Ein Anwalt für alle Fälle

 

Dieser Bericht war auf der Seite 3 der WoZ Nummer 15 vom 10. April 1992 fertig gelayoutet und korrigiert, als am späten Nachmittag des 8. April nach Redaktionsschluss auf Betreiben des Rechtsanwalts Stephan Frischknecht seine Veröffentlichung per superprovisorischer Verfügung verboten wurde, weil er verhindern wollte, dass die darin zusammengefassten Ergebnisse des Untersuchungsberichts Rüesch bekannt würden (woher er wusste, dass dieser Artikel in der WoZ erscheinen würde, weiss ich nicht mehr). Frischknechts Versuch scheiterte, weil die Radgenossenschaft der Landstrasse am 9. April 1992, noch vor Erscheinen der WoZ, mit einer Pressekonferenz die Öffentlichkeit informierte. Ab 10. Mai 1993 wurde der Handel zwischen der Stiftung «Naschet Jenische» und Frischknecht dann vor dem Bezirksgericht in Schaffhausen ausgefochten.

An diesem 8. April 1992 war ich nicht auf der Zürcher Hauptredaktion anwesend, wurde telefonisch auf dem Laufenden gehalten (sicher war ich im Grundsatz mit dem Vorgehen einverstanden) und entnahm das Resultat des Druckversuchs dann der Zeitung. Weil kein Ersatzstoff zur Verfügung stand, wurden auf der im Fotosatz fertig umbrochenen Seite alle den Bericht Rüesch betreffenden Passagen mit dickem Filzstift eingeschwärzt. Das sah dann so aus.

Die damals eingeschwärzten Passagen werden hier zwischen doppelten Schrägstrichen – //…// – erstmals veröffentlicht.

 

Auf Ende März 1992 hat der Bundesrat seine finanzielle Unterstützung der Stiftung «Naschet Jenische» gestrichen. Damit ist die Stiftung, die die Folgen des Pro Juventute-«Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» an den schweizerischen Jenischen wiedergutmachen sollte, am Ende. Ein bisher geheimes Gutachten stellt klar, //wer die Verantwortung dafür trägt, dass die Stiftung ihr Ziel nicht erreichen konnte:// Der im März 1991 aus der Stiftung hinauskomplimentierte Stiftungssekretär Stephan Frischknecht, der jetzt erneut versucht, seine Position im lukrativen Geschäft mit den «Hilfswerk»-Opfern zu stärken.

Geschundene Menschen sind mit (finanziellen) Versprechungen einfach zu ködern, zu spalten und zu beherrschen. Nach dieser machiavellistischen Maxime hat der St. Galler Rechtsanwalt Stephan Frischknecht seit 1986 die Stiftung «Naschet Jenische» regiert, und nach dieser Maxime plant er für morgen Samstag seinen neusten Coup. Auf 10 Uhr – genau dann, wenn sich die ihm nicht mehr gut gesinnten Jenischen der Radgenossenschaft (RG) in Zürich zur jährlichen Generalversammlung treffen – laden zwei Frischknecht-treue Opfer des ehemaligen PJ-«Hilfswerks» zur Gründung des Vereins «Interessengemeinschaft Kinder der Landstrasse» nach Olten ein. Dass diese Gründung mit der RG-Generalversammlung zusammenfällt, hat seinen Grund: Frischknecht muss verhindern, dass die Vereinsgründung noch einmal – wie schon am 17. Mai 1991 – durch einfahrende Jenische  verhindert wird (siehe WoZ 21/1991[1]).

An einer Pressekonferenz in Zürich hat am Donnerstag dieser Woche (nach Redaktionsschluss) der RG-Präsident Robert Huber alle Jenischen aufgerufen, nach Zürich zu kommen und nicht nach Olten zu gehen.

Der dynamische Strahlemann

Am 4. März 1991 kam es in St. Gallen bei der Stiftung «Naschet Jenische» zum Eklat: Jenische Stiftungsräte legten ihrem Sekretär Stephan Frischknecht die Kündigung nahe, weil sie das Vertrauensverhältnis als gestört und nicht mehr wiederherstellbar einschätzten.

