Abächerlis Kampf gegen Schnäbel und Krallen

Oberwil (ZG), den 10. Februar 1994. – «Auf einem vorstehenden Plateau, unter dem Korporationswald, beim Mühlebach-Tobel, also auf sonniger, aussichtsreicher Terrasse über der vom Seeufer aufsteigenden Halde» erhebe sich das «sogenannte Franziskusheim» – schreibt der Chefarzt Johann Baptist Manser in seiner Jubiläumsschrift über die «Nervensanatorien in Zug 1909–1959» –, das zuerst Nervenheilanstalt, dann Nervensanatorium, schliesslich Psychiatrische Klinik Oberwil hiess und heute als Grossbaustelle – eine neuerliche Erweiterung der Klinik ist nötig geworden – vor dem grauverhangenen Zugerberg nicht alle Vorzüge des «erlesenen Standorts», die Manser rühmt, auf den ersten Blick freigibt: «Zu Füssen liegt der Zugersee mit seinen herrlichen, unbeschreiblich wechselvollen und farbenreichen Abendstimmungen.» Es ist aber erst Nachmittag, und zwar viertel vor drei.

Unter dem grossen Gipsmedaillon über dem Haupteingang – es zeigt den Gründer der um die hier internierten Innerschweizer Irren verdienten «Kongregation der Krankenbrüder von Trier», der Peter Friedhofen († 1860) hiess – betritt mit wehendem Ledermantel der Rechtsanwalt die Klinik. Sein Auftrag ist klar. Sein Klient ist hier eingesperrt und will raus. Die Verhandlung beginnt um drei.

*

Die Anwesenden sitzen im lockeren Kreis um den Stubentisch im weiten Sitzungsraum. Der Verwaltungsgerichtspräsident des Kantons Obwalden, Niccolò Raselli, leitet ein: Es gehe nun also um das Gesuch des in der hiesigen Klinik lebenden Herrn Max Abächerli(1) um Aufhebung der Fürsorgerischen Freiheitsentziehung, der sogenannten FFE; das Wort habe der Gesuchsteller.

Abächerli sitzt vornübergebeugt, jung, breitschultrig, übergewichtig. Unter dunklen Brauen blickt er misstrauisch auf. Jetzt schauen sie alle. Links der Oberarzt, die Ärztin, der Assistenzarzt, hinter dem Tisch der Richter, dessen Schreiberin, dann der Sekretär und der Sozialarbeiter des Anwalts. Den Anwalt sieht er nicht. Der sitzt neben ihm und will ihn verteidigen, hat er gesagt. Der Gesuchsteller atmet tief ein:

Seit dem 25. Januar 1993 sei er freiwillig in dieser Klinik gewesen, in der Abteilung 5. Im Sommer habe es Probleme gegeben wegen der Tabletten, er habe Sehstörungen gehabt und immer diesen schmerzhaften Druck im Kopf. Er habe reduzieren wollen, aber man habe ihn überwacht, damit er die vorgeschriebenen Dosen nehme, bis heute, zur Zeit Leponex, morgens 75, mittags 50 und abends 150 Milligramm. Als er dann im Dorf unten einmal Wein getrunken habe, weil er hier seelisch immer mehr ausgesaugt worden sei, habe man ihn gezwungen zu blasen. Wie einen Schwerverbrecher habe man ihn behandelt und sein ganzes Zimmer nach Alkohol abgesucht. Und nun habe er wieder einmal FFE, sei deshalb erneut auf der Geschlossenen, weil man sage, es gehe ihm wieder schlechter. Es gehe ihm aber nicht schlechter, sondern man rede ihm immer in sein Privatleben hinein. Das mache ihn halt manchmal aggressiv gegen die Leute. «Gegen welche?», fragt der Richter. Gegen die anderen Patienten, gegen das Personal. Total eingesperrt sei er hier. So schlimm wie hier sei es bisher nirgends gewesen.

