Der Archipel Administrativjustiz

Sie trete in den Hungerstreik, wenn nötig bis zum Tod, erklärte die 70jährige Louisette Buchard, als sie sich am 6. Oktober 2003 vor ein Transparent mit der Aufschrift «Démission de Couchepin! Et de ses copains!» auf eine Treppe an der Rue de la Barre in Lausanne setzte.

Es war ihr zweiter Hungerstreik. Der erste dauerte 1979 zwei Monate. Damals forderte sie als Betroffene die Aufarbeitung der Geschichte der Schweizer Waisenkinder und Wiedergutmachung. Sie selber war in Heimen aufgewachsen und durchlitt eine Kindheit mit katholischen Schwestern voller Prügel und Gebete. Mit achtzehn wurde sie ohne Urteil in die Strafanstalt Bellechasse interniert – warum weiss sie bis heute nicht. 1995 hat sie, die nie eine Schule besucht hat, unter dem Titel «Le Tour de Suisse en Cage» ihre Autobiografie veröffentlicht.

1999 forderte der CVP-Nationalrat Jean-Charles Simon in einer Motion eine Kommission, um «Die wahre Geschichte der Waisen» aufzuarbeiten. Auf Empfehlung des Bundesrates überwies der Nationalrat die Motion in der Herbstsession 1999 als Postulat, die Chefin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrätin Ruth Dreifuss, schrieb an Buchard: «Glauben Sie mir, mir liegt viel daran, dass alle Ungerechtigkeiten ans Licht kommen und dass sie sich nicht wiederholen können.» Dann geschah nichts mehr. Im Sommer 2003 schrieb der neue EDI-Chef Couchepin das Postulat als Altlast ab.

Deshalb trat Louisette Buchard zum zweiten Mal in den Hungerstreik – mit Erfolg: Am 25. Oktober erhielt sie an der Rue de la Barre Besuch von Anne-Catherine Lyon, der Waadtländer Erziehungsdirektorin, und von Staatssekretär Charles Kleiber, dem Chef der Gruppe Wissenschaft und Forschung des EDI. Man teilte ihr mit, dass der Bund und der Kanton Waadt eine erste nationale Grundlagen-Forschung zu den Waisen in der Schweiz mit 500 000 Franken unterstützen wollen (NZZaS, 12.10. + 2.11.2003).

Niemand soll also sagen, die schwarzen Löcher der Schweizer Sozialgeschichte würden nicht bearbeitet. Gerade wenn es um Kinder geht, ist es aber häufig so, dass ohne medial unterstützten Druck von unten die Notwendigkeit der Forschung aus politischen Gründen bestritten wird.

• Zur Schliessung des Pro Juventute-«Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse», das mit Unterstützung von Bund, Kantonen und Gemeinden zwischen 1926 und 1973 in mindestens 619 Fällen vor allem mit Kindswegnahmen versucht hat, jenische Familien zu zerstören, war eine grosse Artikelserie des «Beobachters» nötig. Eine weitere Medienkampagne führte 1986 zur Entschuldigung des damaligen Bundespräsidenten Alphons Egli, zwischen 1988 und 1993 zu «Entschädigungszahlungen» an die Betroffenen von insgesamt 11 Millionen Franken und 1998 schliesslich durch Thomas Meier, Roger Sablonier und Walter Leimgruber zur ersten seriösen historischen Darstellung.

• Am 18. Juni 2003 hat Ruedi Baumann als Nationalrat der Grünen eine Motion mit dem Wortlaut eingereicht: «Der Bundesrat wird eingeladen, endlich eine fundierte historische Aufarbeitung der Problematik der Verdingkinder in die Wege zu leiten.» Der Bundesrat lehnte die Motion am 26. September ab. Zur Zeit arbeitet deshalb eine Gruppe von HistorikerInnen um den Basler Soziologieprofessor Ueli Mäder an einem eigenen Forschungsgesuch, das dem Nationalfonds voraussichtlich im Frühjahr 2004 unterbreitet werden wird.

«Kinder der Landstrasse», Verdingkinder, Waisenkinder – immer wieder geht es um Kinder und immer wieder kippt die Bundespolitik die Vorstösse – oder wenn das nicht geht, ringt man sich durch zu einer halbbatzigen humanitären Geste. Die zünftige Geschichtsforschung schaut zu: Sozialgeschichte heisst gesperrte Archive, höchst unübersichtliche kantonale Zuständigkeiten, fehlende Forschungsgelder. Wer Karriere machen will, macht nicht schweizerische Sozialgeschichte.

