Unterstützung für die Fahrenden

[1. Artikel / Anriss S. 1]

Wenn Fahrende in Bern ihr Winterquartier aufschlagen, dann schicken sie ihre Kinder in die Primarschule Steigerhubel zur Schule. Deshalb ist es kein Zufall, dass die LehrerInnen-Initiative, eine Arbeitsgruppe «Fahrendes Volk» zu bilden, gerade von diesem Schulhaus ausging. Intensiv hatte sich diese Arbeitsgruppe dann mit dem Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» der Pro Juventute (PJ) zu beschäftigen begonnen. Dieses nahm zwischen 1926 und 1973 den Fahrenden gewaltsam die Kinder weg, um diese gewaltsam – unter ausgiebigem Einsatz von Psychiatrisierung und Kriminalisierung – sesshaft zu machen. Obwohl es nicht gelang, die Jenischenfrage in der Schweiz einer Endlösung zuzuführen, hat das Hilfswerk doch unermessliches menschliches Leid und eine zu grossen Teilen zerstörte Kultur der Jenischen hinterlassen.

Am 19. Juni 1985 schickte die Berner Arbeitsgruppe einen Brief an das Zentralsekretariat der Pro Juventute. Darin forderte sie «eine öffentliche Entschuldigung für die damals begangenen Fehler und die Distanzierung Ihrer Organisation von den Zielsetzungen der Aktion ‘Kinder der Landstrasse’ und der daraus resultierenden Massnahmen. Das begangene Unrecht muss mit gleicher Beharrlichkeit wieder gut gemacht werden. Ansonsten sehen wir uns nicht mehr in der Lage, mit unseren Klassen für Ihre Institution Marken zu verkaufen.» Eine Boykottdrohung des Briefmarkenverkaufs ist für die PJ eine heikle Sache; immerhin macht der Erlös aus diesem Verkauf mit 10 Millionen Franken mehr als die Hälfte der Stiftungsrechnung (19 Millionen für 1983/84) aus. Letzte Woche sagte der Berner Regionalleiter der PJ, Ernst Oppliger, gar öffentlich: «Ohne Lehrer könnte die Pro Juventute den Laden zumachen.»

Anfangs September bemühte sich deshalb der PJ-Zentralsekretär Heinz Bruni persönlich nach Bern, um sich mit den LehrerInnen zu verständigen. Am 17. September meldete er daraufhin mit eingeschriebenem Brief: «Wie vereinbart, bestätige ich Ihnen, dass Pro Juventute eine schweizerische Pressekonferenz, zu der auch Radio und Fernsehen eingeladen werden, im Laufe des Monats Oktober zum Thema ehemaliges Hilfswerk ‘Kinder der Landstrasse’ durchführen wird.» Als trotz diesem Versprechen bis eine Woche vor Verkaufsbeginn der Briefmarken die PJ keinerlei Anstalten zu einer Pressekonferenz traf, fragte die Arbeitsgruppe nach, wie es nun stehe. Bruni reagierte daraufhin erst im letztmöglichen Moment, am 24. Oktober, per Express-Brief: «Mit Bedauern muss ich Ihnen mitteilen, dass die von uns beabsichtigte Pressekonferenz nicht mehr – wie vorgesehen – im Oktober stattfinden kann. Wir warten auf die Realisierung der am 2. September mit den betroffenen Kantonen, Vertretern von Fahrenden und den zuständigen Bundesstellen ausgehandelten Lösungen (u.a. Aktenfrage). Unsere Verhandlungspartner benötigen dazu mehr Zeit, als ursprünglich vorgesehen war.»

Da die Berner LehrerInnen die juristisch knifflige Frage der Akten (die nach wie vor im Keller der PJ in Zürich lagern) bewusst auf ihrem Forderungskatalog weggelassen hatten, empfanden sie Brunis Antwort als Ausrede und reagierten mit einem Informationsbrief «an die Leiter der Schulhausverkäufe der Pro Juventute-Marken in der Stadt Bern». Dieser Brief wurde übers letzte Wochenende verschickt und schliesst: «Diese ‘Vertröstung’ [Brunis, fl.] genügt uns nicht. Aus diesem Grunde haben wir uns entschlossen, den diesjährigen Pro Juventute-Markenverkauf nicht durchzuführen. Wir hoffen auf Eure Solidarität!»

Sollte sich der Verkaufsboykott über Stadt und Kanton Bern hinaus ausweiten, könnte er auf die chronisch verschleppten offiziellen Verhandlungen zwischen Bund, Kantonen, PJ und den Fahrenden äusserst befruchtend wirken.

