Die Härtefall-Lotterie

Wenn Ardian Sala[1] lacht, strahlen seine Augen. Wenn er erzählt, versinkt seine Stimme ab und zu in ein Flüstern – als ob er nichts zu sagen hätte. Der Tisch, über den er den Brief des Bundesamts für Ausländerfragen schiebt, steht in der Küche einer gastfreundlichen Aktivistin der Sans-Papiers-Bewegung.

In diesem Brief vom 18. Juni 2002 steht, Salas «anonymisiertes Gesuch um eine Härtefallbewilligung» sei abzulehnen: «Unseres Erachtens werden im vorliegenden Begehren vorwiegend wirtschaftliche Gründe (Erarbeiten einer Existenzgrundlage für seine Kinder) geltend gemacht, welche eine Härtefallregelung nicht zu rechtfertigen vermögen.» Der 39-jährige Sala sagt: «Andere Leute haben im Krieg mehr verloren als ich: die Frau, die Eltern, die Kinder. Meine Familie lebt. Verloren habe ich das Pferd und die Kühe, den Traktor, das Auto, das Haus und den Stall.»

Schüsse in Sarazino

Am Stadtrand von Bern wohnt in einem alten Block Lazim Bakija. Sein Zimmer ist schmal: in der Mitte das Tischchen mit dem einzigen Stuhl für den Gast. Rechts ein Holzschrank und das Bett, links ein Lavabo und der Arbeitstisch, drauf ein Wechselrahmen mit Zeitungsausschnitten: Fotos zeigen den ernst in die Kamera blickenden Bakija als Sans-papiers bei einer Kirchenbesetzung, er trägt das T-Shirt der Bewegung mit dem Aufdruck «kein mensch ist illegal».

«Willst du Kaffee?», fragt er und verschwindet durch die Verandatür in seine nasskalte Freiluftküche, die er auf dem gedeckten Balkon eingerichtet hat. Er ist erkältet, ab und zu hustet er trocken. «Gott sei Dank», sagt er als Muslim, «dass ich all die Jahre, die ich illegal hier war, nie krank geworden bin und keinen Unfall hatte: Wer hätte das bezahlt? Wo hätte ich hingehen können? Wie hätte ich dann meine Familie mit Geld unterstützt?» Er schenkt Kaffee ein, bietet Haselnüsse, Sultaninen und Äpfel an, setzt sich aufs Bett und sagt: «Ich bin sehr zufrieden, dass ich jetzt bewilligt bin.» Am 7. Juni 2002 hat das Bundesamt für Ausländerfragen entschieden, dass ihm eine «Aufenthaltsbewilligung im Sinne eines schwerwiegenden persönlichen Härtefalles» zuzugestehen sei. Jetzt arbeitet er wieder – wie schon zwischen 1990 und 1996 – bei der Schwarzenbach AG als Gerüstbauer.

Während sich Ardian Sala, weil er nicht in der Schweiz sein darf, in der Schweiz versteckt, ist Lazim Bakija, kaum durfte er endlich in der Schweiz sein, für einen Monat nach Mazedonien geflogen. Seine Familie hat ihn in Skopje abgeholt, von dort sind sie nach Sarazino bei Tetovo gefahren. Dort steht das Haus, das er mit seinem Vater zusammen 1980 gebaut hat. Als im Frühjahr 2001 der Krieg hierher kam, wurde seine Familie im gebirgigen Grenzland zerstreut. Von der Schweiz aus hat sie Bakija mit seinem Handy gesucht, seine Frau, die Töchter Uzerka, Sahé und Hava und die Söhne Sedat und Hajris.

Sie sind zwar alle nach Sarazino zurückgekehrt. Eine Zukunft sieht er für sich hier trotzdem nicht: Immer noch wird Nacht für Nacht geschossen, und wirtschaftlich geht es schlechter als vor dem Krieg. Es gibt weder Arbeit noch Verdienst, vor allem, wenn man – wie er – zur kosovo-albanischen Minderheit Mazedoniens gehört: «Wir sind hier Menschen zweiter Klasse und ohne Rechte.» Um den Mund des 43-jährigen zeigen sich Falten der Bitterkeit: «In meinem Dorf sind neunzig Prozent Mazedonier; Nachbarn, aber nicht Kollegen. Nachts schiessen sie über mein Haus, um meinen Kindern Angst zu machen. Das ist einfach krank.»

