Doktortitel für fortgesetzten Rufmord

 

«Wir Ärzte sind nicht nur gehalten, zu heilen und zu pflegen, sondern auch zu forschen.» (Benedikt Fontana, «Bündner Woche», 20.7.1988)

1967, in der Strafanstalt Hindelbank, war sie ein «Kind der Landstrasse», 18, ohne Urteil eingesperrt; er war Anstaltspsychiater und machte im Gespräch die geheimnisvolle Andeutung, er habe sich mit ihrer Sippe befasst und kenne sie nun ganz genau. 1970 traf sie ihn während einer schweren psychischen Krise in der psychiatrischen Klinik Münsingen wieder. Mittlerweile war er Oberarzt geworden. Er erzählte ihr, er habe über ihre Sippe seine Dissertation geschrieben und schenkte ihr ein Belegexemplar. Unterdessen hat Mariella Mehr die «Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde» von Bendikt Fontana gelesen; am 16. September 1988 hat sie dem Dekan der medizinischen Fakultät der Universität Bern ein «Begehren zur Annullierung» dieses Machwerks eingereicht.

Sippenwanderer umerziehen!

Fontana war 42, als er 1968 an der Universität Bern seine 26seitige Dissertation unter dem Titel «Nomadentum und Sesshaftigkeit als psychologische und psychopathologische Verhaltensradikale: Psychisches Erbgut und Umweltprägung – Ein Beitrag zur Frage der Psychopathie» (Basel/New York 1968) einreichte.

Vor allem zwei Fragen haben ihn am «Vagantentum» interessiert. 1. «Lässt sich der Psychopathiebegriff für das Phänomen der Unsesshaftigkeit anwenden?» Antwort: «Wenn der Begriff der Psychopathie nicht am einzelnen Menschen, sondern nur in Relation zur gesellschaftlichen Gruppe, der er angehört, definierbar ist, so ist innerhalb der Vagantengruppe die Unesshaftigkeit kein psychopathisches Merkmal.» 2. «Lässt sich die Auffassung einer Erbbedingtheit des Vagantentums aufrechterhalten?» Antwort: «[…] die Annahme der Erbbedingtheit des Vagantentums im Sinne eines konstitutionellen, dranghaften Wanderns [wird] mehr als in Frage gestellt und darf wohl eher verneint werden.»

Fontana hat also 1968 zwei pyramidale Entdeckungen gemacht: «Vagant» sein ist keine Geisteskrankheit und «vagieren» kein Erbschaden. Aus dieser Erkenntnis zog Fontana den Schluss, «dass die Unsesshaftigkeit der Sippenwanderer also nicht etwas absolut Unabänderliches ist, sondern dass unter geeigneten Bedingungen eine Wandlung zur sesshaften Lebensform möglich ist». Konkret: «Aus jüngster Zeit sind […] erfolgreiche Umerziehungsversuche an Vagantenkindern durch die Pro Juventute bekannt geworden.» Bei der «Umerziehung» müsse lediglich darauf geachtet werden, «dass die Erfolgsaussichten um so grösser sind, je früher die Umerziehung einsetzt», und dass «die konsequente Entfernung aus dem angestammten Milieu» eine Voraussetzung für Umerziehung sei.

1968, also fünf Jahre, bevor das Pro Juventute-«Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» auf Druck der Öffentlichkeit geschlossen werden musste, war mit dieser Argumentation dem Forscher Benedikt Fontana der Doktortitel sicher. Er ist daraufhin von Münsingen ins Bünderland gezogen und amtet seit zwölf Jahren als Chefarzt der kantonalen psychiatrischen Klinik Waldhaus in Chur.

Der «Vagantenstamm Xenos»

Um der Wissenschaft Genüge zu tun, muss, wer doktoriert, die Antworten auf die Fragen der Dissertation beweisen oder doch zumindest halbwegs plausibel herleiten. Dies hat der Doktorand Fontana versucht, indem er sich eine der «notorischen Bündner Vagantensippen» vorknöpfte, die in erbbiologischen Archiven der hiesigen Psychiatrie seit Jahrzehnten unter dem Decknamen «Xenos» respektive «Plur» figuriert hatte.