Ein unrühmlicher Abgang für den dynamischen Strahlemann, der den Jenischen seinerzeit vom «Beobachter» als integrer und sozial engagierter Jurist empfohlen worden war. Dabei war Frischknechts erster Auftritt im Kampf für die Opfer des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» fulminant gewesen. Als Jurist hatte er im Mai 1985 die paternalistische Hinhaltetaktik der damals noch im Kreuzfeuer der Kritik stehenden «Pro Juventute» sofort durchschaut und in zwei Stunden mehr Forderungen durchgebracht, als die Jenischen vorher in zwölf Jahren. Damit schaffte er sich Vertrauen bei seiner zukünftigen Klientel.

Die Jenischen sahen es ihm deshalb nach, dass er kurz darauf bei der  Luzerner Lido-Besetzung und im Mai 1986 bei der Umfunktionierung einer wichtigen «Pro Juventute»-Pressekonferenz jeweils gegen die Aktionen der Jenischen redete, weil sie die laufenden Verhandlungen stören könnten. Als im Dezember 1986 die Stiftung «Naschet Jenische» aktiv wurde, war Frischknecht vom ersten Tag an der starke Mann. Seine hektischen  Aktivitäten waren so unüberseh- wie unüberschaubar. Klar wurde mit der Zeit nur, dass er um den Preis von inhaltlichen Forderungen für die Stiftung Bundesgelder locker zu machen verstand. Statt einer Wiedergutmachung, die diesen Namen verdient hätte, kriegte die Stiftung 3,5 Millionen Franken, die in kleinen Tausenderbeträgen als «Wiedergutmachung» zu den «Hilfswerk»-Opfern durchsickerten.

Der Bericht Rüesch

Nach Frischknechts Abgang gab die Stiftung, die nun endlich von Jenischen geleitet wurde, beim St. Galler Rechtsanwalt Adrian Rüesch eine Untersuchung der bisherigen «Naschet»-Geschäftstätigkeit in Auftrag. Rüesch legte am 7. November 1991 ein seither geheimgehaltenes, vierunddreissigseitiges Gutachten vor. Die Ergebnisse:

//• Frischknecht betrieb eine im Konfliktfall nicht praktikable dreifache Funktionskumulation, indem er gleichzeitig als Sekretär und als Anwalt der Stiftung, sowie als Anwalt von Dutzenden von Betroffenen des «Hilfswerks» fungierte. Damit, dass er die Stiftung über die Problematik dieses Sachverhalts nicht informierte, verletzte er «seine auftragsrechtliche Aufklärungspflicht gegenüber der Stiftung».

• Sowohl in formeller wie in materieller Hinsicht sind Frischknechts pauschale Rechnungsstellungen im Betrag von insgesamt 905’308 Franken und 25 Rappen unkorrekt. Die verrechneten Stundenzahlen sind astronomisch. 1989 hat Frischknecht bei allen Rüesch bekannten Mandaten insgesamt 2968 Arbeitsstunden verrechnet, der «Naschet» allein 1702 («daneben führte er mit Sicherheit in gewissem Umfange weitere Mandate»). Rüesch: «Der von RA Frischknecht geltend gemachte Aufwand ist m. E. […] klar widerlegt.»//

• Rüesch resümiert, Frischknechts Amtsführung sei //seiner Meinung nach «unter den Gesichtspunkten Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsführung und Falschbeurkundung» strafrechtlich zu prüfen.

Gestützt auf dieses Gutachten// hat die Stiftung «Naschet Jenische» nun gegen ihren ehemaligen Sekretär beim Bezirksgericht St. Gallen Klage eingereicht. Dort liegt allerdings schon seit dem 2. September 1991 eine Klage Frischknechts gegen die Stiftung, weil sie ihm seiner Meinung nach noch genau 340’705 Franken und 15 Rappen schuldet, «zuzüglich Zins zu 8 Prozent seit 1.4.1991».