Was er denn tun möchte, wenn er heute wählen könnte, fragt der Richter weiter. – Er wolle nichts Grosses, ein Zimmerli und den Frieden, er brauche wenig, habe eine IV-Rente, von der könne er leben. Und er habe den landwirtschaftlichen Fahrausweis, vielleicht wäre Traktorfahren eine Arbeit für ihn. Daneben habe er die alten Radios, sein Hobby, er sammle sie, ersetze ihre kaputten Röhren und bringe sie so wieder zum Laufen. Aber vor allem wolle er jetzt weg von hier. Nicht einmal Einzahlungsscheine auszufüllen habe man ihn gelehrt, alles mache sein Beistand. So werde er nie selbständig: «Ich kann nur eins, wachsen, und solange ich in dieser Klinik bin, kann ich das nicht.»

Die Geschichte mit dem Alkohol sei keine Lappalie, nimmt nun der Oberarzt als Sprecher der Klinik das Wort. Die Abstinenz des Patienten sei überwacht worden, weil er Drogenprobleme habe. Abächerli wehrt sich, er trinke zwar manchmal Alkohol, er habe auch schon ab und zu gepafft, aber harte Drogen habe er noch nie genommen. Der Oberarzt beharrt auf der Aktenlage (er kennt diesen Patienten erst seit vierzehn Tagen persönlich). – Abächerli wehrt sich noch einmal: Was das schon heisse, Drogenprobleme? Er habe in seinem Leben sieben Jahre lang Neuroleptika gespritzt bekommen, von diesen Drogen sei er allerdings abhängig, die setzten auch seiner Gesundheit zu. Neuroleptika seien keine Drogen, sondern Medikamente, sagt der Oberarzt und überhaupt sei es dem Patienten in letzter Zeit wieder schlechter gegangen, deshalb sei ja auch die neuerliche FFE, die Fürsorgerische Freiheitsentziehung, notwendig geworden. Die Situation sei akut, Abächerli fühle sich verfolgt, er sei wahnhaft, auf Frauen wirke er bedrohlich.

Ob mit dem Beschwerdeführer einmal eine Plazierung ausserhalb der Klinik versucht worden sei, fragt der Richter. Man habe die Verlegung in ein Wohnheim diskutiert, antwortet der Oberarzt. Aber sobald man gesagt habe, «Herr Abächerli, wir arbeiten jetzt nach aussen», sei es ihm wieder schlechter gegangen. Da sei einfach zu wenig Stabilität, dazu die Wahnverkennung, die fragliche Gruppenfähigkeit, und, wie gesagt, die Drogen.

Jetzt nimmt der Verteidiger das Wort, zitiert Paragraphen der Europäischen Menschenrechtskonvention, bestreitet die Stichhaltigkeit der vorliegenden Akten und Gutachten, die seinen Klienten zum «chronischen Schizophrenen» machten. Solche Akten seien erfahrungsgemäss x-mal kolportierte Psychiaternotizen ohne grossen Informationswert. Der Verteidiger braucht das Wort «Herrschaftssprache», fragt, wo geschrieben stehe, dass es verboten sei, Alkohol zu trinken und bestreitet die Sittlichkeit der diesbezüglichen Abmachung zwischen seinem Klienten und der Klinik. Auch der Richter sieht hier ein Problem: Ob Abächerli nicht unter Druck gewesen sei und zur Abmachung, keinen Alkohol zu trinken, ja gesagt habe, weil er andernfalls erneute FFE habe befürchten müssen. Der Oberarzt verteidigt das Vorgehen des Franziskusheims, spricht vom Schutz durch die Klinik, gesteht Hospitalismusfolgen ein, betont andererseits die Chronizität, «gewisse Defizite», Suizidgefahr. Der Verteidiger greift die Klinikpsychiatrie an, sie gebe undifferenziert Medikamente, aber keine Antworten auf die wirklichen Probleme der Menschen, die hierher gebracht würden. Er gibt den Prospekt zum neuen Buch des Psychiatriekritikers Marc Rufer zu den Akten(2). Jetzt spricht der Oberarzt von «mittelalterlichem Psychiatrieverständnis» und wirft dem Verteidiger vor, er stütze sich auf antipsychiatrische Literatur, die seit zwanzig Jahren überholt sei; das Buch von Rufer betreffend bestreitet er, dass es sich dabei um Fachliteratur handle. Abächerli jedoch spricht jetzt freier: In Windisch könne er vielleicht ein Zimmer mieten. Sobald er dort wäre, würde er sich einer gründlichen ärztlichen Untersuchung unterziehen. Hier habe man zwar immer gesagt, er sei «schizophren», aber was das heisse, habe ihm niemand erklären können. Der Verteidiger hakt ein: In den Akten stehe ein Zitat von ihm, ihm wachse ein Schnabel. Das sei schon ein bisschen merkwürdig, was er denn damit gemeint habe. Abächerli überlegt. Damit habe er auf Bilder aus dem 15. oder 16. Jahrhundert angespielt, die er als Bub gesehen habe, Menschen mit Schnäbeln – er zeichnet einen Bogen vors Gesicht –, mit Flügeln und mit Krallen. Er glaube daran, dass er solchen Wesen nach dem Tod begegnen werde. Dann wachse ihm eben vielleicht auch ein Schnabel.

