«Komposti, respektive schon Grufti»

Ein Strassencafé am Central in Zürich: Er kommt, leicht vornübergebeugt, direkt vom «Werkraum» in der Kaserne, ist 38-jährig, schmal. Die Sonnenbrille hat Sadreddin Seyhoun in die Haare zurückgeschoben. Zusammen mit anderen hat er 60000 gefälschte Levi’s-Jeans in Arbeit: Aufdrucke entfernen, Knöpfe auswechseln, die fertige Ware geht an die Kirche. Pro Arbeitsstunde werden ihm fünfzehn Franken vom Bussenkonto abgezogen. Es sei einiges zusammengekommen, sagt er:  Schwarzfahren, Diebstahl, Drogen – eben «die ganze Scheisse». Kaffee und Zigaretten lässt er sich nicht nehmen, auch wenn er nach dem letzten Sommer sein Herz schonen muss. Vom Kokain allerdings sei er weg, sagt er. Vom Methadon noch nicht ganz.

Entsorgt am Pistenrand

Am 18. Oktober 2000 reiste Sadreddin Seyhoun in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Zuerst schickte man ihn für eine Woche ins Aufnahmezentrum Kreuzlingen, dann für ein halbes Jahr in das Durchgangszentrum Embrach 2, schliesslich ins Durchgangszentrum Zürich Altstetten. Am 8. Mai 2001 wurde sein Asylgesuch letztinstanzlich abgewiesen, er blieb aber unabschiebbar in der Schweiz, weil er von der iranischen Botschaft kein «Laissez-passer» erhielt. Sadreddin Seyhoun begann regelmässig Heroin und Kokain zu sniffen und zu spritzen. Am 3. Oktober 2001 wurde er von Altstetten – wo man ihm «Sachbeschädigung und Diebstahl» zur Last legte – nach Glattbrugg abgeschoben, in das «Minimalzentrum im Rohr Zürich-Flughafen».

Dieses Zentrum liegt hinter einem Wäldchen und der begradigten Glatt und ist in mehreren Containern neben einer Fahrendensiedlung und dem Ausschaffungsgefängnis direkt am Pistenrand des Flughafens untergebracht. Das wöchentliche Sackgeld beträgt 17 Franken 50 – pünktlich abzuholen am Dienstagvormittag, ansonsten der Betrag verfällt –, dazu kommen Esswaren im Wert von 42 Franken 50. Seit der Revolution der Mullahs ist Sadreddin Seyhoun rund um die Welt fast zwanzig Jahren unterwegs gewesen, bevor er hier strandete. Seine Eltern, eine Schwester und zwei Brüder leben heute im Iran; eine Schwester ist in Deutschland, ein Bruder in Australien, einer ist in den USA gestorben. Er selber reiste mit gefälschten persischen und spanischen Papieren. Er spricht heute neben Persisch auch Englisch, Deutsch, Niederländisch und Thai, lebte in Deutschland, sass in Thailand wegen Drogen im Gefängnis, in Kanada leben seine zwei Kinder mit ihrer Mutter.

Das Minimalzentrum im Rohr wurde im September 2000 eröffnet, geführt wird es wie andere solche Zentren von der ORS Service AG (Organisation für Regie- und Spezialaufträge), in diesem Fall auf der Basis einer «Leistungsvereinbarung» mit der Direktion für Soziales und Sicherheit des Kantons Zürich der Regierungsrätin Rita Fuhrer (SVP). Das Zentrum dient – so der Auftrag – der Unterbringung von «Asylsuchenden beziehungsweise Personen aus dem Ausländerbereich», deren «Verhalten den Betrieb in der ordentlichen Unterbringungsstruktur stört». Für die Menschenrechtsgruppe «augenauf Zürich» ist das Zentrum die «schärfste Sanktionsstufe für so genannt ‘renitente’ Asylbewerber».

«Sehr gut, sehr höflich und anständig» habe sich der Neuzugewiesene in der ersten Zeit verhalten, wird die Zentrumsleiterin Lilian Beck-Schmid später bei der Polizeibefragung Sadreddin Seyhoun charakterisieren: «Er trat hervor, weil er ‘gerne’ reinigte. Für diese Arbeiten erhält man Geld und Seyhoun war zeitweise der bestverdienende Asylsuchende.» Es stimme, sagt dieser heute, er habe in der ersten Zeit viel geputzt, weil man ihm «einen guten Transfer» hinein in die schweizerische Gesellschaft versprochen habe. Aber bald habe er gemerkt, dass es nur einen einzigen Weg aus dem Minimalzentrum gebe: jenen hinüber ins Ausschaffungsgefängnis. Nachdem seine Drogensucht bekannt geworden ist, wird er «im Rohr» immerhin in ein Methadonprogramm aufgenommen. Seither erhält er täglich die Ersatzdroge und wird so befreit vom Beschaffungsstress und den qualitativ schlechten Drogen, an die er als Mittelloser zuvor herangekommen war.

