Der Irrtum des Thomas E. Brunnsteiner

Im Mai 2014 hat der Schweizer Schriftsteller Urs Mannhart im Secession Verlag den Roman «Bergsteigen im Flachland» veröffentlicht. Am 31. Juli stellte daraufhin der österreichische Journalist Thomas E. Brunnsteiner in einer Medienmitteilung fest, Mannhart habe im Roman Motive und Zitate aus seinem Reportageband «Bis ins Eismeer» (Wieser Verlag, 2007) verwendet.

Mannhart bestritt dies nicht. Er wies darauf hin, dass er seinen Roman mit einem Brunnsteiner-Motto versehen, dem Autor am Schluss des Buches gedankt und nach der Veröffentlichung in verschiedenen Interviews erwähnt habe, dass er die Bezüge als Hommage an diesen für ihn wichtigen literarischen Reporter verstehe. Er bedauerte, dass ein Vorwort, in dem Brunnsteiner weitergehend gewürdigt worden wäre, in Laufe der Überarbeitungen weggefallen sei und entschuldigte sich bei Brunnsteiner schriftlich. Auch ich schätzte damals Mannharts nachträgliches Mea culpa als unglücklich ein – er hätte, war meine Meinung, mit Brunnsteiner vorgängig Kontakt aufnehmen sollen. Deshalb sprach ich in meiner Berichterstattung über seinen Roman von einem «Monumentalwerk mit Kunstfehler».

Brunnsteiner nahm Mannharts Entschuldigung nicht an und hielt fest, dass der Roman «tatsächlich eine Hommage gewesen wäre, wenn man ihn angefragt hätte, so aber sei es ein Plagiat» (NZZ, 2.8.2014). Ebenda deutete die NZZ an, dass der inzwischen aus dem deutschen Sprachraum nach Finnland emigrierte Brunnsteiner auch aus einer beruflichen Verbitterung heraus heftig reagiert habe: Er habe «sich mittlerweile fast zur Gänze aus dem Journalismus zurückgezogen […], seit die Zeitungen, auch die NZZ, kaum mehr Reportagen veröffentlichen».

In der Folge forderte Brunnsteiner vom Secession Verlag als Voraussetzung für eine aussergerichtliche Einigung ein Vorwort in Mannharts Buch, eine Neuauflage seines Reportagebandes plus 30000 Franken. Weil der Verlag nicht auf diese in einem Ultimatum gestellten Forderungen einging, reichte er vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich Klage ein und erwirkte mit Datum vom 18. September 2014 eine superprovisorische Verfügung, die ein Verkaufsverbot von Mannharts Roman beinhaltete bis zum Vorliegen eines Urteils. Zur Begründung der Plagiatsklage verfasste der Wiener Literaturwissenschaftler Thomas Antonic ein «Fachgutachten», in dem aus Mannharts Roman 114 Textstellen angeführt wurden, die angeblich in urheberrechtlich relevanter Weise Brunnsteiners Reportagen plagiierten.

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Am 22. Juli 2015 ist es nun vor dem Zürcher Handelsgericht zu einer Vergleichsverhandlung gekommen. Nach der Stellungnahme des urheberrechtlich versierten Gerichts war dort schnell klar, dass die inkriminierten Textstellen keine Urheberrechtsverletzungen darstellen und der Verkauf von Mannharts Buch demnach zu Unrecht zehn Monate lang verboten gewesen war. Brunnsteiner musste in den anschliessenden Vergleichsverhandlungen einwilligen, dem Verlag einen Schadenersatz von 20000 Franken zu bezahlen und stimmte im Vergleichstext folgender Aussage zu: «Der Kläger anerkennt, dass der Roman ‘Bergsteigen im Flachland’ […] in erlaubter Weise Bezug nimmt auf seinen Reportageband ‘Bis ins Eismeer’ und seine Urheberrechte nicht verletzt.»