22 «Fälle» hat Fontana zusammengetragen, «bei denen die Pro Juventute versuchte, durch Milieuwechsel eine soziale Anpassung zu erreichen». Diese Fälle bildeten die «Kasuistik» der Arbeit, von der er zugab, dass sie «zur statistischen Verarbeitung und Signifikanzkontrolle zu gering» sei, aus der er aber im folgenden trotzdem seine Schlüsse ableitete. Selbstverständlich ist Fontana nicht mit dem Tonbandgerät seinen «Fällen» nachgereist, um die 22 Kurzbiografien aufzunehmen, sondern er hat sich auf schriftliches Material gestützt, von dem er heute sagt: «In dieser Arbeit für die Wissenschaft, nicht für die Zeitungen, habe ich Angaben aus Krankengeschichten verarbeitet, die von erfahrenen älteren Psychiatern aufgezeichnet worden waren.» («Bündner Woche», 20.7.1988)

Sein hauptsächliches Quellenmaterial hat Fontana in seiner Dissertation erwähnt. Zuerst dankt er Alfred Siegfried, während Jahrzehnten Leiter des PJ-«Hilfswerks» – der übrigens kein «erfahrener Psychiater» sondern Doktor der Romanistik war – dafür, dass dieser «das Pro-Juventute-Material zur Verfügung stellte». Fontana hat mit anderen Worten damals genau in jenen Akten herumgeschmökert, die mittlerweile versiegelt im Bundesarchiv liegen und nach dem Willen des Bundes für Betroffene nur nach einem Bittgang zur Aktenkommission (vgl. WoZ 40/1988) und mit gnädiger Zustimmung der kantonalen Vormundschaftsbehörden einsehbar sein sollen.

Dann dankt Fontana «dem Fräulein Elsy Schwegler» (auch sie kein «erfahrener älterer Psychiater», sondern Absolventin der Sozialkaritativen Frauenschule Luzern), «die mir beim Ausfindigmachen und Aufsuchen der kasuistischen Fälle mithalf». Tatsache ist, dass Schwegler zehn Jahre früher, 1958, eine Diplomarbeit schrieb mit dem Titel «Die Familie Plur», gestützt wiederum auf Siegfrieds Archiv. Aufgrund von Textvergleichen vermutet Mariella Mehr, «dass Fontana zumindest teilweise Schweglers Arbeit abschrieb, die diese wiederum bei Siegfried abgeschrieben hatte» («VIVA» Februar 1988, nachgedruckt in «PMS aktuell» 2/1988). Fontana hat diese Vermutung nicht dementiert.

Zum dritten dankt Fontana dem «Herrn Dr. med. Pflugfelder, Chur, der mir sein Material über die Sippe Xenos zur Verfügung stellte». Gottlob Pflugfelder war nun in der Tat ein «erfahrener älterer Psychiater»: Er leitete als Fontanas Vorgänger die Klinik Waldhaus.

Das erbbiologische Archiv von Waldhaus

In einem Brief an einen recherchierenden Historiker schrieb der pensionierte Pflugfelder am 10. Januar 1983: «An der Klinik Waldhaus stellte ich Stammbäume bis in die nähere Gegenwart zusammen. Meine Materialsammlung befindet sich mit Stammbäumen und Belegen in der Klinik Waldhaus, Chur. Dort ist das Material gesammelt im Hinblick auf klinische Psychiatrie und Erbbiologie.» (In diesem Brief entschlüsselte Pflugfelder übrigens bereitwillig die Decknamen der jenischen Sippen, weshalb Betroffene unterdessen gegen ihn ein Verfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingeleitet haben.) Der «Beobachter», der diese Briefpassage am 1. Juli 1988 publiziert hat, kommentierte: «Immer deutlicher erweist sich die kantonale Psychiatrische Klinik Waldhaus in Chur als Zentrum psychiatrisch-wissenschaftlicher Studien über fahrende Familien und Sippen.» Diese Vermutung hat Bewegung ins Bündner Sanitätsdepartement gebracht. «Im Sinn einer vorsorglichen Massnahme», so der Departementssekretär Claudio Candinas, wurde das Waldhauser Archiv blitzartig ins Staatsarchiv überführt und dort unter Verschluss genommen.