Die Herzklappen des Schauspielers

Sadreddin Seyhoun hat bald die Lust verloren, den Musterinsassen zu spielen. «Ich bin kein Arschlecker», sagt er. Seyhoun sei «in jeder Beziehung ein guter Schauspieler», gab später ein Zentrumsmitarbeiter zu Protokoll. Weil er Termine nicht eingehalten habe, weil sich Mitbewohner über ihn beklagten und weil er dem Personal gegenüber «unhöflich, unhaltsam und drohend» geworden sei, wird gegen ihn am 12. Januar 2002 ein zehntägiges «Zentrumsverbot» ausgesprochen. Dies, obwohl er wegen eines Velo-Unfalls ein frisch operiertes Knie hat. Er hat keine Unterkunft mehr, verbringt die Nächte zum Teil im Bahnhof Glattbrugg, zum Teil im Zürcher Hauptbahnhof und kehrt nach der Aussperrung erkältet ins Minimalzentrum zurück. Methadon erhält er laut der Medikamentenkontrollkarte, die das Zentrum führt, erst fast fünf Wochen später, am 14. Februar, wieder.

Zum zweiten Zentrumsverbot kommt es am 24. Juni 2002. Diesmal wird ihm der Diebstahl eines Natels aus einer Arztpraxis und des Receivers für den Fernseher im Zentrum zur Last gelegt. Bewiesen werden können die Anschuldigungen nicht. Eine Nacht verbringt er auf einem Polizeiposten, weil er in einer Kontrolle hängen bleibt, weitere Nächte in einer Toilettenanlage beim Bellevue in Zürich und im Wäldchen beim Minimalzentrum in Glattbrugg. Die Methadonabgabe wird erneut gestoppt.

Am 30. Juni taucht Sadreddin Seyhoun im Zentrum auf: «[Er] kommt angekrochen und will Methadon», notiert ein Mitarbeiter im Journal, «gebe ihm einen guten Rat, bevor er ‘absackt’… Er sieht aus wie ein Komposti, resp. schon ‘Grufti’!» Tags darauf klagt er über Atembeschwerden, und auch mit den Füssen stimme etwas nicht. Man bringt ihn zum Arzt, der Schmerztabletten verordnet und im Übrigen vermutet, der Patient dramatisiere, damit sein Zentrumsverbot aufgehoben werde. Die Nacht vom 2. auf den 3. Juli verbringt er trotzdem im Zentrum, weil der Nachtwächter Mitleid hat. Am nächsten Vormittag wird das Personal während der Haussitzung auf ihn aufmerksam, weil er in einem Nebenzimmer stöhnt und deliriert.

Der herbeigerufene Zentrumsarzt vermutet eine Kokainpsychose und weist den Patienten per fürsorgerischen Freiheitsentzug in das Psychiatriezentrum Hard ein. Von dort wird er gleichentags zur genaueren Untersuchung ins Spital Bülach verlegt. Zwei Tage später liegt er im Universitätsspital Zürich. Diagnose: Herzklappenentzündung (Aortenklappen-Endokarditis) mit Blutvergiftung, die durch «septische Embolien» das Hirn zu schädigen begonnen hat. Sein Zustand verschlechtert sich in den folgenden Tagen derart, dass am 19. Juli eine Herzoperation nötig wird. Am 29. Juli wird er zur Rehabilitation in die Höhenklinik Wald überführt.

Am 6. September 2002 wird Sadreddin Seyhoun ins Minimalzentrum zurückgeschickt. Am 11. holt man ihn zu einer Besprechung mit dem Zentrumspersonal, an der auch der Direktor der ORS Service AG, René Burkhalter, teilnimmt. Man erklärt ihm, dass er für das Vorgefallene die alleinige Verantwortung zu übernehmen habe. Er sei, so die Gruppe «augenauf,» «massiv unter Druck gesetzt und mit Vorwürfen bombardiert» worden. Dass Sadreddin Seyhoun bei dieser Besprechung gesundheitlich bereits wieder schwer angeschlagen sein muss, fällt dem ORS-Personal nicht auf – dafür gleichentags zwei «augenauf»-Besuchern, die ihn zu einem Arzt bringen, der «einen bakteriellen Infekt im Zusammenhang mit der Operation» vermutet. Zwei Tage später wird er im Universitätspital zum zweiten Mal notfallmässig am Herzen operiert.

Wieder folgen Rehabilitationstage in der Höhenklinik Wald und  erneut droht die Rückführung ins Minimalzentrum. Diesmal sind die Leute von «augenauf» schneller: Sie organisieren für ihn einen Platz im «Urdörfli», einem stationären Betreuungsabgebot für Obdachlose und Ausgegrenzte der Stiftung Sozialwerke Pfarrer Ernst Sieber in Urdorf. Hier lebt er seither.