Der Kläger war, muss man aus diesem Vergleich schliessen, von inkompetenten Fachleuten beraten, als er die Klage einreichte. Soweit es in diesem Handel darum ging, ein Schriftsteller habe einen Journalisten plagiiert, war er viel Lärm um nichts. Immerhin wäre noch zu fragen: Da juristisch gesehen offenbar derart eindeutig keine Urheberrechtsverletzung vorliegt: Weshalb kam es dann überhaupt zu dieser Klage?

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Am 23. Juli 2015, dem Tag nach der Vergleichsverhandlung in Zürich, hat Thomas E. Brunnsteiner an Bekannte und einige ausgewählte Journalisten (zu denen ich nicht gehört habe) eine längere Erklärung vermailt, deren erste drei Abschnitte er explizit als «meine öffentliche Stellungnahme» bezeichnet hat. Sie lauten:

«Ich ziehe die Konsequenz aus einem Vergleich vor dem Zürcher Handelsgericht vom 22. Juli 2015 und erkläre hiemit mein 2007 beim Wieser Verlag erschienenes Buch ‘Bis ins Eismeer’, mein 2010 beim Kyrene Verlag erschienenes Buch ‘Taten’ sowie meine gesamte bisher publizierte journalistische, essayistische und belletristische Arbeit für gemeinfrei. [Hervorhebung von Brunnsteiner, fl.]

Auf Anfrage stelle ich ohne Kompensation oder weiterführende Ansprüche den gesamten Inhalt meiner Arbeiten zu freier Verwendung, Bearbeitung, Edition, Übersetzung etc. zur Verfügung, meine Urheberrechte an deren Inhalten sehe ich mit oben genanntem Datum als erloschen an. Auch die Wiederveröffentlichung meiner Arbeiten – im Teil oder im Ganzen, mit oder ohne Herkunftsangabe, als Grabsteininschrift oder zu Werbezwecken – erlaube ich ausdrücklich, zum Verfassen von Hommagen lade ich regelrecht ein.

Wie eine Analyse des Handelsgerichts Zürich ergab – zur Nachlese lege ich Ihnen und Euch diesen Bericht bei [meine Berichterstattung zum Vergleich auf «Journal B», fl.], den der Anwalt der gegnerischen Partei zu Protokoll gegeben hat –, handelt es sich bei den Übereinstimmungen in Urs Mannharts Buch ‘Bergsteigen im Flachland’ und meinem Buch ‘Bis ins Eismeer’ keinesfalls um unerlaubte Abschreibungen, da meine eigenen Formulierungen fast zur Gänze als banale, nicht schutzwürdige Tatsachenbeschreibungen, als Allgemeinplätze, beliebige Wortansammlungen et al. anzusehen seien. Mein oben angeführter Entschluss fusst in logischer Folge auf dieser Beurteilung meiner Arbeit.»

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Diese selbstzerstörerisch zynische Stellungnahme macht mich als Berufskollegen betroffen – nicht nur, weil Brunnsteiner sie unter anderem mit einer journalistischen Arbeit begründet, die ich verantworte. Trotzdem überzeugt mich seine Pose in keiner Weise, mit der er demonstrativ das Kind mit dem Bade ins Meer der Gemeinfreiheit ausschüttet: Man hätte sie vor zweihundertfünfzig Jahren, im Zeitalter der Genieästhetik, als Haltung eines Dichters wohl ernst nehmen müssen. Aber was will mir eine journalistische Edelfeder im frühen 21. Jahrhundert damit sagen? Knapp fünfzig Jahre nach Julia Kristevas Intertextualitätstheorie, wonach jeder «Phäno-Text» als intertextuelles Gewebe von «Geno-Texten» entschlüsselt werden könne? Nach den Montage- und Collagetechniken der literarischen Moderne, die für Brunnsteiner, muss ich annehmen, nichts als Methoden der Copy-and-paste-Publizistik kurz vor dem Computerzeitalter zu sein scheinen?

