Der Kriminalautor C. A. Loosli

Welch teufelssüchtiger Plan, den der alte Schattmatt-Bauer Rees Rösti ausheckt und durchführt: Er inszeniert seinen Selbstmord so, dass alle Indizien gegen seinen Schwiegersohn Fritz Grädel, den jungen Bauer auf dem Schattmatt-Hof, sprechen. Dieser gerät prompt in Untersuchungshaft, wird des Mordes angeklagt und vor ein Schwurgericht gestellt. Trotz des Freispruchs ist er danach ein gebrochener Mann: So wenig wie ihm das Gericht die Tat nachweisen kann, gelingt es ihm, seine Unschuld zu beweisen. Der unausrottbare Verdacht, doch der Mörder seines Schwiegervaters zu sein, erdrückt ihn. Das ist die Geschichte von C. A. Looslis Roman «Die Schattmattbauern», der verschiedentlich als «erster Kriminalroman der Schweiz» apostrophiert worden ist. Ist er das tatsächlich? Und: Handelt es sich überhaupt um einen Kriminalroman?

Die frühe Kennerschaft

Bereits zwanzig Jahre, bevor Loosli Ende Februar 1926 «Die Schattmattbauern» abschliesst, weist er sich als Kenner der Kriminalliteratur aus: Im Frühling 1908 schreibt er als Redaktor der «Berner Tagwacht» eine Einleitung zu Edgar Allan Poes Erzählung «Die Mordtaten in der Rue Morgue» (1841), die in Fortsetzungen abgedruckt werden soll. Diese Erzählung gilt heute als Prototyp der Detektivgeschichte und als Vorbild für Arthur Conan Doyles Erzählungen um den Detektiv «Sherlock Holmes» (1891), die den weltweiten Siegeszug des Genres begründet haben. Loosli verteidigt in seiner Einleitung die «Holmes»-Geschichten einerseits als vergnügliche Lektüre gegen den hochgestochenen Literaturbegriff der «‘teutschen’ Philologen und Professoren», kritisiert an ihnen andererseits aber, dass es ihnen «an psychischer und materieller Wahrscheinlichkeit» mangle.[1] Ebenfalls 1908 illustriert er dann seine Kritik mit der parodistischen Detektivgeschichte «Die Geisterphotographie»[2]: Der Detektiv Harlock Shelmes entlarvt mit seiner untrüglichen Beobachtungs- und Kombinationsgabe eine spiritistische Sensation als Betrug aus Geldgier, überführt den Betrüger und inszeniert für die Betrogenen auch noch gleich das Happyend.

So allerdings, das ist die zentrale Botschaft des Kriminalautors C. A. Loosli, funktioniert die Welt eben gerade nicht. Jeder Versuch, ein Verbrechen aufzuklären und zu sühnen, bleibt unvollständig und insofern unmöglich: Kann – im Fragment «Zweierlei Kaliber»[3] – immerhin nachgewiesen werden, dass der vorgetäuschte Suizid ein Mord ist, müssen die Behörden ihre Untersuchungen einstellen, ohne einen Täter oder ein Tatmotiv gefunden zu haben. Gelingt – in «Der verlassene Stuhl»[4] – Jahre nach der Tat die Klärung des Tathergangs, bleibt der Täter verschollen und sein Motiv rätselhaft. Sind – in «Sunnemüli-Bänzes Burdi»[5] – mit Erpressung und Geldgier Tathergang und -motiv klar, führt die Unerträglichkeit der Situation zur Selbstjustiz und das Eingreifen der Behörden nicht zur Sühne, sondern direkt in die Katastrophe. Am eindrücklichsten aber lässt Loosli den Versuch der biederen Rechtschaffenheit, ein Verbrechen aufzuklären und zu sühnen, im Roman «Die Schattmattbauern» scheitern.

