Der Erzieher C. A. Loosli

Daran erinnern sich die Zeitzeugen, die in den dreissiger oder vierziger Jahren des letzten Jahrhunderts in Bümpliz die Schule besucht haben: Wie während den grossen Pausen der Alte mit der Zipfelmütze mit ihren Lehrern eifrig diskutierend auf dem Schulhausplatz hin- und hergegangen sei.[1] In der Tat: C. A. Loosli hat sich noch als Greis für die Schule interessiert. Im Januar 1946 erinnerte die linksliberale Wochenzeitung «Die Nation» daran, «dass unter uns ein Mann lebt, der wie kein anderer sich für das Wohl der von Not und Elend am härtesten bedrohten Kinder eingesetzt und im besten Pestalozzi’schen Sinn gewirkt hat».[2] Zu diesem Zeitpunkt hat Loosli bereits über vierzig Jahre lang für eine umfassende «Armenerziehungsreform» gekämpft, worunter er vor allem anderen die «geistige Förderung der Enterbten und Besitzlosen» verstand.[3] Weil er als Publizist selten viel Verständnis dafür bekundet hat, dass «die in einem untüchtigen System Befangenen und Arbeitenden […] doch ihr Bestes taten» – so «Die Nation» weiter – sei Loosli verfemt worden: «Es traf ihn, wie es einst Pestalozzi traf.» Und wie es jenen getroffen hat, formulierte Loosli so: «Vereinsamung, Verarmung war sein Los / Auf seiner rauen, kargen Heimaterde.»[4]

Die Erziehung zum Wohlfahrtsstaat

Loosli war kein zweiter Pestalozzi. Aber es ist an der Zeit, die Hypothese zu prüfen, ob er nicht trotzdem einer der bedeutendsten schweizerischen Erzieher seiner Zeit gewesen ist – und zwar obschon er weder als Pädagoge noch Reformpädagoge, sondern vor allem als Publizist und Lobbyist gewirkt hat.

Ein bedeutender Erzieher war er deshalb, weil das Zentrum seiner Kritik und seiner Reformvorschläge nicht die enge Schulstubenwelt gewesen ist. Er kritisierte nie als Experte, sondern stets als fachkundiger Staatsbürger. Auch wenn er über erzieherische Probleme in der Familie oder über solche rund um die Schulstube sprach[5], sprach er von ihnen als von gesellschaftlichen Problemen. Ausgehend von seinen eigenen Kindheits- und Jugenderfahrungen[6] standen für ihn vor jedem erzieherischen Problem die Fragen: Wie geht diese Gesellschaft mit ihren Kindern und Jugendlichen um? Warum geht sie so mit ihnen um? Und warum nicht vernünftiger und menschlicher?

Fragte Loosli nach den Möglichkeiten der Erziehung, dann fragte er zuerst danach, worin der «Hauptschaden unserer menschlichen Gesellschaft» liege. Und auf diese Frage hatte er «bestimmt und unzweideutig» eine Antwort: «Im Kapitalismus und in dem von ihm bedingten Militarismus!» Von dieser Rahmenbedingung leitete er seine Idee der Erziehung ab: Die «Wucher- und Spekulationsgewinne» der Kapitalisten führten zur «fortschreitenden Verelendung der besitzlosen Bevölkerungsschichten» und zur «Erscheinung des Klassenkampfes». Deshalb brauche der Kapitalismus den Militarismus: um im Innern «allfällige Hungeraufständische» zu unterdrücken und gegen aussen den «Nationalismus, das heisst den Völkerhass» zu schüren. Dies würden die Leute nur deshalb schlucken, weil sich der Kapitalismus «der Volkstäuschung und der Volksverdummung» bediene: «Er geht darauf aus, die breiten Massen des Volkes nur insoweit zu erziehen, als er deren Fähigkeiten im Dienste seiner Gewinnsucht benötigt […]; mit anderen Worten, es so zu verbilden, dass es zu eigenem Denken unfähig bleibt.» Looslis «Armenerziehungsreform» gipfelt deshalb in der Maxime, die die Hoffnung auf eine Art Wohlfahrtsstaat vorwegnimmt: «Die Menschheit muss zum Frieden, bedingt durch den wirtschaftlich sozialen Ausgleich, erzogen werden.»[7]

Versorgen oder verdingen?