Aber die Frage stellt sich trotzdem: Warum sind in früheren Jahrhunderten so viele komische Wörter für Kinder entstanden: «Kinder der Landstrasse», Verding- und Waisenkinder, Pflege-, Kost-, Güter-, Hof-, Rast-, Hüter- und Loskinder, Schwabengänger, Spazzacamini? Worum geht es? Sechs Thesen:

These 1: Pflegekinder. Es geht nicht nur um 619 oder allenfalls 1000 Kinder der Landstrasse, sondern darum: Die Volkszählung von 1910 hat ergeben, dass von den Kindern unter 14 Jahren schweizweit vier Prozent oder 47032 als Pflegekinder aufwuchsen – pro Jahrgang also rund 3300 Kinder.[1]

These 2: Kinderarbeit. Diese Kinder wurden ihren Eltern häufig weggenommen und «in gesundes Erdreich» verpflanzt und häufig zu Kinderarbeit gezwungen. Aber nicht nur in der fürsorgerischen Praxis war Erziehung durch Arbeit vorgesehen: 1904 waren von schweizweit 502000 Primarschülern und -schülerinnen deren 266000 erwerbstätig.[2]

These 3: Erziehungserfolge. Wenn pro Jahrgang 3300 Pflegekinder nachwuchsen, dann gab es in der Schweiz rund 150000 Menschen zwischen 15 und 60, die eine Karriere als «Kind» hinter sich hatten. Der kleinere Teil von ihnen wurde erfolgreich erzogen und fristete später häufig als Knecht, Magd, Handlanger oder Fabrikarbeiterin ein sozial unauffälliges Leben.

These 4: Administrativjustiz. Ein Teil aber wollte – undankbar wie die Menschen sind – nicht gut tun und hatte die Konsequenzen zu tragen. Für sie gab es die «Administrativjustiz»: Korrektions-, Arbeits-, Zwangserziehungs-, Irren- und Armenanstalten, die mehrheitlich von «‘administrativ’ Enthaltenden» – also ohne Urteil Internierten – bevölkert wurden.

These 5: Staat im Staat. Diese Parallelgesellschaft war ein Staat im Staat, der aus drei Departementen bestand: Das Departement Politik/Justiz schaffte die Voraussetzungen, «Arbeitsscheue» und «Asoziale» trotz fehlendem Nachweis strafbarer Handlungen wenn nötig langfristig versenken zu können. Das Departement Psychiatrie veredelte in ihrer eugenischen Theorie das chaotische Volk zum gesunden Volkskörper und deutete in der Praxis psychische Zerstörungen durch soziale Unerträglichkeiten zu Krankheitsdiagnosen um – der Rest war Disziplinierung. Das Departement Fürsorge schliesslich sorgte für den ordnungspolitisch prompten Vollzug der nötig erscheinenden Massnahmen.

These 6: Klassenkampf von oben. Carl Albert Loosli hat im «Beobachter» 11/1938 die «Administrativjustiz» so charakterisiert: Ihre Opfer sollen «samt ihren Angehörigen sehr häufig unrettbar sowohl moralisch als rechtlich und bürgerlich einfach vernichtet werden». Und: «Die Opfer der Administrativjustiz rekrutieren sich fast ausnahmslos aus der besitzlosen und rechtlich meistens durchaus ungebildeten Bevölkerung.»

Die rechtschaffene Schweiz – arbeitsam, schweigsam, unduldsam – ist, soweit es sie je gegeben hat, nicht das Werk des lieben Gotts, sondern das Produkt von Sozialtechniken, die analysiert und diskutiert werden müssen. Die Geschichte des schweizerischen Archipels Administrativjustiz muss noch geschrieben werden.

[1] Marco Leuenberger: Verdingkinder. Geschichte der armenrechtlichen Kinderfürsorge im Kanton Bern 1847-1945. Lizentiatsarbeit. Typoskript 1991, 187 f.

[2] Marco Leuenberger, a. a. O., 198 f.

Im Zusammenhang mit einer Lesung habe ich Mitte Juni 2013 an diesem Text kleine redaktionelle Retouchen vorgenommen und die beiden Fussnoten präzisiert.

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