Wenn die Cousine ihren Cousin heiraten muss

Auch wenn man nicht Romeo oder Julia heisst: In der mitteleuropäischen Kultur geht nichts über die Liebesheirat – was nichts daran ändert, dass in der Schweiz fast fünfzig Prozent der Ehen geschieden werden. Weniger hoch im Kurs steht die «Vernunftehe». Diese war in der Schweiz – etwa aus Standesgründen – in früheren Jahrhunderten noch weit verbreitet, in anderen Kulturen ist sie weiterhin üblich. Wird eine Ehe gegen den freien Willen von Braut oder Bräutigam durchgesetzt – werden sie also mit Drohungen oder Gewalt zur Eheschliessung genötigt – wird aus der Vernunfts- eine Zwangsheirat.

Zahlen

Von Zwangsheirat betroffen sind meist junge Frauen. Die Westschweizer Stiftung Surgir hat 2006 geschätzt, dass in der Schweiz rund 17'000 zwangsverheiratete Paare leben, «Tendenz steigend», wie die Eidgenössische Kommission für Migrationsfragen vermutet. Die Dunkelziffer ist hoch: Die meisten Fälle werden nicht bekannt; Betroffene, die reden, verlieren die sozialen und materiellen Sicherheiten ihrer Herkunftsfamilie. Zudem ist der Übergang zwischen arrangierter Ehe und Zwangsheirat fliessend: Ob eine Eheanbahnung von Dritten als Zwang erlebt wird oder nicht, können nur die Betroffenen entscheiden. In der Schweiz bekannt sind Zwangsheiraten bei hinduistischen Tamilinnen und Tamilen, christlich-orthodoxen Assyrerinnen und Aramäern, muslimischen oder katholischen Kosovarinnen und Kosovaren, orthodoxen Jüdinnen und Juden, sunnitischen Türkinnen und alevitischen Kurden.

Hintergründe

Es sind nicht primär religiöse Hintergründe der betroffenen Paar, die Zwangsheiraten begünstigen, sondern soziokulturelle. Auf der Website www.zwangsheirat.ch, die vom politisch und religiös unabhängigen Verein Katamaran betrieben wird, ist von «unterprivilegierten, traditionalistisch-familialistisch orientierten migrantischen Gruppen» die Rede, in denen Zwangsheiraten gehäuft vorkämen. «Rein religiöse Motive sind selten», stellt die Juristin Yvonne Meier fest, deren Buch «Zwangsheirat» (Stämpfli, 2010) die Rechtslage in der Schweiz darstellt.

Wenn nicht um Religion, worum geht es dann? Es geht um Familien- und Clanstrukturen, in denen Jugendliche zu Gehorsam und Unterordnung verpflichtet werden. Es geht um finanzielle Interessen – zum Beispiel um Mitgift. Oder um Familiennachzug in die Schweiz: Eine in der Schweiz lebende junge Frau wird mit ihrem Cousin verheiratet, der im Kosovo oder in der Türkei lebt. Es geht um die elterliche Kontrolle der Sexualität der Töchter, deren vorehelicher Kontakt mit Männern die Familienehre beschmutzen würde. Es geht – in der Fremde, in der man lebt – um die Stärkung der eigenen Gemeinschaft. Es geht um die Stabilisierung des patriarchalen Selbstverständnisses des Vaters, der, in der Migration beruflich oft zurückgestellt und sozial an den Rand gedrängt, mindestens in den eigenen vier Wänden das Sagen haben will.

Massnahmen

Bis jetzt war die Zwangsheirat im Strafgesetzbuch nicht explizit als Delikt erwähnt, sondern wurde unter Nötigung subsummiert. Nun sieht der Bundesrat eine Verschärfung vor: Er hat die Botschaft «zum Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten» an das Parlament überwiesen. Sie besteht aus einem rechtlichen und einem sozialtherapeutischen Teil. Beide Teile sollen die Opfer von Zwangsverheiratungen «wirksam unterstützen und in ihren Grundrechten schützen». Konkret will die Landesregierung, dass mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft wird, wer andere zur Ehe zwingt; dass Zivilstandsbehörden bei begründetem Verdacht auf eine Zwangsheirat Anzeige erstatten müssen; dass Zwangsehen und Ehen mit Minderjährigen für ungültig erklärt werden, auch wenn sie im Ausland geschlossen worden sind.

Der Schweizerische Evangelische Kirchbund (SEK) steht den Verschärfungen skeptisch gegenüber. Zwangsheirat könne schon mit der jetzigen Gesetzgebung wirkungsvoll bestraft werden. Eine Verschärfung sei kontraproduktiv: «Sie könnte die Loyalitätskonflikte zwischen Opfern und Tätern akzentuieren und die Kooperationsbereitschaft mit den Behörden vermindern», sagt SEK-Kommunikationschef Simon Weber.

Risiken

Parallel zur Rechtsverschärfung hat der Bundesrat Untersuchungen in den Bereichen Information, Prävention und Opferschutz in Auftrag gegeben (Details unter www.gegen-zwangsheirat.ch). Aufgrund der Untersuchungsresultate wird das Bundesamt für Migration der Landesregierung im Juni 2012 eine Bestandesaufnahme mit Empfehlungen vorlegen.

Dieser Teil der Botschaft liegt auf der Linie des Evangelischen Kirchenbunds: Für ihn stehen nämlich die Prävention und der Schutz der Betroffenen im Vordergrund. In jenen Migrationskreisen, wo Zwangsverheiratungen vorkommen, müsse «eine verstärkte Sensibilisierung erfolgen, ohne dass diese Gruppen unter Generalverdacht gestellt werden», heisst es beim SEK. Wichtig sei zudem gemäss Simon Weber «die grosszügige Erteilung eines eigenständigen Aufenthaltsrechts für Opfer von Zwangsehen.» Denn wer nach Auflösung der Zwangsehe den Aufenthaltsstatus verliere und ins Herkunftsland zurückkehren müsse, könne dort an Leib und Leben bedroht sein.

Härtere Strafen? Mehr Hilfe? Oder beides? Nicht nur das Parlament ist gefragt.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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