Zwar analysierte Loosli als ehemaliger Redaktor der sozialdemokratischen «Berner Tagwacht» die Gesellschaft durchaus in marxistischem Jargon – von Revolutionen hielt er aber nicht viel: «Die revolutionäre Einstellung im Gegensatz zu der Entwicklungsbedingtheit führt zu der Täuschung der jeweiligen bedrückten Klassen oder Einzelmenschen, es liessen sich eingefressene gesellschaftliche Schäden einzig auf dem Wege plötzlicher, gewaltsamer Aufstände beseitigen, während jede Änderung, jede Dauerbesserstellung also, einzig und allein das Ergebnis eines geruhsamen, natürlichen Wachstums sein kann.» Heute würde man das «Wachstum» zur «Dauerbesserstellung» wohl ungefähr als nachhaltigen Prozess zur gesellschaftlichen Integration bezeichnen.

Umgekehrt lässt sich Looslis Engagement als Erzieher vor allem anderen als Engagement gegen die gesellschaftliche Ausgrenzung beschreiben, das heisst für die damalige Zeit: gegen die systematische Produktion von Knechten, Mägden und «Asozialen» mit den Mitteln der Erziehung: «Wir verlangen», schrieb er, «dass die Anstaltskinder zu Bürgern, nicht zu Untertanen erzogen werden.»[8] Und, «dass der Mensch, vor allem das Kind und der Jugendliche, nicht verstaatlicht werden darf, sondern, dass der Staat mit allen seinen Institutionen vermenschlicht werden muss.»[9]

Man beschwindle sich in diesem Land, wenn man sage, «es sei uns um das Wohl der kommenden Geschlechter, die Ertüchtigung der Jugend zu tun». Denn man gehe gleichzeitig darauf aus, «die unumgängliche Grundlage dazu, die Familie zu zerstören, indem wir die Eltern fachgemäss, nach allen Regeln raffinierter, kapitalistischer Berechnungskunst dermassen ausbeuten, dass sie sich in stets fortschreitendem Masse zur Erziehung, ja auch nur zur Betreuung ihrer Kinder unfähig erweisen».[10] Die Mutter werde in die Fabrik geschickt und dem Kind «als lächerlich kläglicher Ersatz Krippe und Kinderheim» angeboten, der Vater werde «zur Fron eines ungesund gesteigerten Erwerbslebens» gezwungen, und dafür erhalte das Kind nichts als «Schule und Anstalt».[11]

Vor diesem Hintergrund fragt Loosli: Wie soll der Staat mit den zumeist aus der mittellosen Unterschicht stammenden Kindern umgehen, die ohne Familie aufwachsen müssen? Die möglichen Antworten umreissen seine beiden hauptsächlichen Kampffelder als Erzieher: Entweder versorgt der Staat diese Kinder in Anstalten.[12] Oder er platziert sie durch die Behörden oder über gemeinnützige Organisationen als Verdingkinder bei Privaten.[13]

Loosli kannte die Missstände in beiden Bereichen aus eigener Erfahrung. Und er wusste auch, dass gerade Kinder und Jugendliche, die durch die Mühlen einer solchen Erziehung gehen mussten, zumeist «schwierig» und nicht selten schon früh straffällig wurden. Darum intervenierte er, wo immer sich ihm Gelegenheit bot, um die kantonalen Jugendstrafrechtsreformen und den entsprechenden Teil des damals entstehenden Schweizerischen Strafgesetzbuches in Richtung eines Erziehungsrechts zu beeinflussen.[14]

Die List des Polemikers

C. A. Loosli hat sich ab 1904 kontinuierlich öffentlich zu erziehungspolitischen Fragen geäussert. Aber erst 1924, mit der Veröffentlichung von «Anstaltsleben», hat er den Kampf aufgenommen, der sich nicht mehr darin erschöpfen sollte, die Missstände zu benennen, sondern sich ihre Linderung und Behebung zum Ziel setzte. Dabei wendete er eine Doppelstrategie an: Er kämpfte gleichzeitig als Publizist und als Lobbyist.