Looslis Absichten und Deutungen

Am 12. Februar 1926 schrieb C. A. Loosli an Jonas Fränkel, er beschäftige sich mit einem «ziemlich umfangreich gewordenen Roman», den er «im Hinblick auf raschen und wenn möglich guten Verkauf geschrieben habe».[6] Diese Hoffnung wird enttäuscht. Als der Text schliesslich drei Jahre später gekürzt als Fortsetzungsroman im «Schweizerischen Beobachter» zu erscheinen begonnen hat, schreibt Loosli an den Verleger der Zeitschrift: «Ich befinde mich zur Zeit in einer finanziell so prekären Lage, dass mir, falls sich nicht in ganz allernächster Zeit ein Ausweg weist, nichts anderes übrigbleibt, als an die öffentliche Armenpflege zu gelangen.»[7]

Neben der Hoffnung auf «guten Verkauf» hat Looslis Griff zu einem kriminalistischen Stoff inhaltliche Gründe: Einerseits ist er «nun einmal ein alter Gerichtspraktikus: schon als Zwanzigjähriger war ich Gerichtsberichterstatter; dann Übersetzer und Geschworener: ein alter Routinier der Strafrechtspflege».[8] Andererseits verfolgt er als Kritiker des veralteten und unmenschlichen Strafrechts mit dem Roman eine politisch-aufklärerische Absicht. 1932 weist er in der «Vorbemerkung» zur ersten Buchausgabe der «Schattmattbauern» darauf hin, dass die hauptsächlich im Jahr 1893 spielende Handlung die strafrechtliche Praxis spiegle, wie sie sich aus dem «Gesetzbuch über das Verfahren in Strafsachen für den Kanton Bern» vom 1. Januar 1851 ergeben habe. Dieses Gesetz sei am 28. Mai 1928 vom «Gesetz über das Strafverfahren des Kantons Bern» abgelöst worden und habe «viele wesentliche Mängel unserer Strafrechtspflege behoben».[9] Ein gutes Jahr bevor das «Schweizerische Strafgesetzbuch» am 3. Juli 1938 vom Volk angenommen wird, erweitert er dieses Schreibmotiv gegenüber Jakob Bührer: «Gerade in allernächster Zukunft, wo der Kampf um das Schweizerische Strafrecht entbrennen wird», seien verschiedene in den «Schattmattbauern» «entwickelte Gesichtspunkte […] nicht eben belanglos»: «Hab ich ja doch das Buch teilweise im Hinblick gerade darauf veröffentlicht.»[10]

Obschon Loosli in seinen Briefen über die «Schattmattbauern» gewöhnlich als von einem «Roman» spricht, fehlt diese Gattungsbezeichnung sowohl in der ersten als auch in der hier massgeblichen zweiten Buchausgabe von 1943 ((erst die postume Ausgabe im Bücherclub Ex Libris Zürich von 1981 bringt den Begriff «Roman» auf dem Vorsatzblatt). Insofern sich hier ein Vorbehalt zeigt, mag dieser mit Looslis Zweifel zu tun haben, ob es sich bei den «Schattmattbauern» tatsächlich um einen «Kriminalroman» oder doch eher um ein «Kulturbild der emmenthalischen vorkriegsmässigen Bauernsame und Rechtspflege» handle.[11] In der «Vorbemerkung» von 1932 sagt er, der Text sei «ein Beitrag zur schweizerischen Gesittungsgeschichte […], der möglicherweise auch für später einige urkundenhafte Bedeutung in sich trägt»; an anderer Stelle im gleichen Jahr, er sei «keine Dichtung im engeren Sinne», sondern «lediglich ein fleissig herausgearbeitetes Stück bernisch-schweizerischer Gesittungs-, Gesellschafts- und Rechtsgeschichte in kurzweilig erzählender Form».[12] Später, als der Misserfolg der Erstauflage feststeht, bezeichnet er den Roman trotzig als «ein bestimmtes Lebens- und Weltanschauungswerk», das eben nicht «Kunstwerk im Sinne der ‘l’art pour l’art’» sein könne: «Die Leute wünschen eine Konfektionsliteratur, die ich nicht liefern kann und nicht liefern möchte, auch wenn ich könnte.»[13]

Die kriminalistische Innovation

Paul Ott hat in seiner historischen Auslegeordnung der schweizerischen Kriminalliteratur gezeigt, dass die Rede von den «Schattmattbauern» als erstem Schweizer Kriminalroman nicht haltbar ist.[14]