 

[2. Artikel]

«Ab dann und dann geht es so und so»

 

Am 10. Dezember 1975 setzte sich die kurz zuvor gegründete Selbsthilfeorganisation Radgenossenschaft der Landstrasse mit der Pro Juventute (PJ) an den Verhandlungstisch. Für die PJ nahmen der damalige Zentralsekretär Alfred Ledermann und der Hofpsychologe des Hilfswerks, Willy Canziani, teil. Traktandiert war: Wiedergutmachungssumme der PJ an die Fahrenden; Herausgabe der Adressenkartei «Kinder der Landstrasse»; genaue Abrechnung der laufenden Ausgaben und Einnahmen des ehemaligen Hilfswerks. Zehn Jahre später wird über materielle Wiedergutmachung immer noch nicht verhandelt, soweit ist man noch lange nicht. Die Adressenkartei steht deshalb nicht mehr zur Diskussion, weil sie mittlerweile spurlos verschwunden sei. Zum dritten damaligen Verhandlungspunkt ist wichtig zu wissen, dass die Abteilung «Kinder der Landstrasse» jahrzehntelang von Bund, Kantonen und Gemeinden subventioniert worden ist.

Bereits an jener Sitzung machte Canziani deutlich, wie die Interessen liegen: «An diesen, von der Radgenossenschaft angedeuteten Greueltaten, sei die PJ unschuldig, sei sie doch immer nur ausführendes Organ gewesen. Sie habe nie ohne entsprechenden Auftrag der zuständigen Regierungsstellen und Vormundschaftsbehörden gehandelt. Diese Abteilung ‘Kinder der Landstrasse’ sei ja auch durch Beschluss einer eidgenössischen Untersuchungskommission entstanden und von der Eidgenossenschaft sowohl als auch von den Kantonsbehörden beauftragt worden.» (Protokoll der Radgenossenschaft) Also: Der Bund hat angeregt und subventioniert, Kantone und Gemeinden haben sich um ihre vormundschaftlichen Verantwortlichkeiten foutiert und subventioniert und die PJ kann nicht schuld sein: Sie hat bloss exekutiert. Heute sitzen auch Vertreter des Bundes und neuerdings sogar der Kantone am Verhandlungstisch, wenn verhandelt wird. Aber merkwürdig, es will und will nichts herauskommen dabei.

Das Akteneinsichtsreglement

Nachdem über die Adressenkartei der Abteilung «Kinder der Landstrasse» – da verschwunden – nicht mehr verhandelt werden konnte, galt das Interesse der Fahrenden nun den über sechshundert Mündelakten. Diese stapeln sich nach wie vor im Keller der PJ in Zürich und waren bis Anfang der achtziger Jahre für jedermann frei zugänglich (der jenischen Schriftstellerin Mariella Mehr wurde gar ein Teil «ihrer» Akten von Unbekannt zugespielt). Weil es aber nicht opportun war, den interessierten Jenischen Einsicht in ihre Akten zu gewähren, begann man nun, über ein Akteneinsichtsreglement zu verhandeln. Das mit der Ausarbeitung eines Entwurfs beauftragte Bundesamt für Polizeiwesen brachte dann bis im Sommer 1984 gar nichts zustande (Asylbewerbungen und Personalstop, entschuldigte man sich). Danach beauftragte die PJ selber einen Juristen. Am 18. Februar 1985 legte Thomas Spani seinen Akteneinsichtsreglementsentwurf vor, die PJ schickte ihn in die Vernehmlassung. Vom Bund her verlangten daraufhin der Dienst für Datenschutz und das Bundesarchiv vor allem, dass die Akten an neutraler Stelle und an einem einzigen Ort aufbewahrt werden sollten, damit eine einheitliche Handhabung der Akteneinsicht gewährleistet werden könne. Nur so könnten die schützenswerten Interessen Dritter (Adoptionsgeheimnis, Amtsgeheimnis) gewahrt werden. Allerdings und immerhin sollte die PJ nicht als Dritte schützenswerte Interessen geltend machen können.

