Daniele Jenni will Berner Stapi werden

 

[WOZ, Nr. 47/2004]

Ein krassgrüner Stapi für Bern?

Um es kurz zu machen: Der Sozialdemokrat Alexander Tschäppät wird am 28. November als «Tschäppät der Jüngere» zum neuen Berner Stadtpräsidenten gewählt, und zwar, weil er in der richtigen Partei ist, immer dort steht, wo fotografiert wird und der Sohn ist von Reynold Tschäppät, dem Stapi zwischen 1966 und 1979.

Wahr ist: Aus der Perspektive linksgrüner Realpolitik gibt es zu ihm keine Alternative, denn sein chancenreichster Konkurrent ist der Rechtsbürgerliche Kurt Wasserfallen (FDP). Diesen nicht zu wählen gebietet die schiere Barmherzigkeit: Wasserfallen ist ein armer Mann, der, um im Gespräch zu bleiben, den Medien sogar seine Krebserkrankung als Geschichte anbietet.

Im politischen Stil allerdings bieten Tschäppät und Wasserfallen keine Alternative. Beide sind Narzissten mit einem ausgeprägten Hang zum Populismus. Das ist kein günstiges Profil, wenn es darum geht, in einem zerstrittenen Gremium den Neustart zu moderieren.

Der dritte Kandidat bei dieser Wahl ist Daniele Jenni, ein Stadtparlamentarier der Grünen Partei Bern. Dieser gemütlich rundliche 54-Jährige hat eine «Bünzli-Schale» und einen «Hardliner-Kern», ist «ein einsamer Rufer in einer steinigen Wüste visionsloser Realpolitik», als «Öko-Fundi» der «letzte echter Radikal-Grüne» und als «Grundrechte-Papst» der «Hausanwalt der Berner Autonomen» («Bund», 27.3.2004). Letzthin wurde er bei den Big Brother Awards zum «Haupt-Winkelried des Jahres 2004» gewählt.

Jenni ist ein alter Kämpfer: Ab 1969 machte er in Bern beim studentischen Forum Politicum mit, in dem Leute wie Franco Cavalli, Ernst Leuenberger, Rudolf Strahm oder Peter Vollmer den antikapitalistischen Kampf vorangetrieben haben. Wie jene wurde auch Jenni schnell vernünftig: Er tart den Jusos und der SP bei. 1976 wurde Jenni aber wieder unvernünftig: Er half, die in der Stadt und Region Bern politisierende «Demokratische Alternative» zu gründen – die erste grüne Partei der Deutschschweiz –, und wurde neben Luzius Theiler zu deren wichtigstem Exponenten. Die beiden halten, sich abwechselnd, seit einem Vierteljahrhundert das städtische und das kantonale Parlament auf Trab.

Jenni ist ein begnadeter Oppositionspolitiker, der immer dann zur Hochform aufläuft, wenn er im Einzelkampf seine gefährlichsten Waffen einsetzen kann: die Paragraphen und die Provokation. Als politisierender Jurist ist er dabei das Gegenteil eines Mainstream-Politikers: Wo dieser das Recht zu instrumentalisieren versucht, um Partikularinteressen durchzudrücken, instrumentalisiert Jenni das verfassungsmässig garantierte Gemeininteresse, um dem Gesetz in der denkbar radikaldemokratischsten Auslegung zu seinem Recht zu verhelfen.

Und was die Provokation betrifft: Kürzlich hat er in einem Interview zur städtischen Wohnungspolitik den Bau von Viereinhalbzimmerwohnungen für 800 Franken gefordert. Was Fachleute daraufhin als echte Herausforderung für einfaches, bedürfnisgerechtes und umweltfreundliches Bauen taxierten, war für die SVP «absoluter Quatsch» und für die FDP «purer Kommunismus».

Daraus ersieht man, dass es zumindest zwei triftigen Gründe gibt, Jenni zum Stadtpräsidenten zu machen: Er ist der originellste der drei Unwählbaren, und er ist als Oppositionspolitiker für seine Gegner einfach zu gut.

In der WOZ erschien der Beitrag unter dem Titel «Krassgrüner Stapi?»

 

[WOZ, Nr. 48/2004]

«Die Szene darf sein»

Gespräch mit dem Kandidaten für das Stadtpräsidium, Daniele Jenni, über die Wegweisungspraxis der Polizei in der Stadt Bern. Als Anwalt verteidigt er Betroffene routinemässig vor dem Gericht.

WOZ: Wird die Berner Stadtregierung vom Gesetz eigentlich gezwungen, die Wegweisungen vornehmen?

Daniele Jenni: Nein, das wird sie nicht. Das kantonale Polizeigesetz bietet den kommunalen Behörden mit dem Artikel 29 diese Möglichkeit lediglich an.[1] Ob sie angewendet wird oder nicht, entscheidet in Bern die Rot-Grün-Mitte-Regierung.