Die Tradition von «Verbrechensberichten und Gerichtsreportagen, mehr oder weniger literarisch nacherzählt», reicht, so Ott, bis ins frühe 19. Jahrhundert zurück. Jünger sei die Tradition der fiktionalen Kriminaltexte. In diesem Genre wird in der Nachfolge von Poe und Doyle in irgendeiner Weise das Schema der «detective story» variiert, das der Literaturwissenschaftler Richard Alewyn in drei Punkte gefasst hat: 1. Das Verbrechen ist schon geschehen. 2. Der Täter ist unbekannt. 3. Der Detektiv klärt den Hergang des Verbrechens durch aussergewöhnliche Kombinationsgabe auf und überführt den Täter.[15] In dieser Tradition stehen «Die Schattmattbauern» – aber in der Deutschschweiz nicht an ihrem Anfang: Seit 1920 lag ein Band mit den Geschichten des Kommissärs Potterat auf Deutsch vor, die der Westschweizer Benjamin Vallotton seit 1904 veröffentlicht hatte.[16] Und seit den frühen zwanziger Jahren erschienen auch in der Deutschschweiz kontinuierlich Kriminalromane.

Einen Meilenstein in der modernen Kriminalliteratur bilden «Die Schattmattbauern» trotzdem. Loosli erweise sich darin, schreibt der Literaturwissenschaftler Edgar Marsch, als «erster kritischer Rezipient der englischen detective story», indem er das «überlieferte Regelwerk der Gattung […] einer kritischen Überprüfung» unterwerfe.[17] Loosli führe damit die «Revolte gegen das Schema» an, das Edgar Allan Poe in Abgrenzung zur linear erzählten Verbrechensdarstellung mit seiner analytischen Erzählweise entwickelt hat. Das Schema bestehe darin, dass ein Detektiv «mit seinen Recherchen in die Vergangenheit, in die Vorgeschichte» aufbreche, den Fall löse und so die gestörte Ordnung wiederherstelle. Hinter dieser «souveränen Ordnungsmacht» des Detektivs, so Marsch, habe «sich traditionellerweise der positivistische Glaube» verborgen, «dass das Denken die Wirklichkeit meistert und daher immer in der Lage ist, eine durch ein Verbrechen entstandene Unordnung wieder zu korrigieren».

Looslis Roman «Die Schattmattbauern» sei, so Marsch, «nicht nur verfahrens- und damit justizkritisch», sondern stelle genau diesen positivistischen Glauben in Frage. Insbesondere in den beiden grossen Plädoyers von Staatsanwalt und Verteidiger lässt Loosli die detektivische Kombinationsgabe zwar tatsächlich brillieren, aber trotzdem gleichermassen scheitern[18]: Die scheinbar lückenlose Indizienkette führt weder zum Beweis der Schuld noch zu deren Widerlegung. So kommt es zum Freispruch mangels Beweisen, an dem der tatsächlich unschuldige Fritz Grädel psychisch zerbricht. Indem Loosli die Offenlegung des Tathergangs um Jahre nach Grädels Tod ansetzt, entlarvt er die Naivität des Poe’schen Krimi-Schemas: In den «Schattmattbauern» sind weder Detektivarbeit noch Rechtsprechung in der Lage, die gestörte Ordnung wiederherzustellen.

Allerdings wird Loosli dem Schema der Detektivgeschichte insofern gerecht, als er mit dem Gemeindepräsidenten und Verteidiger Grädels, Hugo Brand, einen Quasi-Detektiv einführt, der den Fall mit eigenen Nachforschungen zu erhellen sucht. Lässt Poe aber seinen Protagonisten Dupin den rätselhaften Doppelmord an der Rue Morgue nach einem Augenschein am Tatort durch die scharfsinnige Deutung der Indizien lösen, verfährt Hugo Brand in der Terminologie Marschs bei seinen Abklärungen gar nicht kriminalistisch, sondern «anamnestisch»: Brand «sucht die Lösung im Menschen, nicht in den logischen Schlüssen, die sich aus dem kombinatorischen Spiel mit den Indizien ergeben». Gegen den Indizienbeweis stellt Loosli die Geschichte von Rees Röstis Ressentiments – also eine biografisch begründete, juristisch jedoch nicht beweiskräftige Plausibilität.