Der Verteidiger sagt zum Richter, wenn man die Bilder seines Klienten zu verstehen versuche, verstehe man sie sehr wohl; geisteskrank sei aber jemand nur dann, wenn sein Verhalten für einen besonnenen Laien nicht nachvollziehbar sei. Das sei bei seinem Klienten eindeutig nicht der Fall. Der Oberarzt erwidert, jedes Milieu stelle Anforderungen, wer diese nicht erfüllen könne, benötige den Dauerschutz der Klinik und – umgekehrt – wer die Klinik brauche, sei eben krank. Dass sich der Zustand des Patienten Abächerli stabilisiere, schliesse er im übrigen gar nicht aus, in fünf bis zehn Jahren könne man möglicherweise sehr wohl einen Plazierungsversuch ausserhalb der Klinik wagen.

Der Richter schliesst die Sitzung, indem er das weitere Vorgehen erklärt: So schnell wie möglich will er in Sarnen das Plenum des Verwaltungsgerichts einberufen, das entscheiden wird. Händeschütteln. Der Anwalt erbittet vom Oberarzt die Erlaubnis, mit seinem Klienten im Dorf unten eine Beiz besuchen zu dürfen. – Wenn er die Verantwortung übernehme. – Der Anwalt lacht: «Selbstverständlich.» Vor dem Fenster jetzt Sonne und weit unten der Zugersee: eine farbenreiche Abendstimmung.

Nachträge: 1. Als sich Abächerli eine Stunde später aus dem «Rigiblick» auf der geschlossenen Abteilung zurückmeldete –, er redete in der Beiz bei einem Kaffee davon, wie es weitergehen könnte, wenn er wirklich rauskommen würde –, hat man ihn gezwungen zu blasen. 2. Mit der heutigen Post erhält Abächerli einen Brief aus seiner Wohngemeinde: Nach der neusten Verschlechterung seines Gesundheitszustands habe man beschlossen, die Entmündigung und die Errichtung der Vormundschaft anzuordnen.

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Die Psychiatriefichen-Normalität. – Max Abächerlis Psychiatriefiche trägt den Titel: «Fallvorstellung Abt. 5», datiert vom 24. Februar 1993. Zusammen mit den zugänglichen Aktenstücken – die Klinik verweigert die Herausgabe ihres Dossiers – ergeben sich folgende Stichworte zur Biographie:

Abächerli kommt aus dem Obwaldnischen. Der Vater ist Landwirt, «früher jähzornig», väterlicherseits «Häufung von jähzornigen, aufbrausenden Charakteren»; Mutter Hausfrau, «in der Familie dominierend, heimlich paranoid, lebt isoliert, meidet Kontakte»; Grossmutter mütterlicherseits «leichtlebige Person, konnte mit Geld nicht umgehen, glaubte an Schwarze Magie». Weil seine Geschwister sieben und mehr Jahre älter sind als er, wächst er auf dem elterlichen Bauernhof weitgehend allein auf: «Frühkindliche Entwicklung unauffällig. Mit drei bis vier Jahren Schnüffeln von Benzin und Nitroglycerin. Kindergarten: kleine Diebereien, mutwillige Zerstörungen.» Später «mittelmässiger Schüler», das erste Jahr Realschule muss er wiederholen «wegen schlechten Leistungen und disziplinarischen Problemen». Später Lehre als Automechaniker abgebrochen, landwirtschaftliche Lehre abgebrochen, Hilfsarbeiter-Jobs. «Wiederholte Delinquenz (Diebstahl, Entwendung, Hausfriedensbruch, Führen eines PW’s ohne Führerausweis und betrunken).»

In den frühen achtziger Jahren wird Abächerli dem Jugendpsychiatrischen Dienst Luzern vorgeführt: «Verhaltensstörungen aufgrund wenig integrierter, anfallsartiger Triebregungen», «paranoid-schizophrene Entwicklung». März 1983 bis Februar 1985: Pestalozziheim Birr. Am 26. Februar 1985 zerschlägt Abächerli in Birr Geschirr und Mobiliar und verbarrikadiert sich im Luftschutzkeller. U-Haft. «Krisenintervention» in Königsfelden. Aufenthalt bei einer Bauernfamilie in Engelberg. «Eindeutig psychotische Zustände». Psychiatrische Klinik Luzern. Drehtürenpsychiatrie: 1987 wird er bereits zum zehnten Mal in Königsfelden eingeliefert. Der Diagnosenfächer wächst: «Akuter exogener Reaktionstyp mit Alkohol-Intoxikation», «gestörtes Sozialverhalten mit Identitäts-, Beziehungs- und Suchtproblematik», «schizoid gestört», «Hinweise auf organische Hirnveränderungen», «zunehmende psychotische Symptome (massive Halluzinationen und zunehmende Beziehungsideen)», «chronische Schizophrenie mit sekundärer Polytoxikomanie».

Juni 1987: Strafvollzug im Wauwilermoos. «Notfallmässige» Einweisung in die Psychiatrische Klinik Sankt Urban. «Nichthafterstehungsfähig». Kurve und Rückkehr in die Klinik Königsfelden. «Hafterstehungsfähig». Bezirksgefängnis Brugg. Strafanstalt Lenzburg. Kolonie Herdern (Dezember 1987). «Zustandsverschlechterung». Psychiatrische Klinik Münsterlingen. Kurve und Rückkehr nach Königsfelden. «Krisenintervention». Rückverlegung in die Kolonie Herdern. Psychiatrische Klinik Oberwil (März 1988). Geschlossene Langzeitstation in der Klinik Littenheid (Ende Juli 1988). Übergangsheim Bergdorf der Psychiatrischen Klinik Sankt Urban. «Übermässiger Alkoholkonsum». Klinik Sankt Urban (April 1989). Arbeitskolonie Murimoos (ab Juni 1990). «Übermässiger Alkoholgenuss, vermehrter sozialer Rückzug und Verweigerung der Medikamenteneinnahme». Psychiatrische Klinik Königsfelden (April 1992). «Rasche Besserung des Zustandes». Arbeitskolonie Murimoos. «Aggressives Verhalten». Dreizehnte Einweisung nach Königsfelden (September 1992). Am 10. November 1992 dann wird der «Expl.» «aus Zuständigkeitsgründen» erneut in den Kanton Zug nach Oberwil spediert.

«Psychostatus bei Eintritt: Der Expl. war wach, bewusstseinsklar und vollständig orientiert. (…) Keine Anhaltspunkte für schwerwiegendere Gedächtnis- und Merkfähigkeitsstörungen. Im Gespräch wirkte er zugewandt, war affektiv spürbar und bot keine Anhaltspunkte für inhaltliche oder formale Denkstörungen.» Abächerli macht offenbar einen vollständig normalen Eindruck. Die psychiatrische Wahrheit jedoch steht in der Psychatriefiche. Und dort steht «chronische Schizophrenie».