Gleichzeitig erteilte die Regierung dem Kantonsarzt Mario Pajarola den Auftrag, das gesamte Material zu sichten und in einem internen Bericht zu würdigen. Gegenüber der WoZ machte Pajarola nun folgende Angaben zum Archiv: Das Material sei «sehr umfangreich», er habe «Hunderte von Mäppchen in der Art von heutigen Hängeregistraturmäppchen» gesichtet. Beim Inhalt gehe es vorab um «Stammbäume, mehrfarbig gezeichnet, mit zahlreichen Anmerkungen». Die Dossiers beziehen sich «fast ausschliesslich auf Bündner Familien», von denen jedoch die jenischen lediglich «eine wichtige Minderheit» ausmachten. Nach Pajarolas Einschätzung sind in diesem Archiv alle Familien aufgenommen worden, die im Waldhaus «ein spezielles medizinisches Interesse erweckt» haben. Das Material sei weitestgehend von Pflugfelder zusammengetragen worden; soweit er sehe, habe Fontana keinen einzigen Stammbaum weitergeführt.

Es scheint, dass für das, was seit Jahrzehnten im Waldhaus gelagert wird, der Begriff «Jenischen-Archiv», den der «Beobachter» vorschlägt, unzureichend ist. Pflugfelder hat in Waldhaus offenbar ein Archiv angelegt zur erbbiologischen Überwachung der gesamten sozial «auffälligen» Bevölkerung im Bündnerland. Mittlerweile hat Pajarola seinen Bericht abgeliefert. Das weitere Vorgehen liegt nun beim Sanitätsdepartement. Dort überlegt man sich, laut Candinas, ob die Akten der Klinik zurückgegeben werden sollen. Immerhin seien es «medizinische Akten».

Rufmord an E. Xenos

Vor allem aus den Unterlagen von Siegfried, Schwegler und Pflugfelder stiefelte Fontana also seine «Kasuistik» zusammen. Zum Beispiel den Fall 6: «[E. Xenos] kam mit 7 Jahren in ein Kinderheim. Schon von Anbeginn bereitete er grosse Schwierigkeiten. In den Führungsberichten wird er immer wieder als Schlingel bezeichnet, er verstellte sich, war unaufrichtig und unzufrieden. In der Schule waren Fleiss und Leistung minim. 14jährig kam er dann schliesslich zu einem Pflegeelternpaar, dort war er jedoch unsagbar frech, führte immer das grosse Wort und suchte sich die übelsten Kameraden aus. Schliesslich stahl er den Pflegeeltern das Sprachbüchlein mit einigen tausend Franken. Man verbrachte ihn wieder in ein Heim, wo er aus Rache eine Scheune anzündete, dafür wurde er zu zwei Jahren Zuchthaus verurteilt», usw.

Zu diesem Scheunenbrand von 1939 konnte E. Xenos erst 1976 Stellung nehmen, als Mariella Mehr ihn in einer grossen Reportage (Tages-Anzeiger-Magazin 18/1976) die Geschichte seiner Beugehaft erzählen liess: Obschon sein damaliger Betreuer und dessen Sohn hätten bezeugen können, dass er zur fraglichen Zeit an einer Chilbi war, habe man ihn, den damals 17jährigen – 69 Tage lang eingesperrt und ausgefragt. «Jeden Tag kam der Wärter, brachte mir die Suppe und Brot und ein Papier, das ich unterschreiben sollte. Ich solle es doch zugeben, sagte er, es passiere mir nichts. Jugendliche könne man nicht verurteilen. Am 69. Tag haben die mich fertiggemacht. Ich habe unterschrieben. Ich bekam für ein erzwungenes Geständnis drei Jahre Zuchthaus in Bellechasse. Das gesetzliche Drittel wurde mir nicht geschenkt.» Die Publikation seiner Gegendarstellung hat er nicht mehr erlebt. Er ist, erst 54jährig, am 18. Januar 1976 an einem Herzversagen gestorben.

