Aus dem Leben eines «Grube»-Buben

Am 4. August 2002, einem Sonntag, brennt es im «Knabenheim ‹Auf der Grube›». Eine Gefahr für Leib und Leben besteht nicht: Zöglinge und Heimleitung sind in einem Ferienlager. Das Sitzungszimmer und die Passerelle zur Turnhalle werden zerstört, Eingangskorridor und Treppenhaus des Haupttrakts stark beschädigt.

Auf den lokalen Medienredaktionen taucht ein anonymes Bekennerschreiben auf: «Ich habe heute Morgen um drei das Knabenheim ‘Auf der Grube’ angezündet. Es sind dort schlimme Sachen passiert.»

In Bern sind viele ratlos: Wer das Heim je besucht hatte, konnte nur bestätigen: von der Bausubstanz bis zur Ordnung ums Haus alles piccobello, der Umschwung vorbildlich gepflegt, die Buben wie aus dem Ei gepellt und ein über alle Zweifel erhabenes Heimelternpaar – bis 2000 die Bürgis und seither die Hofers.

Und jetzt trotzdem dieser Brandanschlag.

Josef kommt in die Anstalt

Als Paul Bürgi, der Leiter des Knabenheims «Auf der Grube», im März 1968 mit seinem weissen Renault 4 zum Bahnhöfchen Niederwangen hinunterfährt, um den Neuen abzuholen, ist er kaum zwei Jahre im Amt. Er hat die Anstalt, die man unterdessen «Heim» nennt, 1966 von seinem Vater Johann übernommen, wie dieser sie anno 1924 als Nachfolger seines Onkels Ernst Nyffeler übernommen. Ein Familienbetrieb, sozusagen. Den Knirps, den er dann in sein Auto lädt, heisst Josef Wingling und sagt heute: «Ich habe an jenem Tag nicht gewusst, worum es ging. Man wurde vor Tatsachen gestellt, die man nicht durchschaute. Ich habe immer nur heimgewollt.»

Daheim war er in Olten, und dort musste er früh weg. Seine Mutter, eine Österreicherin, «die im Zweiten Weltkrieg für Hitler in Munitionsfabriken hat arbeiten müssen», nahm ihren Erstgeborenen nicht an. «Es kam vor», sagt Wingling, «dass sie auf der Strasse zusammengebrochen ist und gerufen hat: ‘Der Bub ist schuld’, sie habe einen Herzinfarkt und sterbe. Gestorben ist sie schliesslich mit 86 an einem Lungenversagen.» Er ist zweijährig, als ihn sein Vater in ein Heim nach Sempach bringt, später kommt er ins «Gotthelf-Haus» nach Biberist, und dann, mit sieben, auf die Grube.

In der ersten Zeit leidet der kleine Josef an Heimweh. Merkwürdig dünkt ihn, dass einige der Buben, die er kennenlernt, das Leiterpaar Bürgi mit «Vati» und «Mueti» anreden. Die Tage sind streng, Freizeit gibt es kaum: Vor der Schule muss man den Ämtliplan abarbeiten: «Überall herrschte militärische Ordnung, und bei den dauernden Kontrollen wurden Staubspuren mit dem Finger gesucht.» Nach der Schule gehts je nach Jahreszeit aufs Feld zum Heuen, zum Ernten, in die Kartoffeln oder zum Holzen in den Wald. Gibts keine andere Arbeit, wird rund ums Haus das Kopfsteinpflaster gejätet.

In der Schule wird man mit Auswendiglernen geplagt: Gedichte, Lieder, die halbe Bibel, dazu Rollen fürs Weihnachtsspiel oder das Examensstück. «Das Examen im Frühling war jeweils Bürgis Anlass. Dazu lud er immer viele Leute ein, Sponsoren und solche, die es werden sollten. Er wusste, wie er uns vermarkten konnte.»

Das Strafregime auf der «Grube»

Der Attentäter vom August 2002 hat das Heim nicht wegen dieses Kasernenalltags angezündet. In seinem Bekennerschreiben spricht er vielmehr von massiven sexuellen Übergriffen und systematischen Prügeleien. Und offensichtlich ist was dran: Beim Fernsehen TeleBärn melden sich damals ehemalige Heiminsassen und Angestellte und schildern ein Regime, in dem körperliche Züchtigung zum pädagogischen Repertoire gehört. Am 9. August 2002 präzisiert die Berner Zeitung: «Die Vorwürfe richten sich aber nicht gegen die jetzige, sondern die ehemalige Heimleitung der Bürgis».