In Oberwil hat Abächerli Mühe mit den «vorgegebenen Tagesstrukturen» und den «angebotenen Therapien», bleibt «den ganzen Vormittag im Bett», beginnt schliesslich, «die Mitarbeiter verbal zu bedrohen». Am 21. Dezember 1992 verfügt die Einwohnergemeinde auf Wunsch der Klinik «die fürsorgerische Freiheitsentziehung nach Art. 397a». Aufhebung der FFE am 21. Januar 1993. Auf den Tag genau ein Jahr später erneuter Hilferuf der Klinik an die Gemeinde: «Deutliche Verschlechterung des Gesundheitszustandes des Patienten»: Er dränge «massiv auf eine Entlassung aus der Klinik». Die Gemeinde verfügt am 28. Januar 1994 erneut die FFE und leitet am 9. Februar 1994 die «Entmündigung und Errichtung einer Vormundschaft» ein.

Am 5. Januar 1994, knapp vor seiner endgültigen Versenkung, hat Max Abächerli um juristische Hilfe ersucht und drei Tage später die Vollmacht für seinen Anwalt unterschrieben.

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Sarnen, den 18. Februar 1994. – Das gelbe herrschaftliche Haus an der Poststrasse 6 hat hohe Parterrefenster mit bogenförmigem oberem Abschluss, vergittert sind sie mit Schmiedeisenkunst. Zwei Marmorsäulen umrahmen die schwere Eingangstür; ihre Kapitelle tragen eine Steinplatte mit dem Schriftzug «GERICHTE».

In der bleichen Februarsonne geht Abächerli um halb zehn einige Schritte hinter dem Anwalt auf das Gebäude zu. Gemeinsam sind sie vorhin von Oberwil herübergekommen. Der Anwalt hat ihm Mut gemacht. Aber jetzt fällt jeder Schritt schwer. Was soll da einer wie Abächerli, wenn sie in Sarnen über das zu Gericht sitzen, was sie seine Krankheit nennen? Einer wie er ist an diesem Tag restlos ausgeliefert. Sein Händedruck ist kaum spürbar.

Zwar sind neben dem Verteidiger auch sein Sozialarbeiter und der Journalist von der WoZ, dem sie Sekretär sagen, wieder da. Aber diesmal sitzt oben am Tisch des Sitzungsraums nicht nur der Richter, diesmal sitzt das ganze Verwaltungsgericht da, neben dem Richter drei Männer und eine Frau, alle mit unbewegten Gesichtern, eine bedrohliche Front. Dann natürlich der Oberarzt von Oberwil. Dann der Beistand, der ihm immer wieder Hoffnung gemacht hat auf eine WG, in die er ziehen könne, wenn es ihm besser gehe. Aber nie ist es ihm gut genug gegangen in den Augen dieses Beistands. Dann die Departementschefin soziale Wohlfahrt, die ihn im Auftrag seiner Wohngemeinde bevormunden soll.

Als ihm der Richter wie vor einer Woche in Oberwil das Wort erteilt, sitzt Abächerli da, jung, breitschultrig, übergewichtig und ist ein wehrloser Riese, geschützt nur durch seine Winterjacke, die er nicht ausziehen will. Er schweigt. Der Richter hilft mit Fragen. Abächerli findet stockend die ersten Worte: Oberwil, seine schlimmste Zeit, die ewigen Tabletten, und behandelt werde man, wie wenn man nichts wäre. Überhaupt: «Man kann sich gar nicht vorstellen, wie es innerhalb der Klinik zugeht.» Zwei-, dreimal setzt er an, stockt, sagt dann bloss «jojo», schweigt. Dann ermuntert ihn der Richter: «Reden Sie.» – Er sei ein starker Mensch, ein anderer hätte längst durchgedreht bei dieser Behandlung. Viele habe er in diesen zehn Jahren kennengelernt, die hätten Selbstmord gemacht, viele. – Der Richter fragt, was denn nun mit dem Zimmer in Windisch sei, von dem er in Oberwil gesprochen habe. – Abächerli sagt, er wolle nicht mehr dorthin, das sei eine Aussenstation von Königsfelden. Sobald es nicht mehr gut gehe dort, sei er wieder drin. Sein Anwalt habe aber in Zürich etwas gefunden für ihn, ein Zimmer in einem Heim. Vorgestern hätten sie es gemeinsam besichtigt, es gefalle ihm. Und dann habe ihm der Anwalt ein Billett gekauft und gesagt, er könne allein zurück nach Oberwil reisen. Soweit habe man es mit ihm gebracht, dass er sich lange Zeit nicht mehr getraut habe, allein Zug zu fahren. Aber die Rückfahrt sei tipptopp gegangen.