Am 5. Oktober 1988 hat nun Benedikt Fontana Post bekommen von Andreas Mehr: «Unter dem Fall 6 Ihrer Arbeit beschreiben Sie meine Eltern. […] Mein Vater hat bis zu seinem Tod beteuert, jenen Scheunenbrand, den Sie als Tatsache hinstellen, nicht verursacht zu haben. Er wurde zu einem Geständnis gezwungen. Herr Fontana, ich frage Sie: Haben Sie meine Eltern persönlich gekannt? […] Da diese Dissertation offensichtlich auf Einsicht in die psych. Akten meiner Eltern beruht, verlange ich unverzüglich Einsicht, bzw. Herausgabe derselben. Diese Akten belasten nicht nur meine inzwischen verstorbenen Eltern, sondern auch mich, meinen Bruder und unsere Nachbarn.»

Am 10. Oktober hat Fontana geantwortet: «Sie bringen meine Dissertation, in welcher eine Sippe namens Xenos untersucht wird, mit Ihrer Verwandtschaft in Beziehung. Ich kann mich nicht äussern, da ich an meinem Pseudonym festhalte. Ich bin auch nicht mehr im Besitze der Akten über die in der Dissertation vorkommenden Personen.» Diese Aussage ist unkorrekt. Fontana hat, nach Auskunft von Silvio Margadant, dem Leiter des Bündner Staatsarchivs, jederzeit Zugang zu den dort eingelagerten Pflugfelder-Materialien, deren Verwendung er am Schluss seiner Dissertation ja ausdrücklich verdankt und in denen E. Xenos und seine Frau schon deshalb vorkommen werden, weil letztere aufgrund eines Waldhaus-Gutachtens unter dem Vorwand eines Blinddarm-Eingriffs sterilisiert worden ist.

Rufmord an M. Xenos

Im Fall 14, M. Xenos, hält Fontana fest: «Bis zur Volljährigkeit war sie in verschiedenen Anstalten, wo immer wieder ihre Frechheit und ihr tückisches Wesen hervorgehoben wurde. In Freiheit versagte sie immer wieder. Schliesslich wurde sie begutachtet, und man bezeichnete sie als debil, haltlos und moralisch schwachsinnig.» Im letzten Sommer hat sich die heute 65jährige Maria Zampatti-Mehr zu Wort gemeldet («Beobachter», 13/1988). Sie hielt fest, dass sie den Verfasser dieser Kurzbiografie in ihrem Leben nie zu Gesicht bekommen habe. Ihre Jugendzeit hat sie so erlebt: Zu Beginn des 2. Weltkriegs wird die damals 16jährige aus einer Mädchenerziehungsanstalt in Strassburg in die Schweiz zurückgeschoben, wo sie kurzerhand in die Strafanstalt Bellechasse eingewiesen wird. Sie wird dort dreieinhalb Jahre unschuldig festgehalten, ohne je eine Verfügung gesehen zu haben, gegen die sie hätte rekurrieren können (zur Geschichte von M. Xenos siehe auch VIVA 2/1988).

Am 25. Juli 1988 hat Maria Zampatti-Mehr dem Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden Fontanas «ehrverletzende Angaben über meine Person» zur Kenntnis gebracht und zwei Fragen gestellt:

«– Wie stellen Sie sich als Regierungsrat und vorgesetzte Stelle zu diesen diskriminierenden, falschen und ehrverletzenden Formulierungen Ihres Chefarztes gegenüber meiner Person?

– Sind Sie bereit, bei Dr. Fontana vorstellig zu werden, damit sein Fehlurteil gegenüber meiner Person öffentlich korrigiert wird und aus dem Buch verschwindet? Wenn nein, bitte ich Sie, mich über meine rechtlichen Möglichkeiten aufzuklären.»