Seit seinem Abgang als Stiftungssekretär prozessiert Frischknecht überhaupt mit Vorliebe gegen alte Kampfgefährten. Den ehemaligen Stiftungspräsidenten Heinz Kolleger hat er bei der Stiftungsaufsicht im Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) derart angeschwärzt, dass diese Frischknechts Schreiben «als Anzeige verstehen musste» (so der stellvertretende Generalsekretär des EDI, Urs Staub) und, «um uns nicht dem Vorwurf der Begünstigung auszusetzen», gegen Kolleger Klage wegen Veruntreuung einreichte. Kolleger ist freigesprochen worden.

«Beobachter»-Redaktor Hans Caprez hat sich einen Prozess wegen Ehrverletzung eingehandelt, weil er sich erlaubte, auf Frischknechts suspekte Finanzpraktiken hinzuweisen («Anwalt macht Kasse», «Beobachter» 10/1991).

Beim EDI schlecht gemacht hat Frischknecht auch die der «Naschet Jenische» unterstellte Fondskommission, nachdem er sich mit deren Mitgliedern überworfen hatte. Auch hier spurte das EDI in Frischknechts Sinn und entliess per Verfügung die gesamte Fondskommission. Mehrere Kommissionsmitglieder rekurrierten gegen diesen Entscheid und erhielten mit Bundesgerichtsurteil vom 23. Oktober 1991 prompt recht. Unterdessen war jedoch mit dem Segen des EDI die Stiftung «Für die Wiedergutmachung an den Kindern der Landstrasse» als Trägerin einer neuen Fondskommission aus dem Boden gestampft worden. Deshalb gibt es heute zwei Fondskommissionen: Die alte ist entmachtet, dafür legal, die neue verfügt über Finanzen, wurde aber mit EDI-Segen unter Umgehung eines Bundesgerichtsentscheids installiert. Legitimiert ist diese neue Kommission durch das moralische Prestige ihrer Präsidentin, Nationalrätin Leni Robert, die unterdessen den Bundesrat um weitere 7,5 Millionen Franken gebeten hat – zur humanitären Sanierung des fürsorgerischen Jahrhundertskandals in diesem Land. Der Bundesrat hat dieser Bitte vorgestern Mittwoch vollumfänglich stattgegeben.

[1] Dieser Gründungsversuch einer Interessengemeinschaft «Kinder der Landstrasse» in Restaurant «Emmental» in Olten hatte Mariella Mehr auf der Titelseite von WoZ 21/1991 unter dem Titel «Missglückter Coup» kommentiert. Im «Inland»-Teil jener Ausgabe gab Thomas Huonker einen Rückblick auf das Wirken des «Naschet Jenische»-Sekretärs Stephan Frischknecht, Titel: «Anwaltskosten: 904000 Franken».

 

[Kasten]

«Wiedergutmachung» an den «Kindern der Landstrasse»

Der endlose Skandal

 

Am 15. April sind es zwanzig Jahre her, dass der «Beobachter» die publizistische Kampagne gegen die Pro Juventute (PJ) begann, die 1973 zur Schliessung des «Hilfswerks für die Kinder der Landstrasse» führte.

1926 hatte die PJ, wie der «Hilfswerk»-Führer Alfred Siegfried später einmal schrieb, «einen hochamtlichen Brief aus dem Bundeshaus» erhalten mit der Bitte, für die Kinder fahrender Familien «sanierend einzuschreiten». Zwischen 1926 und 1973 betrieb daraufhin das «Hilfswerk» zielstrebig die «Sanierung der Zigeunerplage» (Siegfried), und zwar mit Kindswegnahmen bei jenischen Familien, Internierungen in Erziehungsheimen, Knästen, psychatrischen Kliniken, mit Sterilisationen,  Kastrationen; mit Massnahmen eben, wie man sie für die Durchführung eines Völkermords ergreift, wenn Konzentrationslager politisch (noch) nicht opportun sind. Erst mit der «Beobachter»-Kampagne 1972/73 dämmerten den Verantwortlichen in PJ und Bundesverwaltung die faschistischen Dimensionen dieses Endlösungsversuchs. Zurück blieben mehr als 700 physisch und psychisch kaputtgemachte Opfer des «Hilfswerks».

