Altlasten, Panzerglas und Kastrationen

Das Sanitätsdepartement des Kantons Basel-Stadt hat es Mitte Monat per Pressecommuniqué publik gemacht: Noch 1987 wurde in der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel (PUK) an einem erwachsenen, schwer geistig Behinderten mit Einwilligung seiner Eltern eine Kastration durchgeführt.

Formell verantwortlich für diesen Eingriff ist der Leiter der Station F, Chefarzt Hans Feer. Gegenüber der WoZ schildert er den betreffenden geistig Behinderten als «idiotisch», er verstehe keine Sprache, könne nicht sprechen, kaum essen. «Körperlich sehr unruhig und zappelig», habe er sich damals andauernd mit seinem Glied beschäftigt. Er sei – was er aus dem Gesichtsausdruck geschlossen habe – «offenbar eher genital gequält» gewesen. Auch das Pflegepersonal und die Eltern seien der Meinung gewesen, es müsse etwas geschehen. Für die Kastration selber mag Feer nicht die alleinige Verantwortung übernehmen: «Der Chirurg ist genauso verantwortlich wie ich. Jeder Arzt ist selber verantwortlich für sein Handeln.»

Feer ist ein profilierter Vertreter der biologischen Psychiatrie, im speziellen der Evolutionstheorie, die von der Erblichkeit der anatomischen, physiologischen und psychischen Merkmale sowie der «natürlichen Selektion» ausgeht. Heute ist er frustriert: «Man wollte mich weghaben von der Abteilung F.» Schon vor längerer Zeit habe ihm der Vizedirektor der Klinik, Asmus Finzen (ein ebenso profilierter Sozialpsychiater), vorgeschlagen, die Leitung der Station abzugeben, was er abgelehnt habe. Im Zusammenhang mit dem Kastrationsfall sei nun Direktor Walter Pöldinger gekommen und habe ihn ultimativ zum Rücktritt als Stationsleiter aufgefordert: «Ich habe Angst bekommen, rausgeschmissen zu werden, und habe mich innert zehn Minuten entscheiden müssen.» Dass ihn der baselstädtische Sanitätsdirektor Remo Gysin nicht deckt, sondern vor Abschluss der Untersuchung den Kastrationsfall publik gemacht hat, ist für Feer eine politische Intrige: Während Gysin der SP angehört, politisiert Feer in deren rechter Abspaltung, der Demokratisch-Sozialen Partei des Polizeidirektors Karl Schnyder. Gegen die nun eingesetzte Untersuchungskommission hat er «Vorbehalte». Einzig Klaus Ernst, der ehemalige Burghölzli-Direktor, sei «sicher objektiv». Die andern beiden Kommissionsmitglieder sind der Jurist Jost Gross (früher Zentralsekretär der Pro Mente Sana) und Jakob Egli, Präsident der Schweizerischen Heilpädagogischen Gesellschaft.  Ihr Bericht wird auf Ende April erwartet. Feer behält sich vor, eine Gegenuntersuchung zu beantragen.

Im übrigen gehe es dem 1987 Kastrierten, der nach wie vor in der PUK Basel untergebracht ist, «besser».

Neuroleptika statt Personal

In Feers Ausführungen fehlt jeder Hinweis auf Krankheitssymptome oder, was bei Zwangseingriffen ein Standardargument ist, auf Selbst- und Fremdgefährdung des geistig Behinderten. Er wurde – so ist daraus zu schliessen – kastriert, ohne dass er «krank» gewesen wäre, ohne dass die handelnden Ärzte einen «Heilauftag» geltend machen könnten. Dass sein Verhalten von massgebender Seite als nervenaufreibend, ärgerlich, störend, untragbar usw., kurz: als nicht klinikkompatibel empfunden wurde, hat offenbar für den chirurgischen Eingriff genügt.

Am 19. März hat das Basler Sanitätsdepartement unabhängig von diesem Kastrationsfall eine Medienkonferenz zur «Lebenssituation der geistig behinderten Erwachsenen» des Kantons durchgeführt. Dabei skizzierte Asmus Finzen den Klinikalltag vor der Anfang 1989 eingeleiteten baselstädtischen Psychiatriereform: «Die Psychiatrie setzte die Mittel ein, die sie damals beherrschte: medizinische Methoden statt Pädagogik, Pflege statt Erziehung, Medikamente statt Sinngebung, in früheren Jahren vereinzelt auch Kastration und Leukotomie [ein hirnchirurgischer Eingriff, fl.].»