Die Kantone greifen ein

Mittlerweile war nun aber klar geworden – vermutlich weil sich die Fahrenden endlich einen Anwalt genommen hatten und dies die Gegenseite veranlasste, sich erstmals ernsthaft mit der Sache zu beschäftigen – , dass die Akten im Keller der PJ gar nie hätten dort gelagert werden dürfen, weil es sich um «Vormundschaftsakten» handle. Und dafür sind schliesslich die Kantone zuständig. Deshalb wurden zur nächsten Sitzung – sie fand am 2. September 1985 statt – zum erstenmal auch Vertreter aller involvierter Kantone eingeladen. Als nun an dieser Sitzung der St. Galler Vertreter vehement dafür plädierte, dass sein Teil der Akten in seinen Kanton zurückgeführt werden müsse und sich die anderen Vertreter (man vermutet durch unverständliches Brummen) ihrem Vorredner anschlossen, war dies nicht nur das Ende der Idee eines zentralen Lagers; gleichzeitig zog sich der Bund offiziell aus allen weiteren Verhandlungen zurück.

Nur aus goodwill erklärte sich der Dienst für Datenschutz an dieser Sitzung noch bereit, seinerseits nun einen Entwurf für ein Akteneinsichtsreglement auszuarbeiten. Als Sachbearbeiter versprach der Datenschützer Marcel Murer ihn innerhalb von zwei bis drei Wochen abzuliefern, ist aber dummerweise bis jetzt nicht dazu gekommen, daran zu arbeiten und meint im übrigen, was er mache, habe sowieso nur «Vorschlagscharakter»: «Von der Kompetenz her haben wir gar nichts zu sagen. Wenn die Kantone auf unseren Vorschlag nicht eintreten, können wir auch nichts machen.» In diesem Fall würde dann vielleicht jeder Kanton ein wenig für sich wursteln, die Akten würden überallhin verstreut und je nach kantonalem Gutdünken zugänglich gemacht oder auf Nimmerwiedersehen verlocht (Frage an Juristen: Wer ist befugt, den Keller der PJ auszumisten und das gesamte Material nach Kantonen zu sortieren?).

Im übrigen ist ziemlich unklar, was an jener Sitzung am 2. September verhandelt worden ist. Zwar versuchen sich alle nach Kräften zu erinnern, wenn man fragt, doch im übrigen wartet man allenthalben nach wie vor auf das Protokoll der Sitzung, das zu verfassen sich die PJ bereiterklärt hat. Die WoZ konnte diesbezüglich nur einen Glücklichen ausmachen: Der Datenschützer Murer behauptet, er habe einen «Vorentwurf eines Protokolls», eine A4-Seite, sehr informell. Nicht zu den Glücklichen gehören: natürlich die Fahrenden, ihr Anwalt Stephan Frischknecht, der Bündner Kantonsvertreter Anton Mattmann ((vermutlich auch alle seine Kantonsvertreterkollegen), Maria-Luisa Zürcher vom Bundesamt für Kulturpflege und die EJPD-Juristin Eva Wolfensberg. Was wird bloss alt Bundesrat Rudolf Friedrich zu diesem PJ-Schlendrian sagen? Immerhin hat auch er an jener Sitzung teilgenommen, und zwar in seiner Funktion als PJ-Stiftungsratspräsident.

Pressekonferenz «in absehbarer Zeit»

Die Situation ist undurchsichtiger denn je. Nach dem Rückzug des Bundes ist ein halbwegs einheitliches Akteneinsichtsreglement, das den Bedürfnissen der Fahrenden Rechnung tragen würde, in weite Ferne gerückt. Die Verbitterung der Fahrenden wächst. Wiedergutmachung? Für 1995 traktandiert. In dieser Situation sagt Zentralsekretär Heinz Bruni die versprochene Pressekonferenz (vgl. Titelseite), an der Stiftungsratspräsident Friedrich eine Stellungnahme zum Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» hätte abgeben sollen, auf unbestimmte Zeit ab. Zu einem neuen Zeitpunkt für die Pressekonferenz sagt Bruni jetzt am Telefon: «Wir werden die Pressekonferenz machen, wenn wir sagen können: So und so geht’s, und ab dann und dann ist es so und so. Dann werden wir Stellung nehmen zur Distanzierung vom Hilfswerk, und wir werden den Jenischen Antwort geben auf ihre berechtigten Fragen: ‘Was geht jetzt mit unseren Akten? Wie haben wir zukünftig Zugang zu diesen Akten? Wie können wir Familienzusammenführungen machen?’»

 

[Kommentar]

Warum entschuldigt sich die Pro Juventute nicht?

