Der schweigende Aktenberg

«Die Parteien befürworten die Durchführung einer umfassenden wissenschaftlichen Studie über die historische Situation der Zigeuner in der Schweiz, die gegen die Fahrenden getroffenen Massnahmen, die Tätigkeit des Hilfswerks ‘Kinder der Landstrasse’ und vergleichbare Bestrebungen, über die staatlichen und demokratischen Kontrollmechanismen (Aufsichtsbehörden, politische Behörden, Justiz, Presse, Ärzte, Anwälte usw.) sowie die besondere Rolle der Wissenschaft. Die Studie soll einerseits das historische Geschehen aufzeigen und andererseits Hinweise auf vergleichbare aktuelle Schwachstellen geben.» Auf diese Absichtserklärung haben sich die Stiftung «Naschet Jenische», die Radgenossenschaft der Landstrasse, die Schweizerische Evangelische Zigeunermission und das Komitee Pro Tzigania Svizzera und die Pro Juventute (PJ) geeinigt. Mit einer solchen Studie sähe die PJ ihr Ersuchen um Durchführung einer Verantwortlichkeitsstudie erfüllt. An der Pressekonferenz vom 7. Mai 1987 präzisierte Stephan Frischknecht, der Anwalt der Betroffenen: «Man war und ist sich wohl bewusst, dass das Hilfswerk seinerzeit nicht isoliert gehandelt hatte, sondern von verschiedenen Kreisen gefördert, gestützt und verteidigt wurde. Mit einer wissenschaftlichen Studie können diese vielschichtigen Verantwortlichkeiten aufgedeckt werden.»

Gegen eine solche Studie kann sich zur Zeit öffentlich niemand stellen. Andererseits haben ausser den Betroffenen alle Involvierten Angst vor ihrem Zustandekommen. Denn erfolgt die wissenschaftliche Auswertung der zur Zeit versiegelte Mündel- und Geschäftsakten des «Hilfswerks», der Aktenberge in Kantonsarchiven und im Bundesarchiv nicht durch absolut staatstreue HistorikerInnen, so sind die Schlussfolgerungen der Studie für die Schweiz als «Hort der Humanität» völlig unabsehbar. Deshalb wird vorerst dem Projekt einer Studie grundsätzlich zugestimmt, ihre Inangriffnahme aber so gut wie möglich hintertrieben.

Nationalfondsprojekt wird abgelehnt

In der bereits erwähnten Übereinkunft von «Naschet Jenische» u.a. und der PJ wird zur «wissenschaftlichen Studie» präzisiert: «Diese Studie soll unter wissenschaftlicher Begleitung des Bundes durchgeführt werden; wenn immer möglich in enger Zusammenarbeit mit dem beim Schweizerischen Nationalfonds anhängigen Projekt über die Behandlung der Fahrenden in der Schweiz.»

Als diese Formulierung am 7. Mai 1987 blauäugig der Presse vorgestellt wird, ist das betreffende Nationalfondsprojekt bereits vom Tisch. Es war vom Zürcher Ethnologieprofessor Hans Peter Müller eingereicht worden und trug den Titel: «Untersuchung des Verhältnisses zwischen Sesshaften und fahrendem Volk in der Schweiz». Vom Nationalfonds zu beurteilen war ein auf 1 ½ Jahre begrenztes Pilotprojekt, das sich mit der generellen Aufarbeitung der Forschungsgeschichte, mit ethologischen Abklärungen über Forschungsmöglichkeiten unter Jenischen und einer Übersicht über die historischen Quellen (Schwerpunkt Kanton Graubünden) befasst hätte.