Als publizistischer Polemiker attackierte er die Ursachen und die Verursachenden von Missständen gleichermassen und mit kompromissloser polemischer Schärfe (wobei er allerdings Namen von Institutionen und Personen nur im Notfall offenlegte).  Doch Loosli war kein bierernster Polterer, sondern er wendete nicht selten die List an, sich argumentativ bewusst scheinbare Blössen zu geben, um «allfällige Gegner […] zu offenem Widerspruch und Kampf anzureizen».[15] Er schob, mit anderen Worten, das stärkere Argument erst dann nach, wenn der in die Öffentlichkeit gelockte Gegner bereits das seine dazu beigetragen hatte, sich mit Schönfärberei, Arroganz oder Ignoranz selber zu diskreditieren.

Neben der List war bei Loosli immer auch Taktik im Spiel, immerhin war er ein realpolitisch selten weitsichtiger Kopf: Auf das Argument seiner Gegner, das er in «Anstaltsleben» gleich vorweg nahm, er könne schon deshalb die Schliessung der Anstalten nicht fordern, weil sie unentbehrlich und insofern ein notwendiges Übel seien, antwortete er: Doch, das könne er, weil ein «einigermassen vernünftig ausgebaute[s] Verdingwesen für alle Fälle» genüge, «wo sich die Familienerziehung unter keinen Umständen durchführen lässt».[16] Man ist verblüfft: Loosli befürwortete also das Verdingwesen, obschon er dessen Missstände kannte? Nein! Also log er? Nein! Er sagte nur, dass der Familienanschluss für Kinder besser wäre als ihre jahrelange Kasernierung, was seiner Überzeugung entsprach. Denn als Taktiker wusste er, dass er bei der Bekämpfung des Anstaltsübels nur dann würde Erfolge erzielen können, wenn er nicht gleichzeitig auch noch die Frage der Verdingkinder skandalisierte. Tatsächlich gelang es ihm so, bei der Frage der Anstalten – also in einem bisher von der Öffentlichkeit weitestgehend abgeschotteten Bereich staatlicher Zuständigkeit – weithin sichtbare Fronten aufzureissen und eine nicht mehr zu unterdrückende, über Jahre andauernde öffentliche Debatte über die Missstände anzuzetteln.

Die Knochenarbeit des Lobbyisten

Parallel dazu aber bestand Looslis Kampfstrategie immer auch aus dem, was man heute als sachpolitisches Lobbying bezeichnen würde: In erziehungspolitischen Fragen war er verschiedentlich Spiritus Rector von informellen Netzwerken, zu denen von Fall zu Fall auch prominente Fachleute guten Willens gehörten. Und wenn es darum ging, fortschrittliche Postulate in die Realpolitik einzuspeisen und zu befördern, agierte er – das belegen seine Briefwechsel – immer wieder als Berater von Behördenmitgliedern, Parlamentariern und Regierungsvertretern auf kantonaler und nationaler Ebene.

Hinter den Kulissen taktierte Loosli immer zugunsten des aus seiner Sicht realpolitisch Möglichen. Darum ist es kein Widerspruch, wenn er als Publizist zwar ab 1924 wiederholt die Schliessung der Anstalten forderte, als Lobbyist aber trotzdem zuhanden der Zuständigen in den Kantonsverwaltungen ein Buch unter dem Titel «Bau- und Gliederungsgrundsätze für Erziehungs- und Versorgungsanstalten»[17] schrieb. Seine Doppelstrategie hatte zur Folge, dass er in zwei verschiedenen Rollen auftrat. So kompromisslos und unversöhnlich er als Publizist stritt, so getreu agierte er als Lobbyist nach dem Motto: «Als Kampfgenosse sei jeder willkommen, dem es um die Sache, nicht um deren blossen Schein zu tun ist, gleichviel welcher Richtung und welchem Bekenntnis er daneben angehöre.»[18]