Wingling erinnert sich an ein umfassendes Strafregime: Wer etwa einen Apfel auflas, weil er Hunger hatte, musste den «Kilometer» rennen – eine Strecke vom Heim bis zu einem Stein hinten im Hilfligwald – Angestellte kontrollierten, dass wirklich gerannt und nicht abgekürzt wurde. Zu den alltäglichen Körperstrafen gehörte Zerren an den Schläfenhaaren oder an den Ohren, Ohrfeigen und Hiebe in die Seite auf Leberhöhe.

In der Schule wurde man in die Ecke oder vor die Tür gestellt und musste dann einen Satz x-mal untereinanderschreiben, wobei «reihele» einzelner Wörter verboten war – wer erwischt wurde, musste von vorn beginnen. Die Strafmasse bezeichnete man als «Hunderter», «Zweihunderter», «Fünfhunderter» oder «Tausender». Wer einen «Tausender» fasste, musste die Nacht durchschreiben, um bei Schulbeginn am andern Morgen mit der Strafaufgabe fertig zu sein. 

Buben, die auf die Kurve gingen, wurden danach über Monate drangsaliert: Bei den regelmässig stattfindenden Appellen wurden ihnen jeweils all jene Arbeiten aufgebrummt, für die sich keine «Freiwilligen» meldeten. Dazu wurden sie bei solchen Gelegenheiten regelmässig in einer Art blossgestellt, dass sie von den anderen Buben ausgelacht wurden. Wingling: «Dieses Lachen über andere war das einzige, das ich auf der ‘Grube’ gekannt habe.» Dafür schämt er sich heute. Dass sich die Buben gegen das Personal solidarisch verhielten, habe es nie gegeben: «Jeder war ein Einzelkämpfer. Jeder hatte Angst. Und gegen das Regime etwas auszurichten, war undenkbar.»

So wuchsen die Buben in weitgehender Isolation und Abhängigkeit auf, traumatisiert von der dauernd drohenden Gewalt. Als es Josef im Winter 1970/71 als Viertklässler gelingt, zur Sekundarschulprüfung nach Köniz zugelassen zu werden, zitiert ihn Bürgi und sagt, die Prüfung könne er schon machen, aber wenn er sie bestehe, müsse man dann überlegen, was werden solle, denn von der «Grube» her vier Jahre lang nach Köniz pendeln, das könne er nicht.

Der kleine Josef deutet den dunklen Satz als Drohung, dass er die «Grube» verlassen müsse, aber nicht nach Olten zurückkehren dürfe. «Ich wusste: Ich darf die Prüfung nicht bestehen. Darum habe ich extra Fehler gemacht und bin durchgefallen.» Dabei hat er einen cleveren Kopf: Als gelernter Schreiner lebt er heute in Safenwil (AG) und betreibt als Unternehmer eine Garage: Er hat sich autodidaktisch auf alte Porsches spezialisiert und führt als gefragter Automechaniker Totalrevisionen aus an teuren, alten Liebhaberobjekten.

Die amtliche Untersuchung von 2003

Der Brandstifter vom August 2002 ist nie gefasst worden. Mit seiner Tat löst er damals eine öffentliche Kontroverse aus, die auch vom zuständigen Regierungsrat der Gesundheits- und Fürsorgedirektion (GEF), Samuel Bhend, ernst genommen wird. Er beauftragt damals den alt Oberrichter Ueli Hofer mit einer amtlichen Untersuchung der in den Medien öffentlich gewordenen Vorwürfe. Hofer liefert seinen 36-seitigen Bericht, der sich vor allem auf Zeugenbefragungen stützt, am 6. Februar 2003 ab. Bhend informiert die Öffentlichkeit am 4. März über die Hauptergebnisse. Die BZ titelt: «Quälerei: Aufsicht sah weg». Die positive Meldung: Der Vorwurf, «Auf der Grube» seien Buben von einem Teil des Personals sexuell missbraucht worden, hat sich nicht erhärtet.