Wofür ich ein gewisses Verständnis habe, ist der verletzte Berufsstolz, der aus Brunnsteiners Worten spricht. Es ist ja tatsächlich so (und in der angelsächsischen Publizistik unbestritten), dass man nicht nur mit aus den Fingern Gesaugtem, sondern ebenso mit lauter Faktenmaterial eine ernstzunehmende literarische Form bauen kann – und Brunnsteiner gehört zu denen, die das können. Die narrative Struktur eines Textes ist in beiden Fällen ein nachgeordnetes Problem unabhängig von der Frage, ob mit fiktiven oder faktisch überprüfbaren Inhalten gearbeitet wird. Narration ist eine Frage der rhetorischen Darbietung des Stoffs. Dass sich BelletristInnen bereits vorliegender journalistischer Recherchen als Rohmaterial bedienen, um ihre Fiktion mit empirisch Hieb- und Stichfestem zu plausibilisieren, mag auf den ersten Blick ärgerlich sein, auf den zweiten ehrt das Vorgehen die journalistische Leistung mehr, als es sie schädigt.

Neben meinem Verständnis für den verletzten Berufsstolz ist für mich aber Brunnsteiners Irrtum offensichtlich: Wer gedruckte Texte veröffentlicht, arbeitet heute bekanntlicherweise in einer Marktsituation, in der 95 Prozent aller Texte, ob passabel, miserabel oder gar nicht honoriert, auf null abgeschrieben sind, kaum sind sie öffentlich geworden – Urheberrecht hin oder her. Das weiss Brunnsteiner so gut wie jedermann, und deshalb vermute ich, dass es ihm von Anfang an weniger um das Urheberrecht als um seine Frustration über sein berufliches Scheitern gegangen ist; um seine Enttäuschung darüber, als begabter literarischer Reisereporter seine Existenz nicht befriedigend bestreiten zu können (ein Schicksal, das in Mannharts Roman übrigens auch dem Protagonisten Thomas Steinhövel widerfährt).

Aber Brunnsteiner hat seinen Beruf nicht deshalb aufgeben müssen, weil Mannhart in einigen Romanpassagen Material aus seinen Reportagen übernommen hat, sondern weil die Medienverlage die aufwändigen Reportagen in der Tradition des «New Journalism» immer seltener zu finanzieren bereit sind. So wie es aussieht, wird die literarische Reportage in diesen Jahren im deutschen Sprachraum zum Opfer des Boulevard- und Online-Journalismus. Sie verschwindet zwar nicht ganz, aber wird aus der breiten Öffentlichkeit in die Nischen von Special-Interest-Medien abgedrängt (etwa in das Magazin «Reportagen») – vom Journalismus (weil Literatur) und von der Literatur (weil Journalismus) gleichermassen als unerwünschte Konkurrenz ignoriert.

Brunnsteiner hat demnach seinen Frust des scheiternden Honorarabhängigen, der trotz Engagement und Geschick mit seiner Arbeit die Existenz nicht befriedigend bestreiten kann, auf einen Kollegen projiziert, der sich erlaubt hat, seine fertige Arbeit zu neuem Arbeitsmaterial zu demontieren. Wenn schon vom Arbeitsprozess nicht mehr zu leben war, muss er sich gesagt haben, sollte via Urheberrecht wenigstens das Arbeitsprodukt noch ein bisschen Geld einbringen.

Das war Brunnsteiners Irrtum: Er hat den Arbeitskampf (den in den letzten Jahren nicht nur er, sondern die Mehrheit der freien JournalistInnen sang- und klanglos verloren hat) zum Urheberrechtsproblem halluziniert. Jetzt hat er sich vom Zürcher Handelsgericht belehren lassen müssen: Weder in der Schweiz noch sonstwo auf der Welt schützen Gerichte die zu gewerkschaftlicher Solidarität unfähigen journalistischen EinzelkämpferInnen vor der Honorardrückerei der Verlage. Auch nicht, wenn sich die Klage auf das Urheberrecht an der eigenen Arbeit beruft.

War diese Einsicht wirklich 20000 Franken wert?

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Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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