rund 650 Institutionen jeweils für unbestimmte Zeit administrativ versorgt worden sind. In Zwangsarbeitsanstalten, Erziehungsheimen, Zwangserziehungsanstalten, Trinkerheilstätten, psychiatrischen Heil- und Pflegeanstalten, Straf- und Verwahrungsanstalten, Arbeits- oder Strafkolonien, Übergangsheimen, Rettungsanstalten, Verpflegungsanstalten, Armenhäusern oder Bürgerheimen. 

Eine Schattenseite des Rechts- und Sozialstaats

Der Historiker Martin Lengwiler führte als UEK-Vizepräsident bei dieser Gelegenheit aus, allein schon die Zahlen zeigten, dass das Instrument der administrativen Versorgungen keine «nebensächliche Skurrilität» des Rechtssystems, sondern ein systematisch angewandtes Instrument gewesen sei: «Wir müssen unsere Vorstellungen vom schweizerischen Rechtsstaat und vom schweizerischen Sozialstaat im 20. Jahrhundert revidieren.» 

• Der Rechtsstaat hat laut Lengwiler nicht nur strafrechtlich, sondern auch moralisch sanktioniert, indem er «unkonventionelle Verhaltensweisen systematisch geahndet» hat, um Menschen «zu stigmatisieren und auszugrenzen». Und zwar unter dem Vorwand, die Betroffenen durch die Versorgung wieder in die Gesellschaft eingliedern zu wollen.

• Im Bereich der Sozialhilfe und im Vormundschaftswesen wurden Personen von Fall zu Fall versorgt, «wenn andere Massnahmen nicht fruchteten». Lengwiler: «Der schweizerische Sozialstaat war nicht nur ein fürsorglicher, sondern auch ein strafender: einer der Schutz verweigerte, Menschen deklassierte und aus der sozialstaatlichen Solidargemeinschaft ausschloss.» 

Ein akademischer Knicks vor C. A. Loosli

Diskutabel ist Lengwilers Kommentar zu diesen Tatsachen. Er sagte, sie seien bisher «kaum bekannt» gewesen, um das Selbstlob anschliessen zu können: «Aufgrund der Arbeiten der UEK werden wir unser Bild der Schweiz im 20. Jahrhundert entsprechend korrigieren müssen.»

Schauen wir genauer hin. Der Schlussbericht der UEK – ein knapp 400seitiges Buch, das die nun in zehn Bänden vorliegende, von einem über 30köpfigen Team erarbeitete Forschungsarbeit abschliesst – steht unter dem Titel «Organisierte Willkür». Zweifellos ein treffender Titel zur Charakterisierung des rechtsfreien Raums der «Administrativjustiz», wie der Schriftsteller C. A. Loosli (1877-1959) das Phänomen der administrativen Versorgungen bezeichnet hat. Freilich muss man im Schlussbericht suchen, bis man auf der (unpaginierten) Seite 397 den Hinweis findet, die Formulierung «Organisierte Willkür» stamme tatsächlich von Loosli. In seinem 1939 veröffentlichten Buch «‘Administrativjustiz’ und Schweizerische Konzentrationslager» hat er geschrieben, die «Administrativjustiz» sei «grundsätzlich in jedem Falle eine Rechtsverneinung, eine Vergewaltigung, ein Rechtsraub, gestützt auf bare, wenn auch weitgehend organisierte Willkür.» (S. 127)

Die Reverenz, die die UEK Loosli, dem Philosophen von Bümpliz, mit diesem Titel erweist, bedeutet aber auch: Die Tatsachen sind längst bekannt, der Begriff «organisierte Willkür» liegt seit exakt achtzig Jahren gedruckt vor. Das heisst: Politik, Behörden, Presse und die Universitäten haben Looslis jetzt kanonisierte Sozialkritik ignoriert, zum Teil, weil man auf die unmenschliche Praxis der «Administrativjustiz» nicht verzichten wollte, zum Teil, weil die Protagonisten der selbstgerechten Geranienschweiz einen Verdingbuben und Zwangserzogenen, der Loosli war, nicht zwei Worte lang ernst nahmen. Lengwilers Team hat also nichts Neues herausgefunden: Hoffen kann man immerhin, dass Looslis Wahrheit nun – durch die empirische Absicherung und die diskursive Transposition in die akademische Sprache – von der Politik immerhin zur Kenntnis genommen wird.

Empfehlung für ein Haus der anderen Schweiz

Damit soll nicht gesagt sein, die UEK habe schlecht gearbeitet. Was sie zusammengetragen und aufgeschrieben hat, ist wichtig und soll zur Kenntnis genommen werden. Eindrücklich war an der Schlussveranstaltung im Bierhübeli insbesondere, dass in kurzen Statements mehrere Betroffene der UEK und ihren Mitarbeitenden explizit gedankt haben für «die Transparenz und die Offenheit» der Zusammenarbeit. Dieses Bemühen um gleiche Augenhöhe ist eine grosse Leistung und spiegelt sich auch im Schlussbericht, wo gesagt wird, die UEK habe «vom Wissen und den Erfahrungen der Betroffenen als Expertinnen und Experten in eigener Sache profitieren» können, und: «Die Begegnungen mit betroffenen Personen gehörten zum Eindrücklichsten unserer Arbeit.» 

Hoch anzurechnen ist der UEK zudem, dass sie sich nicht hinter ihren Ergebnissen versteckt, sondern Empfehlungen abgibt, die sie unter das Motto einer Formulierung aus der Präambel der Bundesverfassung stellt: «(…) die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen (…)». Die Empfehlungen plädieren für weitergehende Rehabilitierung «durch zusätzliche finanzielle Leistungen», «durch die Unterstützung von Bürgerinitiativen», «durch einen erleichterten Zugang zu Wissen und zur Kultur» sowie «durch die Produktion von Wissen und dessen Verbreitung». 

Zur Institutionalisierung vieler dieser Empfehlungen schlägt die UEK ein «Haus der anderen Schweiz» vor, sein Standort soll in der Bundestadt Bern sein. Das ist eine spannende Idee: In Bern soll ein Kompetenzzentrum entstehen, in dem mit Ausstellungen, Vorträgen, Podiumsgesprächen und Diskussionen Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Rechts- und des Sozialstaats ohne Ausgrenzung der Betroffenen fortlaufend hinterfragt und bearbeitet werden kann. 

Der Vorschlag des Schriftstellers Dominik Riedo

Zwei Tage vor der Schlussveranstaltung der UEK fand in Bümpliz das Erinnerungsfest an die Eingemeindung des Dorfes zum Stadtteil VI vor hundert Jahren statt. Dort lancierte der Schriftsteller Dominik Riedo – seines Zeichens Kulturminister der Schweiz zwischen 2007 und 2009 –, die Idee, Bümpliz solle nach Romoos und Pfyn zur dritten Kulturhauptstadt der Schweiz gemacht werden, und zwar 2021/22.

Bringt man die UEK-Empfehlung und Riedos Vorschlag zusammen, ergibt sich folgendes Projekt: Karin Keller-Sutters Departement EJPD und die Stadt Bern engagieren sich dafür, dass im Sommer 2022 in der dannzumaligen Kulturhauptstadt Bümpliz ein Haus der anderen Schweiz eröffnet wird. Dass dieses «Loosli-Zentrum» heissen könnte, ergibt sich eigentlich von selbst.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5