 

Dadurch, dass die PJ die versprochene Pressekonferenz nicht bis Ende Oktober durchgeführt hat, hat sie den Briefmarken-Verkaufsboykott der Berner LehrerInnen in Kauf genommen. Wenn die PJ-Funktionäre etwas zu sagen gehabt hätten, hätten sie es höchstwahrscheinlich gesagt. Aber zu behaupten, die PJ distanziere sich auch heute nicht vom Hilfswerk «Kinder der Landstrasse», hätte geheissen, faschistisch inspirierte Fürsorgemassnahmen zu decken. Andererseits scheint es der PJ unmöglich zu sein, sich von diesem Hilfswerk öffentlich zu distanzieren.

Aber weshalb denn bloss? So fragen auch die Berner LehrerInnen im Gespräch. Es wäre doch nichts einfacher, als einen Strich zu ziehen, zu sagen, damit haben wir nichts zu tun, wir distanzieren uns, wir entschuldigen uns, die PJ ist heute anders: Als Zeichen unseres guten Willens bieten wir Verhandlungen an über materielle Wiedergutmachung zugunsten der Fahrenden. Eine Erklärung in diesem Sinn hätte für alle ehemaligen «Kinder der Landstrasse» unschätzbare Bedeutung: Die PJ hätte dann endlich Schuld anerkannt und gleichzeitig den Fahrenden abgenommen. Viele von ihnen werden noch heute von Zweifeln geplagt: Vielleicht war ich doch an allem schuld, vielleicht bin ich doch psychisch krank, bin ich – ist mein Erbgut – doch minderwertig, wie man mir immer und immer wieder gesagt hat.

Eine Entschuldigung kostet die PJ aber offensichtlich eben doch zu viel, imagemässig und materiell. In dieser Richtung weisen Äusserungen von PJ-Funktionären:

• An der Sitzung vom 2. September 1985 habe Stiftungsratspräsident Rudolf Friedrich im Gespräch gesagt, er werde den Stiftungsrat nie dazu bringen, sich öffentlich zu entschuldigen (der Ausspruch ist auch bis zu Bruni durchgedrungen; Friedrich selber gab der WoZ keinerlei Auskunft). Das ist des PJ-Dilemma: In ihrem Stiftungsrat sitzen bis heute Leute, die das Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» in Ordnung finden. Wie sagte doch der Psychologe Canziani 1975: «Die von der Radgenossenschaft beanstandeten Fürsorgepraktiken lagen im Gedanken der damaligen Zeit», von Wiedergutmachung der PJ könne deshalb keine Rede sein.

• Gegenüber der WoZ vermutete ein PJ-Funktionär, durch Distanzierung vom Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» würde die PJ viele SpenderInnen vor den Kopf stossen, die die PJ jahrzehntelang unterstützt hätten. Möglicherweise sei der Schaden für die PJ, würden jene Leute nicht mehr zahlen, grösser, als wenn einige LehrerInnen den Markenverkauf boykottierten. Ist diese Einschätzung richtig, würde das heissen: Sobald der Verkaufsboykott von Briefmarken die PJ mehr kostet, als die alte Stammspenderschaft einbezahlt, können die Jenischen hoffen, dass sich die PJ bei ihnen entschuldigt und sich vom ehemaligen Hilfswerk distanziert.

Noch eines ist denkbar: Die Akten sind heute unter Verschluss. Über die ganze Ungeheuerlichkeit der Akten-Inhalte kann sich zur Zeit nur ein einziger Mann ein genaues Bild machen: Zentralsekretär Bruni. Vielleicht klemmt die PJ, weil Bruni als einziger weiss, dass man ihn und seine Institution eines Tages dafür verachten könnte, dass er überhaupt den Versuch unternahm, [sich für, fl.] das ehemalige Hilfswerk «Kinder der Landstrasse» entschuldigen zu wollen. Ist es das, Herr Bruni?

 

[Kasten 1]

Stellungnahme der Radgenossenschaft

 

«Die Radgenossenschaft der Landstrasse erachtet es als skandalös, mit welcher unmenschlichen Arroganz und welchem Zynismus nicht nur die Pro Juventute, sondern auch Bund und Kantone durch Hinhaltetaktik und undurchsichtige Aufgabenverteilung versuchen, die ihnen angelastete moralische Schuld an dem Verbrechen ‘Kinder der Landstrasse’ abzuwälzen und zu vertuschen. Im Gegensatz zu diesen Bürokraten haben wir und uns gutgesinnte Freunde längst begriffen, dass es in Sachen ‘Kinder der Landstrasse’ nur eine Pflicht gibt: Das im Sog des faschistischen Zeitgeists begangene Unrecht an hunderten von unschuldigen Menschen endlich wieder gutzumachen.»

Radgenossenschaft der Landstrasse, Sekretariat, Wettingen, 29. Oktober 1985.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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