Die Härtefall-Falle

Zum Beispiel Muhamet F: Seit 1987 hat er als Saisonnier im Kanton Obwalden gearbeitet. Weil er nicht aus einem EU-Land stammt, verliert er 1993 die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung. Seither lebt er als Sans-Papiers im Kanton Luzern. Anfang 2002 wendet er sich an den Migrationsdienst des Kantons Bern, weil er die einzige Amtsstelle ist, die zu diesem Zeitpunkt anonymisierte Sans-Papiers-Dossiers entgegennimmt. Der Bescheid ist ermutigend: Er habe gute Chancen, als Härtefall legalisiert zu werden. Doch bevor geklärt werden kann, ob sein formelles Gesuch in Obwalden oder in Luzern eingereicht werden muss, gerät er im Kanton Zürich in eine Polizeirazzia. Dort werden Menschen, die sich illegal in der Schweiz aufhalten, grundsätzlich nicht als «Härtefälle» anerkannt. F. wird vier Tage eingesperrt, mit zwei Monaten Gefängnis bestraft (rechtswidrige Einreise und rechtswidriger Aufenthalt in der Schweiz) und mit der Auflage eingeschüchtert, das Land sofort verlassen zu müssen. Das wirkt: F. reist ab. Ob er ein «Härtefall» gewesen wäre, bleibt offen. Routinemässig verfügte das Bundesamt für Ausländerfragen zudem eine Einreisesperre gegen ihn.

Bürokratische Hindernisse

Das ist eine der alltäglichen Geschichten, seit der Nationalrat am 10. Dezember 2001 den Sans-Papiers die Unterastützung verweigert hat. Damals forderten Linke und Grüne erfolglos eine «Globallösung» für alle Papierlosen. Damals forderten Linke und Grüne erfolglos eine «Globallösung» für alle Papierlosen. Die Ratsrechte setzte sich jedoch mit dem Argument durch, für diese «Rechtsbrecher und Illegalen» (Hans Fehr, SVP/ZH) gebe es kein Entgegenkommen. Am 21. Dezember verschickten das Bundesamt für Ausländerfragen und das Bundesamt für Flüchtlinge ein «Rundschreiben» zur «Praxis der Bundesbehörden bei der Anwesenheitsregelung von Ausländerinnen und Ausländern in schwerwiegenden persönlichen Härtefällen».

Darin wird ein dreistufiges Selektionsverfahren vorgesehen: Zuerst prüfen die für den Einzelfall zuständigen kantonalen Behörden ein anonymisiertes Dossier. Befinden sie, dass hier ein «Härtefall» vorliege, muss ihnen ein zweites, formelles Gesuch eingereicht werden. Wird auch dieses als «Härtefall» taxiert, schicken sie das Gesuch zur abschliessenden Beurteilung an die eidgenössischen Behörden nach Bern.

Als Sekretärin von «Solidarité sans frontières» weiss Anni Lanz, wie sich dieses Dreistufenmodell in der Praxis bewährt. Ihre vorläufige Bilanz:

• Grundsätzlich scheitert die «Härtefall»-Praxis am Föderalismus. Während Bern und Basel-Stadt bereits anonymisierte Dossiers entgegengenommen haben, verweigert der Aargau ihre Annahme, und die Kantone Zürich, St. Gallen, Graubünden und Obwalden haben sich bereits im letzten November grundsätzlich gegen eine Sans-Papiers-Regelung ausgesprochen.

• Die Beurteilungspraxis des Bundes liegt im Dunkeln. Lanz: «Das Rundschreiben vom 21. Dezember beruht auf Ermessensfragen. Die kantonalen Überprüfungsinstanzen werden sie deshalb nach ihren persönlichen Vorstellungen von Moral und Integration handhaben.»

• Das Verfassen von Eingaben und das anschliessende Beurteilungsverfahren sind ausserordentlich aufwendig. Von der individuellen Chancenberatung bis zur Zusammenstellung der Dossiers leisten die Sans-Papiers-AktivistInnen nicht nur viel Recherche-, sondern ebensoviel Betreuungsarbeit. Dieses Engagement bindet viele Ressourcen und wird von freiwilligen, unbezahlten UnterstützerInnen geleistet. Auch die Behörden stossen an Kapazitätsgrenzen. Das zeigen die langen Bearbeitungszeiten der wenigen, bisher eingereichten Dossiers. Der Kanton Basel-Stadt sprach nach dem Eintreffen einer ersten Lieferung von 61 Dossiers gar von einer «einmaligen Aktion».