Dieser bisher unveröffentlichte Hofer-Bericht liegt heute – bis auf die von der GEF weiterhin zurückgehaltenen Seiten 6 bis 16 – vor. Paul Bürgis Aussagen werden darin in indirekter Rede resümiert: «Ein Heim mit erziehungsschwierigen Kindern komme nicht ohne Strafen aus». Körperstrafen seien auf der «Grube» aber verboten gewesen. Sei es doch «ab und zu» zu «Ohrfeigen» und «Strublete» gekommen, dann «im Affekt». Im übrigen stellt Bürgi die Zeugen – zu denen Wingling damals nicht gehört hat – in Frage: «[Den] Frust des unfreiwilligen Aufenthalts auf der ‘Grube’ kompensieren nun die Ehemaligen mit Vorwürfen gegenüber dem Heim.» Immerhin habe er «bei gutem Verhalten Punkte» verteilt, und wer genügend Punkte gesammelt habe, habe «mit dem Erzieher baden gehen oder mit ihm am Sonntag ausreiten» dürfen.

Prügel mit dem Lineal

Einvernommen worden ist auch jener Lehrer, der «Auf der Grube» ab 1972 tätig war und von verschiedenen Zeugen gleichlautend als «Sadist» geschildert wird. Gegenüber alt Oberrichter Hofer gibt er an, Körperstrafen angewendet zu haben – «das heisst Ohrfeigen oder an den Haaren nehmen» –, aber «seines Erachtens eher selten». Körperstrafen seien «das Resultat einer Überforderung oder auch grosser Provokationen seitens der Knaben gewesen». Im Übrigen: «Die ihm durch 11 Zeugen vorgeworfenen Gewaltanwendungen und die Angstherrschaft seien für ihn ein verzerrtes Bild. […] Er habe nicht das Horrorregime geführt, wie es zum Ausdruck komme.»

Josef Wingling hat diesen Lehrer ab 1972 kennengelernt. Eine seiner Prügelstrafen schildert er so: Der zu bestrafende Schüler habe seine Fingerkuppen zusammenpressen und gegen oben hinstrecken müssen. Der Lehrer habe mit einem buchenen Lineal, «quadratisch, Zentimeter auf Zentimeter», zugeschlagen, «und zwar so, dass das Lineal zerbrochen ist». Habe der Schüler versucht, durch Öffnen der Hand den Schlag abzudämpfen oder die Hand wegzuziehen, habe der Lehrer so lange weitergeschlagen, bis er nach Wunsch getroffen habe.

Nach Winglings Schulaustritt 1977 ist dieser Lehrer als Bürgis Stellvertreter noch zwanzig weitere Jahre in Amt und Würden geblieben. 1997 hat ihn dann der endlich hellhörig gewordene Stiftungsrat des Heims vor die Alternative gestellt, sich entweder einer Psychotherapie zu unterziehen oder zu gehen. Er ist gegangen und lebt heute als unbescholtener Bürger in der Region Bern.

Alt Gerichtspräsident Ueli Hofer resümiert aufgrund seiner Befragungen, 15 Zeugen hätten angegeben, auf der «Grube» körperlich bestraft worden zu sein: «Es sollen auch Gegenstände wie Stöcke, Teppichklopfer, Seile und Lineale etc. verwendet worden sein»: «Herr Bürgi ist als Heimleiter verantwortlich dafür, dass auf der Grube während Jahrzehnten von den meisten Angestellten körperlich bestraft worden ist. Dies erscheint umso gravierender, als er selbst auch Körperstrafen anwandte. […] Der Stiftungsrat [hat] in den Belangen des Kinderschutzes keine Aufsicht ausgeübt, die diesen Namen verdienen würde.» Die GEF selber auch nicht. Inwieweit andere Aufsichtsorgane – zum Beispiel Vormundschaftsbehörden – ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind, war nicht Bestandteil von Hofers Auftrag. Strafrechtliche Konsequenzen hatte sein amtlicher Bericht keine.

Die verschwundenen Quellen

Sogar wenn das alles so stimmt: Ist es wirklich nötig, es hier noch einmal auszubreiten? Ist nicht trotzdem wahr, dass der «Grube» vieles getan worden ist, «schwierigen» Buben eine Türe ins Leben zu öffnen?

Das ist tatsächlich wahr und wird im Buch «Gruebe» (siehe Kasten 2) gewürdigt. Aber wahr ist auch, dass die «Grube»-Leitung nach 1968 sämtliche fachlichen Reformimpulse ignorierte und sich noch dann weigerte, neuzeitlich ausgebildetes, qualifiziertes Personal anzustellen, als das zuständige Bundesamt für Justiz 1990 deswegen die Subventionen strich.