Feuer in Rahovec

Als die Schweiz auf Ende 1996 ihre Bewilligungspraxis änderte und den Saisonniers aus dem ehemaligen Jugoslawien sagte, sie seien nicht mehr erwünscht, gab es für sie drei Möglichkeiten: gehorchen und verarmen. Oder trotzdem in die Schweiz zurückkehren und sich illegal durchschlagen – diesen Weg wählte Bakija. Oder zurückkehren und ein Asylgesuch stellen – diesen Weg wählte Sala.

Vorerst schien es, als ob Sala damit das bessere Los gezogen hätte. Während des Kosovo-Kriegs, im März 1999, erhielt seine Familie in der Schweiz die vorläufige Aufnahme: seine Frau, seine Töchter Shqipe, Shehide, Adelina und Florentina und die beiden Söhne Dalif und Jeton. Sie zogen in eine Wohnung, die Kinder wurden eingeschult und lernten Deutsch. Doch im Frühjahr 2000 war die Zerstörung des Kosovo beendet. Darum entschied der Bundesrat, der Krieg sei fertig, und schickte alle vorläufig Aufgenommenen zurück – auch die Familie Sala.

Im August 2000 kamen sie nach Rahovec zurück. «Ehrenwort», sagt Sala, «es gab dort nicht einmal mehr für einen Vogel ein Dach.» Seine Familie hatte ihm schon erzählt, was damals passiert war, als sie nachts in den Wald flüchteten, weil das Dorf beschossen wurde: Soldaten seien gekommen und hätten Haus für Haus mit einem Schaum vollgesprüht und dann angezündet. In seinem Stall sei das Pferd nicht losgebunden gewesen, das verbrennende Tier habe man weitherum schreien gehört.

Sala brachte seine Familie notdürftig bei seinem Bruder unter und begann, auf die Ruine seines Hauses ein neues Dach zu bauen. Er schaffte es, ein Zimmer für die ganze Familie herzurichten. Dann kam der Winter: Er hatte keine Arbeit, kein Verdienst, und kein Material mehr, um weiterzubauen. So kehrte er in die Schweiz zurück. «Wenn du illegal über die Grenze musst, hast du mit schlechten Leuten Kontakt», sagt er nur. «Alles kostet sehr viel, und wenn du kein Geld hast, ziehen sie die Pistole.»

Schwarzarbeit in der Schweiz

Lazim Bakija und Ardian Sala sind sich in der Sans-papiers-Bewegung begegnet. Gemeinsam haben sie die «kollektive Regularisierung» gefordert. In der Wintersession 2001 sagte das Parlament zu dieser Forderung Nein. Stattdessen stellte der Bund den Kantonen anheim, Personendossiers einzureichen, man werde prüfen, ob es sich um «Härtefälle» handle.

Sala und Bakija – durch ihre Biografien in der Schweiz zu ausländerpolitischen Zwillingen geworden –, reichten beide ein solches Dossier ein. Wie sollte man da Unterschiede finden? Beide arbeiteten seit 1990 als Saisonniers in der Schweiz – Bakija als Gerüstbauer in Bern; Sala in Klosters, zuerst zwei Saisons in der Landwirtschaft, dann ebenfalls in der Baubranche. Beide unterstützten mit dem verdienten Geld ihre Familie, für die das Leben, je näher der Krieg kam, umso schwieriger wurde. Beide lernten Deutsch, beide waren am Arbeitsplatz und im grösser werdenden Bekanntenkreis beliebt. Für ihr Dossiers hatten beide keine Mühe, Referenzschreiben zu bekommen, in denen ihnen Hilfsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Freundlichkeit und Offenheit attestiert wurde.