Noch heute sieht die Wirklichkeit für die rund 1500 in Kliniken internierten geistig Behinderten allerdings zu oft so aus. In einem Bericht schildert Jakob Egli ihre Lebensbedingungen wie folgt: «Zu grosse Gruppen von oft zwanzig und mehr schwierigen bis schwer behinderten Menschen, ungünstige räumliche Verhältnisse; von Sinn und Aufgaben entleerte Tagesabläufe; mangelnd respektierte Intim- und Privatbereiche; überforderte Betreuer, d.h. zu wenig Personal, nicht adäquate Ausbildung, einschränkende Arbeitsbedingungen; fehlende Fachberatung; Mangel an realistischen Perspektiven und adäquaten Konzepten.»

In Basel sieht nach Finzens Schilderung die 1952 gebaute Behindertenabteilung so aus: «Dicke schalldichte Mauern, überall Panzerglas, abgeschrägte Fenstersimse, nur mit Spezialschlüssel zu öffnende Fenster, kleine zellenartige Zimmer mit fehlenden Türfallen von innen, Gitter vor den Fenstern, lange düstere Korridore.» Beim Personal wurde bis in die achtziger Jahre möglichst gespart, in den ungünstigsten Zeiten gab es 12,5 Stellen für 48 geistig Behinderte. Eine heilpädagogische Betreuung war in den siebziger Jahren nach kurzer Zeit wegen interdisziplinärer Schwierigkeiten wieder aufgegeben worden. Die paramilitärische Klinikordnung konnte bei diesen Rahmenbedingungen nur mit dem «chemischen Knebel» aufrechterhalten werden. Finzen: «Allein die verordneten Neuroleptika hätten ausgereicht, um eine gleich grosse Patientenzahl mit Psychosen aus dem schizophrenen Formenkreis zureichend zu behandeln.»

Anfang 1989 ist in der Behindertenpolitik der Klinik eine Wende eingeleitet worden: bauliche Sofortmassnahmen, Aufstockung des Pflegepersonals auf 36 volle Stellen und gleichzeitig Aufteilung der 43 geistig Behinderten in vier Gruppen. Dadurch konnte der Einsatz von Psychopharmaka massiv eingeschränkt werden. Nach Finzen wurden «5 Kilogramm Reinsubstanzen» eingespart; der Neuroleptika-Verbrauch verminderte sich um die Hälfte

Wird die Station F überflüssig?

Klinikreformen sind für die geistig Behinderten aber nicht genug: «Damit geistig Behinderte ihr Leben entsprechend ihren Möglichkeiten entfalten können, brauchen sie einen geschützten Lebensraum mit Herausforderungen, die ihren Fähigkeiten angepasst sind, sowie eine ständige Förderung und Begleitung. Dabei liegt das Schwergewicht auf pädagogischen Elementen. Die Psychiatrie wird erst zuständig, wenn geistig Behinderte zusätzlich psychisch erkranken», so das «Psychiatriekonzept», das «Leitbild für die Psychiatriereform im Kanton Basel-Stadt» (März 1990). Andererseits besteht, so der Psychologe Michael Wernet, «für die Klinik eine Aufnahmepflicht, obwohl in vielen Fällen keine medizinische Indikation gegeben ist und eher pädagogische Schwierigkeiten im Vordergrund stehen». Finzen resümiert: «Geistig Behinderte sind keine psychisch Kranken. Ihre Betreuung ist Domäne der Heil- und Behindertenpädagogik; und der Ort der Betreuung ist nicht die Anstalt, sondern die Gemeinde.»

Jetzt will die PUK Basel neue Wege gehen. Am 1. Juni 1991 soll das kantonale Wohnheim «Pilgerstrasse», ein grosses Einfamilienhaus, für zehn geistig Behinderte eröffnet werden. Ziel: «Durch die Schaffung und Gestaltung von Wohn-, Beschäftigungs-, Freizeit- und Therapiebereichen, welche den Bedürfnissen der geistig Behinderten entsprechen, soll die integrative Teilnahme am kulturellen und sozialen gesellschaftlichen Leben – und damit die Normalisierung der Lebensbedingungen – ermöglicht werden», so Beatrice Breitenmoser, stellvertretende Leiterin der Planung des Sanitätsdepartements.

