Ein Ohrwurm für die Staatsverdrossenen

Zum Journal B-Originalbeitrag.

Am 23. Juni 2018, mitten in der Sauregurkenzeit, lacierte der «Blick» einen Berner Knüller. An jedem Kiosk hing das gelbe Plakat mit der Schlagzeile: «Teuscher vertuscht Sozialhilfe-Affäre». Wow, das hört man gern! Jetzt kriegen die sozialromantischen Geldverschleuderer der Stadtverwaltung endlich wieder mal Saures. Und «Blick» ist – wie zu seinen besten Zeiten – vorneweg dabei! 

Die Kampagne der Blick-Zeitungen

Begonnen hat die Kampagne gegen das stadtbernische Sozialamt einige Tage vorher. Am 19. Juni meldet Gabriela Battaglia in der Titelgeschichte des «Blick», eine letzthin verstorbene Sozialhilfeempfängerin habe in ihrer Wohnung in Bümpliz «neue Kleider im Wert von 100'000 Franken» hinterlassen. Quelle der Behauptung: ein als Immobilien-Verwalter bezeichneter Urs Eichenberger, der mit folgendem Kommentar zitiert wird: «Wie ist es möglich, dass man sich all das mit Sozialhilfe leisten kann? Unsere Steuergelder werden zum Fenster rausgeschmissen.» Ein danebengestellter Zweittext trägt den Titel: «Als ihr der Platz ausging, gab ihr das Sozialamt eine grössere Wohnung». Gleichentags zieht der «Blick am Abend» nach («Sozialamt finanziert Kaufsüchtige»). Die Kampagne ist lanciert. 

Tags darauf darf Felix Wolffers als Leiter des Sozialamts im «Blick» Stellung nehmen. Gegen den Lead des Beitrags – «Sozialhilfebezügerin Francesca T. hortete […] neue Kleider im Wert von 100'000 Franken und keiner merkte es» – hat er einen schweren Stand; er kündigt Abklärungen und Transparenz an. Neben dem Beitrag ein Kasten, Titel: «Politiker sind empört», illustriert mit vier Köpfen, der erste zeigt den SVP-Nationalrat Eric Hess, der sagt: «Das gesamte Sozialsystem» müsse «dringend überdacht werden». 

Die aufgeschreckte Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) macht noch in der gleichen Woche eine Medienkonferenz. Die Sozialdirektorin Franziska Teuscher versichert: «Besteht Verdacht, dass jemand unrechtmässig Sozialhilfe bezieht, wird das in der Stadt Bern sofort und umfassend abgeklärt.» Wolffers geht, gestützt auf einen Bericht des Sozialrevisorats, auf den Fall konkret ein, erwähnt, die verstorbene Frau sei «sehr engmaschig» betreut worden und: «Wir gehen davon aus, dass der Wert der Kleider nicht annähernd in der vom ‘Blick’ erwähnten Grössenordnung lag.» Zudem zitiert Wolffers eine Aussage der zuständigen Mitarbeiterin des Konkursamtes: «Es wurde zwar eine Menge Kleider vorgefunden, jedoch nichts eigentlich Verwertbares.» 

Die Reaktion des «Blick» auf diese Medienkonferenz: Einerseits der erwähnte Plakataushang, Teuscher vertusche die «Sozialhilfe-Affäre», andererseits ein Bericht von Sermîn Faki unter dem ironisch sein wollenden Titel: «So sieht in Bern ‘engmaschige Betreuung’ aus».

Die Reaktion des Stadtberner Sozialamts

Obschon der «Bund» trotz der mehrtägigen Kampagne des «Blick» vernünftig reagiert, reicht’s den Zuständigen der BSS. Sie wenden sich an den in Basel domizilierten Verein Fairmedia, der sich als Anlaufstelle versteht «für die Betroffenen von medialen Überschreitungen». Namens und im Auftrag der BSS reicht dieser Verein am 8. August beim Schweizer Presserat Beschwerde ein. Entschieden hat der Presserat am 24. Dezember, am 31. Dezember hat er seinen Entscheid veröffentlicht: Die Beschwerde wird gutgeheissen, «Blick» und «Blick am Abend» haben mit ihrer Kampagne die «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» verletzt, und zwar die Ziffern 1 (in beiden Fällen) und 3 (im ersten Fall), die das Entstellen von Tatsachen und die Quellenbearbeitung betreffen. 