Beide befolgten nach ihrer letzten Saison Ende 1996 den Ausreisebefehl, als die letzten Übergangsfristen des rassistischen «Dreikreisemodells» verstrichen waren und Jugoslawien für die Schweizer Wirtschaft endgültig kein «traditionelles Rekrutierungsland» mehr war. Beide kehrten aber in die Schweiz zurück, Bakija sofort als Sans-Papiers; Sala zuerst als Asylsuchender, später ebenfalls als Sans-Papiers. Beide wurden so von der Gnade von Arbeitgebern abhängig, die sie ab und zu schwarz und als Lohndrücker arbeiten liessen. Bakija sagt: «In den letzten sechs, sieben Jahren konnte ich im Durchschnitt nur etwa 20 Prozent arbeiten, weil die Firmen Angst hatten, einen Illegalen zu beschäftigen.» Sala schiebt den Arbeitsvertrag mit einem landwirtschaftlichen Betrieb über den Tisch: «Salär Fr. 3600.00 inkl. Kost und Logis nach AHV-Ansätzen» steht da. Ausbezahlt worden seien ihm 700 Franken pro Monat. Einmal ist er beim Arbeiten verhaftet worden: «Die Polizisten haben mich gefragt, ob ich wisse, dass ich nicht arbeiten dürfe. Ich habe gesagt, das wisse ich, aber falls der Entscheid kommt, dass ich wieder in den Kosovo zurück muss, wer mir dann hilft, wenn ich nichts verdient habe?»

Lazim Bakija hat noch einmal Kaffee gemacht. «Ich habe hier Jahre und Jahre gewartet und manchmal bin wütend gewesen. Aber diese Tage, Wochen, Monate, Jahre sind im Kopf schnell gelöscht.» Alles vergessen kann er trotzdem nicht. Zum Beispiel: Als der positive Entscheid endlich eingetroffen ist, hat es noch einmal drei Monate und eine Intervention des stadtbernischen Ombudsmanns gebraucht, bis ihm die Fremdenpolizei den B-Ausweis ausgehändigt hat. In der Schweiz gehe es mit dem Schriftlichen nur dann schnell, wenn man Geld auszugeben wünsche, sagt er. Als Illegaler habe er zweimal auf seinen richtigen Namen und unter Angabe der richtigen Adresse ein Auto gekauft: «Das ist schnell gegangen, ohne Probleme.»

Vom richtigen und vom falschen Weg

Ardian Sala hat Pech gehabt, dass er sein Gesuch nicht wie Bakija im Kanton Bern stellte: Östlich der Achse Bern-Basel bearbeiten die Kantone Härtefalldossiers – wenn überhaupt – nur dann, wenn die gesuchstellende Person ihre Identität von vornherein preisgibt und bereit ist, ihre bisherigen Arbeitgeber zu denunzieren – eine Erpressung, auf die Sala nicht eingestiegen ist.

Mit seinem Asylgesuch, auf das das Bundesamt für Flüchtlinge nicht einmal eingetreten ist, hat Sala doch das schlechtere Los gezogen. Als abgewiesener Asylbewerber hinterliess er bei den Behörden eine Aktenspur. Dass das verhängnisvoll sein kann, bestätigt Anni Lanz, die Geschäftsleiterin von «Solidarité sans frontières». Sie hat unter vielen anderen auch die Härtefalldossiers von Bakija und Sala zusammengetragen und sagt aufgrund ihrer Erfahrungen: «Die besten Chancen, legalisiert zu werden, haben jene, die zuvor nie mit der Fremdenpolizei zu tun hatten.» Sala hat geglaubt, in einem Rechtsstaat sei der legalere Weg der erfolgversprechendere. Unterdessen hat er gelernt, dass in der Härtefall-Lotterie, die die Schweizer Behörden mit dem Schicksal von Sans-Papiers spielen, andere Regeln gelten.

[1] Name von der Redaktion geändert. [Die Geschichte der Wegweisung von Ardian Sala habe ich – dannzumal unter seinem richtigen Namen Dalif Dula – in der WoZ Nr. 26 / 2003 erzählt.]