Dies tat der Bündner Sanitätsdirektor Luzi Bärtsch mit Brief vom 29. August: «Wir müssen Ihnen mitteilen, dass der Kanton der falsche Adressat für Ihr Anliegen ist. Dr. med. Fontana hat seine Dissertation als Privatperson und nicht im Auftrag des Kantons verfasst. […] Die Dissertation ist von der medizinischen Fakultät der Universität Bern ohne Vorbehalte angenommen worden. […] Sofern sich allenfalls ergeben sollte, dass die Qualifikation der Dissertation als wissenschaftliche Arbeit in Frage zu stellen ist, hat die Universität Bern auf ihren Entscheid zurückzukommen.»

«Rufmörderische Schrift einstampfen!»

Am 16. September 1988 erhielt das Dekanat der medizinischen Fakultät der Universität Bern von Maria Zampatti-Mehrs Nichte Mariella Mehr als Präzedenzfall ein «Begehren zur Annullierung der Inaugural-Dissertation zur Erlangung der Doktorwürde […] von Benedikt Fontana». In der Einleitung dieses Begehrens hält Mehr fest, es sei dem PJ-«Hilfswerk» immer wieder gelungen, «junge Wissenschaftler und Absolventen von Schulen für soziale Arbeit für Diplomarbeiten und Dissertationen zu gewinnen, um ihre These von der Unzumutbarkeit und Minderwertigkeit der Jenischen und ihrer Lebensweise zu stützen. Diesen Zielen – die nach der UNO-Charta unter dem Begriff des Genozids zu subsummieren sind – und nicht der Mehrung der medizinischen Wissenschaft hat Benedikt Fontana mit seiner Dissertation gedient.» In einem Hauptteil kritisiert das Begehren Methode, Grundlagen und Ergebnisse von Fontanas Arbeit, bevor es in den «Schlussfolgerungen» festhält: ««Diese verleumderische und rufmörderische Schrift aus dem Verkehr zu ziehen und einzustampfen, damit sie nicht von neuem durch Exponenten einer reaktionären Absolventengeneration aufgegriffen und gegen die Jenischen oder in Analogie, gegen andere Minderheiten verwendet werden kann, ist das mindeste, was die Berner Universität tun kann. Ob dies ohne Aberkennung des damit erworbenen Titels durchführbar ist, scheint mir höchst fragwürdig.»

Am 3. Oktober  hat sich der Vorstand der Medizinischen Fakultät mit dem Begehren «vordringlich» befasst und «die ganze Angelegenheit dem Rektorat der Universität Bern zur juristischen Beurteilung übergeben». Ein solches Begehren sei noch nie gestellt worden und das gültige Gesetz sehe eine Titelaberkennung lediglich dann vor, wenn der Titel durch «unlautere Mittel» erworben worden sei. «Die ganze Angelegenheit» ist nun beim Rektorat hängig – Rektor Pio Caroni ist zur Zeit auslandabwesend. Würde das Begehren abgelehnt, wäre der Regierungsrat Rekursinstanz. Zuständig wäre dort die Erziehungsdirektorin Leni Robert.

Bei diesem Stand der Dinge fragte die WoZ am 21. Oktober Benedikt Fontana telefonisch, wie er sich zum Begehren um Annullierung seiner Dissertation stelle? «Ich gebe keine Stellungnahme.» – Ob er über das Begehren informiert sei? – «Ich bin informiert, ich weiss alles.» – Ob er seine Diss zurückziehe? – «Fällt mir nicht ein. Kein Kommentar.» – Ob ich das so schreiben könne? – «Lassen sie mich in Ruhe!» (hängt auf). Auf Wiederhören, Doktor Fontana.

 

[Kasten 1]

Stammbäume für die Volkszucht in der Schweiz

 

Als «Material im Hinblick auf klinische Psychiatrie und Erbbiologie» hat der pensionierte Waldhaus-Chef Gottlob Pflugfelder sein erbbiologisches Archiv bezeichnet. Vermutlich ist es im Zusammenhang mit der Schaffung von Erbregistern zu sehen, die der Bundesrat – zur staatlich überwachten Zucht der Bevölkerung – noch 1944 vorsah. Bundesrat Walter Stämpfli notierte sich damals in seinen Handakten: «…geplant ist, in allen Kantonen grosse Register über Erbkranke anzulegen». Als 1937 der Basler Unidozent Christian Brugger die Eröffnung der «Abteilung für Erblichkeitsforschung» an der psychiatrischen Klinik kommentierte, hob er hervor: «Die Bedingungen für eine derartige erbbiologische Forschungsstätte sind in Basel ganz besonders günstig, weil […] der Abteilung bereits ein reiches Stammbaummaterial zur Verfügung» stehe.

