Wer am Kuchen schleckt, singt falsch

 

Gespräch mit dem Anwalt und Psychiatriekritiker Edmund Schönenberger

WoZ: Zeichnet sich nach den bemerkenswerten Erfolgen im Kampf für psychiatrisch Internierte (siehe Kasten) in der Einschliessungs- und Zwangspsychiatrie eine Trendwende ab?

Edmund Schönenberger: Ja, das kann man sagen. Langezeit hat in den psychiatrischen Anstalten absolute Geheimhaltung geherrscht. Die Betroffenen hatten keinerlei Lobby und sie selber hatten, teils aus Gründen der Biographie, teils von der Bildung her, nicht die Durchsetzungskraft, um bekanntzumachen, was ihnen widerfahren ist. So hat man immer nur den offiziellen Standpunkt gehört, nämlich, dass in den Kliniken lauter arme Kranke seien, für die man sorgen müsse, weil sie nicht anders als im geschützten Rahmen einer «Klinik» leben könnten.

Man muss sehen, dass es heute in den über fünfzig psychiatrischen Anstalten der Schweiz rund 13000 Betten gibt. Ein Bett kostet über 350 Franken pro Tag. Das ergibt – hochgerechnet auf ein Jahr – einen Betrag von über 1,6 Milliarden Franken. Alle, die in irgendeiner Weise an diesem Kuchen schlecken, wie ich dem sage, singen für meine Ohren falsch. Ein Grund für die Trendwende ist sicher, dass heute mehr als früher Informationen aus der Sicht der Betroffenen an die Öffentlichkeit gelangen.

Es gibt weitere Gründe?

Auch die Europäische Menschenrechtskonvention, die 1974 ratifiziert worden ist, hat einiges in Bewegung gebracht. Die Schweiz hat sie zwar unterzeichnet, musste aber den Vorbehalt anbringen, dass jene Menschen, die in psychiatrischen Anstalten sind, den Richter nicht anrufen könnten, weil es damals noch gar keine solchen Richter gab. Erst 1981 ist dieser Richter in der Schweiz eingeführt worden. Im Kanton Zürich zum Beispiel bestand die verwaltungsinterne Rekurskommission bis dahin ausschliesslich aus Psychiatern. So sind die Zuständigen unter sich geblieben. Seit 1981 gab es dann zwar eine Dreierkommission, in der nur noch zwei Psychiater neben einem Oberrichter sassen. Von den Psychiatern ging einer allein in die Anstalten, verfasste einen Bericht und liess ihn von den übrigen Kommissionsmitgliedern unterschreiben. Der Bericht des Psychiaters wurde so faktisch zum Urteil.

Die Wende hier hat eingesetzt, als Anwälte des Vereins Psychex in dieser Frage insgesamt fünfmal ans Bundesgericht gelangt sind und schliesslich durchgesetzt haben, dass nicht nur der Referent, sondern das gesamte Gremium die betroffene Person anhören müsse. Waren zuvor im Jahresdurchschnitt um die 12 Personen aus den Anstalten freigekommen, kamen ab August 1990, als die Kommission zum ersten Mal in ihrer Gesamtbesetzung waltete, bis Ende Jahr 42 Personen frei, 1991 bereits 110. Seither wird die Praxis wieder restriktiver: Trotz steigender Zahl der Gesuche gingen die Gutheissungen 1993 auf 71 zurück.

Alle bekanntgewordenen Fälle der letzten Zeit wurden von Anwälten des Vereins Psychex bearbeitet. Engagiert sich ausser Psychex niemand für die Zwangsinternierten?

Nein. Es gibt zwar Gruppierungen, die an der Zwangspsychiatrie im allgemeinen öffentliche Kritik üben. Aber niemand sonst geht effektiv in die Anstalten und bietet den Betroffenen konkret Hilfe an zum Zeitpunkt, da sie drin sind, und zwar von der ersten Sekunde an und manchmal schon vorher. Heute verfügt der Verein über achtzig Anwälte und Anwältinnen, die sich bereiterklärt haben, Psychex-Mandate zu führen, und die von Fall zu Fall eingesetzt werden.

Der Rest der juristischen Welt foutiert sich um die Zwangspsychiatrie?

Das hat Gründe. Im Bereich des Strafrechts garantiert der Artikel 6 Ziffer 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention das Recht auf einen Pflichtverteidiger. Seltsamerweise gibt es im Bereich der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung keinen Pflichtverteidiger, obschon im Zivilgesetzbuch steht: «Der Richter bestellt wenn nötig einen Rechtsbeistand.» Diese Bestimmung ist bis heute weitgehend toter Buchstabe geblieben.