Weitere Projekte sind geplant: Im Spätherbst soll die «Riehenstrasse 300» für vorerst neun, nach einem Ausbau für 24 geistig Behinderte öffnen, auf Anfang 1993 das Wohnheim «Klosterfiechten» mit acht Plätzen. Kurt Zenklusen, Leiter des Pflegedienstes in der PUK, hofft, dass später sogar noch ein viertes Projekt realisiert werden kann: «Dann könnte die Stadion F geschlossen werden.»

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Verbotene Sexualität

 

Geistig Behinderte haben die gleichen sexuellen Bedürfnisse wie die sogenannt Normalen; diese normalen Bedürfnisse zu leben ist ihnen aber weitgehend unmöglich. Ihre Beschäftigung mit sich selber und ihre Begegnungen mit dem anderen Geschlecht werden nur als asexuelle toleriert. Jederzeit droht die psychiatrische Technologie mit Chemie und mit dem Skalpell, mit Sterilisation (Durchtrennung von Samen- resp. Eileitern) oder mit Kastration (Entfernung von Hoden resp. Eierstöcken).

• Am 3. September 1928 wurde im Kanton Waadt das eugenisch motivierte Gesetz zur «Sterilisation von psychisch Abnormen» verabschiedet. Zwischen 1929 und 1936 wurden danach 56 Frauen sterilisiert, 6 mit gleichzeitiger Schwangerschaftsunterbrechung, 44 mit der Diagnose Oligophrenie (Schwachsinn). In der gleichen Zeit wurden 7 Männer kastriert, einer sterilisiert. Noch zwischen 1960 und 1978 wurden in der PUK Basel 4 Kastrationen  durchgeführt.

• Zu einer öffentlichen Diskussion führte 1978 der Fall einer Frau, die als 17jährige in der psychiatrischen Klinik St. Urban wegen «dominant vererbtem Schwachsinn» sterilisiert worden war und sieben Jahre später als verheiratete Frau auf Schadenersatz gegen Klinik, Ärzte und Vormundschaft klagte. Das Luzerner Obergericht hielt dazu unter anderem fest: «Der Patient muss in die Operation eingewilligt haben. [...] Ist der Patient völlig unzurechnungsfähig, so genügt die blosse Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.»

• Ausgelöst durch diesen Fall von Zwangssterilisation verabschiedete die Schweizerische Akademie der Wissenschaften 1981 ethische Richtlinien zur Sterilisation geistig Behinderter. Unter anderem heisst es dort: «Es muss vermieden werden, eine Person zu operieren, die das Problem nicht in der ganzen Tragweite verstanden hat.» Und: «Der geistig Behinderte muss mindestens verstehen, dass ein operativer Eingriff vorgenommen werden soll und dass dieser bleibend verhindert, dass er/sie Kinder zeugen beziehungsweise gebären kann.»

• In seiner Ausgabe vom 31. Dezember 1982 kritisierte der «Beobachter» in einem Schwerpunkt zur «Zwangssterilisation» diese Richtlinien scharf als «weltfremdes Wolkenkuckucksheim»: «Die Einhaltung solche Richtlinien schliesst schwerste Missbräuche, Fehlentscheide und Katastrophen nicht aus. […] Offensichtlich ist der Ermessenspielraum der Ärzte derart gross, dass sie im Grunde genommen überfordert sind.» Der «Beobachter» verlangte damals eine gesetzliche Regelung und die Schaffung einer unabhängigen Instanz zur Überprüfung von Sterilisationen. Geschehen ist seither nichts mehr.

• Interessant, dass in dieser Debatte ab 1978 ausschliesslich von «Sterilisation» die Rede ist. «Kastration» war offenbar schon soweit obsolet geworden, dass sie auch für psychiatriekritische Leute kein Thema mehr war, umsomehr als Sexualität auch medikamentös bekämpft werden kann, in der PUK Basel bis 1989 mit «Androcur», einem Medikament zur «Triebdämpfung» und/oder gegen die «Hypersexualität des Mannes» (Nebenwirkungen sind z.B. akute und schwere chronische Leberfunktionsstörungen, maligne Tumoren und schwere chronische Depressionen).

Wie Chefarzt Feer 1987 gegen die Sexualität seines Schützlings vorgegangen ist, mag von der Untersuchungskommission verurteilt werden – dass gegen die Sexualität geistig Behinderter vorgegangen wird, erzwingt die Struktur der Kliniken. Tagtäglich. Überall. Geistig Behinderte gehören nicht in psychiatrische Kliniken.

Hauptsächliche Quelle: Zwangssterilisationen – ein düsteres Kapitel der Schweizergeschichte, in: Soziale Medizin 6-8/1990.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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