Im Bereich des jenischen Volkes hatte Josef Jörger – ein weiterer Vorgänger von Benedikt Fontana als Chef der Klinik Waldhaus – bereits um die Jahrhundertwende mit psychiatrischer Familienforschung begonnen. Mit ihr wollte er den Nachweis erbringen, dass «Vagabundismus, Verbrechen, Unsittlichkeit, Geistesschwäche und Geistesstörung, Pauperismus» erblich seien. Die «Vagantenfrage» wollte er wie folgt lösen: «Es dürfte wohl kein anderes Mittel des Ausgleiches geben als die ganz frühe Entfernung der Kinder aus der Familie und eine möglichst gute Erziehung und Hebung auf eine höhere soziale Stufe, wenn die fahrenden Familien nach und nach in der sesshaften aufgehen sollen.» Jörger gilt denn auch als ein geistiger Vater des Pro Juventute-«Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse». In einem Vortrag, den Alfred Siegfried, Leiter dieses «Hilfswerks» 1943 hielt, bestätigte er Jörgers Ansichten vollumfänglich: «Wer die Vagantität erfolgreich bekämpfen will, muss versuchen, den Verband des fahrenden Volkes zu sprengen, er muss, so hart das klingen mag, die Familiengemeinschaft auseinanderreissen. Einen anderen Weg gibt es nicht.»

Den erbbiologischen Einsichten folgten auch erbhygienische Konsequenzen. Mit der «negativen Eugenik» sollte verhindert werden, dass «minderwertiges Erbgut» weitergegeben werden konnte. Bereits 1886 hatte der in Zürich tätige Psychiater August Forel eine Frau sterilisiert, nachdem er ihr die Diagnose einer «Sexualneurose» verpasst hatte. Ab 1892 hat er routinemässig «moralisch defekte Individuen» kastriert. Eine gesetzliche Grundlage für die Sterilisierung schuf einzig der Kanton Waadt (1929). In den anderen Kantonen griffen die Ärzte nach Gurtdünken ein, sobald das Opfer – oft erst unter massivem Druck – seine Einwilligung gegeben hatte. Von solchen Sterilisierungen waren häufig Fahrende betroffen.

Im Gegensatz zur Schweiz hat das nationalsozialistische Deutschland die Sterilisierung mit dem «Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses» (1933) auf eine gesetzliche Basis gestellt. Bis 1945 wurden zwischen 200000 und 350000 Personen sterilisiert. Schnell radikalisierte sich unter den totalitären politischen Verhältnissen die rassenhygienische Praxis: Von der Verhinderung der Weitergabe von «minderwertigen» Genen ging man über zur Vernichtung ihrer TrägerInnen, die nun «lebensunwertes Leben» verkörperten. Als «Träger der spezifisch faschistischen Rassenpolitik, die im Zigeuner das ‘Fremdartige’ sah», bezeichnet der Wissenschaftspublizist Joachim S. Holmann den Leiter der «Rassenhygienischen Forschungsstelle am Reichsgesundheitsamt», später Direktor des «Kriminalbiologischen Instituts der Sicherheitspolizei»: Robert Ritter, der 1931/32 als Assistenzarzt an der psychiatrischen Klinik Burghölzli in Zürich gearbeitet hatte, trug in seinen Dienststellen mittels Karteien und sippenkundlichen Unterlagen ein fast lückenloses Archiv aller in Deutschland lebenden ZigeunerInnen zusammen. Noch nach 1945 wurden die von Ritter erarbeiteten Stammbäume als «von grossem Wert» bezeichnet – Holmann vermutet, dass er «als Leiter des rassenbiologischen Amtes für den Tod von Tausenden von ZigeunerInnen verantwortlich war»; Ritter wurde allerdings nie strafrechtlich belangt. 1936 publizierte er sein Referat zu «Erbbiologischen Untersuchungen innerhalb eines Züchtungskreises von Zigeunermischlingen und ‘asozialen Psychopathen’», in dem er forderte, «dass schwere asoziale Psychopathen und Kriminelle, deren Eltern und deren beiderseitige Grosseltern ebenfalls sozial abwegige Psychopathen waren, von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden sollten». Dieser Text figuriert im Literaturverzeichnis von Benedikt Fontanas Dissertation.