Für Edgar Marsch ist diese «kritische Auseinandersetzung mit dem rationalistischen Sherlock-Holmes-Lösungsschema» zukunftsweisend. Sie habe in Friedrich Glausers Studer-Romanen (in Buchform ab 1936) zu neuen Grenzen der detektivischen Möglichkeiten geführt, die sich weniger aus der Minderung des Scharfsinns als vielmehr dadurch ergeben hätten, dass der Detektiv in eine vorab psychologisch komplexere, rational nicht mehr restlos entschlüsselbare Welt gestellt worden sei. Dass Glauser Loosli übrigens gelesen haben muss, schliesst Marsch daraus, dass er seinen Wachtmeister Studer in «Schlumpf Erwin Mord» «einen Fall von Versicherungsbetrug» referieren lässt, «der in der Fachliteratur Aufsehen erregt hatte (ein Mann hatte sich erschossen und den Selbstmord als Mord kamoufliert)».[19]

Die volkserzieherische Pointe

Ob es C. A. Loosli allerdings überhaupt darum zu tun war, mit innovativer Kritik die literarische Form des Kriminalromans voranzubringen, darf bezweifelt werden. Loosli sah in den «Schattmattbauern» in späteren Jahren immer weniger einen Kriminalroman. Tatsächlich verzweifelt Fritz Grädel nicht primär an den unzulänglichen Schlüssen des Indizienverfahrens, sondern daran, dass ihm seine bis dahin festgefügte diesseitige und jenseitige Welt auseinander bricht: Er verliert sowohl den Glauben an das Recht als «sichern gesellschaftlichen Hort»[20], als auch jenen an «seinen Gott».[21] Grädel scheitere, heisst es im Roman, weil ihm an «einer gewissen Bildungshöhe» mangle, «weil er, in einfachen Verhältnissen aufgewachsen, der vergleichenden Massstäbe entbehrte, die ihm, hätte er andere Sitten und Leute erfahren, ermöglicht hätten, sich über die Ansichten, die ihn umgaben, verstehend, mild-verzichtend oder grimmig-humorvoll hinwegzusetzen».[22] So aber habe Grädel in der langen Untersuchungshaft «eine unwiderrufliche innere Wandlung» durchgemacht, «von der es kein Zurück mehr gab».[23] In dieser Interpretation sind Kriminalistik und Detektion nur noch Mittel zum eigentlichen Zweck des Textes: Mit Grädels Scheitern plädiert Loosli ex negativo für die Notwendigkeit grösserer «Bildungshöhe» auch für Menschen aus «einfachen Verhältnissen».[24]

Dass Loosli diese Sicht des Romans immer wichtiger wurde, ist belegbar. 1943 schreibt er, er habe sich «des Gewandes einer rechts- und kulturgeschichtlichen Erzählung in diesem Falle lediglich» bedient, «um darauf hinzuweisen, wie sehr das sittliche Kulturmanko unseres Volkes von seiner schablonenhaften, bloss in die Breite, nicht aber in die Tiefe gehenden Bildung und Erziehung bedingt ist, in einem Grade, dass, wenn es sich einmal vor ein etwas von der Norm abweichendes Ereignis gestellt sieht, davon verwirrt, ratlos, hilflos und schliesslich daran zerspellt wird. […] Der gegenwärtig Viele mit Recht erschreckende, fortschreitende Rechtszerfall ist, mit anderen, ähnlichen beklagenswerten Erscheinungen, lediglich das Ergebnis unserer zunehmenden Edelkulturverdämmerung, verdrängten Selbstbewusstseins und eigenmenschlichen Fühlens, Denkens und Handelns.»[25]

Ähnlich argumentiert Jakob Bührer in seinem ebenfalls 1943 verfassten, einführenden Text in «Die Schattmattbauern», in dem er das Literarische gerade dort erkennt, wo ihm der Text über den Kriminalroman hinauszuführen scheint: «Es ist eine Verbrecher-Detektivgeschichte, wenn man so will, aber eine, die in eines der echtesten Dramen hinaufgesteigert ist. Denn was ist die schliessliche Ursache jedes wirklichen Dramas, als die: unsere äussere und innere Bildung genügt nicht!»[26] Für diese «liebenswürdige Einführung» hat sich Loosli bei Bührer dann postwendend bedankt: «Du warst, übrigens von Anfang an, der erste und einzige, der ohne weiteres erfühlte, was ich eigentlich mit dem Roman sagen wollte und nun hast Du es so dargestellt, als wäre es mir wirklich gelungen, es so eindrücklich zu sagen, wie es mir vorschwebte und wie ich gewünscht hätte.»[27]

Freilich gibt es noch einen anderen Grund, warum C. A. Loosli «Die Schattmattbauern» vom Stigma des «Kriminalromans» befreit sehen wollte: Spätestens ab 1910 wurde im deutschsprachigen Raum mit Vehemenz die Frage diskutiert, ob die Detektiv-Erzählung überhaupt Literatur sei oder nur «Schund» oder gar «Rauschgift». Vertreten wurde in dieser Debatte zum Beispiel, ein guter Kriminalroman sei am ehesten noch jener, «der Werte vermittelt und erzieht», und Psychologie müsse «die entscheidende Ingredienz» sein.[28] Es ist unwahrscheinlich, dass Loosli diese Diskussion nicht mitverfolgt hat.