Mindestens ein linkes oder grünes Regierungsmitglied des Siebnergremiums – Klaus Baumgartner, Therese Frösch, Edith Olibet oder Alexander Tschäppät – hat demnach all die Jahre seit Inkrafttreten des neuen Polizeigesetzes 1998 die Wegweisungen als Ultimo Ratio verteidigt.

Das ist so. Bloss geht es nicht um eine Ultimo Ratio. Nach der Einführung der Praxis gab es sofort bis zu tausend Wegweisungen pro Jahr. Zeitweise verteilte die Polizei ihre Wegweisungsverfügungen sogar an Mitglieder der Gassenküche und der kirchlichen Gassenarbeit.

Unterdessen liegt die Zahl der jährlichen Wegweisungen nur noch bei 100 bis 200. Die Szenen um den Bahnhof sind aber nicht kleiner geworden.

Das stimmt, sie sind ungefähr stabil. Aber die Polizei ist vorsichtiger geworden, weil juristische Interventionen die Auslegung des Artikels 29 präzisiert und damit seine Anwendung eingeschränkt haben.

Was heisst das?

Unter Berufung auf die verfassungsmässigen Grundrechte, insbesondere auf die Versammlungsfreiheit, habe ich als Anwalt eine ganze Reihe von Beschwerden gemacht.

Das hatte Erfolg?

Zum Teil ja. Ein erstes Paket mit drei Fällen wurde von der Polizeidirektion der Stadt abgewiesen, danach aber vom Regierungsstatthalter gutgeheissen. Leider nicht wegen einer Grundrechtsverletzung, sondern wegen polizeilicher Fehler bei der Anwendung des Artikels 29. Das zweite Paket mit 19 Fällen wurde von der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgericht, abgewiesen. Dennoch anerkannte das Gericht, dass die Versammlungsfreiheit tatsächlich tangiert sei. Das dritte Paket mit 13 Fällen liegt zurzeit beim Statthalter. Ich werde es auf jeden Fall bis an das Bundesgericht weiterziehen.

Worauf hoffen Sie dort?

Das Bundesgericht kann zum Beispiel feststellen, dass der Artikel 29 mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Damit wäre die künftige Anwendung des Artikels verfassungswidrig.

Blockiert diese ganze Juristerei nicht die nötige politische Debatte um die Wegweisungen?

Im Gegenteil! Justiz und Politik sind ein Komplex mit zwei Bereichen, in denen man mit dem gleichen Ziel vorgehen muss. Die juristischen Beschwerden haben die Wegweisungen zum Thema gemacht, das danach politisch aufgegriffen werden konnte.

Um exakt zu sein, haben Sie selber es, als Stadtrat der Grünen, aufgegriffen.

Ich habe 2001 und 2004 zwei Richtlinienmotionen eingereicht, die die Stadtregierung zu einer Änderung ihrer Praxis aufgefordert haben. Gescheitert sind im Parlament beide, ärgerlicherweise an der Grünen Freien Liste, die seit Jahren in polizeilichen Fragen bürgerlich stimmt.

Auch deren Regierungs- und Stadtpräsidentschaftskandidat, der Statthalter Alec von Graffenried, betont ja, Wegweisungen seien manchmal nötig, man müsse mehr Vertrauen haben in die Polizei.

Diese Position ist falsch. Die Szenenleute haben das Recht, dort zu sein, wo sie sind: Wer sich im öffentlichen Raum bewegt, hat keinen Anspruch darauf, nicht sehen zu müssen, was ihm nicht gefällt.

[1] Der Artikel 29 des kantonalbernischen Polizeigesetzes trägt den Titel «Wegweisung, Fernhaltung». Danach «kann» die Polizei unter verschiedenen Bedingungen «Personen von einem Ort vorübergehend wegweisen oder fern halten» – unter anderem dann, wenn der begründete Verdacht bestehe, dass die Personen «die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden oder stören» würden.

 

[WOZ, Nr. 1//2005]

Jennis Bestrafung

Im Berner Stadtrat, dem Stadtparlament konnten sich die Linksgrünen nicht auf eine gemeinsame Fraktion einigen, weil seit den Wahlen eine Rechnung offen ist.