Ein anderer Grund, wieso es an der Verteidigung von Zwangspsychiatrisierten sehr lange kein Interesse gab, war: Solche Fälle verursachen grossen Aufwand, versprechen wenig Erfolg und kein Honorar. Indem der Staat die Anwälte nicht honorierte, hat er verhindert, dass sich unabhängige Verteidiger dieser Sache angenommen haben. Unterdessen hat sich auch diese Praxis geändert. Seit 1991 werden bei gutgeheissenen Gesuchen Prozessentschädigungen ausgesprochen. Dafür musste allerdings zuvor wiederum das Bundesgericht angerufen und mit einer Schadenersatzklage gedroht werden.

Trotz allem ist das, was Psychex heute tut, nur ein Tropfen auf den heissen Stein. Ist es nicht möglich, die Menschenrechtsverletzungen, die den Alltag der Zwangspsychiatrie massgeblich bestimmen, in grösserem Mass zu verhindern?

Ich bin pessimistisch. Die einzige Möglichkeit ist, dass das gleiche passiert wie seinerzeit mit der Inquisition, dass die Praxis ruchbar wird und sich dann nach dem Schneeballprinzip eine Grundlawine von Opposition löst. Dazu braucht es die Aufklärung der Öffentlichkeit. Das ist ein langer Prozess, und noch wenn es gelingen würde: Was kommt danach? Als die Inquisition beseitigt war, sind aus den Ketzern die Geisteskranken geworden. Wenn es heute gelingen würde, die Zwangspsychiatrie zu beseitigen, wäre absehbar, dass an ihre Stelle etwas nicht minder Perfides treten würde.

[Kasten]

Versorgen. Vergessen.

 

Von den vielen tausend Zwangspsychiatrisierten werden zur Zeit vom Verein Psychex jährlich zwischen 100 und 180 aus der Internierung befreit. Vier Fälle sind in letzter Zeit besonders ausführlich dokumentiert worden:

• Fall «Hans Weder» (siehe WoZ Nr. 50/1993; als «Fall B.» auch zum Beispiel im «Tages-Anzeiger» ausführlich dargestellt). «Weder» war zwischen 1977 und 1994 in der Klinik Münsterlingen (TG) interniert. Einweisungsgrund: «Kollisionsgefahr» (sic!) nach Bagatelldelikten. In der Folge sechs Gutachten mit einer breiten psychiatrischen Diagnosepalette. Der Versuch, durch tägliche Briefproduktion die Freiheit zu erlangen, wird als «Graphomanie» und als Teil einer Geisteskrankheit gedeutet. Seit März 1994 ist «Weder» frei; ein Genugtuungsbegehren ist im Kanton Thurgau hängig (auch frei ist unterdessen der ebenfalls in Münsterlingen internierte und in WoZ 50/1993 ebenfalls erwähnte «Jürg Surber»).

• Fall Carl W. (siehe WoZ 3 +6/1994). W. war zwischen 1961 und 1984 interniert (Münsterlingen, Rheinau). Einweisungsgrund: Nach Bagatelldelikten verweigert er in einer Arbeitsanstalt die Arbeit und wird an die Psychiatrie weitergeleitet. Diagnose: «chronische Schizophrenie». Er lebt seit 1984 ohne Psychopharmaka in Zürich. Der Kanton Zürich hat ihm Anfang dieses Jahres für «immaterielle Unbill» eine Genugtuung von 130000 Franken (plus Zinsen seit 1984) zugesprochen.

• Fall «Max Abächerli» (siehe WoZ 10/1994). Abächerli gerät nach Bagatelldelikten in den frühen achtziger Jahren in den Sog der Drehtürenpsychiatrie (Königsfelden, St. Urban, Littenheid, Oberwil [ZG]; dazu verschiedene Gefängnisse und Arbeitskolonien); breite Diagnosepalette (u. a. «chronische Schizophrenie»). Vor allem aus disziplinarischen Gründen wird über ihn mehrmals die Fürsorgerische Freiheitsentziehung verhängt, letztmals aufgehoben am 18. Februar 1994 vom zuständigen Verwaltungsgericht Obwalden. Seither versucht «Abächerli», sich in der Freiheit zurechtzufinden.

• Fall «Kurt R.» (siehe «Beobachter» 7/1994). Nach drei Unzuchtsversuchen an Kindern, die das Bezirksgericht Zürich «nicht als schwerwiegend» einstuft, wird der damals 22jährige «Kurt R.» 1963 in die Klinik Rheinau versorgt und dort zur Kastration überredet. Diagnose: «Debilität mit organischer Wesensveränderung nach Tuberkulose-Meningitis». Versprochen wird ihm, dass er ein halbes Jahr nach der Kastration freikomme. Freigekommen ist er nach 25 Jahren mit Hilfe eines Psychex-Anwaltes. Der Kanton Zürich entrichtet eine Genugtuung von 30000 Franken.

Hier dokumentiert ist die Textversion, die sich in meinem elektronischen Archiv erhalten hat. In der gedruckten Version sind die letzte Frage und die dazugehörende Antwort des Interviews weggelassen worden. 

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