Wahr ist aber daneben auch, dass er bereits 1932 an Fränkel schrieb: «Vorderhand lesen es [das Buch, die Hrsg.] die Leute wie einen Gerichts- oder Kriminalroman; das heisst zur blossen Unterhaltung.»[29] Offensichtlich hat er gehofft, dass ein späteres Publikum «Die Schattmattbauern» nicht nur als «Gerichts- oder Kriminalroman» lesen wird. C. A. Loosli sah sich eben weniger in der Tradition von Poe und Doyle als in jener von Jeremias Gotthelf (siehe Band 4 dieser Werkausgabe).

Erwin Marti und Fredi Lerch (März 2006)

[1] C. A. Loosli: «Wo Bartl den Most holt, oder Egar Allen Poe und Conan Doyle», «Berner Tagwacht», Nr. 69, 22.3.1909.

[2] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern. Zürich (Rotpunktverlag) 2006, S. 317.

[3] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 387.

[4] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 340.

[5] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 359.

[6] C. A: Loosli an Jonas Fränkel, «den 12. Horner 1926», Nachlass C. A. Loosli, Schweizerisches Literaturarchiv Bern (SLA, Bern).

[7] C. A. Loosli an Max Ras, 8.4.1929 (SLA, Bern).

[8] C. A. Loosli an Albert Merckling, 8.8.1939 (SLA, Bern).

[9] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 390.

[10] C. A. Loosli an Jakob Bührer, 25.5.1937 (SLA, Bern).

[11] C. A. Loosli an Jonas Fränkel, 12.2.1926 (SLA, Bern).

[12] C. A. Loosli an Jonas Fränkel, 24.6.1932 (SLA, Bern).

[13] C. A. Loosli an Jakob Bührer, 25.5.1937 (SLA, Bern).

[14] Paul Ott: Mord im Alpenglühen. Der Schweizer Kriminalroman – Geschichte und Gegenwart. Wuppertal (NordPark Verlag) 2005.

[15] Zitiert nach Jochen Vogt [Hrsg.]: Der Kriminalroman. Poetik, Theorie, Geschichte. München (Wilhelm Fink Verlag) 1998, S. 75.

[16] Benjamin Vallotton: Portes entr’ouverts. Propos du Commissaire Potterat (1904); Monsieur Potterat se marie, (1906); Ce qu’en pense Potterat (1915); sowie Benjamin Vallotton: Polizeikommissär Potterat (Zürich) 1920.

[17] Im Folgenden nach Edgar Marsch: «Die Revolte gegen das Schema. Stationen auf dem Weg zur modernen Schweizer Kriminalerzählung seit Carl Albert Loosli», «Quarto», Nr. 21/22, Bern 2006, S. 9ff.

[18] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 275ff.

[19] Friedrich Glauser: Schlumpf Erwin Mord. Zürich (Limmat Verlag) 1995, S. 37.

[20] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 245.

[21] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 248.

[22] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 299.

[23] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 249.

[24] C. A. Loosli: Die Schattmattbauern, a.a.O., S. 299.

[25] C. A. Loosli an Büchergilde Gutenberg, 13.5.1943 (SLA, Bern).

[26] Jakob Bührer: «C. A. Loosli: Die Schattmattbauern», in: «Büchergilde», Heft 8, August 1943.

[27] C. A. Loosli an Jakob Bührer, 7.8.1943 (SLA, Bern).

[28] Eine Übersicht über die Diskussion bietet: Patrick Bühler: «Die Leiche in der Bibliothek». Heidelberg (Universitätsverlag C. Winter) 2002, S. 22ff (Zitate: S. 28 und 40).

[29] C. A. Loosli an Jonas Fränkel, 24.6.1932 (SLA, Bern).

Ich bedanke mich beim Rotpunktverlag/Andreas Simmen und beim Mitherausgeber des Buches, Erwin Marti, für ihr Einverständnis zur Zweitveröffentlichung an dieser Stelle.

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