Unter Verwendung von

Thomas Fischer/Claudia Roth: Eugenik in der Schweiz – 1886 bis 1985: Führend in Theorie und Praxis», WoZ 37/1985.

Joachim S. Holmann: Geschichte der Zigeunerverfolgung in Deutschland, Frankfurt a. M./New York 1981.

Thomas Huonker: Fahrendes Volk – verfolgt und verfemt, Zürich 1987.

 

[Kasten 2]

Der Fall Waltisbühl

 

Mit seiner Dissertation «Die Bekämpfung des Landstreicher- und Landfahrertums in der Schweiz» wurde Rudolf T. Waltisbühl 1944 in Zürich Doktor der Jurisprudenz. Für diese Bekämpfung waren für ihn die Kindswegnahmen, wie sie das PJ-«Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» praktizierte, nur ein Weg. Der andere: «In eugenischer und kriminalpolitischer Hinsicht möchten wir deshalb die Sterilisation einzelner schwer erbkranker Landfahrertypen befürworten», nicht zuletzt, weil man auch in Deutschland der Ansicht sei, «dass nur eine ‘auf ganze Familien ausgedehnte Anwendung des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses neben der Sicherheitsverwahrung Schwerkrimineller helfen kann’.»

Waltisbühl hat sich am 26. November 1987 einer Gruppe Jenischer gestellt. Am 17. Dezember schrieb er an die Stiftung «Naschet Jenische» unter anderem: «Ich möchte an dieser Stelle in aller Form wiederholen, dass ich mich voll und ganz von den von Ihnen mit Recht beanstandeten Ausführungen distanziere. Ich bedauere und bereue es, auf die aus dem damaligen unheilvollen Zeitgeist resultierende Thematik überhaupt eingetreten zu sein.»

Tätige Reue, also der Rückzug der Dissertation, war nicht vorgesehen und ist mittlerweile nicht mehr aktuell: Am 7. Januar 1988 hat der Rechts- und Wirtschaftskonsulent Dr. iur. Rudolf T. Waltisbühl in Freienbach (SZ) das Zeitliche gesegnet.

Waltisbühls Dissertation figuriert als einer von sechzehn Titeln im kümmerlichen Literaturverzeichnis von Dr. med. Benedikt Fontanas Dissertation.

 

[Kasten 3]

Dr. Benedikt Fontana im Film

 

Als Mitte März 1988 in England der Dokumentarfilm «Children oft the Open Road» über das Pro-Juventute-«Hilfswerk für die Kinder der Landstrasse» von Catrine Blay ausgestrahlt wurde, reagierte die Öffentlichkeit betroffen: «Es war zwar nicht die Endlösung, aber es war dennoch eine wirksame», so das Wochenmagazin «The Listener». In der «Times» wurde Klinikchef Benedikt Fontana, der im Film ein Interview gibt, als «eine Parodie des bösen Doktors aus einem Zweitklass-Spielfilm» bezeichnet («a parody of a B-movie evil doctor»). Fontana verteidigt in seinem Statement Elektroschocks als «therapeutische Massnahmen» und fügt bei: «Es ist möglich, dass man auch einmal jemand, der bockig gewesen ist, geschockt hat.» Der Film ist mittlerweise auch im österreichischen Fernsehen ausgestrahlt worden. Für das Schweizer Fernsehen ist er kein Thema. Martin Dörfler, verantwortlich für den internationalen Einkauf von Dokumentarfilmen, hat den Film gesehen und findet, er sei zwar «sehr gut, direkt und mutig», bringe aber «in der Sache absolut nichts Neues».

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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