Dann hat der Beistand das Wort und erzählt, wie er Abächerli «trotz der Krankheit, die er zweifellos hat», damals aus der Klinik Sankt Urban herauszuholen versucht habe. Aber es habe halt immer wieder Rückfälle gegeben. Abächerli ruft: «Man kann einen Menschen nicht gegen seinen Willen züchten!» Er hat jetzt grosse Schweisstropfen auf der Stirn. Dann redet die Departementschefin soziale Wohlfahrt und hält fest, dass sich die Gemeinde sowohl bei der FFE als auch bei der Errichtung der Vormundschaft auf die Diagnosen und Prognosen der zuständigen Ärzte stütze. Dann der Oberarzt: Es stimme nicht, dass die Rückfahrt von Zürich «tipptopp» gegangen sei, wie der Patient hier behauptet habe. Vielmehr habe er sich Haschisch beschafft, habe geraucht und sei in grösster Anspannung auf der Abteilung eingetroffen, so dass man daran habe denken müssen, die Polizei zu rufen. – Abächerli ruft: «Das ist totale Zernichtung!» Sein Gesicht jetzt gerötet, grosse Schweisstropfen fallen ihm von Stirn und Nase, die Departementschefin reicht Papiernastücher, Abächerli dankt, der Oberarzt sagt, dass der Patient auch weiterhin dringend die Unterstützung der Klinik brauche gegen den von aussen kommenden Sozialisationsdruck, weil er einfach sehr schnell dekompensiere, was im Fall dieses Patienten meistens Drogenabusus bedeute, welcher seine Führbarkeit verunmögliche. Gefährdet und gefährdend. Gewalttätig. Internierung zwecks Stabilisierung. Ziel: Aussenplazierung, aber. Abächerli hört nicht mehr zu. Sein Verteidiger hat ihm begütigend die Hand auf den Unterarm gelegt und flüstert ihm lächelnd eine Geschichte ins Ohr. Langsam beruhigt er sich.

Der Oberarzt schweigt. Der Verteidiger erhält das Wort. Er holt aus der Mappe eine Flasche Mineralwasser und ein Glas, schenkt ein, trinkt einen Schluck. Als ersten Satz für sein Plädoyer, sagt er, sei ihm eingefallen: «Viele Hunde sind des Hasen Tod.» Diese Aktenberge, beim Gericht, bei der Gemeinde, in all den Psychiatrischen Kliniken und Gefängnissen, Berge von Papier über Abächerli, gegen Abächerli. «Aber wo bleibt der Standpunkt meines Klienten?» Alle hätten sie ihre Urteile und Diagnosen abgegeben, nur Abächerli selber sei bis heute stumm geblieben. Bei dieser «Fallvorstellung Abt. 5» vom 24. Februar 1993 sei sein Klient nicht einmal anwesend gewesen; verhandelt worden sei er dort «wie ein im Zoo ausgestellter Affe». Als Verteidiger Abächerlis bestreite er die Aktenlage in globo und würde nur gelten lassen, was sich gegen seinen Klienten mit Zeugeneinvernahmen wirklich erhärten liesse. Wenn es um die Freiheit gehe, seien nur die strengsten Kriterien streng genug. – Jetzt schwitzt Abächerli kaum mehr. Der vor Kampfeslust sprühende Anwalt schafft Raum für ihn, das spürt er. Abächerli atmet freier und beginnt unter seinen dunklen Brauen hervor die Leute im Raum um den grossen Tisch zu mustern, die jetzt allesamt seinem Verteidiger zuhören müssen.