Zwar wurde es auf linksgrüner Seite bei den Wahlen in der Stadt Bern am 28. November hauchdünn, aber alles wurde gut. Die Therese Frösch-Nachfolgerin Regula Rytz schlug den Grün-Liberalen Alec von Graffenried – wenn auch nur mit 20’606 zu 20’587 Stimmen. Und die Hausmacht von Rytz, das Grüne Bündnis (GB), gewann imachtzigköpfigen Parlament mit acht Sitzen deren zwei dazu (neu gewählt wurde auch der langjährige WoZ-Redaktor Urs Frieden). Zudem gewann die Junge Alternative (JA!) ihr zweites Mandat zurück, das sie während der letzten Legislatur an die Mitte verloren hatte. Und schliesslich eroberten die PdA – zum ersten Mal seit 1955 – und die Grüne Partei – mit Daniele Jenni – je einen Sitz. Ein Regierungsmitglied und zwölf Sitze links der SP: ein stolzes Resultat. 

Zur grossen Fraktion ist es allerdings nun nicht gekommen, denn der knappe Einzug in die Regierung hat in Teilen des GB eine nachhaltige Verärgerung hinterlassen – umso mehr als Rytz zwar in dieser Woche als Direktorin für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün die Regierungsarbeit aufgenommen hat, aber nach wie vor zwei Wahlbeschwerden hängig sind, die die Stimmen von Rytz und von Graffenried nachgezählt haben wollen. Für diese Verärgerten ist klar: Schuld am knappen Resultat ist Daniele Jenni, der, statt im Interesse der linksgrünen Sache zurückzustehen, ebenfalls für die Regierung kandidiert hat und mit seinen 3163 Stimmen um ein Haar den Sitzverlust provoziert habe. «Falsch», sagt Jenni. «Meine Kandidatur hat viele mobilisiert, die sonst nicht gewählt hätten, und viele davon haben ihre Stimme auch Regula Rytz gegeben.»

Beim GB sehen das nicht alle so. Deshalb wurde der Antrag gestellt, die bisherige Fraktionsgemeinschaft mit Jenni aufzulösen. Das ging zwar den GB- und den JA!-ParlamentarierInnen (im Verhältnis 7:3) zu weit, aber das letzte Wort in dieser Sache hatten nicht sie, sondern das von einem Ausschuss geleitete GB. Ausschussmitglied Natalie Imboden: «Jennis Kandidatur hat uns irritiert. Dass er Regula Rytz’ Wahl gefährdet hat, ist nicht zu bestreiten. Deshalb wollen wir jetzt die Spielregeln klären, damit wir in vier Jahren nicht noch einmal das Gleiche erleben.» Festgeschrieben hat man diese Spielregeln in einer «Vereinbarung für die Fraktionszusammenarbeit».

Darin steht im Punkt 4: «Bei den Gemeinderatswahlen 2008 verzichten die Fraktionsparteien bei einer allfälligen Wiederkandidatur des Grünen Bündnisses auf eine Gegenkandidatur.» Jenni sagt, es sei ein alter Trick, eine nicht akzeptable Bedingung zu stellen, um Verhandlungen zum Scheitern zu bringen. Den Punkt 4 zu unterschreiben sei für die Grüne Partei «prinzipiell nicht möglich» gewesen: «Eine solche Vorwegnahme von Entscheiden Jahre zum Voraus ohne Kenntnis der dannzumaligen Situation wäre demokratisch fragwürdig und inhaltlich absurd.» Neben Jenni verzichtet auch die PdA-Stadträtin Carolina Aragon, der Fraktion beizutreten.

So ärgerlich Jennis Kandidatur gewesen sein mag, so ärgerlich ist nun die Machtdemonstration des GB. Erreicht wurde damit vor allem, dass Jenni als Jurist und ausgewiesener Grundrechtsexperte seinen Sitz in der Kommission für Finanzen, Sicherheit und Umwelt und damit Interventions- und Informationsmöglichkeiten verliert. Ob das im Interesse von Berns Links-Grünen ist?

Am 21. Dezember 2007 ist Daniele Jenni 58jährig an Krebs gestorben. – Als persönliche Erinnerung an ihn dies: Vermutlich war es am 27. März 1982, im Berner AJZ finden Poesietage statt. Während im gut gefüllten Dachstock Lesungen durchgeführt werden, eskalieren vor der Reitschule Scharmützel mit der Polizei. Diese schiesst Tränengaspetarden auf das Areal. Auch der Dachstock beginnt sich mit Gas zu füllen. Die Leute drängen Richtung Ausgang, Frauen mit kleinen Kindern, panisch Aufgeregte, in meiner Erinnerung eine heikle Situation. Schliesslich stehe ich in einem estrichartigen Nebenraum, der vom Gas verschont geblieben ist, und warte wie viele andere ab. Ich stehe neben Daniele Jenni, den ich schon damals als Szenenanwalt kenne. Was wir geredet haben, weiss ich nicht mehr. Aber spätestens seit dieser gemeinsamen Erfahrung war Jenni für mich als scharfsinniger Kopf eine integre Grösse, ein Mann, der nicht nur redet, sondern auf der richtigen Seite steht, wenn’s gilt. (25.1.2019)

Aktuell

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Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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