Bereits am 11. März 1987 signalisierte der Nationalfonds, dass das Projekt zurückgezogen werden sollte, andernfalls werde es abgelehnt. Zwar wurde das Interesse am Projekt anerkannt, aber es sei zu wenig klar strukturiert: «Die Erforschung der schwer fassbaren Gruppe der Nicht-Sesshaften gilt als äusserst arbeitsaufwendig.» Darüberhinaus gebe es keine Sicherheiten, dass die Jenischen bei einem solchen Projekt auch wirklich mitmachen würden. Am 31. März 1987 schrieb die Stiftung «Naschet Jenische» deshalb zuhanden des Nationalfonds: «Das Ihnen unterbreitete Forschungsprojekt verdient vor allem deshalb Anerkennung und Förderung, weil unseres Wissens das erste Mal der Versuch gewagt wird, in enger Zusammenarbeit mit den Fahrenden die gesellschaftlichen Strukturen zu durchleuchten. Erstmals besteht die Chance, dass in einer Forschungsarbeit auch die Sicht der Fahrenden, der Untersuchten berücksichtigt wird. Bis anhin waren immer nur Arbeiten über die Jenischen geschrieben worden.»

Das Projekt ist unterdessen endgültig abgelehnt worden.

«Bericht Huonker» wird schubladisiert

Im Laufe der Verhandlungen wurde innerhalb der «Arbeitsgruppe Kinder der Landstrasse» anfangs 1987 von den Kantonsvertretern eine historische Vorstudie verlangt. Sie sollte als Information an die Kantone verwendet werden. Der Auftrag ging an den Zürcher Historiker Thomas Huonker, der den Betroffenen des «Hilfswerks» nahesteht.

Auf Wunsch der Betroffenen und von Huonker konstituierte sich ein Beirat – bestehend aus zwei Betroffenen, zwei PJ-Vertretern sowie einem Kantons- und einem Bundesvertreter –, der die Arbeit begleiten sollte. Dieser Beitrat fiel auseinander, als die Betroffenen trotz grundsätzlich zugestandenem Vetorecht die Wahl des PJ-Vertreters Felix Müller nicht verhindern konnten, der als «Weltwoche»-Mitarbeiter telefonische Auskünfte von Fahrenden ohne Erlaubnis als Statements in einen Pro-PJ-Artikel montiert hatte.

Unterdessen ging Huonker im Auftrag des Bundesamtes für Kulturpflege (BAK) auf Recherche und lieferte am 27. April 1987 einen 25-seitigen Bericht über «Vorgeschichte, Umfeld, Durchführung und Folgen des ‘Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse’» ab. Bereits diese kurze vorläufige Abhandlung zeigt, wie stark das PJ-«Hilfswerk» in die staatliche Strategie gegen das «Zigeunerunwesen» eingebunden war. Im speziellen müsste – so Huonker – die Rolle von Bundesrat Giuseppe Motta bei der Gründung des «Hilfswerks» 1926 und jene von Oberstdivisionär Ulrich Wille jun., der als Stiftungskommissionspräsident ab 1912 bis nach dem 2. Weltkrieg in der PJ eine zentrale Rolle spielte, geklärt werden.[1]

Huonkers Arbeit wurde bereits anfangs Mai vom BAK für seinen Zweck, als Informationsgrundlage für die betroffenen Kantone zu dienen, als untauglich befunden. Ohne Rücksprache mit den jenischen Beiräten wurde er stillschweigend schubladisiert. Heute sagt Hans Rudolf Dörig, stellvertretender Direktor des BAK, Huonker habe lediglich «Materialien» geliefert. Es sei Huonkers gutes Recht, dass er in der Arbeit seine Meinung eingebracht habe. Nach einer Sperrfrist könne er ja über seine Studie frei verfügen. – Was man denn nun den Kantonen zur Vernehmlassung schicke? – Mitte Juni gehe ein Paket an die involvierten 24 Kantone mit einem allgemeinen Kommentar, einem Entwurf zur Verwaltungsvereinbarung, einem Gutachten zu den Besitzverhältnissen der Akten und Richtlinien für die Einsicht in die Akten des Hilfswerks. – Und Huonkers Bericht? – Der wäre sowieso zu lang gewesen. Man begnüge sich nun mit einer kurzen Chronologie. – Wie es denn weitergehe mit der wissenschaftlichen Studie? – Letztlich verantwortlich für die Studie seien Bund und Kantone, «aber die Frage der Studie wird erst nach der Regelung des Aktenzugangs wieder aktuell, also frühestens Ende Jahr. Dann muss endgültig über die Verantwortlichkeiten in dieser Frage entschieden werden.»