Erfolge und Misserfolge

Als Loosli 1946 in einem Brief auf seinen Kampf zurückblickte, stellte er fest, dass es für ihn keinen Grund für «resignierten Pessimismus» gebe, «weil eben doch, trotz allen gegenteiligen Scheines, eine neue, sonnigere Gesellschaftsordnung aufkeimt»: «Solange sich diese aber nicht durchsetzt und konsolidiert haben wird, werden wir uns mit dem Elend der Jugend immer intensiv zu befassen haben, wobei es mir gar nicht einfällt, den Kampf aufzugeben. Das könnte ich nicht, auch wenn ich es wollte, weil mir dieser Kampf sozusagen Lebensbedingung ist.»[19]

Erfolgreich war Loosli allerdings nicht überall. Insbesondere das fortschrittliche Jugenderziehungsrecht, das er 1930 im Kanton Bern und 1935 im Kanton Genf mitzuprägen Gelegenheit hatte, war durch die nationale Vereinheitlichung und Verwässerung im 1942 in Kraft gesetzten Schweizerischen Strafgesetzbuch «arg kompromittiert worden», wie er 1947 kommentierte: «Es wird jahrzehntelanger Arbeit bedürfen, das Verlorene einzuholen, das Ganze noch weiter auszubauen, zu verbessern und es unserm Volk, besonders aber seinen Behörden, mundgerecht zu gestalten.»[20]

In der Verdingkinder-Frage konnte er zwar als publizistischer Eisbrecher ab 1945 viel bewirken, seine Hoffnung auf eine «aus dem Volk emporwachsende Gliederung Wohlgesinnter zur Bekämpfung der Jugendnöte» erfüllte sich allerdings nicht.[21] Unterdessen war mit der Pro Juventute eine institutionalisierte Kinder- und Jugendfürsorge gross geworden, deren Zuständiger die guten Vorschläge des alten Mannes aus Bümpliz professionell ins Leere laufen liess.

Am erfolgreichsten war Loosli in der Anstaltsfrage. Hier wurde ihm 1945 vom Präsidenten des Vereins für Schweizerisches Anstaltswesen, Karl Bürki, attestiert, dass er mit «viel Mut […] den Stein ins Rollen» gebracht habe, indem er «die Armendirektionen und Fürsorgeämter aufgefordert» habe, «neue Systeme einzuführen»: «Nun war der Boden vorbereitet, und langsam wurden die Forderungen in die Tat umgesetzt.»[22] Als die Neue Zürcher Zeitung 1957 Loosli zum achtzigsten Geburtstag gratulierte, erinnerte sogar sie an dessen Verdienste in diesem Bereich: «Selber in einer Anstalt aufgewachsen, hat Loosli sich mit rücksichtsloser Offenheit für humane Formen unseres Anstalts- und Erziehungswesens eingesetzt.»[23]

1997 hat der Erziehungswissenschaftler Lucien Criblez Looslis Wirken aus der Sicht der Nachgeborenen gewürdigt. Dabei hat er drei Wellen der schweizerischen Anstaltskritik unterschieden. Neben der ersten, die im 19. Jahrhundert «die institutionelle Trennung zwischen Kindern/Jugendlichen und Erwachsenen» forderte und der dritten ab 1971, die als «Heimkampagne» bekannt geworden ist und den «Zöglingskampf» als «Teil des Klassenkampfs» interpretierte, bezeichnet Criblez als zweite Welle das, was C. A. Loosli ab 1924 an Debatten und Reformen auszulösen vermocht hat: «Trotz vehementer Abwehrmechanismen war Looslis Anstaltskritik effektvoll. Nicht zuletzt beeinflusste er damit die Diskussion um die Einführung des schweizerischen Strafrechts.»[24]