Der Verteidiger trinkt. Dann fragt er, wo denn die Ketzer früherer Jahrhunderte heute hingekommen seien? Zu «Geisteskranken» habe man sie gemacht und eingesperrt habe man sie. Was damals die Inquisition gemacht habe, mache heute die Zwangspsychiatrie. Und was denn «Schizophrenie» überhaupt heisse? Ein Mensch höre in jenem Moment auf, «schizophren» zu sein, in dem jemand da sei, der ihn zu verstehen versuche. Bei der Fahrt vorgestern nach Zürich zur Zimmerbesichtigung habe ihm Abächerli erzählt, früher sei er ein guter Skifahrer gewesen, habe Sprünge bis zu dreissig Metern gemacht. Aber dann habe man ihn eingesperrt und ihm damit die Kraft genommen. «Und was ist seither aus meinem Klienten geworden? Was hat die Psychiatrie in acht Jahren aus ihm gemacht? Eine Ruine! Eine Ruine mit dreissig Kilo Übergewicht wegen der ewigen Tabletten!» Wenn die Klinik nicht begreife, dass sie gescheitert sei, und Abächerli nicht freiwillig gehen lasse, so müsse ihr eben heute dieser Entscheid aufgezwungen werden. Und die Einwohnergemeinde müsse wissen, schliesst er, dass er den zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts als perfiden Versuch der Entmündigung seines Klienten blockieren und vor den Gerichten bekämpfen werde. – Der Richter unterbricht die Sitzung zur geheimen Beratung. Kaffeepause.

Punkt zwölf Uhr wird der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden bekanntgegeben. Es gehe hier nicht um die Verurteilung von Klinik, Gemeinde oder Beistand. Und Abächerli in die Freiheit zu entlassen, sei wohl wirklich etwa so, wie wenn man einen wenig geübten Schwimmer ins Wasser werfe. Trotzdem habe das Gericht entschieden, die vorliegende Beschwerde gutzuheissen und die geltende Fürsorgerische Freiheitsentziehung aufzuheben. «Danke», sagt Abächerli. «Danke vielmal.»

Nachträge: 1. Der Anwalt und der Sozialarbeiter sind danach mit Abächerli nach Oberwil zurückgefahren und haben dort dessen Mofa geholt. Am Nachmittag hat er im «Sunneboge» an der Gerechtigkeitsgasse in Zürich sein Bett in einem Fünferzimmer bezogen. 2. 25. Februar 1994: Abächerli hat die Medikamente abgesetzt. Er versucht, sich zu erholen. Mit den Kollegen im Zimmer kommt er aus. Man will ihm eine Bastelecke einrichten für seine Radios. Bei seiner ersten Ausfahrt mit dem Mofa hat er sich in der fremden Stadt verfahren, ist in eine Polizeikontrolle geraten, ein Garagist hat ihm geholfen, den Rückweg zu finden. Bei der Rückkehr sei er total durchfroren gewesen. Abächerli lacht am Telefon.

(1) Name geändert.

(2) Marc Rufer: Wer ist irr? Bern (Zytglogge Verlag) 1991. 

Abächerlis Freiheit hat nicht lange gedauert. Bereits im März 1994 war er wieder in Oberwil, er habe in Zürich unten einen bedroht, es habe ein kleines Kämpfchen gegeben. Seither wieder FFE, eine neuerliche Hauptverhandlung vor Raselli hat er kurzfristig abgesagt. Er müsse jetzt schauen, was sein Beistand wolle. Ob ich eine Wohngemeinschaft oder ein Männerheim wisse, fragt er mich am Telefon. (21.12.1994)

Nachgedruckt in: Fredi Lerch: Mit beiden Beinen im Boden, Zürich (WoZ im Rotpunktverlag) 1995, S. 109-120. (Dokumentiert wird die Buchversion. Die Zeitungsversion trug den Titel: «‘Schizophren will Abächerli nicht mehr sein».)

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