«Als Ehefrau nur zu Hause bleiben? Nie!»

Vormittag. Christel Stettler erzählt an ihrem Küchentisch, warum sie als Reisezugbegleiterin heute einen besonderen Arbeitstag vor sich hat, obschon der Dienstplan nichts Aussergewöhnliches vorsieht: Arbeitsbeginn 15.35 Uhr am Bahnhof Interlaken Ost, Abfahrt um 16.00 Uhr, Zugwechsel in Bern, dann weiter nach St. Gallen. Das Besondere: Heute ist ihr erster Arbeitstag, seit sie am 12. Dezember direkt vor Arbeitsbeginn beim Depot gestürzt ist und das linke Handgelenk gebrochen hat.

Wenn beide beides machen

Christel Stettler und ihr Mann Markus arbeiten beide in der Reisezugbegleitung der SBB. Vor ihrer Heirat haben sie je eine 100-Prozent-Stelle gehabt. Nach der HHochzeit im Jahr 2005 übernahmen sie ein 70- und ein 80-Prozent-Pensum. Nach der Geburt des Sohns im Dezember 2005 reduzierten beide auf 60 Prozent, nach der Geburt der Tochter im Juli 2007 auf 50 respektive 55 Prozent.

Auf dem Papier gelten sie als zwei unabhängige Teilzeitangestellte, aber bei der Arbeitsplanung wird das Paar auf einer einzigen «Einsatzlinie» geführt: «So können wir zusammen entscheiden, wer welche Schicht des Dienstplans und wer in dieser Zeit die Kinderbetreuung übernimmt.» Ein Entgegenkommen des Arbeitgebers. «Dafür springe ich manchmal ein, wenn er krank ist und umgekehrt. Und auch wenn es um kurzfristige Änderungen im Dienstplan geht, sind zwei oft flexibler als eine einzelne Person.»

Für die Familie Stettler stimmt dieses Arrangement: «Klar könnten wir mit einer anderen Familienorganisation mehr Geld verdienen. Aber es kann ja nicht sein, dass man dauernd nur arbeitet, schläft, arbeitet, schläft. Uns gefällt es, werktags einmal zusammen in Ruhe einen Kaffee zu trinken.» Gemeinsame freie Tage unter der Woche hätten zudem den Vorteil, dass die Ausflugsziele nicht so überfüllt seien wie an den Wochenenden. Vieles, was man so kaufen könne, brauche sie gar nicht. Auch keinen kostspieligen Ausgang: Bei der Arbeit komme sie genug unter die Leute.

Andererseits habe sie sich aber nie vorstellen können, nach der Heirat ganz zu Hause zu bleiben: «Muss ich meinen gelernten Beruf aufgeben, nur weil ich die Frau bin?» Sie komme aus dem Wallis und wisse, wie es sei, wenn der Vater nur am Wochenende mit den Kindern zusammen sein könne. Zudem: Was denn bei Krankheit, Todesfall, Scheidung oder nach der Pensionierung sei, wenn Mann und Frau Lohn- und Hausarbeit völlig trennten? «Für mich gehört es zur Lebensqualität, dass beide in beiden Bereichen arbeiten.»

Bisher hat Markus Stettler am Küchentisch schweigend zugehört. Nun sagt er, er höre unterwegs schon ab zu einen spöttischen Spruch über seinen «Bébédienst» zu Hause: «Aber das macht mir nichts. Ich habe es so gewollt und mir gefällt die Arbeit als Hausmann.»

Heikle Situationen und gute Momente

Besonders ist Christel Stettlers erster Arbeitstag nach ihrem Unfall auch deshalb: Erstmals arbeitet sie seit dem Fahrplanwechsel, mit dem Mitte Dezember die «Billettpflicht» eingeführt worden ist. Billettpflicht heisst: Wer kein Billett hat, kann im Zug nicht mehr nachzulösen, sondern muss seine Personalien angeben und erhält eine Rechnung für den Fahrpreis plus mindestens 90 Franken Busse.

Ihr Mann hat in den Zügen bereits erste Erfahrungen gemacht: Es gebe Leute, sagt er, die die neue Regel nicht akzeptieren wollten und ausfällig würden. Neu sind solche heiklen Situationen nicht. Schon vor dem Fahrplanwechsel, sagt Christel Stettler, sei es ab und zu heikel geworden, insbesondere freitags und samstags nach 22 Uhr mit Betrunkenen.

«Durch die Berufserfahrung», sagt sie, «bekommt man ein Fingerspitzengefühl für diese Situationen. Aber ich arbeite nicht in einem Hollywood-Film, wo das Drehbuch auf jeden Fall ein Happy End vorsieht.» Falls eine Eskalation nicht zu vermeiden wäre, würde sie sich zurückziehen und per Handy die Bahnpolizei avisieren.

Über die Billettpflicht kommen wir auf andere belastende Seiten ihres Berufs zu sprechen. Etwa auf die Schwierigkeiten, schnell und korrekt zu informieren, wenn der Zug stehenbleibt und die gestressten Fahrgäste unruhig werden. Oder auf das Problem der Bahnsuizide. Doch da gibt Christel Stettler Gegensteuer: Ihr Beruf biete denn doch mehr schöne Aspekte als andere. Was sie immer freue, sei zum Beispiel, wenn sie alte Bekannte treffe und Zeit habe, ein paar Worte zu wechseln. Und interessant findet sie, wenn sie einer prominenten Person begegnet, und die dann ganz anders ist, als sie von den Medien jeweils gezeigt wird.

Ist aber wirklich einmal etwas Belastendes zu verarbeiten, so hat das Jobsharing noch einen weiteren Vorteil. «Ich kann zuhause mit jemandem reden, der gleichzeitig Verständnis und die nötige Berufskenntnis hat.»

 

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Die Vielgereiste

Christel Stettler (* 1971) ist in Siders geboren und in Leuk Stadt (VS) aufgewachsen. Sie macht eine Lehre als Kleiderverkäuferin. Zwei Monate nach ihrem Lehrabschluss tritt sie in Estavayer-le-Lac (FR) in ein Internat ein und absolviert dort das zehnte Schuljahr. 1991 wird sie in Leukerbad zuerst Kioskverkäuferin, später Leiterin von zwei verschiedenen Kiosks. Im März 2000 wechselt sie an einen Kiosk im Hauptbahnhof Zürich.

Wegen einer Krankheit muss sie kurz darauf den Beruf wechseln. So macht sie 2001 die vierzehnmonatige Ausbildung zur Reisezugbegleiterin und ist nach Zusatzkursen auch in internationalen Zügen tätig. Während der Ausbildung lernt sie ihren heutigen Mann, den Reisezugbegleiter Markus Stettler, kennen. Seit die beiden verheiratet sind, arbeiten sie im Jobsharing von Interlaken (BE) aus.

Christel und Markus Stettler sind Mitglieder der Gewerkschaft des Verkehrspersonals ( SEV). Sie leben mit ihren beiden Kindern in Wilderswil (BE). Als Hobbies nennt Christel Stettler Malen und Klavierspielen.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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