Als sich die offizielle Schweiz 1927 mit «dickleibigen Neuerscheinungen» und «Ankündigungen weihevoller Pestalozzifeiern» anschickte, dessen hundertsten Todestag zu begehen, schrieb Loosli: «Inzwischen harren 13’000 schweizerische Anstaltskinder auf Erlösung von Anstaltserziehungsschrecken, Anstaltserziehungswidersinn. Wird man mir es da verübeln, wenn ich erkläre, dass ich unter diesen Umständen den ganzen Pestalozzirummel als eine hässlich feige Heuchelei empfinde?»[25] Looslis seltene Fähigkeit, im Dienst eines unbeirrbaren Humanismus die Gegner in ihrer oft unmenschlichen Praxis und ihren Selbstbeweihräucherungen öffentlich an den Pranger zu stellen und gleichzeitig hinter den Kulissen vollkommen uneitel mit allen Fachleuten guten Willens hartnäckig an Reformen zu arbeiten, begründet seinen Nachruhm als Erzieher. «Was uns dabei vorschwebt», hat er als Zweiundsiebzigjähriger geschrieben, «ist die ständige, aufklärende Erziehungsberatung des ganzen Volkes, bis es sich nicht bloss zur Jugend, sondern auch, was nicht weniger wichtig ist, zur Selbsterziehung genugsam ertüchtigt haben wird.»[26]

Fredi Lerch, Erwin Marti (September 2006)

[1] Vgl. Carl-Albert-Loosli-Gesellschaft: Auf den Spuren von Carl Albert Loosli. Zeitzeugen berichten. DVD, 2006.

[2] Ernst Reinhard: «Ein Verfemter». In: Die Nation, Nr. 2, 16.1.1946.

[3] C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! Bern (Pestalozzi-Fellenberg-Haus) 1928, S. 184 + 213.

[4] C. A. Loosli: Anstaltsleben. Zürich (Rotpunktverlag) 2006, S. 503.

[5] C. A. Loosli: Anstaltsleben, a.a.O., S. 441ff.

[6] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 19ff.

[7] Ganzer Abschnitt: C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! a.a.O., S. 206-212.

[8] C. A. Loosli: Ich schweige nicht! Bern (Pestalozzi-Fellenberg-Haus), 1925, S. 40.

[9] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 356.

[10] C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! a.a.O., S. 203.

[11] C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! a.a.O., S. 41.

[12] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 93ff.

[13] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 287ff.

[14] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 385ff.

[15] C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! a.a.O., S. 12 und 31.

[16] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 247.

[17] C. A. Loosli: Bau- und Gliederungsgrundsätze für Erziehungs- und Versorgungsanstalten. Bern (Verlag Benteli) 1934.

[18] C. A. Loosli: Erziehen, nicht erwürgen! a.a.O., 37.

[19] C. A. Loosli an Ernst Reinhard, 19.1.1946 (SLA, Bern).

[20] C. A. Loosli an Emil Ludwig, 21.6.1947 (SLA, Bern).

[21] C. A. Loosli an Hugo Bein, 2.4.1946 (SLA, Bern).

[22] Karl Bürki: «Geleitwort», in: Verein für Schweizerisches Anstaltswesen [Hrsg.]: 100 Jahre schweizerisches Anstaltswesen. Zürich 1945.

[23] Carl Seelig: «C. A. Loosli zum 80. Geburtstag», NZZ (Morgenausgabe), 5. 4.1957.

[24] Lucien Criblez: «Die Pädagogisierung der Strafe. Zur Geschichte von Jugendstrafrecht und Jugendmassnahmenvollzug in der Schweiz», in: Hans Badertscher/Hans-Ulrich Grunder [Hrsg.]: Geschichte der Erziehung und Schule in der Schweiz im 19. und 20. Jahrhundert. Bern (Verlag Paul Haupt) 1997, S. 319-351, hier 341ff.

[25] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 257.

[26] C. A. Loosli: Anstaltsleben. a.a.O., S. 278.

Ich bedanke mich beim Rotpunktverlag/Andreas Simmen und beim Mitherausgeber des Buches, Erwin Marti, für ihr Einverständnis zur Zweitveröffentlichung an dieser Stelle.

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