• Die Unterlagen, die die Sans-Papiers als Beilagen zu ihren Dossiers beibringen müssten, sind zum grossen Teil nicht beschaffen. Häufig nützt es nichts, dass sie sich an Bekannte, Institutionen, Banken, VermieterInnen oder ArbeitgeberInnen erinnern, mit denen sie je in Kontakt gekommen sind. Denn viele dieser Kontaktpersonen haben Angst vor Sanktionen und verweigern deshalb schriftliche Bestätigungen.

• Frauen fallen beim Überprüfungsverfahren häufig zwischen Stuhl und Bank. «Frauenspezifische Fluchtgründe aufgrund familiärer Probleme werden weder als Asylgrund noch als Wegweisungshindernis anerkannt», sagt Lanz. «Deshalb tauchen Frauen, die nicht zurückkehren können, ohne ihr Selbstbestimmungsrecht preiszugeben, nach ihrer Wegweisung häufig unter.»

• Das Überprüfungsverfahren benachteiligt diejenigen, die im Asylverfahren ab- und weggewiesen worden und anschliessend untergetaucht sind. Wer seine «Mitwirkungspflicht» verletzt hat, erhält gemäss dem «Rundschreiben» keine Legalisierungschancen. Das heisst, dass all jene Sans-Papiers chancenlos bleiben, die nicht ins Schema «unmittelbarer, persönlicher und staatlicher Verfolgung aus politischen oder rassischen Gründen» passen, auch wenn sie aus Furcht vor Unsicherheit und Übergriffen ein Asylgesuch gestellt haben.

• Schliesslich gibt es für die Sans-Papiers keine klaren und einheitlichen Regelungen, die ihre Sicherheit vor Festnahmen und Abschiebungen während der Zeit der Dossier-Überprüfung gewährleisten würden.

Die Zeit drängt

Nach der Niederlage im Parlament hat das Engagement von Gewerkschaften, Kirchen und Parteien für die Sans-Papiers deutlich nachgelassen. Anni Lanz beobachtet, dass seither die Repression gegen die Papierlosen und ihre UnterstützerInnen ebenso deutlich zugenommen hat. Die Zeit drängt. Soll die in den letzten Monaten hängengelassene Sans-Papiers-Bewegung nicht völlig auflaufen, muss von jenen institutionell Politisierenden, die im letzten Herbst «A» gesagt haben, jetzt sofort ein weithin hörbares «B» folgen.

 

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Neue Anläufe

Der Kampf für die Sans-Papiers geht weiter. Am 25. April hat in Bern auf Initiative der Grünen Partei eine Konferenz stattgefunden mit VertreterInnen von Gewerkschaften, Kirchen, NGO‘s und von Hilfswerken; mit ParlamentarierInnen der Grünen, der SP, der CVP, der FDP und der Liberalen Partei, sowie mit den Kollektiven der Sans-Papiers und ihren UnterstützerInnen. Man war sich einig, dass «die Problematik der Papierlosen an einen toten Punkt gelangt ist» und dass «die Prüfung von Einzelfällen schlecht und zu langsam» funktioniere. Gemeinsam will man im Herbst einen Runden Tisch durchführen, an dem alle involvierten Organisationen und die Papierlosen, aber auch Behörden von Bund und Kantonen und WirtschaftsvertreterInnen teilnehmen sollen.

Die Neuformierung der instititutionellen und ausser-institutionellen Sans Papiers-Lobby bedeutet nicht, dass man sich plötzlich inhaltlich völlig einig wäre: Während institutionelle Kreise weiterhin für die Regularisierung einzelner Fallgruppen plädieren, bleiben die Kollektive und ihre UnterstützerInnen bei der Forderung nach kollektiver Regularisierung aller Sans-Papiers. Sie sind im übrigen skeptisch gegen einen Runden Tisch, an dem mit den Behörden auch die VertreterInnen der Repression teilnehmen sollen.

In den nächsten Wochen wird die Sans-Papiers-Bewegung mit Events von sich reden machen. Denn nicht nur die Expo.02 öffnet ihre Tore, sondern auch die Expo 2%, mit der auf jene 2 Prozent der Bevölkerung hingewiesen werden soll, die ohne Papiere hier leben. Die Expo 2% gastiert vom 8. bis 12. Mai in Biel, danach in Fribourg (21.-25. Mai) und in Zürich (8. Juni). Am 14./15. Juni will man im Dreiländereck am Rheinknie mit einem Grenzkonzert in Lörrach und einer Dreiländerdemonstration ab Basel, Huningue und Weil am Rhein ein «unübersehbares Signal für die Menschenrechte» setzen.

Kleine Kürzungen in der Druckversion sind im Haupttext anhand der damals abgelieferten Text-Datei wieder ergänzt worden. Vom Kasten wurde nur der letzte Abschnitt mit den Informationen zur Expo 2% gedruckt. 

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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