Wahrheiten nach Mass

Weil sie kritisch über die Festnahme des ausgeschafften Kurden Yusuf Ongan berichtet hatten, zogen die beiden Türkei-Korrespondenten Amalia und Werner van Gent den Zorn des Bundesamts für Flüchtlinge (BFF, vormals DFW) auf sich. Nach dem seit Jahren bewährten Motto: Wahr ist, was der herrschenden Ausschaffungspraxis dient, hat sich das BFF nun mit einer rufmörderischen Presseerklärung gerächt.

«Bisher gab uns der Name der Schweiz, für die wir arbeiten, einen gewissen Schutz. Nachdem uns die offizielle Schweiz öffentlich derart diskreditiert hat, befürchten wir, dass wir hier Freiwild werden.» Das sagt die Istanbuler WoZ-Korrespondentin Amalia van Gent. Ihr und Werner van Gent ist letzte Woche vom Bundesamt für Flüchtlinge vorgeworfen worden, sie hätten im Fall des ausgeschafften Kurden Yusuf Ongan «unlautere und quellenmässig nicht verifizierte Berichterstattung» gemacht, die «einem publizistischen Anliegen privater Kreise in der Schweiz» diene und «den schweizerischen Asylbehörden sowie dem türkischen Staat» zum Schaden gereiche.

«Nur als Reaktion auf die heftigen Kontroversen um die Ausschaffung kurdischer Flüchtlinge aus der Schweiz» und als Versuch, «unliebsame JournalistInnen mundtot» zu machen, könne der BFF-Angriff auf Amalia und Werner van Gent gesehen werden, schreiben die Schweizer Journalisten- und Journalistinnen-Union und das Syndikat schweizerischer Medienschaffenden in einer gemeinsamen Presseerklärung.

Recherchierjournalismus war für den BFF-Chef Peter Arbenz schon immer ein Ärgernis. Im März 1987 wollte er den WoZ-Mitarbeiter Beat Leuthardt mit einem generellen Informationsverbot belegen (siehe WoZ Nr. 14/1987). Erst eine Klage der Stiftung Gertrud Kurz als Trägerin der «Flüchtlingsinformation», in deren Pressebüro Leuthardt auch heute noch arbeitet, brachte Arbenz wieder zur Besinnung. Gelingt es der Asylbewegung in Einzelfällen, durch hartnäckige Informationsarbeit unbequeme Tatsachen, zum Beispiel zur Ausschaffungspraxis des Bundes, öffentlich zu machen, reagiert man in Bern nicht wählerisch.

• Um die Ausschaffung des verfolgten Kurden V. T. zu rechtfertigen, verwies der damalige DFW-Sprecher Heinz Schöni auf einen nicht existenten «Mordverdacht» in einer türkischen Anklageschrift. Dafür, dass V. T. in der Türkei schwer gefoltert worden sei, forderte Schöni lakonisch «stichhaltige Beweise» (siehe WoZ Nr. 46/1989).

• Um die Rechtmässigkeit der Ausschaffung Semun Kontgans zu belegen, publizierte das BFF unter anderem eine Liste von dessen Bagatellstrafen in der Schweiz (z. B. «200.- Busse wegen Haschischkonsums» etc.) Dieses Ablenkungsmanöver war nötig geworden, nachdem Kontgan zweieinhalb Monate nach der Ausschaffung gestorben war, nach Angaben der Eltern an «schweren inneren Verletzungen» durch Folterungen (siehe WoZ Nr. 5/1990).

Auch die polizeiliche Ausschaffung von Yusuf Ongan ist nicht reibungslos verlaufen. Die Mitteilung des BFF, Ongan habe die Passkontrolle in Istanbul am 31. Januar «problemlos passiert», wurde in der Schweiz nicht geschluckt: Auch diesmal lagen Gegeninformationen vor. Aufgrund von Gesprächen mit Ongan berichteten Werner und Amalia van Gent in verschiedenen Medien, dieser sei zuerst am Zoll zurückgehalten, danach mit einem Taxi zum Polizeiposten auf das Flughafengelände gefahren und dort vom Donnerstag (31.1.) bis am Sonntag spätabends eingesperrt und dabei – am Samstag – stundenlang, bis zur Bewusstlosigkeit, auf die Fusssohlen geschlagen worden. Danach durfte er in seine Heimat nach Ostanatolien weiterreisen, wo er wenige Tage später von der Schweizer Botschaft nach Ankara aufgeboten wurde. In der Hoffnung, doch noch ein Visum für die Schweiz zu bekommen, unternahm er die 18stündige Reise. Auf der Schweizer Botschaft wurde er dreizehn Stunden lang verhört und danach wieder nach Hause geschickt.