Man darf wohl davon ausgehen, dass bis Ende Jahr in verschiedenen Archiven wieder einmal richtig Ordnung in die alten Aktenbestände gebracht wird.

[1] An dieser Stelle war angemerkt: «(vgl. Niklaus Meienbergs Hinweise in seiner Wille-Saga, Weltwoche 22/1987, S. 39)». Dabei handelte es sich um eine Folge aus Meienbergs Artikelserie, die noch im gleichen Jahr unter dem Titel «Die Welt als Wille & Wahn» im Limmat-Verlag erschienen ist. In diesem Buch ist zum Beispiel Ulrich Willes Gesuch an den Bundesrat um Subventionierung des «Hilfswerks ‘für die Kinder der Landstrasse’» vom 25. Februar 1929 dokumentiert (S. 209 ff.), der ein Schlaglicht auf die erste Zeit dieses «Hilfswerks» wirft. 

 

[Kasten]

Aus dem «Bericht Huonker»

 

«Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Alfred Siegfried, Leiter des ‘Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse’, eine ohne letzte Stringenz ausformulierte, aber eindeutig rekonstruierbare Theorie der Streuung von Vererbungsfaktoren kultureller und genetischer Natur mit Hilfe der systematischen Dekulturation von jenischen Kleinkindern in die Praxis umzusetzen versuchte. Es ist mehr das andere politische Umfeld in der Schweiz, welches Siegfrieds Fürsorgemassnahmen an den Schweizer Jenischen von ähnlichen Bestrebungen im nationalsozialistischen Deutschland unterschied als der theoretische Ansatz der genetischen Assimilation, den er mit einigen, später allerdings zugunsten der Massensterilisation und Massentötung verworfenen, rassenhygienischen Versuchsanordnungen im nationalsozialistischen Deutschland ebenso teilt wie die unmenschliche Methodik seiner als Massenexperiment mehrfach wissenschaftlich ausgewerteten Massnahmen.»

Dieser Beitrag war Teil eines doppelseitigen Dossiers und Zweitstoff zu einem Beitrag von Mariella Mehr, in dem unter dem Titel «Zur fadenscheinigen ‘Versöhnung’ genötigt» nachgewiesen wurde, dass die ehemaligen «Kinder der Landstrasse» heute am grünen Tisch so chancenlos sind wie früher unter der Fuchtel des Pro Juventute-«Hilfswerks». Der Lead dieses Hauptbeitrags resümierte: «Der Kampf der ehemaligen ‘Kinder der Landstrasse’ um Gerechtigkeit von jenen, die ein halbes Jahrhundert lang am fahrenden Volk die Endlösung betrieben oder ermöglichten – Pro Juventute, Bund und Kantone – ist in jüngster Zeit von zwei Pressekonferenzen geprägt worden. am 5. Mai 1986 unterbrachen VertreterInnen der Radgenossenschaft der Landstrasse in Zürich als ungeladene Gäste die peinlichen PJ-Rechtfertigungen, informierten und stellten Forderungen. Ein Jahr später, am 7. Mai 1987, traten sie gemeinsam mit der PJ auf und formulierten höfliche Zustimmung zu vorgelegten Verhandlungsergebnissen; die Medien sprachen von ‘Versöhnung’. Zwischen diesen beiden Pressekonferenzen herrschte in der Öffentlichkeit ein Jahr lang Funkstille, am Verhandlungstisch Hochbetrieb. Und je mehr man dort die Betroffenen ausschloss, desto zügiger kam man der Einigung näher.» – Der Bericht «Der schweigende Aktenberg» wurde zweitveröffentlicht in: Mariella Mehr: Kinder der Landstrasse. Ein Hilfswerk, ein Theater und die Folgen. Bern (Zytglogge) 1987, S. 30-33. 

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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