Forschung ist gut, aber nicht genug

Im Stadtarchiv Bern liegen 25000 bis 30000 Personendossiers der Fürsorgedirektion, schwerpunktmässig aus den Jahren 1920 bis 1960. Gestern hat der Gemeinderat seine Antwort zur Interpellation der SP-Fraktion (Katharina Altas) veröffentlicht, die die Erschliessung und Erforschung dieses Bestands fordert.

Der Gemeinderat will dem Stadtarchiv einen Kredit von 28500 Franken zur Verfügung stellen, damit 5000 dieser Personendossiers konserviert und mit Eckdaten und einem Schlüsseldokument in einer Datenbank erschlossen werden können. Das Stadtarchiv geht davon aus, dass 5000 Dossiers das Minimum sind, damit die Forschung bei unterschiedlichsten Fragestellungen repräsentative Ergebnisse erzielt.

Der Gemeinderat ist der Meinung, dass alle weitergehenden Tätigkeiten, «wie insbesondere die Finanzierung unabhängiger Historikerinnen und Historiker, nicht Sache der Stadt Bern [sind], sondern der vom Bund beauftragten Institutionen. Für die wissenschaftlichen Untersuchungen wie auch für die Publikation der Ergebnisse stellt der Bund die notwendigen Ressourcen bereit.»

Das Rehabilitierungsgesetz will Forschung

Dieser gemeinderätliche Verweis auf den Bund ist mehr als eine fromme Hoffnung. Ebenfalls gestern hat der Ständerat als Zweitrat mit 37 zu 0 ein neues Gesetz gutgeheissen, das auf eine parlamentarische Initiative des SP-Ständerats Paul Rechsteiner zurückgeht. Es trägt den Titel «Bundesgesetz über die Rehabilitierung administrativ versorgter Menschen».

Das Gesetz anerkennt in Artikel 3, dass «zahlreiche vor dem 1. Januar 1981 erfolgte administrative Versorgungen aus heutiger Sicht a. zu Unrecht erfolgt oder b. in einer Weise vollzogen worden [sind], die als Unrecht zu betrachten ist». In Artikel 5 wird der Bundesrat beauftragt, eine unabhängige Expertenkommission «verschiedener Fachrichtungen» einzusetzen, die die «administrativen Versorgungen unter Berücksichtigung anderer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen» aufarbeiten soll.

Zwar geht das Gesetz zur Bereinigung einer Differenz im Zusammenhang mit der Schutzfrist der Akten noch einmal an den Nationalrat zurück, aber die historische Aufarbeitung ist unbestritten. Seit gestern ist demnach klar, dass zur Kartografierung des Archipels Administrativjustiz eine grosse Expedition zusammengestellt werden soll. Darum ist die Einschätzung des Gemeinderats realistisch, dass der Aktenbestand im Stadtarchiv für die bevorstehende Forschung attraktiv sein kann, wenn er rechtzeitig erschlossen wird, damit Recherchen innert nützlicher Frist möglich sein werden.

Wiedergutmachung als Pièce de résistance

Die zwei gestrigen Meldungen sind Schritte in die richtige Richtung: Die umfassende Aufarbeitung der schweizerischen Sozialgeschichte des 20. Jahrhunderts ist dringend nötig und erst noch Arbeitsbeschaffung für die schmal gehaltenen Phil I-Fakultäten der Universitäten landauf landab. Wahrscheinlich geworden ist, dass schliesslich eine präzise Darstellung über das Wo und Wie dieser äusserst repressiven Sozialpolitik vorliegen wird.

Allerdings drohen dabei die von ihr direkt Betroffenen vergessen zu gehen: Das Rehabilitationsgesetz schliesst in Artikel 4 «Schadenersatz, Genugtuung oder sonstige finanzielle Leistungen», die aus dem Eingeständnis des verübten Unrechts abgeleitet werden könnten, explizit aus. Nur um diesen Preis hat Rechsteiner das Gesetz durchs nationale Parlament gebracht.

Für die Betroffenen wird die finanzielle Wiedergutmachung zum Pièce de résistance. Zwar sollen notleidende Betroffene kurzfristig Soforthilfen von 4000 bis 12000 Franken beantragen können. Ein entsprechender Fonds wurde mit 5 Millionen Franken aus Lotteriegeldern geäufnet. Weitere freiwillige Beiträge sind willkommen (der Schweizerische Bauernverband fühlt sich nicht angesprochen); im Herbst sollen erste Auszahlungen erfolgen.

Gina Rubeli, die als rebellische Jugendliche 1970 zuerst in die psychiatrische Klinik Wil (SG) und anschliessend ins Frauengefängnis Hindelbank gesperrt worden ist, schreibt, dieser Härtefallfonds zeuge immerhin von «unfreiwilligem, morbidem Humor»: Der Bund könne nicht einmal garantieren, «dass das ausgezahlte Notpflästerchen […] tatsächlich ein Zustupf für die Ärmsten bleibt und sich nicht zur Falle für die Opfer herausstellt. Man stelle sich vor, was in den einzelnen Kantonen geschieht, wenn ein/eine SozialhilfeempfängerIn oder ein/eine RentnerIn mit Ergänzungsleistungen eine von der Lotterie zugesprochene Summe erhält!» Ein solcher Zustupf müsse den zuständigen kantonalen Behörden von Gesetzes wegen gemeldet werden, die daraufhin die Unterstützungszahlungen einstellen würden, bis das Geld aufgebraucht sei. Rubeli: «Natürlich werden die Bundesbeamten Weisungen und Direktiven an die Kantone herausgeben, hat man mir versichert. ‘Doch wir können natürlich den Kantonen nicht 
raten, gegen die eigenen Gesetze zu verstossen.’ Voilà, so sieht es aus.»

Eine zusätzliche, definitive Fondslösung soll, schreibt Paul Rechsteiner, «umsichtig, aber doch zielstrebig» aufgegleist werden. Schnell wird das allerdings nicht gehen, wenn überhaupt. Rechsteiner: «Eine Entschädigung, über die dann wieder auf dem Weg der Gesetzgebung entschieden werden muss, ist recht anspruchsvoll, weil auch die Kantone und andere Gremien einbezogen werden müssen.»

Ein vorangegangenes Gespräch mit dem Stadtarchivar Roland Gerber zur Bedeutung des Berner Fürsorgeaktenbestands findet sich hier

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Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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