Drohungen, Druck und ungesundes Klima

«Westside»: So heisst das Freizeit- und Einkaufszentrum im Westen Berns mit 55 Geschäften, 11 Kinos, 10 Restaurants und mit Bernaqua, einem Erlebnisbad. Bernaqua wird von der Neue Brünnen AG, einer Tochter der Genossenschaft Migros Aare, betrieben und ist, so verspricht die Eigenwerbung, eine «Quelle der Lebensfreude».

Als Arbeitsort allerdings war das Bad in den letzten zwei Jahren das Gegenteil: Das 14köpfige Reinigungs- und Wäschereiteam ist in den letzten gut anderthalb Jahren fast vollständig ausgewechselt worden. Wer sich gegen die miserablen Arbeitsbedingungen wehrte, wurde entlassen. Wer sich nicht wehrte, wurde von der Teamleitung so lange schikaniert, bis er oder sie ging.

Claus Hansen ist einer von ihnen. Er war im Reinigungs- und Wäschereiteam. Ihm hat es gereicht, als er an Schlafstörungen zu leiden begann: «Ich habe gekündigt, um meine psychische und körperliche Gesundheit zu schützen. Auch dass immer wieder gute Kolleginnen und Kollegen kündigten oder entlassen wurden, hat mich sehr deprimiert.»

Damit meint er zum Beispiel seine ehemaligen Kolleginnen Hyrije Krasniqi oder M’mah Soumah: Beide fühlten sich schikaniert, beide wehrten sich, beide wurden entlassen. M’mah Soumah: «Als ich einmal beim Bodenwischen im Untergeschoss sang, wurde mir sogar das verboten. Es war wie im Kindergarten.»

Arbeitsgesetz verletzt?

Am 24. Oktober hat die Unia Bern beim kantonalen Arbeitsinspektorat Anzeige erstattet wegen Verletzungen des Arbeitsgesetzes:

• Nachtarbeit: Mehrere Angestellte hatten Einzelarbeitsverträge, die Nachtzuschläge ausschlossen. Die Migros beruft sich auf das firmeneigene «Arbeitsreglement Freizeit», das dies gestattet. Die Klage eines ehemaligen Angestellten, der Lohnnachzahlungen fordert, ist hängig.

• Arbeitspläne: Immer wieder wurden kurzfristig und ohne Rücksprache Arbeitspläne geändert. Auch hier beruft sich die Migros auf ihr Arbeitsreglement, das aus Sicht der Unia allerdings das Arbeitsgesetz verletzt.

• Gesundheitsschutz: Arbeit in feuchtwarmem Klima ohne Tageslicht ist ungesund. Auf 2012 ergriff die Bernaqua-Leitung deshalb Massnahmen. Doch statt mit Prävention die Gesundheit zu stärken, wollte sie mit Repression die Zahl der Krankheitstage im Betrieb um mindestens 70 Prozent zu senken. Kaum zu glauben: Im Januar 2012 lernten die Angestellten deshalb an einem Schulungstag: «Jeder Mitarbeiter ist höchstens eine Woche krank im 2012.» Seither hatten auch Kranke zur Arbeit zu erscheinen – ob sie wirklich krank waren, entschieden die Vorgesetzten. Erschien jemand nicht, verlangten die Chefs vom ersten Krankheitstag an ein Arztzeugnis. Krankheitsabsenzen wurden von Fall zu Fall nicht erfasst und wurden so zu Minusstunde, also Stunden, die nachgearbeitet werden müssten. Ausserdem verweigerten die Vorgesetzten den Angestellten Ende Monat teilweise die Einsicht in die Arbeitszeitkontrolle.

Opfer prüfen klagen

Am Arbeitsklima im Bernaqua war 2011/2012 aber nicht nur die feuchte Wärme ungesund: Dier Teamleitung führte mit Druck, Kontrollen und Mängellisten. Verwarnungen wegen «ungenügender Arbeitsleistung» gab es fast routinemässig. Auf Kritik folgten Einschüchterungen und Kündigungsdrohungen. Gipfel der Schikanen war ein generelles Redeverbot bei der Arbeit. Es galt sogar dann, wenn zwei Angestellte breite Tücher zum Glätten in die Mangelmaschine einspannten.