Und noch etwas ist wahr: Auf der «Grube» gab es neben den Heimeltern immer auch eine strategische Leitung, die zuerst «Comité», später «Komitee» und seit 1966 «Stiftungsrat» hiess. Diese Leitung tagte regelmässig und führte Protokoll. Die Protokollbände seit 1825 liegen, in Leder gebunden, im Staatsarchiv Bern, der letzte stattliche Band betrifft die Jahre 1999/2000. Allerdings fehlen zwischen 1950 und 2000 die Jahrgänge 1954 bis 1980, 1983 bis 1988, 1992 bis 1993 und 1995 bis 1998. Josef Winglings Zeit zum Beispiel ist spurlos getilgt. Nachforschungen (unter anderen bei Paul Bürgi) haben keinen Hinweis auf den Verbleib dieser Bände gebracht.

 

[Kasten]

Eine exemplarische Anstaltsgeschichte

 

1825 war die Gründung der Anstalt «Auf der Grube» eine soziale Tat in christlich-pietistischem Geist. Damals ging es für Kinder – nicht nur im Bernbiet – oft ums nackte Überleben: um Kost, Logis und Kleider. Es waren zweifellos Gesten des sozialen Ausgleichs, dass die «Grube» bis weit ins 20. Jahrhundert hinein kontinuierlich auch von vielen Bernburger Familien unterstützt worden ist. Das «Grube»-Areal zum Beispiel war bis 1825 ein Sommersitz der Familie von Tavel.

Zuerst nahm die Institution völlig verarmte Buben auf, später «verwahrloste», «schwer erziehbare» und «sozial auffällige». Immer aber waren es Buben, die man anderswo nicht haben wollte oder konnte. Zwischen 1825 und 2012 hat es um die tausend «Grube-Buben» gegeben. Keiner hat die Institution verlassen, ohne fürs Leben gezeichnet worden zu sein. Viele Ehemalige haben später als bestandene Berufsleute mit Familie ein angepasstes Leben geführt. Viele andere aber brachten ihr späteres Leben als «Kranke», «Kriminelle» oder «administrativ Versorgte» zu – in Arbeitsanstalten, psychiatrischen Kliniken oder Gefängnissen.

Die Geschichte der Institution «Auf der Grube» ist kein Einzelfall. Die Website www.kinderheime-schweiz.ch des Historikers Thomas Huonker führt eine nicht abgeschlossene «Liste mit Kinderheimen». Im Moment sind dort über 130 Namen verzeichnet. Das wären über 130 «Gruben»-Geschichten mit insgesamt wohl weit über hunderttausend Kinderschicksalen. Dieses Kapitel der Schweizer Sozialgeschichte muss erst noch geschrieben werden.

Rechtsnachfolgerin des «Erziehungsheims Auf der Grube» ist die Stiftung Schulheim Ried, die unterdessen tiefgreifende Reformen eingeleitet hat. Das Anstaltsareal «Auf der Grube» wurde 2012 verkauft. Das Schulheim Ried besteht heute aus einem Schulgebäude in Niederwangen und vier dezentralen Wohngruppen in Bümpliz, Bern und Gümligen. Auf den 1. Januar 2013 hat die Stiftung fusioniert mit der Stiftung Familien-Support Bern-Brünnen, am 1. August soll die operative Zusammenarbeit aufgenommen werden. Gemeinsam will man in Zukunft belastete Familien und deren Kinder in ihren Stärken stützen und individuell massgeschneiderte Hilfe anbieten.

Aktuell

Zum Projekt

 

Die Website «Textwerkstatt Fredi Lerch» versammelt journalistische, publizistische und literarische Arbeiten aus der Zeit zwischen 1972 und 2022, ist abgeschlossen und wurde deshalb am 15. 1. 2024 zum zeitgeschichtlichen Dokument eingefroren.

Vorderhand soll die Werkstatt in diesem Zustand zugänglich sein, längerfristig wird sie im e-helvetica-Archiv der Schweizerischen Nationalbibliothek einsehbar bleiben. Teile des Papierarchivs, das für die vorliegende Website die Grundlage bildet, sind hier archiviert und können im Lesesaal der Schweizerischen Literaturarchivs eingesehen werden.

 


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