Strafanzeige wegen Körperverletzung

Im September 2002 beauftragt die Gruppe «augenauf» den Zürcher Anwalt Frank Goecke, Sadreddin Seyhouns Rechte im Hinblick auf die Frage wahrzunehmen, welcher Zusammenhang zwischen dem abrupten Abbruch des Methadonprogramms während des zweiten Zentrumsverbots und der lebensgefährlichen Erkrankung bestehe. In einer ärztlichen Stellungnahme, die Goecke einholt, heisst es: «Ein laufendes Methadonprogramm darf nicht abrupt unterbrochen werden. Sonst ist vorauszusehen, dass der Gesundheitszustand sich verschlechtert.» Denn neben der Rückkehr in den Beschaffungsstress, um den Entzugserscheinungen zu entgehen, bewirkt der abrupte Unterbruch des Methadonprogramms eine Schwächung der körpereigenen Abwehr. Für Goecke ist klar: «Die Gesundheitsschädigung ist kausale Folge des Zentrumsverbots in Kombination mit dem Methadonabgabestopp.» Er reicht Strafanzeige ein gegen die Zentrumsleiterin «sowie weitere unbekannte Mitarbeiter» wegen schwerer, eventuell einfacher Körperverletzung, Aussetzung und Nötigung: «Das Zentrumsverbot erfolgte wegen zwei Lappalien (geringfügiges Vermögensdelikt, Diebstahl), die dem Geschädigten zudem nicht rechtsgenügend bewiesen werden konnten. Aufgrund des Zentrumsverbots wurde ein gewichtigeres Rechtsgut tangiert: die körperliche Unversehrtheit des Geschädigten.»

Am 19. November führt «augenauf» eine Pressekonferenz durch. Aufgrund mehrerer Beispiele, die die prekäre Gesundheitsversorgung im Minimalzentrum illustrieren und von Ungereimtheiten beim Kleider- und beim Verpflegungsgeld, das die ORS vom Kanton bezieht, fordert die Menschenrechtsgruppe vom Kanton Zürich die Kündigung seiner Verträge mit der Firma: «Wir glauben, dass die Verweigerung der Grundversorgung von Asylsuchenden durch die ORS und ihren Auftraggeber, den Kanton Zürich, kaltes Kalkül ist. Die ORS verdient viel Geld damit und der Kanton seinerseits erhofft sich einen ‘Abschreckungseffekt’ und sorgt gleich selbst für Nachschub an ‘kriminellen Asylbewerbern’.»

Eine Woche nach der Pressekonferenz führt die Polizei im Rahmen der unterdessen eröffneten Strafuntersuchung im Minimalzentrum im Rohr eine Hausdurchsuchung durch. Sadreddin Seyhouns Dossier, fünf Journalbücher und die deutsche Fassung der Hausordnung werden beschlagnahmt, die ZentrumsmitarbeiterInnen in den nächsten Tagen polizeilich einvernommen. Aus der beschlagnahmten «Medikamentenkontrollkarte» wird ersichtlich, dass es – so die Analyse von «augenauf» – bei der Methadonabgabe zu «ungeheuerlichen Schlampereien» gekommen sei und dass Sadreddin Seyhoun zwischendurch kein Methadon erhielt, «obwohl er an mehreren Tagen hintereinander» danach gefragt habe. Warum sich das weder medizinisch noch pharmakologisch geschulte Personal zeitweise geweigert hat, das Methadon abzugeben, ist offen.

Die polizeilichen Ermittlungen wurden am 27. Dezember 2002 mit folgendem Hinweis an den Bezirksanwalt abgeschlossen: «Die vom Geschädigten gemachten Aussagen betreffend seiner medizinischen Versorgung im MZ Rohr waren unvollständig. Die Leistungen wurden erbracht.» Seither steht das Verfahren vor der Einstellung.

Im Strassencafé am Central erzählt Sadreddin Seyhoun, am  14. Juli werde er seine Busse vollständig abverdient haben. Und dann? «Dann heirate ich Nadja», sagt er – die Frau, die nach Jahren in den harten Drogen vor einem halben Jahr, kurz nach ihm, im «Urdörfli» eingetroffen ist. Er hat ein strahlendes Lachen.

Am 26. Februar 2015 erhielt ich eine E-Mail ohne geografischen Absender mit folgendem Inhalt:

«I am writing to you in hopes that you can guide me in the right direction of where I can access this article you have written. I do not know much about my father besides the stories I have heard from my mother. I am curious to learn more about him and hope to read your article about him. Unfortunately the WOZ archives only go back to 2005 and I have contacted the people at WOZ for assistance but have not heard back from them as of yet. Is there any chance that you have a copy of this article available for me to read? It would mean a lot to me. / Thank you kindly / S. Seyhoon.»

WOZ-Administratorin Iris Schär hat dem Mann am 2. März 2015 ein PDF der Zeitungsseite gemailt. Hier ist es.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5