Dieses Verhör in Ankara hat dem BFF nun dazu gedient, eine fünfseitige Presseerklärung mit dem Titel «Abklärungen in Sachen Yusuf Ongan» zu veröffentlichen. Die perfide Pointe des Elaborats besteht darin, dass es die entscheidenden Tatsachen bestätigt und trotzdem jene, die davon berichtet haben, verleumdet.

• Unbestritten ist, dass Ongan tätlich angegangen worden ist. – Allerdings, so das BFF, sei er «nicht gefoltert», sondern lediglich «festgehalten» und «darauf geschlagen» worden. Aber wie genau? Und wie lange? Dazu schweigt das BFF. Zur Widerlegung des Foltervorwurfs sind Röntgenbilder – auf denen nur Knochenverletzungen erkennbar wären – ausgerechnet dem Gerichtsmedizinischen Institut der Universität Bern übergeben worden. Die Asylkoordination Schweiz kommentiert, dieses Institut sei «unter Asylfachleuten und Spezialärzten für seine BFF-genehmen Gegengutachten bekannt» und fragt: «Warum musste Ongan untersucht werden, wenn er doch angeblich aussagte, nicht gefoltert worden zu sein? Warum wurde er nicht im vor kurzem eröffneten Rehabilitationszentrum für Foltergeschädigte in Ankara untersucht, wo sachverständige Ärzte darauf spezialisiert sind, mit Ultraschallgeräten Folterspuren zu erkennen?» Darüber hinaus sagt Ercan Canar, Präsident des Türkischen Menschenrechtsvereins, Sektion Istanbul: «Die Folter in der Türkei ist nach zehn Jahren Erfahrung der Polizeibeamten heute so perfektioniert, dass zehn Tage nach der Folter keine medizinischen Spuren mehr feststellbar sind.» Die Röntgen-Untersuchung fand etwa vierzehn Tage nach den Schlägen in Istanbul statt.

• Unbestritten ist, dass es Ongan während der Haft in Istanbul schlecht ging. – Nach der Darstellung von Amalia van Gent ist er bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen worden. Dagegen das BFF: «Im Verlaufe des Samstagmorgens […] sei er von Unwohlsein befallen worden.» In einer schriftlichen Stellungnahme fragt Amalia van Gent: «Hat er das Bewusstsein während dieses Unwohlseins verloren oder nicht? Und ist er aus Freude über seine angekündigte Freilassung davon befallen worden?»

• Unbestritten ist, dass Ongan in Istanbul längere Zeit in Polizeigewahrsam blieb. –Trotzdem behauptet das BFF, er sei «lediglich wegen der Überprüfung seiner Identität festgehalten worden». Amalia van Gent: «Dieses Verfahren dauert auch in der Türkei – wie die Experten des BFF doch gewiss wissen – höchstens 24 Stunden lang.» Warum ist Ongan von Donnerstag bis Sonntagabend zurückgehalten worden?

Yusuf Ongan hat diese Geschichte in Istanbul den van Gents und später in der Schweizer Botschaft von Ankara erzählt. Dafür, dass er sie nicht zweimal gleich erzählt hat, hatte er gute Gründe. Die Asylkoordination schreibt: «Es entspricht unserer Erfahrung, dass viele kurdische und türkische Asylbewerber gegenüber den Schweizer Behörden genauso misstrauisch sind wie gegenüber den Vertretern ihres eigenen, sie verfolgenden Staates. Nicht wenige bezichtigen die Schweiz sogar einer Zusammenarbeit mit dem türkischen Regime. Es zeugt deshalb von grosser Naivität, wenn der BFF-Mitarbeiter in der Türkei glaubt, dass Ongan ihm vorbehaltslos die Wahrheit gesagt habe. Insbesondere, da er davon ausgegangen sein muss, dass er eine weitere Verfolgung gewärtigt, wenn er bei seiner ersten Darstellung des Sachverhalts bleibt, die mehrere türkische Polizisten schwer belastet.»

Ongan wird von der türkischen Repressionsmaschine nicht nur solange bedroht, wie sich die schweizerische Öffentlichkeit für ihn interessiert: Die Diktatur hat Zeit. Deshalb wäre er dumm gewesen, hätte er auf der Botschaft jener Schweiz, deren Polizei ihn an die türkische ausgeliefert hat, offen geredet. Diese Zwangslage hat sich das BFF nun zunutze gemacht, um zur Rechtfertigung seiner Ausschaffungspraxis eine unverfängliche, den schweizerischen Asylbehörden und dem türkischen Staat gleichermassen genehme Darstellung der Ereignisse zu basteln. Dass diese BFF-Wahrheit die Türkei als sauberen Rechtsstaat erscheinen lässt, macht die Wortführer des Bundesamts für Flüchtlinge zu ideologischen Handlangern der Militärdiktatur.

Bleibt noch eine Tatsache, die auch in dieser Geschichte keinen Platz zu haben scheint: Am 29. Januar hat Yusuf Ongan in der Ausschaffungshaft in Sarnen versucht, Selbstmord zu begehen.

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Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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