Der Beitrag wurde im achtmal pro Jahr erscheinenden «Aufbruch» Nr. 8 / 2002 gegen Ende des Jahres veröffentlicht. Nachgedruckt wurde er in der WoZ Nr. 3 / 2003 vom 16. 1. 2003. Dort versah ich ihn mit folgendem Zweittext:

 

Härtefälle für 451 Jahre

Wie viele Sans-Papiers heute in der Schweiz leben, weiss niemand. Die Schätzungen reichen von 80000 bis zu 300000 Personen. Zusammengefasst in 351 Dossiers haben 1015 von ihnen im Jahr 2002 ihre Geschichte als Härtefall dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) oder dem Bundesamt für Ausländerfragen (BFA) zur Beurteilung vorgelegt. Aus deren Statistik geht hervor, dass 153 Dossiers positiv beurteilt und damit 444 Personen regularisiert worden sind. Negativ entschieden wurden 66 Dossiers (151 Personen), nicht eingetreten wurde auf 23 Dossiers (70 Personen), hängig sind zurzeit 109 Dossiers (350 Personen).

BFF und BFA haben im Laufe des Jahres demnach gut zwei Drittel der eingegangenen Dossiers bearbeitet – 665 Personen erhielten einen Entscheid. Bei diesem Arbeitstempo würde es im günstigsten Fall (bei 80000 Sans-Papiers) gut 120 Jahre dauern, im ungünstigsten Fall (bei 300000 Sans-Papiers) gut 451 Jahre, bis das Sans-Papiers-Problem gelöst wäre.

Die 351 Dossiers wurden – so die Statistik weiter – von 14 Kantonen eingereicht, die meisten von der Waadt (158), von Genf (68), Bern (40), Fribourg (32) und Neuchâtel (20). Die Kantone Basel-Stadt, Jura, Wallis, Zürich, Solothurn, Basel-Land, Schaffhausen, Tessin und Aargau reichten zusammen immerhin 32 Dossiers ein. Während im Kanton Waadt 507 Personen um eine Regularisierung ersucht haben, gibt es offenbar in folgenden Kantonen keinen einzigen Härtefall: Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Glarus, Graubünden, Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau, Uri und Zug.

Willkürlich, ineffizient, und von zwölf Kantonen vollständig boykottiert: Das ist die Bilanz der Härtefall-Überprüfung, die der Bund den Kantonen am 21. Dezember 2001 im sogenannten «Rundschreiben Metzler» anzuwenden empfohlen hat. Vorausgegangen waren einerseits die Kirchenbesetzungen der Sans-papiers-Kollektive und eine Demonstration am 24. November 2001 in Bern mit mehr als 10 000 Personen, dank denen eine öffentliche Diskussion in Gang gekommen war. Andererseits gab es die Nationalratsdebatte vom 10. Dezember 2001, die für die Sans-Papiers allerdings keine Zugeständnisse brachte.

Das Rundschreiben rief den kantonalen Behörden in Erinnerung, was unter einem «schwerwiegenden persönlichen Härtefall» im Asyl- und im Ausländerbereich zu verstehen sei und teilte mit: «Der Bundesrat hat seine Bereitschaft erklärt, schwerwiegende Härtefälle, die von den Kantonen unterbreitet werden, durch die zuständigen Bundesbehörden prüfen zu lassen.» Diese Bereitschaft hat nach einem Jahr 444 Sans-Papiers aus ihrer unwürdigen Situation geholfen, aber das Problem politisch nicht ansatzweise gelöst.

Die UnterstützerInnen der Sans-Papiers vertreten deshalb folgende politische Lösungsansätze:

• Die Parole der Sans-Papiers-Bewegung  lautet: «Kein Mensch ist illegal!» Sie fordert deshalb weiterhin kompromisslos die kollektive Regularisierung aller Papierlosen.

• Für die «Plattform Runder Tisch», der sich links-grüne Parteien, Gewerkschaften, kirchliche Organisationen und Hilfswerke angeschlossen haben, wäre die kollektive Regularisierung zwar wünschbar. Weil sie aber politisch kurzfristig chancenlos ist, schlägt die Plattform die gruppenweise Regularisierung – zum Beispiel von ehemaligen Saisonniers wie Ardian Sala oder Lazim Bakija – nach bestimmten Entscheidungskriterien vor.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


v11.5