• In Bezug auf die Tatsachenbehauptung, in der Wohnung der verstorbenen Frau seien Kleider im Wert von mutmasslich 100'000 Franken gefunden worden, hält der Presserat fest, der «Blick» stütze sich im ersten Bericht ohne Überprüfung einzig auf die «spekulative Aussage des Wohnungsverwalters», in den folgenden Berichten werde die Richtigkeit dieser Aussage vorausgesetzt. Kurzum: «Die Passagen sind demnach unwahr.»

• Was den Plakataushang betreffe, sei der Vorwurf der Vertuschung an die bernische Sozialdirektorin «eine schwerwiegende Unterstellung», die sich «nur durch eine konkrete Begründung rechtfertigen liesse». Begründet werde aber nicht, im Gegenteil, es werde nicht einmal erwähnt, dass Wolffers und Teuscher an eine Schweigepflicht gebunden seien «und auch dann nicht mehr hätte[n] sagen dürfen, wenn sie dies gewollt hätte[n]».

Der Kommentar der Sozialdirektorin

Zum Entscheid des Presserates sagt Franziska Teuscher gegenüber Journal B: «Als Sozialdirektorin der Stadt Bern bin ich natürlich froh, dass der Presserat unsere Beschwerde gegen den ‘Blick’ und den ‘Blick am Abend’ in allen Punkten gutgeheissen hat. Wenn es um Personen in der Sozialhilfe geht, bewegen wir uns politisch und bezüglich Persönlichkeitsschutz in einem sehr sensiblen Bereich. Dass der ‘Blick’ hier über Tage Klischees bedient, Unwahrheiten transportiert und damit das Sozialamt und die verstorbene Klientin verunglimpft hat, war nicht akzeptabel. Gerade in Zeiten der Pressekonzentration ist eine faire und faktenbasierte Medienberichterstattung besonders wichtig.»

 

[Kommentar]

So macht es einfach keinen Spass mehr

Die Printausgaben des «Blick» sind unter Druck: Der «Blick am Abend» hat am 21. Dezember 2018 mit einer Sondernummer den Betrieb eingestellt, es gab Entlassungen und Frühpensionierungen. Bei dieser Zeitung interessiert sich niemand mehr für die Feststellungen des Schweizer Presserats. 

Daraus darf man schliessen: Im letzten Sommer ist es auf den «Blick»-Redaktionen um ganz anderes gegangen als um «die Wahrheit» und um das «Recht der Öffentlichkeit […], die Wahrheit zu erfahren», wie es in der Ziffer 1 der «Rechte und Pflichten» der JournalistInnen heisst. Es ging ums Überleben.

Als der «Blick» 1959 als Boulevardzeitung lanciert wurde, war er Avantgarde. Er war die erste wirkliche Forumszeitung in einem Land, das zuvor fast nur Parteizeitungen gekannt hatte. Letztere gingen danach ein oder mauserten sich selber zu Forumszeitungen, bis auch für sie galt: Wir produzieren nicht für Parteimitglieder, sondern für einen möglichst grossen Markt. Vorteil: Jetzt konnten AbonnentInnen in einem breiteren politischen Spektrum gewonnen werden. Nachteil: Der Zeitungsinhalt musste nun so wohltemperiert abgefedert werden, dass es möglichst nicht zu Abo-Abbestellungen kam, wenn die Redaktion pointiert den Linken oder den Rechten an den Karren fuhr, wobei dieses An-den-Karren-Fahren nicht als politische Stellungnahme, sondern als Dienstleistung an den einen oder anderen politischen Flügel im Publikum zu verstehen war. Darum haben die Forumszeitungen zu einem strukturell opportunistischen Journalismus geführt, den die Medieninsider längst routinemässig als «objektiven» schönreden.

Beim «Blick» – der, wenn es sich gut verkaufen lässt, auch ab und zu mit linksliberalem Schwung den Rechten eins auswischt –, war es im letzten Sommer also so, dass er eine billigst zu machende saure Gurke suchte, die er am Kiosk besser als gewöhnlich verkaufen konnte. Da lag Bashing der Rotgrünen in einer grossen Deutschschweizer Stadt nahe: ein fast ohne Kosten zu produzierender Lektürevorschlag für die Staatsverdrossenen, die auf dem Weg zum Schwimmbad an einem Kiosk vorbeikamen.

Nun hat der Presserat in diesen Fall den einzig möglichen Entscheid gefällt und die «Blick»-Zeitungen gerügt. Klar kann man sagen, bei derart faktenfreiem, opportunistisch nach dem Markt schielenden Empörungsjournalismus mache Zeitunglesen einfach keinen Spass mehr. Aber – möchte man als ehemaliger Printschurni mit Blick auf die Arbeitsbedingungen in der Branche beifügen – Zeitungmachen auch nicht.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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