Mit Hausverboten gegen Grundrechte

Was die Gewerkschaft GBI auf den Baustellen tut, hat die Unia Nordwestschweiz in den Filialen der Migros Basel-Stadt und Baselland auch versucht: mit Flugblättern über die Rechte am Arbeitsplatz zu informieren. Was jedoch die Bauunternehmer akzeptieren, weil es schlicht und ergreifend rechtmässig ist, wird von der Migros Basel nach wie vor bekämpft. 

Im Frühjahr 2001 begann die Unia Nordwestschweiz mit Flugblättern eine Informationskampagne. Mitte Juni reagierte der Genossenschaftsbund Migros Basel in der Presse mit einem «Offenen Brief an die Gewerkschaft GBI-Unia», bat um «Fairplay» und sprach von «Unterstellungen» von Seiten der Gewerkschaft. Im August folgte ein Brief an die Mitarbeitenden, in dem die Argumente der Unia als «beleidigend und rufschädigend» bezeichnet wurden –  der «vertragliche Sozialpartner» sei im übrigen der VHTL, nicht die Unia.

Migros-intern redete man bereits im Juli 2001 Klartext. Mit einem Rundschreiben ging eine Liste von Weisungen an die «Kostenstellenleiter/innen». Drei dieser Weisungen setzten Rechte ausser Kraft, die in der Bundesverfassung garantiert sind: «Die Migros Basel duldet keine Gewerkschaftsaktivitäten auf der Verkaufsfläche und dem Areal der Filialen.» Das widerspricht der Informationsfreiheit (Art. 16). «Die Flugblätter sind einzusammeln und der Personalabteilung in Münchenstein ein Exemplar zuzustellen.» Das widerspricht der Eigentumsfreiheit (Art. 26 Abs. 1). «Diese Regeln betreffen nur die […] Unia und nicht jene unseres Sozialpartners VHTL.» Das widerspricht der Koalitionsfreiheit (Art. 28).

Nordwestschweiz ist kein Einzelfall

Der Konflikt spitzte sich zu: Die verunsicherten Angestellten nahmen – aus Angst, erwischt zu werden – die Flugblätter nur noch ungern an. Die Filialleitungen reagierten zunehmend aggressiv und stellten die Leute von der Unia, die sie entdeckten, sofort vor die Tür. Am 20. September 2002 nun schickte die Migros der Unia per eingeschriebener Post ein Hausverbot für alle Filialen in der Nordwestschweiz. 

Das Vorgehen des Migros-Genossenschaftsbunds Basel ist kein Einzelfall:

• Bereits 2001 belegen die Migros-Manager im Berner Oberland die Unia nach einer Flugblattaktion zur Lohnpolitik mit einem Hausverbot für alle Filialen.

• Als Unia-Aktivistinnen und -aktivisten Ende 2001 in den Migros-Filialen des Waadtlands eine Umfrage zu den Gesundheitsproblemen am Arbeitsplatz durchführen, wird ihnen wiederholt der Zutritt zu den Filialen verweigert. Stattdessen sollen sie die Fragebogen den Filialleitungen aushändigen, die sie selber verteilen wollen.

• Im September 2002 bitten die Lausanner Stadtbehörden die Gewerkschaften, eine Umfrage im Zusammenhang mit der Verlängerung der Ladenöffnungszeiten durchzuführen. Sowohl Migros als auch Coop untersagen der Unia die Verteilung der Unterlagen.

• Am 3. September 2002 erlässt die Apotheken- und Parfümeriekette «Sun Store», die nicht zuletzt innerhalb von Migros-Supermärkten aktiv ist, eine Weisung an die Angestellten, wonach «die Entgegennahme von Flugblättern» eine Handlung sei, «die mit dem uns verbindenden Arbeitsvertrag» unvereinbar sei. Ein Flugblatt anzunehmen wäre demnach ein Kündigungsgrund.

• Sowohl Migros als auch Coop sprechen laut vorliegenden Briefen Angestellten, die bei der Unia organisiert sind, das Recht ab, sich zum Gespräch mit dem Arbeitgeber gewerkschaftlich begleiten zu lassen. Coop empfiehlt ausdrücklich die Begleitung durch den pflegeleichteren VHTL.

Freier Zugang zu den Betrieben

An einer Pressekonferenz in Bern hat die Unia-Zentralsekretärin Catherine Laubscher am 17. Oktober betont, dass die Unia «ihre Arbeit einer Gewerkschaft der Nähe» weiterführen wird: «Der Dienstleistungssektor ist eine wahre Gewerkschaftswüste. Besonders die Wirtschaftszweige ohne lebendige Sozialpartnerschaft bekunden grosse Mühe, Gewerkschaften an den Arbeitsplätzen zu akzeptieren.» 

Gerade im Dienstleistungssektor ist deshalb die Kampagne «Mehr Rechte für die Arbeitenden», die der Schweizerische Gewerkschaftsbund am Kongress vom Samstag beschliessen will, dringend nötig. Die Gewerkschaften haben zu Informations- und Werbezwecken das Recht auf freien Zugang zu den Betrieben. Es ist Zeit, dass das die Arbeitgeber auch im Dienstleistungssektor begreifen.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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