1975 gründeten die Jenischen die «Radgenossenschaft der Landstrasse» (RG). Ihrem Kampf ist es massgeblich zu verdanken, dass Mitte der achtziger Jahre die Forderungen nach Wiedergutmachung, Akteneinsicht  und Familienzusammenführungen endlich öffentlich wurden. Seither übt sich ein staatlich gesteuertes Krisenmanagement in Schadenbegrenzung.

Seit 1988 zensiert eine Aktenkommission aus lauter Sesshaften jedes Aktenstück, bevor es den Betroffenen, z. B. für Familienzusammenführungen, vorgelegt wird; und zwar von Fall zu Fall in corpore und in jedem Fall rigider, als man es mit Vormundschaftsakten von Sesshaften tun würde. Die Verantwortlichkeitsstudie, die aufgrund dieser «Hilfswerk»-Akten erstellt werden müsste, wird vom Eidgenössischen Departement des Innern seit 1983 konsequent hintertrieben. Seit 1989 wird den «Hilfswerk»-Opfern mit Almosen von 2000 bis 7000 Franken pro Person der Anspruch auf wirkliche Wiedergutmachung abgekauft.[1] Die Ziele dieser Befriedungsstrategie werden von Jahr zu Jahr offensichtlicher:

• Die Jenischen sind mit humanitären Gesten, guten Worten und einem Sackgeld abzuspeisen;

• Alle Forderungen nach weitergehender Gerechtigkeit werden unterdrückt oder solange verschleppt, bis die «Kinder der Landstrasse» weggestorben sind;

• Prospektiv wird das Wiedererstarken des jenischen  Selbstbewusstseins so weit wie möglich verhindert: Fahrende sind hierzulande höchstens noch in kontrollierbaren Reservaten tragbar.

Das ist der endlose Skandal: Während in Bern den ParlamentarierInnen die Augen übergehen ob ihrer humanitären Taten für «unsere armen Zigeunerlein», liquidiert der Bund die autonomen jenischen Organisationen und ersetzt sie durch von Sesshaften dominierte Parallelstrukturen.

Neben der Stiftung «Naschet Jenische» steht deshalb auch die «Radgenossenschaft», Symbol des wiedererwachten jenischen Selbstbewusstseins in der Schweiz, auf der Abschussliste: Nach dem Willen der nationalrätlichen «Kommission für soziale Sicherheit» soll eine «Stiftung Zukunft für Schweizer Fahrende» ins Leben gerufen werden, deren Zweck die Schaffung von Standplätzen sowie die Lösung von Schul- und Gewerbepatentproblemen sei (genau damit hat sich die RG seit Jahren schwerpunktmässig beschäftigt). Vorgesehen sind elf Stiftungsräte, davon sechs Sesshafte. Diese Übungsanlage ist dem Bund eine Million Franken Stiftungskapital und jährlich 200’000 Franken Betriebsbeiträge wert. Dass die gut 400’000 Franken Bundessubventionen, die die RG zur Zeit erhält, gestrichen werden, sobald diese Stiftung funktioniert, liegt auf der Hand.

Und noch ein Skandal: Wenn eine welsche Rechtsextreme die geschichtsrevisionistische «Auschwitz-Lüge» verbreitet, dann wissen die Linken, was sie zu denken haben. Nicht zu denken fähig sind sie seit zwanzig Jahren, dass ihr Schweigen in der Sache des ehemaligen PJ-«Hilfswerks» die staatliche Fortführung des endlosen Skandals erst möglich macht. Wie geschichtsrevisionistisch sind eigentlich die linken Sesshaften in diesem Land? 

[1] Die Verteilung von Geld an «Hilfswerk»-Opfer wurde noch 1992 abgeschlossen, insgesamt 11 Millionen, im Einzelfall höchstens 20000 Franken.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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