Bernaqua-Betriebsleiter Jürg Schüpbach und die Personalverantwortliche Nicole Meili wollten gegenüber work nichts sagen. Bei der Kommunikationsabteilung der Migros Aare gibt man sich selbstbewusst: Das umstrittene interne Arbeitsreglement beruhe «auf dem überdurchschnittlich guten Gesamtarbeitsvertrag der Migros-Gemeinschaft». Im übrigen: «Wir bedauern sehr, dass Fehler gemacht wurden, sowohl von Seiten der Vorgesetzten als auch der Mitarbeitenden. Bernaqua hat umfassend reagiert, Fehler korrigiert und auf allen Ebenen die notwendigen Massnahmen getroffen.»

Das Bedauern nützt den Opfern dieser Vorgesetztenfehler wenig. Einige von ihnen prüfen Klagen wegen missbräuchlicher Kündigung.

 

[Nachzug in: Work, 14. 12. 2012]

Migros gibt Missstände zu

Im «Bernaqua»-Hallenbad in Bern sind die Arbeitsbedingungen mies. Nun handelt die Betreiberin Migros. Zumindest ein bisschen.

Nachdem die Unia wegen Verletzung des Arbeitsgesetzes im Erlebnisbad «Bernaqua» Anzeige erstattet hat, gibt Betreiberin Migros jetzt Missstände zu. Zur Erinnerung: Die Migros hat Nachtzuschläge nicht bezahlt, Krankentage als Fehltage verbucht und Arbeitspläne kurzfristig geändert. Und das Arbeitsklima war mehr als schlecht, einigen Angestellten war sogar das Reden verboten. Nun hat die Migros den «Bernaqua»-Mitarbeitenden geschrieben: Für die «Genossenschaft Migros Aare» gebe es einige «Missverständnisse in gewissen personellen Belangen». Zu den Vorwürfen schreibt die Migros:

• dass ein ärztliches Zeugnis im Normalfall ab dem dritten Krankheitstag nötig ist – und nicht ab dem ersten, wie dies einige «Bernaqua»-Vorgesetzte bisher generell verlangt haben;

• dass Krankheitstage als solche in die Arbeitszeiterfassung einzutragen sind – und nicht als «Nuller», wie dies häufig geschah;

• dass Mitarbeitende Anrecht haben auf ihren monatlichen Zeiterfassungsnachweis – der bisher einigen Teams verweigert wurde;

• dass es bei der Arbeit kein Redeverbot gibt, wie es bisher von Fall zu Fall durchgesetzt worden ist.

Migros zahlt nach

Zudem hat ein gekündigter Migros-Mitarbeiter Lohnnachzahlungen für nicht verrechnete Krankheitstage und Nachtzuschläge eingeklagt. Die Migros hat nachbezahlt. Aussergerichtlich. Der zuständige Unia-Sekretär Hanspeter Wyder sagt: «Die Migros hatte ursprünglich darauf hingewiesen, es handle sich in diesem Fall um eine ‘falsche Handhabung’ des internen Arbeitsreglements für die Migros-Freizeitanlagen. Das ist falsch. Das Reglement verstösst in zwei Punkten gegen geltendes Recht.»

• Bei Einzelarbeitsverträgen dürfe die zehnprozentige Zeitgutschrift für Nachtarbeit als im Bruttolohn inbegriffen gelten, steht im Migros-Reglement. Wyder: «Das ist systematischer Arbeitszeitdiebstahl.»

• Arbeitspläne dürften nach Bedarf kurzfristig geändert resp. bekanntgegeben werden. Wyder: «Das Arbeitsgesetz schreibt Fristen vor.»

Für Wyder ist klar, dass das Migros-Reglement dem Arbeitsgesetz angepasst werden muss. Zudem: «Die Zuschläge für Nachtarbeit müssen rückwirkend allen Betroffenen gewährt oder ausbezahlt werden.» Die Unia bleibt dran.

Reagiert hat unterdessen auch der Kanton Bern. Nach einer entsprechenden Anzeige der Unia hat die Volkswirtschaftsdirektion bei «Bernaqua» eine Nachkontrolle der Arbeitsbedingungen angekündigt: «Aufgrund der verschiedenen Vorkommnisse in den letzten Monaten» werde man «nochmals genau prüfen und allenfalls weitere Schritte einleiten».

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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